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Geblitzt!!! mit 120 bei 120!!!! A27 Bremen - PoliScanSpeed

Themenstarteram 4. November 2008 um 18:39

Moin!

Wurde am Samstag morgen auf der A 27 von dem mir wohl bekannten Blitzer Höhe Übersestadt geblitzt.

Wohl bekannt schreibe ich deshalb, weil ich ihn kenne und aus diesem Grund auch dort (wie natürlich sonst auch in Bremen) max. laut Tacho 5 Km/h drüber fahre.

Blitzvorgang:

Auf der rechten Spur befand sich ein Audi (Kennzeichen hab ich) der mit ca. 110 gefahren ist. Da ich ja 120 fahren darf, habe ich mir gedacht wechselst du auf die mittlere Spur und fährst geschmeidig vorbei.

Hatte laut Tacho ca. 122 Km/h "drauf" (Ich Raser...) und da machte es Blitz, Rot, Klong......

Hat Irgendjemand hier eine erklärung dafür???

Mein Vater sagte mir das er gelesen hat, das diese Geräte erst ab 135 auslösen, was ja nun wirklich irrwitzig wäre......zumal ich ja deutlich langsamer unterwegs war.

Kann der Spurwechsel etwas damit zu gehabt haben???

Falls ich einen Bußgeldbescheid - eine Anhörung bekomme, bringt es etwas den Sachverhalt so zu schildern und Einspruch zu erheben, oder wird das nur wieder zu höheren Kosten führen (Verwaltungsbebühr.....).

Messgerät habe ich im Topic genannt, villeicht bringt das ja was.

Über Antworten würd ich mich sehr freuen.

Beste Antwort im Thema

Bist du vieleicht nicht wegen der Geschwindigkeit geblitzt worden sonder wegen Abstand????

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am 7. Januar 2010 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Hm, wenn ich mich recht erinnere gab es mit dieser Anlage Probleme...

Das ist wiederum richtig aber da streiten sich derzeit die Gelehrten.

Letztes Urteil besagt und davon gibt es nunmehr 2 in DE:

“In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 – Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 - der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht Dillenburg die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge momentan rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht. Jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsse, habe einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung. Das AG Dillenburg hat, da dies momentan bei Messungen des PoliScanSpeed-Verfahrens nicht gegeben ist, den Betroffenen freigesprochen.”

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