geblitzt in schweiz

Audi TT 8J

Hallo,

mir ist leider etwas dummes passiert. ich bin in basel ( schweiz) beim einordnen vor einer ampel geblitzt worden. d.h. ich war auf der linken spur habe mich aber auf der rechten spur eingeordnet da ich gemerkt habe das ich auf der falschen spur lag und bin wohl über die durchgezogenen linie gefahren und wurde gleich sofort geblitzt.

nun meine frage wäre

stimmt es das man die buße nicht bezahlen muss und dafür mehrere jahre nicht nach schweiz einreisen darf? bzw bis die buße verjährt ist? wieviele jahre sind das?

die strafe würde auf mein vater gehen da das auto unter seinem namen angemeldet ist. könnte man die strafe auf jemand anderen schieben zb verwandten von uns die das gerne aufnehmen ? wenn ja gilt das fahrverbot dann auch für das geblitzte auto?
oder auf den halter?

wenn das alles halter bezogen ist würde das nicht klappen mit einem anderem wagen von meinem vater in die schweiz zu gehen oder?
geblitzt wurde ich mit meinem TT zugelassen auf mein vater.
den TT geb ich auch noch dieses jahr zurück sobald mein tt rs plus kommt. ich weis nicht ob das evtl noch hilft 😮

weis einer wie teuer das wird?

ich weis ich hab es vllt etwas kompliziert geschrieben hoffe aber ihr könnt mir helfen

und ich wohne ca 10km von schweiz entfernt in deutschland natürlich

Beste Antwort im Thema

Was ist das hier für Gebabbel. Zahl die paar Öcken und gut ist.
Wenn Du Scheiße gebaut hast , musst Du Dir hinterher den Hintern wischen .
Ist nun mal so.

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Als Grenzgänger kann ich Dir sagen das in der Schweiz nach dem Halterprinzip vorgegangen wird.

Der Strafzettel geht an Deinen Vater.

Normalerweise kommt bei kleineren Strafen ein Schreiben an Dich mit Zahlkarte.

Wenn nicht bezahlt wird ,kann sein das Dich die Deutsche Polizei anschreibt und den Vater an die Zahlung erinnert.

Wagenwechsel ist ja egal da ja der Namen des Halter gespeichert wird, nicht nur das Kennzeichen.

Probleme kann es beim Grenzübertritt für den Vater geben.

Bei groben Verstössen wird es sehr teuer und so weit ich weis , kommt dann von einem Richter ein Bescheid.

Falls ein Verwandter ein eventuelles Fahrverbot für den Vater übernimmt, wäre es wohl nicht legal, aber ich zweifle das die Behörden einen Fotoabgleich machen.

Es wird ja nach Halterprinzip gebusst.

Mein Tip: Zahlen, sowieso wenn man öfters in die Schweiz reist.

DIe Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland. Die holen sich ihr Geld. 🙂 Haben vor einigen Jahren angefangen auch lännger zurückliegende noch nicht verjährte Bußgelder einzutreiben.

kann auch nur empfehlen,zu zahlen,wenn du grosses Pech hast,oder dein Vater,wirds Auto einbehalten,bis bezahlt ist,(wenn er mal wieder in der Schweiz ist,oder du mit seinem Auto)

Hallo Hung0190

Du fährst einen TT.........TT RS Plus ist schon bestellt!
Dein Vater besitzt anscheinend mehrere Fahrzeuge.......?!

Wird es da so eng die Strafe zu zahlen? 😁
So wild wird es schon nicht werden.........nur wegen Überfahren einer durchgezogen Linie.

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Vermutlich ist er doch zu schnell gefahren. Da sind unsere Nachbarn recht unnachgiebig und teuer.

Also ich bin vor 2 Jahren in der Schweiz geblitzt worden mit einem Miet-Wohnmobil!
Der Vermieter hat deine meine Adresse rausgegeben und ich habe dann das Schreiben bekommen!
Nach RÜ mit meinem Anwalt habe ich darauf nicht reagiert und zwar noch 3mal das Schreiben bekommen, aber sonst nie mehr was gehört!
Das man dann bei der Einreise evtl. festgesetzt wird, habe ich auch von meinem Anwalt gehört aber da die Strafe an meinen Zwietwohnsitz ging und ich im Perso den ERstwohnsitz stehen habe sollte und habe ich mir da keine Gedanken gemacht!
Abkommen das es dann die Deutsche Polizei verfolgt gab es zumindestens damals noch nicht...ich weiß aber nicht ob sich das evtl. geändert hat!

Ich hatte schon mal Ärger !! 🙄
Ich empfehle zu ZAHLEN !! 🙂

Es ist bei mir schon ein paar Tage her, aber nachdem ich die 750 Euro bezahlt hab, gab es keine Punkte,
Fahrverbote oder sonstiges von der deutschen Seite aus.

Ich habe eigentlich nur mit der schweizer Seite kommuniziert.

Zitat:

Original geschrieben von EHEC-Tomate


DIe Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland. Die holen sich ihr Geld. 🙂 Haben vor einigen Jahren angefangen auch lännger zurückliegende noch nicht verjährte Bußgelder einzutreiben.

Nein, nein! Aus Nicht-EU-Ländern ist eine Vollstreckung

in Deutschland

nach wie vor nicht möglich. Allerdings sind rechtskräftige Bußgeldbescheide

im Tatortland

(gleichgültig ob EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland) vollstreckbar. Ergo, kann es nur brenzlig werden, wenn Du wieder nach CH reist...

Zitat:

Original geschrieben von robiiii



Zitat:

Original geschrieben von EHEC-Tomate


DIe Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland. Die holen sich ihr Geld. 🙂 Haben vor einigen Jahren angefangen auch lännger zurückliegende noch nicht verjährte Bußgelder einzutreiben.
Nein, nein! Aus Nicht-EU-Ländern ist eine Vollstreckung in Deutschland nach wie vor nicht möglich. Allerdings sind rechtskräftige Bußgeldbescheide im Tatortland (gleichgültig ob EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland) vollstreckbar. Ergo, kann es nur brenzlig werden, wenn Du wieder nach CH reist...

Das ist Blödsinn. Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein gesondertes Abkommen. Das hat mit EU nichts zu tun.

mea culpa, habe selber blödsinn gebabbelt.

Zitat:

Original geschrieben von EHEC-Tomate



Zitat:

Original geschrieben von robiiii


Nein, nein! Aus Nicht-EU-Ländern ist eine Vollstreckung in Deutschland nach wie vor nicht möglich. Allerdings sind rechtskräftige Bußgeldbescheide im Tatortland (gleichgültig ob EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland) vollstreckbar. Ergo, kann es nur brenzlig werden, wenn Du wieder nach CH reist...

Das ist Blödsinn. Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht ein gesondertes Abkommen. Das hat mit EU nichts zu tun.

Ehe Du meine Beiträge hier als Blödsinn bezeichnest, solltest Du Dein juristisches Halbwissen auf Vordermann bringen.

Exzerpt:

Die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide ist aufgrund des Europäischen Geldsanktionsgesetzes seit dem 18.10.2010 möglich. Es handelt sich um ein Gesetz, das die unmittelbare Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der EU darstellt. Folglich können Bußgeldbescheide aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz weiterhin nicht vollstreckt werden.

Und hier die Quellenangabe:

http://www.buerger-frings.com/startseite.php?...

Vorsicht. Das besagt nur, dass innerhalb der EU vollstreckt werden kann. Nicht jedoch, dass es keine anderen Abkommen gibt. Die Schweiz hat ein Abkommen mit Deutschland, durch dass Sie diverse Verstöße von Grenzgängern auch in D vollstrecken kann.

Und mein juristisches Halbwissen hat mir immerhin die Bfähigung zum Richteramt eingebracht. Im Gegensatz zu Ihnen muss ich mir also nicht Infos aus dem Netz zusammenkopieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Eis4zeit


Hallo Hung0190

Du fährst einen TT.........TT RS Plus ist schon bestellt!
Dein Vater besitzt anscheinend mehrere Fahrzeuge.......?!

Wird es da so eng die Strafe zu zahlen? 😁
So wild wird es schon nicht werden.........nur wegen Überfahren einer durchgezogen Linie.

Naja weiste sowas kotzt einen schon an. Hab gelesen dass das wie als ueber rot fahren gilt. Und 300-400 franken wuerde das ungefaehr kosten. Auch wenn die kohle nicht fehlt, will ich nicht unbedingt so ein mist bezahlen. Ich geh nur in die schweiz weil ich dort kampfsport betreibe und das kostet 790 franken im

Jahr. Bin keine 2 monate dort und jetzt sowas. Die busse ist locker die haelfte des beitrages xD.

Naja wenn es nicht anders geht bezahl ich halt... Kotzt mich uebels an. Das waere 3x voll tanken in schweiz ey;/

Zitat:

Original geschrieben von comsat


Ich hatte schon mal Ärger !! 🙄
Ich empfehle zu ZAHLEN !! 🙂

Es ist bei mir schon ein paar Tage her, aber nachdem ich die 750 Euro bezahlt hab, gab es keine Punkte,
Fahrverbote oder sonstiges von der deutschen Seite aus.

Ich habe eigentlich nur mit der schweizer Seite kommuniziert.

Und was hast du angestellt das es sich auf 750€ beläuft?

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