geblitzt auf der Brücke bei 60km/h mit 90km/h
wurde auf der Brücke geblitzt bei Brücken schäden bei 60km/h mit vollem Tempo 90km/h bei überholverbot in der linken Spur 🙁( , was droht mir für eine Strafe was beschtrafen sie alles beides oder nur 1 verstoß das höchste???
Überholverbot wurde schon zum 2 mal missachtet innerhalb 1 Monat!!
Beste Antwort im Thema
Tja, da wird beides geahndet.
Der Geschwindigkeitsverstoß und überholen im Überholverbot!
Ich denke mir meinen Teil darüber, nicht umsonst stehen entsprechende Schilder da wo sie stehen!
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sax715
Auf jeden Fall kannst Du dich schonmal auf 1-3 Monate Urlaub einstellen den dein Chef Dir auf keinen Fall verwehren kann. Was jetzt natürlich noch dazu kommen kann, ist das das Amtsgericht Siegen (der Blitzer und die auf 60 km/h begrenzten Brücken klingen verdächtig nach der A45 zwischen Siegen und Giessen) auf Grund der mehrfachen Verstöße gegen das Überholverbot + die Geschwindigkeitsüberschreitung eine MPU anordnen kann. Und spar Dir die Mühe dagegen rechtliche Schritte einzu leiden - ist zwecklos. Ein LKW feindlicheres Gericht als die gibt es eigentlich nicht .
Wieso?
26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Punkte 95 € kein Fahrverbot
http://www.kba.de/.../geschwindigkeiten__lkw__obus.html
Zitat:
Original geschrieben von Lehrranzen
nein,
fahrere LKW
Siehst du und dann wird es wohlmöglich einen Grund haben warum dort 60 km/h stand.
Im Moment ist bei Dillenburg sogar auf 40 km/h begrenzt das hat und wird auch noch massenhaft Führerscheine kosten.
Wenn ich dort mit ca 45 km/h hereiere werde ich dort aufs übelste beschimpft und bedroht teilweise (nachts)sogar mit vollem Tempo überholt finde ich dann immer besonders lustig wenn dies super eiligen Kollegen vor lauter Stress gar nicht merken das sie in Silber blaues Auto im Windschatten hinter sich haben.Erst keine Zeit haben und anschliessend in so nem Forum wie hier rumweinen.
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Brückenschäden und 60km/h klingt für mich eher nach Schiersteiner Brücke 🙂
Zum TE verkneif ich mir jetzt einfach die Worte, ist wohl eh Zwecklos 😉
Grüße
Steini
Kann auch bei uns die Rheinbrücke sein.
Gelten bei LKW`s nicht andere Bußgeldsätze??
Ich denke mal das Überholverbot bricht ihm das Genick.
In der Baustelle zu schnell und dann noch überholen im Überholverbot. Boah du gehörst weggesperrt. Dir würde ich nicht mal ein Dreirad geben.
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
In der Baustelle zu schnell und dann noch überholen im Überholverbot. Boah du gehörst weggesperrt. Dir würde ich nicht mal ein Dreirad geben.
Ob der TE überholt hat wissen wir nicht, er hat lediglich geschrieben das er auf der linken Spur im Überholverbot gefahren ist.
Auch da hat er nichts zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Actros1857
Auch da hat er nichts zu suchen.
Es wäre lediglich abweichen vom Rechtsfahrgebot und nicht automatisch ein verstoß gegen das Überholverbot
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wieso?Zitat:
Original geschrieben von sax715
Auf jeden Fall kannst Du dich schonmal auf 1-3 Monate Urlaub einstellen den dein Chef Dir auf keinen Fall verwehren kann. Was jetzt natürlich noch dazu kommen kann, ist das das Amtsgericht Siegen (der Blitzer und die auf 60 km/h begrenzten Brücken klingen verdächtig nach der A45 zwischen Siegen und Giessen) auf Grund der mehrfachen Verstöße gegen das Überholverbot + die Geschwindigkeitsüberschreitung eine MPU anordnen kann. Und spar Dir die Mühe dagegen rechtliche Schritte einzu leiden - ist zwecklos. Ein LKW feindlicheres Gericht als die gibt es eigentlich nicht .26 - 30 km/h - außerhalb geschlossener Ortschaften 3 Punkte 95 € kein Fahrverbot
http://www.kba.de/.../geschwindigkeiten__lkw__obus.html
Je nach der Vorgeschichte in Flensburg + jenachdem was er auf der Überholspur gemacht hatte ist der Zwangsurlaub sicher. Und die in Siegen(sofern es die Gegend war) sind da sehr kreativ um auch bei den kleinsten Vergehen den LKW Fahrer mit aller Härte zu bestrafen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Siehst du und dann wird es wohlmöglich einen Grund haben warum dort 60 km/h stand.
Oft, aber nicht immer....
Zitat:
Original geschrieben von mikefiwi
Oft, aber nicht immer....Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Siehst du und dann wird es wohlmöglich einen Grund haben warum dort 60 km/h stand.
Der Gund kann auch unter der Brücke sein ohne das man es als Fahrer warhrnimmt. Sei es drumm wenn dort 60 steht sind auch nur 60 erlaubt ob mit Grund oder ohne
Naja, dumm gelaufen.
Ein Richter will Dich ja schon wegsperren, hat wohl wie es aussieht, die Akte nur überflogen. Man sieht es, werden auch anderswo Fehler gemacht. Ich weis gar nicht, warum man nicht im Überholverbot auf die linke Spur wechseln darf. Sicher auch einer der denkt, das am Ende der Beschleunigungsspur der Grand Canyon beginnt.
Da Dir sicherlich die Schwere Deiner Misere bereits bewusst geworden ist, kann ich Dir nur raten, wenn es soweit ist, einen Anwalt zu nehmen. Danke Nachredner.😉
Ob Du in der linken Spur warst zum Überholen und man dann dies auf Fotos noch sieht, dann sieht es schlecht aus. Ansonsten kannst Du immer noch behaupten "Da lag was, dem musste ich ausweichen."-Motto.
Ich bin mir sicher, das es wieder einiges Gebrüll jetzt gibet.
Schuhmacher sah in meiner Jugend auch blass gegen mich aus.
Ansonsten kann ich Dir nur raten, in Zukunft ruhiger zu werden, da zu meiner Zeit der Grünweise nur mit dem Finger wedelte. Heute kannste ja noch nicht mal mehr pinkeln gehen, ohne ne halbe Stunde später bei youtube aufzutauchen.
Zitat:
Original geschrieben von sax715
Was jetzt natürlich noch dazu kommen kann, ist das das Amtsgericht Siegen (der Blitzer und die auf 60 km/h begrenzten Brücken klingen verdächtig nach der A45 zwischen Siegen und Giessen) auf Grund der mehrfachen Verstöße gegen das Überholverbot + die Geschwindigkeitsüberschreitung eine MPU anordnen kann.
Eine MPU Anordnung kommt von der FSST, niemals von einem Gericht.
Ein Anwalt im jetzigen Stadium bringt ihm nichts. Solange er nicht weiß, was ihm vorgeworfen wird, kann der Anwalt nur für viel Geld sinnlos spekulieren. Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung steht aber definitiv im Raum.
Jetzt heißt es erst mal abwarten, was kommt, dann kann man weiter sehen.