Geblitzt in besonderer Situation
Hallo,
es geht nicht um mich sondern um einen Bekannten. Ich fand den Fall aber so interessant, dass ich ihn hier mal zur Diskussion stellen wollte.
Und zwar wurde er innerorts geblitzt. Das ist eine Ortsdurchfahrt durch ein kleineres Dörfchen, die ersten ca. 2/3 sind 50 und die letzten 1/3 dieser Durchfahrt sind. Jetzt ist da momentan eine Baustelle und durch die ganze Ortschaft gelten 30.
Außerdem hängt irgendwo im 50er Bereich eines dieser LED Täfelchen die entweder nen grün leuchtenden grinsenden Smiley, oder einen rot leuchtenden traurigen Smiley und die blinkende Geschwindigkeit anzeigen.
Der Bekannte fährt die Strecke täglich, ist 50 gewohnt und der Smiley hat ihn noch bestätigt. Genau unter dieser Anzeigentafel stand dann aber ein mobiler Blitzer und hat ihn geblitzt.
3 Tage später war die Anzeigentafel dann auch auf 30 Kmh umprogrammiert.
Jetzt ist es denke ich so, dass Verkehrszeichen über blinkenden Anzeigentafeln stehen.
Andererseits kann ja auch nicht jeder so ein Radarwellen austrahlendes, blinkendes Täfelchen an die Straße hängen, sogesehen sollte man sich ja schon darauf verlassen können.
Kann man da erfolgreich Einspruch erheben?
44 Antworten
Tja, wenn ich das wüsste....
Aber was hier, auch seit Beginn Corona 2020 los ist, da kann einem für Kinder und Enkel Angst und Bange werden.
Ich hab mir hier mühsam was aufgebaut und mit 50 lohnt ein Neuanfang woanders nicht.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. April 2022 um 21:40:35 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 26. April 2022 um 20:40:13 Uhr:
Einspruch kann man immer erheben, erfolgreich wird der sicher nicht.Aber da wir ja in einer dermaßen verrückten Bananenrepublik leben, könnte man den Aufsteller der Anzeigentafel ja auf Schadenersatz verklagen.
Welches Land oder welche Republik würdest du denn als besser bezeichnen bzw. bevorzugen?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. April 2022 um 09:52:11 Uhr:
Tja, wenn ich das wüsste....Aber was hier, auch seit Beginn Corona 2020 los ist, da kann einem für Kinder und Enkel Angst und Bange werden.
Ich hab mir hier mühsam was aufgebaut und mit 50 lohnt ein Neuanfang woanders nicht.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. April 2022 um 09:52:11 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. April 2022 um 21:40:35 Uhr:
Welches Land oder welche Republik würdest du denn als besser bezeichnen bzw. bevorzugen?
Wieso was ist denn hier los? Hab ich was verpasst?
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 26. April 2022 um 20:32:06 Uhr:
Jetzt ist es denke ich so, dass Verkehrszeichen über blinkenden Anzeigentafeln stehen.
Andererseits kann ja auch nicht jeder so ein Radarwellen austrahlendes, blinkendes Täfelchen an die Straße hängen, sogesehen sollte man sich ja schon darauf verlassen können.
Dannn kannst Du Dich auch darauf verlassen wenn ich, oldstyle, mit 5km/h-abgestuften Handtafeln an der Straße stehe und bei jedem Fahrzeug die Tafel mit der geschätzten Geschwindigkeit hochhalte.
Wo ist jetzt eigentlich das besondere an dem Fall? War die Baustelle plötzlich weg oder hat eine LKW vor dem offiziellem 30er-Schild gestanden?
Entscheidend ist der Blick auf's eigene Tacho.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. April 2022 um 09:52:11 Uhr:
Tja, wenn ich das wüsste....Aber was hier, auch seit Beginn Corona 2020 los ist, da kann einem für Kinder und Enkel Angst und Bange werden.
Ich hab mir hier mühsam was aufgebaut und mit 50 lohnt ein Neuanfang woanders nicht.
Aus diesen Erwägungen heraus habe ich genau das gemacht - mit 50 was neues aufgebaut. 10 Monate später fühlt es sich auf jeden Fall noch richtig an.
Und zur Ausgangsfrage: nein, es dürfte sehr wenig Sinn ergeben, gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung Einspruch zu erheben. Verkehrsschilder haben Vorrang und sich auf eine Tafel oder auf Gewohnheiten zu berufen, dürfte eher nach hinten losgehen. Die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers sind hoch. Wenn es wirklich um den besagten letzten Punkt in Flensburg geht, na gut, dann ist Selbstverteidigung Pflicht. Aber dein Freund möge njcht zu viel erwarten in der Hinsicht.
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Zitat:
@TWG1980 schrieb am 27. April 2022 um 10:14:56 Uhr:
Wieso was ist denn hier los? Hab ich was verpasst?
Nö - das Übliche hier halt.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. April 2022 um 09:52:11 Uhr:
Tja, wenn ich das wüsste....Aber was hier, auch seit Beginn Corona 2020 los ist, da kann einem für Kinder und Enkel Angst und Bange werden.
Würdest Du lieber in der Ukraine leben? Da hättest Du von Deinem mühsam aufgebauten von einem zum anderen Tag nichts mehr, mit etwas weniger Glück,nicht mal mehr das Leben.
Scheint für den ein oder anderen die bessere Option zu sein, als in der vermeintlichen Bananenrepublik zu leben.
Egal wie gut es dem Deutschen geht, jammern wird er immer.
Es gibt Millionen von Menschen den es schon immer schlechter geht und gehen wird, als dem armen Deutschen mit seinen paar Corona Einschränkungen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. April 2022 um 12:07:07 Uhr:
Egal wie gut es dem Deutschen geht, jammern wird er immer.
"Bananenrepublik", "typisch deutsch" etc. - so unreflektierte Phrasen entwerten jede Aussage. Da liest man gar nicht weiter.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 26. April 2022 um 20:40:13 Uhr:
Aber da wir ja in einer dermaßen verrückten Bananenrepublik leben, könnte man den Aufsteller der Anzeigentafel ja auf Schadenersatz verklagen.
Das wir vermutlich im Amiland so geschehen. Wegen der eingetrtenen Panik- und Angstattacken die dann gleich zum Jobverlust geführt hat dürfte was 7stelliges rauszuholen sein 😉
In D wird ein Richter vielleicht überlegen ob er einen Kläger nicht evtl. zur Nachschulung oder MPU verdonnern muß wenn er mit den verkehrszeichen kämpft.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. April 2022 um 22:47:47 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. April 2022 um 22:41:00 Uhr:
.... gibt es event. kostenpflichtig ein paar Nachhilfestunden in der Fahrschule dazu.Deswegen bist du auch nicht Richter geworden. Für "paar Nachhilfestunden in der Fahrschule" gibt es nämlich keine Rechtsgrundlage.
Ansonsten solltest du mal nach den folgenden Begriffen googlen:
- Abweichen vom Regelfall
- Augenblicksversagen
- Absehen vom Fahrverbot
- § 17 Abs. 3 OWiG
Wieder was dazu gelernt, vielen Dank 😛. Und ich bin nicht deswegen kein Richter geworden, die wollten mich einfach nicht (schnief).
Bei erlaubten 30 und gefahrenen 50 sind deine vorgeschlagenen Begriffe ziemlich flüssig, äh, überflüssig. 70 € Bußgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Lohnt also kein Fass aufzumachen. Selbst mit RS-Versicherung bei dem üblichen Selbstbehalt nicht. Post abwarten und dann bezahlen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2022 um 16:21:39 Uhr:
Bei erlaubten 30 und gefahrenen 50 sind deine vorgeschlagenen Begriffe ziemlich flüssig, äh, überflüssig. 70 € Bußgeld, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Daher schrieb ich ja auch "Es lohnt sich aber nicht, wenn nur ein Verwarnungsgeld droht." Und @situ schrieb es auch schon so. Es hat also niemand schon eine Empfehlung abgegeben, dass man auf jeden Fall Einspruch einlegen solle.
Vielleicht hat ja auch der Stadtkämmerer den Smiley programmiert - bis zur zHG ist er rot, ab Überschreitung lächelt er und es blitzt.
Der Gag war bereits eine Seite vorher zu lesen.
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 26. April 2022 um 20:32:06 Uhr:
Außerdem hängt irgendwo im 50er Bereich eines dieser LED Täfelchen die entweder nen grün leuchtenden grinsenden Smiley, oder einen rot leuchtenden traurigen Smiley und die blinkende Geschwindigkeit anzeigen.
Das Täfelchen hat drei Gesichter, und nicht nur zwei.
🙂 = Fahrweise OK
🙁= Zu schnell
😁 = LOL, der Bitzer hat nur auf dich gewartet.
Das 🙂 und das 😁 werden oft miteinander vertauscht.