geblitzt in schweiz

Audi TT 8J

Hallo,

mir ist leider etwas dummes passiert. ich bin in basel ( schweiz) beim einordnen vor einer ampel geblitzt worden. d.h. ich war auf der linken spur habe mich aber auf der rechten spur eingeordnet da ich gemerkt habe das ich auf der falschen spur lag und bin wohl über die durchgezogenen linie gefahren und wurde gleich sofort geblitzt.

nun meine frage wäre

stimmt es das man die buße nicht bezahlen muss und dafür mehrere jahre nicht nach schweiz einreisen darf? bzw bis die buße verjährt ist? wieviele jahre sind das?

die strafe würde auf mein vater gehen da das auto unter seinem namen angemeldet ist. könnte man die strafe auf jemand anderen schieben zb verwandten von uns die das gerne aufnehmen ? wenn ja gilt das fahrverbot dann auch für das geblitzte auto?
oder auf den halter?

wenn das alles halter bezogen ist würde das nicht klappen mit einem anderem wagen von meinem vater in die schweiz zu gehen oder?
geblitzt wurde ich mit meinem TT zugelassen auf mein vater.
den TT geb ich auch noch dieses jahr zurück sobald mein tt rs plus kommt. ich weis nicht ob das evtl noch hilft 😮

weis einer wie teuer das wird?

ich weis ich hab es vllt etwas kompliziert geschrieben hoffe aber ihr könnt mir helfen

und ich wohne ca 10km von schweiz entfernt in deutschland natürlich

Beste Antwort im Thema

Was ist das hier für Gebabbel. Zahl die paar Öcken und gut ist.
Wenn Du Scheiße gebaut hast , musst Du Dir hinterher den Hintern wischen .
Ist nun mal so.

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Zitat:

Original geschrieben von EHEC-Tomate


Vorsicht. Das besagt nur, dass innerhalb der EU vollstreckt werden kann. Nicht jedoch, dass es keine anderen Abkommen gibt. Die Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland, durch dass Sie diverse Verstöße von Grenzgängern auch in D vollstrecken kann.

Und mein juristisches Halbwissen hat mir immerhin die Bfähigung zum Richteramt eingebracht. Im Gegensatz zu Ihnen muss ich mir also nicht Infos aus dem Netz zusammenkopieren. 🙂

Es geht mir nur darum, arglose User vor deinem Nonsens zu schützen. 🙂

Übrigens soll die beste Voraussetzung für die Juristerei ein solides Wissen aus Mathematik und Deutsch sein. Zumindest bei letzterem happert es bei dir doch sehr, wenn man sich die Orthographie deiner bisherigen Beiträge betrachtet. 😮

Du solltest Dir auch mal 132a StGB genauer anschauen...

Was ist das hier für Gebabbel. Zahl die paar Öcken und gut ist.
Wenn Du Scheiße gebaut hast , musst Du Dir hinterher den Hintern wischen .
Ist nun mal so.

Zitat:

Original geschrieben von robiiii



Zitat:

Original geschrieben von EHEC-Tomate


Vorsicht. Das besagt nur, dass innerhalb der EU vollstreckt werden kann. Nicht jedoch, dass es keine anderen Abkommen gibt. Die Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland, durch dass Sie diverse Verstöße von Grenzgängern auch in D vollstrecken kann.

Und mein juristisches Halbwissen hat mir immerhin die Bfähigung zum Richteramt eingebracht. Im Gegensatz zu Ihnen muss ich mir also nicht Infos aus dem Netz zusammenkopieren. 🙂

Es geht mir nur darum, arglose User vor deinem Nonsens zu schützen. 🙂

Übrigens soll die beste Voraussetzung für die Juristerei ein solides Wissen aus Mathematik und Deutsch sein. Zumindest bei letzterem happert es bei dir doch sehr, wenn man sich die Orthographie deiner bisherigen Beiträge betrachtet. 😮

Du solltest Dir auch mal 132a StGB genauer anschauen...

Mein Bester,

Vorsicht. Wie schon gesagt. Und jetzt erklär mir doch mal bitte, warum 132a relevant sein sollte. Hör auf zu Trollen. Lies dir den § bitte nochmal genau durch. und bitte konzentrier dich dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Caesar158


kann auch nur empfehlen,zu zahlen,wenn du grosses Pech hast,oder dein Vater,wirds Auto einbehalten,bis bezahlt ist,(wenn er mal wieder in der Schweiz ist,oder du mit seinem Auto)

Die Falle schnappt meistens immer dort und dann zu, wo und wenn man es am wenigsten erwartet...😉

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Zitat:

Original geschrieben von hung0190


Naja weiste sowas kotzt einen schon an. Hab gelesen dass das wie als ueber rot fahren gilt. Und 300-400 franken wuerde das ungefaehr kosten. Auch wenn die kohle nicht fehlt, will ich nicht unbedingt so ein mist bezahlen. Ich geh nur in die schweiz weil ich dort kampfsport betreibe und das kostet 790 franken im
Jahr. Bin keine 2 monate dort und jetzt sowas. Die busse ist locker die haelfte des beitrages xD.
Naja wenn es nicht anders geht bezahl ich halt... Kotzt mich uebels an. Das waere 3x voll tanken in schweiz ey;/

es scheint so, als hätte dich deine Eltern mehr als gut behütet.

Das führt aber leider auch dazu, dass man als Erwachsener auf einmal mit Sachen konfrontiert wird,
von denen man vorher nix gehört hat ... wie z.B. Strafen.
Gewöhn dich dran, dass passiert immer häufiger, wenn man flügge ist und das Nest verlässt

Trag es wie ein Mann .. trag es mit Fassung und geradem Rücken und zahl die paar Penunsen
... wie gesagt, die Kohle fehlt ja nicht 🙄

Zitat:

Original geschrieben von hung0190


...ich war auf der linken spur habe mich aber auf der rechten spur eingeordnet da ich gemerkt habe das ich auf der falschen spur lag und bin wohl über die durchgezogenen linie gefahren...

Warum bist du da nicht einen Umweg gefahren, um das Überfahren der durchgezogenen Linie zu vermeiden?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von hung0190


...ich war auf der linken spur habe mich aber auf der rechten spur eingeordnet da ich gemerkt habe das ich auf der falschen spur lag und bin wohl über die durchgezogenen linie gefahren...
Warum bist du da nicht einen Umweg gefahren, um das Überfahren der durchgezogenen Linie zu vermeiden?

Die komplette strasse war frei und es war abends wieso sollte ich dann ein umweg in kauf nehmen?

Zitat:

Original geschrieben von hung0190


Die komplette strasse war frei und es war abends wieso sollte ich dann ein umweg in kauf nehmen?

z.B wegen der Strafe 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von hung0190


...wieso sollte ich dann ein umweg in kauf nehmen?

Um unnötige Kosten zu vermeiden.

jeder schreibt Dir, dass du zahlen sollst

Allerdings erscheinst Du mir recht uneinsichtig zu sein.
Man wird dich wieder bestrafen ... da bin ich mir sicher

Und bevor du mir jetzt kommst, dass ich nicht fehlerfrei bin ... das bin ich bestimmt nicht
Allerdings wurde ich in den letzten 4 Jahren und 70.000km im Ausland weder geblitzt, noch hab ich ein Ticket für Falschparken bekommen.

Es könnte unter anderem daran liegen, dass ich mich erst schlau machen und dann ins Ausland fahre.

Also leg die Bonbons an der Kasse wieder ins Regal und hör auf zu jammern ... heute gibt es keine Bonbons 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Vollted


jeder schreibt Dir, dass du zahlen sollst....

Er braucht nicht zu zahlen, sofern er die nächsten drei Jahre (Verjährungsfrist) nicht nach CH reist. Es gibt lediglich ein Rechtshilfeabkommen zwischen D und CH, nicht jedoch ein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen.

Er wird ggf. von der deutschen Polizei aufgefordert, die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann diese jedoch nicht, da dies bei in der der Schweiz verhängten Bußgeldern ausschließlich in der Schweiz geschehen kann....

Zitat:

Original geschrieben von robiiii



Zitat:

Original geschrieben von Vollted


jeder schreibt Dir, dass du zahlen sollst....
Er braucht nicht zu zahlen, sofern er die nächsten drei Jahre (Verjährungsfrist) nicht nach CH reist. Es gibt lediglich ein Rechtshilfeabkommen zwischen D und CH, nicht jedoch ein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen.
Er wird ggf. von der deutschen Polizei aufgefordert, die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann diese jedoch nicht, da dies bei in der der Schweiz verhängten Bußgeldern ausschließlich in der Schweiz geschehen kann....

Genau so hat es mir mein Anwalt auch erklärt!!!

Und bei der Einreise in der CH mußt du natürlich erst mal identifiziert werden...also entweder angehalten und Perso geprüft oder die Autonummer wird halt registriert!

Da bei mir wie gesagt die Strafe auf den 2.Wohnsitz geschickt wurde und es ein Mietwagen war und im Perso ja der 1.Wohnsitz steht kann mir lt. Anwalt eigentlich nichts passieren!

Ist wie gesagt auch schon 2 Jahre her und nach anfänglich 5 oder 6 Schreiben aus der Schweiz habe ich nie mehr was gehört!

Mußt du halt selbst entscheiden!!

Zitat:

Original geschrieben von Bono67


Und bei der Einreise in der CH mußt du natürlich erst mal identifiziert werden...also entweder angehalten und Perso geprüft oder die Autonummer wird halt registriert!

Das passiert aber manchmal schneller, als man denkt...

Zitat:

Original geschrieben von Bono67



Zitat:

Original geschrieben von robiiii


Er braucht nicht zu zahlen, sofern er die nächsten drei Jahre (Verjährungsfrist) nicht nach CH reist. Es gibt lediglich ein Rechtshilfeabkommen zwischen D und CH, nicht jedoch ein Vollstreckungsabkommen in Verkehrssachen.
Er wird ggf. von der deutschen Polizei aufgefordert, die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann diese jedoch nicht, da dies bei in der der Schweiz verhängten Bußgeldern ausschließlich in der Schweiz geschehen kann....

Genau so hat es mir mein Anwalt auch erklärt!!!
Und bei der Einreise in der CH mußt du natürlich erst mal identifiziert werden...also entweder angehalten und Perso geprüft oder die Autonummer wird halt registriert!
Da bei mir wie gesagt die Strafe auf den 2.Wohnsitz geschickt wurde und es ein Mietwagen war und im Perso ja der 1.Wohnsitz steht kann mir lt. Anwalt eigentlich nichts passieren!
Ist wie gesagt auch schon 2 Jahre her und nach anfänglich 5 oder 6 Schreiben aus der Schweiz habe ich nie mehr was gehört!

Mußt du halt selbst entscheiden!!

Vielen Dank! Wenigstens einer hier, der nicht dem wirren Rat des Laienrichters folgt 😁

Zitat:

Original geschrieben von robiiii


Er braucht nicht zu zahlen, sofern er die nächsten drei Jahre (Verjährungsfrist) nicht nach CH reist.....

du hast aber schon gelesen, dass er sich dort zum Bruce Lee ausbilden lässt 😕😕😁😁

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