Geblitzt in Österreich, Heckfoto.
Grüß Gott zusammen.
Auf dem Heimweg aus dem Urlaub wurden wir wohl auf der Fernpaßstraße in Österreich geblitzt.
Laut Bußgeldsbescheid liegt nur ein Heckfoto vor. Also lediglich das Kennzeichen, jedoch nicht der Fahrer abgelichtet.
Wie sieht es rechtlich aus? In Deutschland muss der Fahrer sichtbar sein. Bei den Ösis reicht ein Nummernschild.
Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen.
Es geht um kein Fahrverbot und nur um einen recht geringen Geldbetrag.
Wie ist das ganze zu bewerten?
64 Antworten
Zitat:
@Datzikombi schrieb am 21. Juni 2021 um 18:29:56 Uhr:
Wie ist das ganze zu bewerten?
Soweit ich es in Erinnerung habe, können zwar Bußgelder aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden, aber nur dann, wenn sie nicht dem deutschen Recht widersprechen. Da in Deutschland aber nicht der Halter für einen Vergehen des Fahrers belangt werden kann, kann man der Vollstreckung entgehen. Ob meine Erinnerung stimmt, lässt sich sicherlich im Internet recherchieren.
Ein Problem kann man dann allerdings bekommen, wenn man das nächste Mal Österreich besucht. Bei einer geringen Geldbuße empfiehlt sich also, diese einfach zu bezahlen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@borcamper schrieb am 21. Juni 2021 um 23:41:46 Uhr:
Da gibt es nur eins.
Meidet Österreich.
Und Italien ist da noch grausamer.
Oder Bahn fahren. Das hilft auch bei deutschen Blitzern. 😉
@Uwe Mettmann
Leider trügt Dich Deine Erinnerung. Es gilt das österreichische Recht, auch wenn es dem deutschen widersprechen sollte. Allein schon das Schätzen der Geschwindigkeit ist ja in Deutschland so gar nicht zulässig.
Aus jahrzehnter Erfahrung heraus kann man nur raten: Unbedingt an die Verkehrsregeln halten und ansonsten hoffen, dass nichts weiter passiert. Ich habe mir sogar angewöhnt, auf den Autobahnen die linke Spur zu meiden, weil trotz Radarkontrolle die Polizei noch vom Straßenrand aus den Verkehr beobachtet und das Tempo ausländischer Autolenker schätzt.
Ich habe schon ein Ticket zahlen müssen, obwohl ich wegen eines Radrennens im Burgenland im Stau auf einer auf 60 begrenzten Landstraße nur Schritttempo fahren konnte. Dabei hatte die beiden Kollegen von der Polizei ihre "Schätzung" wohl auch gleich noch mit einer zusätzlichen Tourismusabgabe versehen. Alle Einwände waren chancenlos.
Zitat:
@FTCK schrieb am 21. Juni 2021 um 20:39:29 Uhr:
Die österreichischen Inspektoren sind tätsächlich darauf geschult Geschwindigkeitsübertretungen bis max. 3okm/h mit bloßem Auge zu ermitteln. Eine fantastische Möglichkeit das Staatssäckel aufzufüllen.
Ja ja, "das geschulte Organ"
Hat nur bei einem meiner Kumpel, der einer solchen Geschwindigkeitsschätzung in Vorarlberg ins Netz ging, nichts gebracht.
Polizei schätzte Ihn als deutlich zu schnell ein, drei Zeugen, die bei Ihm im Auto saßen konnten bestätigen, daß Er sogar noch unter dem erlaubten TL war.
Der Bußgeldbescheid, der Ihn aus Österreich erwartete ging deshalb sofort an seinen Anwalt.
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Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. Juni 2021 um 08:46:37 Uhr:
Aus jahrzehnter Erfahrung heraus kann man nur raten: Unbedingt an die Verkehrsregeln halten und ansonsten hoffen, dass nichts weiter passiert. Ich habe mir sogar angewöhnt, auf den Autobahnen die linke Spur zu meiden, weil trotz Radarkontrolle die Polizei noch vom Straßenrand aus den Verkehr beobachtet und das Tempo ausländischer Autolenker schätzt.
mein Tempomat ist auf österreichischen Autobahnen auf max dem gültigen TL eingestellt, eher sogar noch etwas drunter, was dann laut richtiger Geschwindigkeit deutlich unter dem liegt was der Tacho anzeigt.
Nach Österreich fahre Ich auch nie allein, sondern habe mindestens noch zwei Zeugen im Auto.
Ist also unmöglich, daß man mich mit überhöhter Geschwindigkeit schätzen könnte.
Ja, ausländische Autofahrer scheinen sehr beliebt zu sein, wo das Land Österreich ja mit als erstes sich diskriminiert gefühlt hat als es um was anderes ging.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. Juni 2021 um 08:46:37 Uhr:
@Uwe Mettmann
Leider trügt Dich Deine Erinnerung. Es gilt das österreichische Recht, auch wenn es dem deutschen widersprechen sollte. Allein schon das Schätzen der Geschwindigkeit ist ja in Deutschland so gar nicht zulässig.
Nein, Du irrst. Natürlich ist die Ahndung in Österreich nach österreichischem Recht zulässig, aber deswegen kann es noch nicht in D vollstreckt werden, denn das ginge nur, wenn der Verstoß auch nach deutschem Recht nachgewiesen ist. Dazu bräuchte es die Fahrerermittlung.
Aber wie Uwe richtig schreibt: Zahlen schafft Frieden, wenn man mal wieder Österreich besuchen will und da muss man ja häufiger mal durch.
Ist halt alles Sache der Erfahrung. Ich fahre seit Jahrzehnten mehrmals im Jahr nach und durch Österreich. Früher hatte man dort wenigstens noch soviel Anstand, einen anzuhalten und mit ihren Vorwürfen zu konfrontieren. Heute bekommst Du nur einige Wochen später ein Ticket zugeschickt.
Ich habe auch leider nicht die Möglichkeit, ständig noch zwei Zeugen spazieren zu fahren, die Dir unterm Strich ohnehin nichts nützen. Der Tempomat ist sicherlich hilfreich, schützt aber nicht vor einer Schätzung durch die Polizei, die -besonders auf den Autobahnen- mit dem Fernglas die ausländischen Nummernschilder herauspicken.
Edit:
Warum ich soviel nach und durch Österreich fahre? Ich bin in Deutschland lebender Österreicher, meine Frau stammt aus Varna/Bulgarien und wir können uns diese Trips zeitlich erlauben.
@Kai R.
Auch wenn Du hier sehr oft recht hast, liegst Du hier tatsächlich ausnahmsweise daneben. Glaub mir, ich weiß das. Zahlst Du nicht, wird die Fahrerermittlung gestartet, was die ganze Sache dann richtig teuer macht.
Edit:
Kann man zu Not auch googeln, hier gleich der erste Treffer: https://www.bussgeldrechner.org/blitzer/oesterreich.html
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. Juni 2021 um 10:05:16 Uhr:
@Kai R.
Auch wenn Du hier sehr oft recht hast, liegst Du hier tatsächlich ausnahmsweise daneben. Glaub mir, ich weiß das. Zahlst Du nicht, wird die Fahrerermittlung gestartet, was die ganze Sache dann richtig teuer macht.Edit:
Kann man zu Not auch googeln, hier gleich der erste Treffer: https://www.bussgeldrechner.org/blitzer/oesterreich.html
Ich lese in der angegebenen Quelle:
Zitat:
In der Regel haftet der Fahrer für einen Tempoverstoß. Allerdings lösen Blitzer in Österreich oft von hinten aus, sodass Halter zur Ermittlung des Fahrers herangezogen werden. Verweigern sie die Unterstützung, müssen sie mit einem weiteren Bußgeld rechnen. Mehr dazu hier.
Also haftet in Österreich für Verkehrsverstöße der Fahrer, nicht der Halter.
Es gibt in Österreich allerdings anders als in Deutschland eine Pflicht zur Lenkauskunft des Halters. Erfüllt man diese nicht, kann deshalb ein Bußgeld verhängt werden. Das ist allerdings in Deutschland nicht vollstreckbar:
Zitat:
Da in Deutschland allerdings die Fahrerhaftung gilt und in Bezug auf die Lenkerauskunft gar keine rechtlichen Vorschriften existieren, konnten Verstöße dagegen auch nicht geahndet werden, wenn deutsche Fahrer von einem Blitzer in Österreich erwischt wurden.
In den Fällen, wo von hinten geblitzt wurde und wegen verweigerte Lenkauskunft der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, nicht ermittelt werden kann, kann in Deutschland auch kein Bußgeld vollstreckt werden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. Juni 2021 um 09:56:04 Uhr:
Ist halt alles Sache der Erfahrung. Ich fahre seit Jahrzehnten mehrmals im Jahr nach und durch Österreich. Früher hatte man dort wenigstens noch soviel Anstand, einen anzuhalten und mit ihren Vorwürfen zu konfrontieren. Heute bekommst Du nur einige Wochen später ein Ticket zugeschickt.
Eine Geschwindigkeitsschätzung ist rechtlich nur dann zugelassen, wenn die Schätzung auf einer langen geraden Straße stattfindet. Dazu muß sich das Auto auf das "geschulte Organ" zubewegen, am "geschulten Organ" vorbei fahren und sich wieder entfernen.
Nur so kann angeblich eine Schätzung stattfinden.
Mir ist es jedoch ein Rätsel, wie man eine Schätzung durchführen kann, wenn das Fahrzeug sich über eine längere Strecke auf einen zubewegt.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 22. Juni 2021 um 09:56:04 Uhr:
schützt aber nicht vor einer Schätzung durch die Polizei, die -besonders auf den Autobahnen- mit dem Fernglas die ausländischen Nummernschilder herauspicken.
Dient das Fernglas nur um die Kennzeichen festzustellen, oder wird über dieses auch die Geschwindigkeit geschätzt ?
Mahlzeit!
Ich fahre oft in und durch Österreich und richtig negativ ist mir da nix aufgefallen.
Ich fahre auch gerne mal etwas flotter und habe demzufolge auch schon das ein- oder andere Ticket kassiert, aber alles im berechtigten Bereich.
Einmal hatte ich auch eine Schätzung, die Sache hat sich aber vor Gericht in Nichts aufgelöst, mglw. weil ne 17 PS Enduro keine 130 wie angezeigt läuft.
Der Gutachter vor Gericht hat ziemlich genau dargelegt unter welchen Bedingungen Schätzungen zulässig sind und welchen Beweiswert man der Sache zuerkennen darf.
Also einfach ans TL halten, wenn man zu schnell war zahlen, das nennt man Expresszuschlag.
Bei der Bahn kostet der ICE auch mehr als der Bummelzug.
ciao, Jockel
Wenn es auf der "Schätzstrecke" feste Punkte gibt, deren genauen Abstand man kennt, mag das mit ungefährem Ergebnis möglich sein. Ohne jeden Anhaltspunkt allein aus der Bewegung des Fahrzeugs die Geschwindigkeit zu schätzen, halte ich für unmöglich.
Grüße vom Ostelch
Also ich fahre schon seit vielen Jahren regelmäßig und oft in und durch Österreich aber von den "Schauergeschichten" die man hier im Forum regelmäßig liest ist mir noch keine zugestoßen.
Durch eigene Doofheit geblitzt ja, auch schon das eine oder andere Mal kontrolliert worden. Aber ich bin immer höflich behandelt worden und wurde definitiv nie abgezockt.
Wobei die das teilweise durchaus mit Humor nehmen. Ich bin mal mit 64 km/h in "geschlossener" Ortschaft gelasert worden und sollte 20 Euro bezahlen. Eigentlich habe ich mich da über mich selber geärgert, dass ich zu schnell und überhaupt auf dieser Straße und nicht auf der Autobahn war.
Da kam dann der trockene Kommentar "Ach, dass ist jetzt aber nichts, was man nicht mit Geld aus der Welt schaffen könnte".
Danke für die Antworten.
Wie gesagt, es war keine Autobahn, sondern die Fernpass Straße. War ein mober Blitzer im Bereich einer Baustelle. Und die "Mülleimer-Blitzer" der Österreicher erkennt man ja echt schlecht, schon gar nicht im Gerümpel einer Baustelle.
Wir den den Fall mal prüfen lassen.
Zitat:
@Datzikombi schrieb am 22. Juni 2021 um 12:17:50 Uhr:
Danke für die Antworten.Wie gesagt, es war keine Autobahn, sondern die Fernpass Straße. War ein mober Blitzer im Bereich einer Baustelle. Und die "Mülleimer-Blitzer" der Österreicher erkennt man ja echt schlecht, schon gar nicht im Gerümpel einer Baustelle.
Wir den den Fall mal prüfen lassen.
Möchtest Du das mit Hilfe eines Anwalts prüfen lassen ?
In Österreich gilt die Halterhaftung, deshalb wird dort von hinten geblitzt. In Deutschland Fahrerhaftung.
Normalerweiße kann das in Deutschland nicht umgesetzt werden.
Ich bin aber gespannt was Du berichtest.