Geblitzt in Österreich, Heckfoto.
Grüß Gott zusammen.
Auf dem Heimweg aus dem Urlaub wurden wir wohl auf der Fernpaßstraße in Österreich geblitzt.
Laut Bußgeldsbescheid liegt nur ein Heckfoto vor. Also lediglich das Kennzeichen, jedoch nicht der Fahrer abgelichtet.
Wie sieht es rechtlich aus? In Deutschland muss der Fahrer sichtbar sein. Bei den Ösis reicht ein Nummernschild.
Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
Es geht um kein Fahrverbot und nur um einen recht geringen Geldbetrag.
Wie ist das ganze zu bewerten?
64 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Juni 2021 um 21:00:24 Uhr:
@Diedicke1300 : Die RS-Versicherung würde satzungsgemäß die Kosten eines deutschen und eines österreichischen Anwalts tragen. Tippe mal darauf, dass das deutlich mehr wären, als die 200,- €. Somit ist das kein Anzeichen von zuviel Geld bei der RS-Versicherung, sondern von einfachem, kaufmännischen Handeln. Win-Win-Situation für die Vers. und mich.
Wozu braucht man eine Rechtsschutzversicherung bei einem Tempoverstoß? Doch nur, wenn man nicht zu schnell gefahren ist und das Foto auf einem technischen Defekt beruht und das dürfte vermutlich in weniger als 1% der Fälle zutreffen und dann noch ein paar Fälle, wo die Blitze nicht richtig positioniert war. Einfach Verkehrsregeln einhalten scheint für manche Leute eine echte Überforderung darzustellen. Aber hinterher ist das Geheule groß.
Ginge es nach mir, würden diese Versicherungen allesamt verboten. Ihr einziger Effekt ist, dass unsere Gerichte mit Tausenden von unbegründeten Prozessen überflutet werden, weil die Leute entweder keine Eier haben einzugestehen, dass sie einfach zu schnell dran waren, oder - schlimmer noch - ernsthaft glauben, sie könnten mit ihren Verstößen davonkommen, wenn sie nur lange genug prozessieren.
Zitat:
@158PY schrieb am 23. Juni 2021 um 08:58:40 Uhr:
Ginge es nach mir, würden diese Versicherungen allesamt verboten.
Ich glaube Du hast den Sinn einer Versicherung nicht so richtig verstanden 😉 🙄
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 09:12:03 Uhr:
Zitat:
@158PY schrieb am 23. Juni 2021 um 08:58:40 Uhr:
Ginge es nach mir, würden diese Versicherungen allesamt verboten.Ich glaube Du hast den Sinn einer Versicherung nicht so richtig verstanden 😉 🙄
Dann erkläre doch bitte mal den Sinn einer Rechtsschutzversicherung in Bezug auf die Aussage:
Zitat:
Denn ich war unbestritten deutlich zu schnell.
Ich würde hier nie auf die Idee kommen meine Rechtsschutzversicherung zu bemühen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 09:33:01 Uhr:
Dann erkläre doch bitte mal den Sinn einer Rechtsschutzversicherung in Bezug auf die Aussage:Ich würde hier nie auf die Idee kommen meine Rechtsschutzversicherung zu bemühen.
Auch Du hast den Sinn nicht verstanden !
Ähnliche Themen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 10:03:33 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 09:33:01 Uhr:
Dann erkläre doch bitte mal den Sinn einer Rechtsschutzversicherung in Bezug auf die Aussage:Ich würde hier nie auf die Idee kommen meine Rechtsschutzversicherung zu bemühen.
Auch Du hast den Sinn nicht verstanden !
Dann erkläre ihn mir doch bitte !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 10:15:16 Uhr:
Dann erkläre ihn mir doch bitte !
Gibt viele und verschiedene Gründe, trotz zugegebenem Geschwindigkeitsverstoß, evtl doch vom Rechtsschutz gebrauch zu machen.
Pauschal aber zu sagen, daß Versicherungen grundsätzlich verboten gehören, nur weil manche Leute nicht den Mumm in den Knochen haben Verstöße zuzugeben, ist schlicht weg falsch.
Es gibt auch noch Leute, die sich nicht alles gefallen lassen, was man Ihnen als Tatbestand vorwirft.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 10:22:51 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 10:15:16 Uhr:
Dann erkläre ihn mir doch bitte !Gibt viele und verschiedene Gründe, trotz zugegebenem Geschwindigkeitsverstoß, evtl doch vom Rechtsschutz gebrauch zu machen.
Pauschal aber zu sagen, daß Versicherungen grundsätzlich verboten gehören, nur weil manche Leute nicht den Mumm in den Knochen haben Verstöße zuzugeben, ist schlicht weg falsch.
Es gibt auch noch Leute, die sich nicht alles gefallen lassen, was man Ihnen als Tatbestand vorwirft.
Na ok, ich dachte mir schon das es in diese Richtung geht.
Allerdings tun mir da meine Beiträge in die Versicherung leid, wenn sie auf diese Art und Weise verbrannt werden.
Allerdings verstehe ich es noch immer nicht, er hat den Tatbestand ja zugegeben, wozu braucht man dann die Rechtsschutzversicherung ? Haben ihn übernatürliche Kräfte beschleunigt? Oder war ein Sog im Tunnel ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 10:33:52 Uhr:
Allerdings verstehe ich es noch immer nicht, er hat den Tatbestand ja zugegeben, wozu braucht man dann die Rechtsschutzversicherung ? Haben ihn übernatürliche Kräfte beschleunigt? Oder war ein Sog im Tunnel ?
Weiß nicht, welcher Gravitationseinfluß dafür gesorgt hat ?!
Aber Ich spreche mal von Messfehlern, die desöfteren bei Geschwindigkeitsmessungen vorkommen. Wie schnell kommt man in den Bereich eines Fahrverbotes, wenn die Messung nicht stimmt ?!
Und dafür würde Ich, auch wenn man zugibt etwas zu schnell gewesen zu sein, die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. Juni 2021 um 10:52:46 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 10:33:52 Uhr:
Allerdings verstehe ich es noch immer nicht, er hat den Tatbestand ja zugegeben, wozu braucht man dann die Rechtsschutzversicherung ? Haben ihn übernatürliche Kräfte beschleunigt? Oder war ein Sog im Tunnel ?
Weiß nicht, welcher Gravitationseinfluß dafür gesorgt hat ?!
Aber Ich spreche mal von Messfehlern, die desöfteren bei Geschwindigkeitsmessungen vorkommen. Wie schnell kommt man in den Bereich eines Fahrverbotes, wenn die Messung nicht stimmt ?!
Und dafür würde Ich, auch wenn man zugibt etwas zu schnell gewesen zu sein, die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Es ging aber um kein Fahrverbot.
Es ging um die eindeutige Aussage „Ich war unbestritten deutlich zu schnell !“
Wo liegt hier mein fehlendes Verständnis zur Anwendung einer Rechtsschutzversicherung in diesem Fall ?
Tach Geisslein, mir ist durchaus klar, dass ich es bei dir mit einem besonders schlauen Verkehrsteilnehmer zu tun habe, aber das berechtigt dich nicht mich für blöde zu halten. Du unterstellst mir also, ich hätte den Sinn dieser Versicherungen nicht verstanden und schreibst doch dasselbe, was ich schon geschrieben habe - der böse, böse Messfehler - und danach in deiner Schreibe das was ich auch schon geschrieben habe, nämlich, dass du dir nix gefallen lassen und gerne davonkommen willst.
Also MIR ist durchaus klar, was du willst und genau deshalb bin ich für ein Verbot dieser Versicherung!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 23. Juni 2021 um 10:57:23 Uhr:
Wo liegt hier mein fehlendes Verständnis zur Anwendung einer Rechtsschutzversicherung in diesem Fall ?
Ich befürchte, Dein Ego ist einfach gesund und weist daher viel zu wenige Stolperfallen auf, um den Vorgang nachvollziehen zu können 😉
Sobald des Menschen Selbstbild sowie die hieraus resultierende Frustrationstoleranz die Belastbarkeit von nassem Seidenpapier aufweisen, wird sein Ruf nach Rechtsschutz wegen wirklich jedem Mickey-Mouse-Bullshit laut.
Das normale Bußgeld wären damals rund 50,- € gewesen und von mir an Ort und Stelle auch sofort bezahlt worden. Aber nein, als Deutsche "durften" wir nicht sofort zahlen, wie bekamen eine Organverfügung nach Hause geschickt, nicht etwa über 50,- €, sondern über 250,- €. Kann man akzeptieren, muss man aber nicht.
Wer für ein Verbot von RS-Versicherungen ist, braucht keine abschließen. Er kann ja jedes Bußgeld, ob begründet oder nicht, einfach bezahlen. Und im Falle eines Unfalls, idealerweise mit anständigem, dauerhaften Körperschaden, seine Ansprüche vor Gericht in jeder Instanz auf eigene Kosten geltend machen. 20.000,- € Streitwert ergeben schnell 6.000,- € Anwalts- und Gerichtskosten, dazu noch ein Unfallgutachten, locker noch mal ein paar Tausender. Dann die zweite Instanz und die Kosten erhöhen sich noch einmal. Nach zwei Instanzen können die Kosten bereits den Streitwert übersteigen.
Sorry, aber als Verkehrsteilnehmer auf eine RS-Versicherung zu verzichten, halte ich für sehr fahrlässig. Gegen Prozesshansel hilft übrigens die meist vereinbarte Selbstbeteiligung von bis zu 750,- €.
Peter, das sehe ich ja alles ein, aber dann sollte die RV meinetwegen diese Bagatellstreitereien nicht übernehmen. Vor allem, wenn der TE ja selbst einräumt, dass er zu schnell gefahren ist. Unberechtigt war das Organmandat also sicher nicht. Und ich konnte auch mit deutscher Nummer in Österreich meine Speedingtickets am Straßenrand bezahlen. Kann aber sein, dass da inzwischen was geändert wurde, ist bei mir schon länger her. Aber ich war jung und wollte eben schnell fahren...😉
Übrigens: wie kommt man mit einem Touareg V8 auf 9 Liter für 100km? Hilfsmotor elektrisch? Oder ging es die 10km laufend bergab? 🙂
Ganz einfach, durch ruhiges, gelassenes Fahren. Die 422 PS werden selten abgerufen. Überwiegend Bundesstraße bzw. Autobahn ohne Zeitdruck, und nur wenig Stadtverkehr. Gibt dann solche Verbräuche - zum BC-Wert musst du ca. 8% addieren.
Zum Austoben nehme ich meine BMW 1600 GT.
Das Ticket in Österreich ist bei mir auch mind. 10 Jahre her. Da die dort keinen einheitlichen Bußgeldkatalog haben, gibt es vielleicht Behörden, die das Geld dringender benötigen und lieber per Organverfügung deutlich mehr kassieren wollen.