Geblitzt mit freihändigem Laser vor dem Bauch!?!?!?!
Bin vor ein paar Wochen in einem Pulk von Autos gefahren und befand mich auf der rechten Spur, auf der linken Spur fuhren auch jede Menge Autos und auf dem Bürgersteig stand die Pozilei mit dem Laser welche sich in Bauchhöhe frei beweglich befand.
Und nun bekomme ich Post, na toll!
15 Euro in die Stadtkasse obwohl ich der Messung überhaupt keinen Glauben schenken kann.
Manchmal glaube ich die Bußgelder werden extra klein gehalten, weil sich jeder sagt sind ja nur 15€.
Was ist das für ein Gerät, welches vor dem Bauch gehalten wird und kein Stativ hat?
Ist dies den zugelassen? Wer kennt dieses Teil?
Kann ein anderes Fahrzeug angepeilt worden sein durch das Kolonne fahren? (Reflektion)
"Armes Deutschland, man bist du pleite!"
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Sir Andy
15 Euro in die Stadtkasse obwohl ich der Messung überhaupt keinen Glauben schenken kann.
Dein Problem,leg Wiederspruch ein und zahl nochmals ca 24€ mehr.
Zitat:
Manchmal glaube ich die Bußgelder werden extra klein gehalten, weil sich jeder sagt sind ja nur 15€.
Du warst nur zu langsam,wenn es dir zu billig ist mußt du halt mehr als 10km/h zu schnell fahren.
Zitat:
Was ist das für ein Gerät, welches vor dem Bauch gehalten wird und kein Stativ hat?
Sind die berüchtigten Laser
Zitat:
Ist dies den zugelassen? Wer kennt dieses Teil?
Du kannst davon ausgehen das die Polizei nur zugelassene Modelle benutzt,gibt verschiedene Modelle.
Zitat:
Kann ein anderes Fahrzeug angepeilt worden sein durch das Kolonne fahren? (Reflektion)
Theoretisch ja,ind der Praxis wäre das eher Zufall.
Mit den Dingern kann man bis 1000m messen,in der Strecke findet sich auch mal eine Möglichkeit ein Fahrzeug zu messen bei der es unmöglich ist das ein anderes Fahrzeug in die Quere kommt.
Nimm die Summe als Vergnügungssteuer für die vielen Male bei denen ein Fahrverbot mit rausgesprungen wäre.
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wer blitzt denn von hinten? Und welche Behörde reagiert auf mündliche Widersprüche? Sehr seltsam diese Geschichte
Ja das Internet eben... 😁.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Jede Behörde welche gut Mist gebaut hat und sich deutlich am Schwanz gehalten fühlt Pepper 😉
Ist auch hier nicht unüblich... habe sogar schon selbst dummfreche Tickets bekommen, welche nach kurzer "Rückdrückfrage" meines Anwalts per Telefon sofort in Ablage P wanderten. Dummfrech... weil die das haargenau wissen, allerdings wissen sie auch, dass von 100 Empfängern vermutlich 90 "ehrenhafte" Bürger einfach zahlen.
Schriftliche Einsprüche für ein 30 Talerticket zweifelhafter Natur... werden dagegen formgerecht eingestellt und dafür eine Gebühr von 34 Euro schlagmichtot verlangt - so doof an Recht zu glauben, ist man nur einmal.
Da freut sich dann dein Anwalt
In Bußgeldsachen kann der Rechtsanwalt, die Gebühren für seine Tätigkeit innerhalb eines Rahmens festsetzen. Bei durchschnittlichen Fällen wird dabei stets die Regelgebühr anzusetzen sein. Die Regelgebühr kann je nach Bedeutung für den Mandanten, Arbeitsumfang, rechtlicher Schwierigkeit und Einkommen des Mandanten nach oben oder unten von dieser Gebühr abweichen.(Betragsrahmengebühren).
Es geht um ein Bußgeld
unter 40,00 €
Gesamtkosten einschließlich Mehrwertsteuer: 255.85 €
Zitat:
Und welche Behörde reagiert auf mündliche Widersprüche?
Hier steht was dazu.
Zitat:
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden bin?
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch bei der
Zentrale Bußgeldstelle
Mönchshofstr. 43
xxxxxxxxxxxerhoben werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Einspruchs bei der Zentralen Bußgeldstelle, nicht die fristgerechte Absendung. Für die Einlegung des Einspruchs stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:
* Briefsendung an obige Adresse
* Telefax (Fax-Nr.: 09942 952-241),
* e-mail (zbs.viechtach@polizei.bayern.de)
* Internet (über ein entsprechendes online-Einspruchsformular)
* Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach (persönlich oder telefonisch)
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Hier steht was dazu.Zitat:
Und welche Behörde reagiert auf mündliche Widersprüche?
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Zitat:
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch bei der
Zentrale Bußgeldstelle
Mönchshofstr. 43
xxxxxxxxxxxerhoben werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Einspruchs bei der Zentralen Bußgeldstelle, nicht die fristgerechte Absendung. Für die Einlegung des Einspruchs stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:
* Briefsendung an obige Adresse
* Telefax (Fax-Nr.: 09942 952-241),
* e-mail (zbs.viechtach@polizei.bayern.de)
* Internet (über ein entsprechendes online-Einspruchsformular)
* Niederschrift bei der Zentralen Bußgeldstelle Viechtach (persönlich oder telefonisch)
Wenn Widerspruch zur Niederschrift der Behörde telefonisch eingelegt werden kann, frage ich mich, wie dann die Authentifizierung des Anrufers erfolgt, also wie wird sicher gestellt, dass der Anrufer tatsächlich die behauptete Person ist? Darüberhinaus muss unterschrieben werden, dass die Niederschrift vorgelesen, genehmigt und unterschrieben wurde.
Wenn ein Bußgeldverfahren eigestellt wurde, dann mit Sicherheit nicht aufgrund der Gründe, die telefonisch vorgebracht wurden, sondern aufgrund verwaltungsinterner Gründe.
Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass ein Rechtsanwalt telefonisch versuchte, Widerspruch gegen eine Entscheidung einzulegen, weil in der Rechtsmittelbelehrung stand, dass gegen den ergangenen Beschluss das Gericht "angerufen" werden kann.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass ein Rechtsanwalt telefonisch versuchte, Widerspruch gegen eine Entscheidung einzulegen, weil in der Rechtsmittelbelehrung stand, dass gegen den ergangenen Beschluss das Gericht "angerufen" werden kann.
😁
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Schriftliche Einsprüche für ein 30 Talerticket zweifelhafter Natur... werden dagegen formgerecht eingestellt und dafür eine Gebühr von 34 Euro schlagmichtot verlangt - so doof an Recht zu glauben, ist man nur einmal.
Was ist das den jetzt wieder für ein Blödsinn / Stammtischwissen?
Bei einer Einstellung des Verfahrens werden keine (also 0,00 €) Gebühren erhoben!
Ach Pepper... mein Anwalt ist in vertraglichen Dingen etc. soviel für mich tätig... DER Anruf kostet mich nicht mal ein Lächeln 🙂
Wie aber gerade zu lesen war - die telefonische Variante ist tatsächlich und ausdrücklich vorgesehen, auch ohne Anwalt (ja ja... auch darüber wurde vorher sinngemäß als "Blödsinn" von unseren Theoretikern schwadroniert.)
Hugaar... findest Du nicht, dass Du etwas leichtfertig andere der Blödheit/Stammtisch oder gar Lüge bezichtigst? Es tut mir ja furchtbar leid, aber so war es eben bei mir und ich habe das auch bei anderen schon so erlebt. Ticket, förmlicher Einspruch, Einstellung mit Verwaltungsgebühr.
Wenn Du mich der Lüge bezichtigen willst... von mir aus. Aber das machen manche hier ja schon reflexartig, wenn andere ihr Weltbild/Aussage/Horizont ins Wanken bringen - armseelig.
However - es ist weder ehrenvoll noch sonstwas von dem bemühten Sülz, wenn man ein angezweifeltes oder gar unberechtigtes Ticket einfach bezahlt. Es ist auch nicht Sodom und Gomorrha, wenn jemand eine Lücke für sowas sucht. Und es ist anzuzweifeln, dass die Oberehrenverteiger hier in ihrem ganzen Leben allumfassend selbst nach ihrem postulierten Anspruch handeln.
Einfach bezahlen kann durchaus - so man in der Zeit des Palavers mehr verdienen würde und seine Ehre nicht an solchem Kleinverordnungssülz definiert - eine Option sein. Das ist aber dann doch Sache des Entscheiders und fern der öffentlichen Bewertung? Danach hat der TE glaub ich auch gar nicht gefragt... wie ihr das findet.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Ach Pepper... mein Anwalt ist in vertraglichen Dingen etc. soviel für mich tätig... DER Anruf kostet mich nicht mal ein Lächeln 🙂
Wie aber gerade zu lesen war - die telefonische Variante ist tatsächlich und ausdrücklich vorgesehen, auch ohne Anwalt (ja ja... auch darüber wurde vorher sinngemäß als "Blödsinn" von unseren Theoretikern schwadroniert.)Hugaar... findest Du nicht, dass Du etwas leichtfertig andere der Blödheit/Stammtisch oder gar Lüge bezichtigst? Es tut mir ja furchtbar leid, aber so war es eben bei mir und ich habe das auch bei anderen schon so erlebt. Ticket, förmlicher Einspruch, Einstellung mit Verwaltungsgebühr.
Wenn Du mich der Lüge bezichtigen willst... von mir aus. Aber das machen manche hier ja schon reflexartig, wenn andere ihr Weltbild/Aussage/Horizont ins Wanken bringen - armseelig.
Fragt sich nur, wer hier schwadroniert (=prahlerisch daherredet).
Lass Dir mal von Deinem Rechtsanwalt das Verwaltungsverfahren für Bussgeldbescheide erklären. Ein Tec-Doc ist nicht notwendigerweise auch ein Admin-Doc (Admin = Administration).
Wenn hier die zentrale Bussgeldstelle auf die Möglichkeit eines telefonischen Einsprucches hinweist, ist das
kein Beweis. Dieser Hinweis ist nur eine Kundeninfo und hat keinerlei rechtliche Bindung.
Eine telefonischer Einspruch mag - wie schon früher ausgeführt- nur dann zum Erfolg führen, wenn offensichtliche Fehler (Zahlendreher, unvollständige Angaben, Datumsverwechslung, usw.) im Bußgeldbescheid enthalten sind.
Wenn ein Bussgeldbescheid zurückgenommen wird, werden das Bussgeld und etwa angefallenen Gebühren erlassen. Wenn Du dennoch Gebühren bezahlt hast, muss angenommen werden, dass Du entweder versäumt hast, Deinen Rechtsanwalt zu befragen, oder dass der Anwalt dies auch nicht weiß.
O,
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
...
Hugaar... findest Du nicht, dass Du etwas leichtfertig andere der Blödheit/Stammtisch oder gar Lüge bezichtigst? Es tut mir ja furchtbar leid, aber so war es eben bei mir und ich habe das auch bei anderen schon so erlebt. Ticket, förmlicher Einspruch, Einstellung mit Verwaltungsgebühr.Wenn Du mich der Lüge bezichtigen willst... von mir aus. Aber das machen manche hier ja schon reflexartig, wenn andere ihr Weltbild/Aussage/Horizont ins Wanken bringen - armseelig.
...
Da bin ich doch bestätigt in meiner Meinung!
Wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, fallen KEINE Gebühren an.
(Wäre ja auch noch schöner: der Strafzettel hätte 15,- € gekostet, die allg. Gebühren 25,- € +x€: wo bitte schön wäre da die Logik?!)
Zum letzten zitierten Absatz:
du bringst mein Weltbild nicht zum wanken, dann müsstest du erstmal Ahnung von dem haben über das wir hier reden!
Und im Gegensatz zu dir kenne ich mich mit Einsprüchen und Einstellung von OWi-Verfahren aus (hab schon genug Einsprüche bearbeiten dürfen und Einstellungen verfasst- auch enn das jetzt nicht in dein Weltbild passen sollte)!
Oder machen wir es doch ganz einfach:
Schick mir doch mal bitte deinen Einstellungsbescheid mit Kostenerhebung als PN!
Zitat:
Original geschrieben von heltino
da eine lasermessung keine bilder macht, ein polizist den laser bedienen muss.....WIE kannst du dann im nachgang post kriegen?laser = sofort anhalten und löhnen.
für die berüchtigte liebespost fehlt da das foto.
was ist denn wirklich passiert?
Es war definitiv ein Laser welcher auch ein Foto gemacht hat....ohne das ich angehalten wurde!
Deshalb frag ich ja obs schon mal einer gesehen hat!
Die Kohle ist längst unterwegs in die Stadtkasse, aber was war das für ein Teil mit dem die gemessen haben?
Bei 1000m Entfernung erhöht sich der Winkel auf Fahrbahnbreite. diese Messungen sind dann ja völlig "korrekt" und "fehlerfrei".
Einige Leute hier waren leider etwas abgedriftet und haben sich in Weltansichten verirrt...!
Der Punkt um den es geht, sind nicht die 15Euro, so weit sollten wir alle schon sein.
Es geht einzig und allein um ein lückenlose Beweisführung zum Tathergang.
Das ist schon immer in einem Rechtsstaat so gewesen und wird auch immer so bleiben.
Doch leider entstehen dem Gebührenzahler vor Einsichtnahme in das Messprotokoll eine Menge kosten und dieser Punkt wird von den Behörden m.M.n ausgenutzt.
Da sollte sich jeder Bürger/Geblitzte/Gelaserte/Steuerzahler fragen, wie funktioniert das Gerät?Ist eine fehlerfreie Messung so möglich gewesen? ...trotz Toleranzabzug(in Kolonne mit Nebenverkehr und freihändig gelasert auf 500m Entfernung)
Deshalb sollte man auch mal hinterfragen und seinem Recht auf den Grund gehen.
Vielleicht auch, um am Ende zu sagen, ok dumm gelaufen.
Oder wie auch in vielen anderen Fällen dem Organ sein Unvermögen aufzuzeigen!
Deshalb bewundere ich die Jungs die auch mal Klage erheben und Einspruch einlegen!
Denn nur diese Sachen helfen dieses System zu verbessern, sonst würde man uns in Zukunft mit einem Kaleidoskop lasern und alle dummen Geprellten würden zahlen.
Danke Jungs dafür! Ich hab leider nicht die Eier dafür und mach lieber eine Überstunde und gut ist!
In diesem Sinne streiten wir uns nicht mehr rum, muss halt jeder selber wissen/entscheiden.
Dürfte dieses Modelle gewesen sein das dich erwischt hat
http://radarfalle.de/.../laveg2.php?...
Freihändig ist mit dem Laser in so weit kein Problem da diese Dinger nur einen Wert ausgeben wenn sie von den losgeschickten Impulsen genügend plausible Rückmeldungen bekommen.Wackelt der Polizist zu stark bekommt er gar nicht erst einen Meßwert.
Zitat:
Freihändig ist mit dem Laser in so weit kein Problem da diese Dinger nur einen Wert ausgeben wenn sie von den losgeschickten Impulsen genügend plausible Rückmeldungen bekommen.Wackelt der Polizist zu stark bekommt er gar nicht erst einen Meßwert.
Hab es leider nur von vorn gesehen, aber ja das kann es gewesen sein! Danke fürs raussuchen!
Verdammt das Gerät hat ja viele gimmicks!
Stell mir grad vor wie man beispielsweise mit einem Laserpointer in 500m Entfernung ein Ziel anvisiert! *diejungshabenesebendrauf*
Zitat:
Original geschrieben von Sir Andy
Stell mir grad vor wie man beispielsweise mit einem Laserpointer in 500m Entfernung ein Ziel anvisiert! *diejungshabenesebendrauf*
Aus Sicht der Jungs ist dies sehr einfach. Der für sie sichtbare, in die Optik eingeblendete (Laser)Punkt steht unabhängig von der Messentfernung quasi still. Ob bzw. wie stark der Messstrahl z.B. in 500m Messentferung zittert, ist für sie nicht erkennbar.
Zittert er aber zu stark, und treffen die ausgesendeten Impulse das anvisierte Fahrzeug nicht ausreichend lange, so wird von dem anvisierten Fahrzeug auch kein Messwert erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
...du bringst mein Weltbild nicht zum wanken, dann müsstest du erstmal Ahnung von dem haben über das wir hier reden!
Und im Gegensatz zu dir kenne ich mich mit Einsprüchen und Einstellung von OWi-Verfahren aus...
och, es gibt so viele fahrerlaubisbehörden, die bei gleichen situationskonstellationen (sogar innerhalb eines einzigen bundeslandes) zu völlig unterschiedlichen ergebnissen kommen bzw. unterschiedlich verfahren - das wird bei bussgeldbehörden wohl auch nicht anders sein.
zumal auch nicht jeder als vollprofi diesen job anfängt.