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Geblitzt in Spanien....und nun?

Themenstarteram 1. August 2012 um 7:52

Hallo,

ich wurde letzte Woche in Spanien (in der nähe von Barcelona) von hinten geblitz. Ich fuhr nicht sehr viel schneller (ausserorts, ca. 15 kmh schneller als erlaubt), aber so weit ich weiss, sind die Blitzer dort ziemlich "sensibel".

Was nun? Kriege ich jetzt Post aus Madrid? Oder verliert sich das irgendwo in der EU-Burokratiechaos?

danke für Ihre Hilfe!

beste grüsse,

Fabio

PD: Ich habe kein "Recht-Jura Forum" gesehen, deswegen poste ich es hier in "Verkehr & Sicherheit".

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Habe doch geschrieben das Du Recht hast ! Ist doch gut. Machmal würde man gern mal den Leuten etwas unter die Nase halten, aber dass scheitert immer am Datenschutz.

Also Du hast nun Recht ! Es läuft genauso wie Du es schreibst und nicht anders. Alle, die etwas anderes behaupten sagen nicht die Wahrheit.

Thema durch !

Warum denn plötzlich so gereizt? Ich kenn das auch nur so wie schon beschrieben.

Ein deutscher wird in Spanien geblitzt. Nun lassen sie sich aus Deutschland den Halter zum Kennzeichen geben und erlassen einen Bußgeldbescheid. Wenn der Halter nun nicht bezahlt und angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, hätten die Spanier gerne Vollstreckungshilfe. Diese ist aber nur zulässig, wenn einige Regeln beachtet wurden:

"Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die Vollstreckung verweigern, wenn sie unzulässig ist. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Verfahren in einer für ihn nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde, wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde und wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein."

Wenn die Holländer so blitzen, dass der Fahrer auch feststellbar ist, dann ist das auch eine völlig andere Sache. Das wird dann in Deutschland auch vollstreckt von den deutschen Behörden.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Halterhaftung hin oder her. Ich habe mal einen Brief mit gelbem Umschlag wegen Falschparkens aus dem EU Ausland bekommen und bezahlt. Hat allerding ewig gebraucht, bis der hier ankam, dachte ja die haben mich vergessen und wollte den Strafzettel vom Fahrzeug schon ins Fotoalbum einkleben. Die südländischen Behörden scheinen noch langsamer zu arbeiten als unsere. :)

Du wirst lachen.. aber ich habe vor einem Monat aus der Schweiz ein Ticket wegen falschparken von 40 CHF bekommen. Aus 2009 :D

Aber das Datum des Schreibens war tatsächlich 2012.

am 2. August 2012 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

 

In Deutschland gibt es keine Halterhaftung bei Parkverstößen. Auch dort muss der Fahrer ausfindig gemacht werden. Allerdings sparen viele Gemeinden sich das und schicken den Bescheid an den Halter. Die meisten akzeptieren diesen rechtswidrigen Bescheid. Allerdings gibt es im OwiG die Möglichkeit des Kostenbescheids gegen den Halter, weil man den Fahrer nicht ausfindig machen kann (Zustandsstörer). Der kann ggf. Aber günstiger sein als der Bußgeldbescheid (aber auch teurer).

Lies mal hier nach ;) Klick

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Lies mal hier nach ;) Klick

Der Link ist unsauber formuliert. Es ist keine Halterhaftung, sondern nur eine Kostentragepflicht.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Lies mal hier nach ;) Klick

Der Link ist unsauber formuliert. Es ist keine Halterhaftung, sondern nur eine Kostentragepflicht.

Außerdem hat Celeste ja genau das geschrieben.

Ist mir auch passiert am 19.07.12 auf Teneriffa. Habe Post vom spanischen Innenministerium bekommen. War 13km/h zu schnell (113), auch von hinten geblitzt. War dummerweise ein Leihwagen und ich als einziger Fahrer eingetragen. 100€, aber man kann das abgekürzte Verfahren (prozedimiento abreviado) nutzen dann sind es noch 50€. Leider ist der Brief und die genannte Website nur auf Spanisch und sehr unstrukturiert. Konnte die Seite zum überweisen erst nach langen Suchen finden. Falls sich noch jemand den Nervenkitzel einer eventuellen Zwangsvollstreckung ersparen möchte, poste ich hier mal den entsprechenden link [und "nein", das Geld geht leider nicht auf mein Konto ;)].

https://apl.dgt.es/.../identificacionPagador.jsf

 

am 24. Januar 2013 um 17:49

Hi,

 

@Spanienurlauber vielen vielen Dank für den Tipp!

Ich hab gestern auch son Blitzer von hinten bekommen. Aus Barcelona, natürlich war die erste Stufe der Frist schon vor Wochen abgelaufen. Diese kostet (vermute ich dem Dokument zu entnehmen) 50€. Nach Ablauf der Frist werden 100€ fällig. Kann ich da noch die 50€ überweisen und gut ist? Und woher hast Du diese Information? 

 

Und wie ist es mit der angeblichen Praxis das Bescheide in einer Sprache die ich nicht verstehe (hier also Spanisch) in Deutschland nicht gültig sind? Der §87f läst sich dazu nicht mehr aus, jetzt tut das nur noch der §87g welcher aber nur für "Gerichtliche Verfahren" wirksam ist. Das ich natürlich nicht erst angestossen haben will.

 

Grüße

Die Lösung ist doch ganz einfach:

Nicht zahlen und einfach nicht mehr nach Spanien reisen, oder zahlen und dort wieder Urlaub machen.

Andere Länder hab auch schöne Städte, Strände, etc

am 27. Januar 2013 um 19:00

Bin jetzt gespannt, ob du gezahlt hast oder nicht und wie die ganze Sache ausgeht.

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