Geblitzt mit fremden Fahrzeug
Hallo Gemeinde,
es wurde zwar bestimmt schon mal behandelt, aber bei mir ist es bissel komplexer.
Ich wurde mit dem Auto eines Bekannten geblitzt und war 47 km/h zu schnell.
Das war am 07.05.2014. In der Zwischenzeit hat mein Bekannter immer wieder Rückfragen und Schreiben bekommen er solle doch den Fahrer angeben.
Dies hatte er auch immer beantwortet mit der Aussage er wüsste es nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid, wo Sie ihn dafür verantwortlich machen.
Wenn er jetzt schreibt das ich gefahren bin, ist dann schon die Verjährung eingetreten oder gilt das auf den Sachverhalt so lange der noch nicht abgeschlossen ist.
Danke schon mal für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
toll das hier solche helden,die bewusst 47 k/mh zu schnell fahren noch ne bühne geboten wird und noch tipps gegeben werden wie er denn um die strafe herum kommt,
wenn der nächste raser jemanden anders von der straße geschossen hat, wird wieder gejammert und gezetert
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sich hier herauszuwinden ist die eine Sache, die Folgen ist eine andere Sache, die sehen die wenigsten, sind aber wieder am meckern wenn sie getroffen werden.
im konkreten Fall musste man gar nicht winden. Die Sache war bereits erledigt und dank eingetretener Verjährung sowieso nicht mehr verfolgbar. Jeglicher Schaum vor dem Mund ist an dieser Stelle überflüssig.
Und von welchen Folgen Du so kryptisch sprichst musst Du wohl noch erläutern.
Im Übrigen: jeder macht Fehler. Es ist das Recht des Einzelnen, die Auswirkungen dieser Fehler so gering wie möglich zu halten. Das muss man gar nicht moralisch überhöhen: mancher hat einfach keine Lust, zu dem Fehler, den er eh schon gemacht hat, auch noch die Strafe zu zahlen, die ihm vielleicht gar keinen zusätzlichen Lerngewinn beschert. Und da es gleichzeitig auch noch ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht ist, Strafe vermeiden zu wollen. muss man auch darüber keine Moraldiskussion anfangen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Naja, "Hilfe" nenne ich das aber nicht, das ist lediglich über das Köpchen streicheln und bestätigen das es noch andere VTs gibt die immer und überall versuchen sich aus der Verantwortung zu mogeln auf Kosten der anderen.Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Richtig!
Interessanterweise kommen diese user, die in solchen Fällen kompetent auf die Ausgangsfrage eingehen, auch ohne Beleherungen oder anderes schmückendes Beiwerk aus...
Hilfe sieht anders aus.
Bitte?🙄
Geh mal ein paar Seiten zurück, da wurde fundiert dargelegt was Sache ist und der TE sich wohl Punkte & Spenden an die notleidende Staatskasse spart.
Ob Dir oder mir das nun gefällt, interessiert den TE wohl zwischen gar und überhaupt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Ob Dir oder mir das nun gefällt, interessiert den TE wohl zwischen gar und überhaupt nicht.
Das weiß ich doch, aber mich interessiert das auch zwischen gar und überhaupt nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
im konkreten Fall musste man gar nicht winden. Die Sache war bereits erledigt und dank eingetretener Verjährung sowieso nicht mehr verfolgbar.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sich hier herauszuwinden ist die eine Sache, die Folgen ist eine andere Sache, die sehen die wenigsten, sind aber wieder am meckern wenn sie getroffen werden.
Ja genau, und die Verjährung ist so einfach über Nacht und ohne zutun des TE erfolgt.
Ja Glück muss man haben.🙂
Zitat:
Die Sache war bereits erledigt und dank eingetretener Verjährung sowieso nicht mehr verfolgbar.
Ja so sieht und wünscht es sich der geneigte Hobbyjurist von MT, wenn es seine eigenen Interessen unterstreicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Es ist das Recht des Einzelnen, die Auswirkungen dieser Fehler so gering wie möglich zu halten.
Ich bin mir nicht sicher ob lügen und falsche Aussagen machen, "Rechte" sind.
Ich denke eher, es ist die Pflicht eines jeden KFZ-Halters, bei einer Anfrage, darüber Auskunft zu geben wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs war.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke eher, es ist die Pflicht eines jeden KFZ-Halters, bei einer Anfrage, darüber Auskunft zu geben wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs war.
So steht´s üblicherweise auf Seite 2 des Anhörungsbogens, wie er in Deutschland bei Verkehrsordnungswidrigkeiten verwendet wird:
d) Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen mit.
e) Sollten Sie der Bitte um Angabe der Personalien des Verantwortlichen, zu der sie bei dieser Anhörung nicht verpflichtet sind, nicht entsprechen, so müssen Sie damit rechnen, dass ein Verfahren gegen "Unbekannt" eingeleitet wird, in dem Sie als Zeuge darüber vernommen werden können, wer als Verantwortlicher in Betracht kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und was willst du uns mit diesem Auszug sagen?Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... nur mal für den TE und alle die es vergessen haben, der Auszug aus MEINEM Bussgeldbescheid.
Könnte hier auch passen ... Wobei, es war ja erst mal ein Anhörungsbogen bzw. eine Zeugenbefragung und kein Bußgeldbescheid. Bin schon etwas verwirrt ... Pardon 😎
Bevor das hier noch in die falsche Richtung abdriftet noch mal meine Frage: Können wir nicht abwarten bis der TE berichtet wie die Sache ausgegangen ist? Dann weiß doch JEDER ob er Recht hatte oder sein Wissen für die Tonne ist. 😁
Noch mal die Bitte an den TE: Informiere uns BITTE über den Ausgang, soweit es einen gibt. 😛
DANKE!
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
im konkreten Fall musste man gar nicht winden. Die Sache war bereits erledigt und dank eingetretener Verjährung sowieso nicht mehr verfolgbar. Jeglicher Schaum vor dem Mund ist an dieser Stelle überflüssig.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Sich hier herauszuwinden ist die eine Sache, die Folgen ist eine andere Sache, die sehen die wenigsten, sind aber wieder am meckern wenn sie getroffen werden.Und von welchen Folgen Du so kryptisch sprichst musst Du wohl noch erläutern.
Im Übrigen: jeder macht Fehler. Es ist das Recht des Einzelnen, die Auswirkungen dieser Fehler so gering wie möglich zu halten. Das muss man gar nicht moralisch überhöhen: mancher hat einfach keine Lust, zu dem Fehler, den er eh schon gemacht hat, auch noch die Strafe zu zahlen, die ihm vielleicht gar keinen zusätzlichen Lerngewinn beschert. Und da es gleichzeitig auch noch ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht ist, Strafe vermeiden zu wollen. muss man auch darüber keine Moraldiskussion anfangen.
Soll das bedeueten, dass eine Verjährung eintritt, wenn der vermeintliche Verursacher sich dumm stellt und erst nach Ablauf der offiziellen Verjährungsfrist den wahren Fahrer preisgibt ?
Wo ist verfassungsrechtlich (=grundgesetzlich) verankert, Strafe vermeiden zu dürfen ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Soll das bedeueten, dass eine Verjährung eintritt, wenn der vermeintliche Verursacher sich dumm stellt und erst nach Ablauf der offiziellen Verjährungsfrist den wahren Fahrer preisgibt ?
ja
Zitat:
Original geschrieben von eugain
Wo ist verfassungsrechtlich (=grundgesetzlich) verankert, Strafe vermeiden zu dürfen ?
das kannst Du direkt aus dem Grundrecht ableiten, dass sich niemand selber belasten muss. Im Gegensatz zu Strafvereitelung ist Strafvermeidung erlaubt.
Wenn das mit der Verjährung so ist, warum schmeißt dann die Bußgeldstelle noch mehr Steuergelder zum Fenster raus? Wenn der Halter lt. Bild nicht gefahren ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Im Gegensatz zu Strafvereitelung ist Strafvermeidung erlaubt.
Was ist Strafvermeidung ?
Google hat nicht einen Treffer auf diesen Begriff.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wie bitte? Ungefähr 15.400 Ergebnisse (0,35 Sekunden)
Sorry mein Google befand sich in einem kurzen Streik.🙂
Aber was ist es denn nun bitte ? Bitte mal in einfachen Worten und in Bezug auf das Thema hier !
Strafvermeidung bedeutet, nicht selber an der eigenen Bestrafung mitzuwirken und alle legalen Mittel auszuschöpfen, dass man nicht bestraft wird.
Die eigenen Rechte kann man durch nicht-Aussage wahren, man darf sogar lügen, man darf Verjährungsfristen ausnutzen und man gibt nur das zu, was beweisbar ist. Um das zu optimieren darf man sich eines Anwalts bedienen.
Die Gegenseite hat im Übrigen auch ein ganzes Arsenal von Maßnahmen zur Verfügung, so dass insgesamt das Gleichgewicht der Rechtsfindung doch ganz gut gewahrt bleibt. Wie das sich für einen Rechtsstaat auch gehört.
Mein Meinung ist, dass gem. § 163 Strafprozeßordnung nur der Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht hat, sollte er sich bzw. ....... belasten.
Der Fahrer ist aber kein Beschuldigter, sondern ein noch unbekannter Täter, der erst nach Ablauf einer Verjährungsfrist in Erscheinung tritt.
Aus welchen Gründen man deshalb hier die Wirksamkeit einer Frist überhaupt ableitet ist mir immer noch unklar....