Forum5er
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. geblitzt auf Autobahn Probezeit?

geblitzt auf Autobahn Probezeit?

Themenstarteram 11. März 2004 um 14:33

Hi Leutz,

bin gestern im regn und im dunkeln auf ner autobahn geblitzt worden.

30km/h waren vorgeschrieben (auf ner Autobahn:mad:)

ich bin laut tacho 60 km/h gefahren.

War nen fester blitzer.

Sonst seh ich die immer vorher, aber an dem tag hat es geregnet und es war dunkel!

ja scheisse is!

Was erwartet mich nun?

Ich gehe mal davon aus, dass ich eine nachschulung machen müsste....

Hoffentlich können sie das Foto nicht verwenden...

oder der film war schon leer...

Kann ich nicht sagen, dass ich nicht gefahren bin, sondern mein vater? und er denn die schuld auf sich nimmt?

THX!

17 Antworten

Fordere einfach mal das Foto an!Wenn du nicht erkennbar bist kannst du schon sagen, dass du nicht gefahren bist und nicht weisst wer zu der Zeit gefahren ist!Die werden dir dann evt. für die ZUkunft ein Fahrtenbuch aufs Auge drücken. Wenn du auf dem Foto zu erkennen bist hast du leider verloren:-(

Huhu!

Da mir vor kurzem so ziemlich das selbe passiert ist, kann ich dir genau sagen was auf dich zukommt.

Mich haben sie in ner 30 Zone mit 60(Tacho-)km/h erwischt, ich wusste nicht dass es 30 Zone war, gemessene Geschwindigkeit vom Automaten war 57 km/h abzüglich 3 macht 54 km/h, das sind 24 km/h zu schnell, macht einen Punkt in Flensburg, 68,10€uro Bußgeld (incl. Gebühr und Auslagen), 2 Jahre Probezeitverängerung und Aufbauseminar.

Ich fahr seitdem nicht schneller als 10 drüber, Schnauze voll ;)

Grüße aus München

Nachtrag: Der Wagen war damals auf meinen Vater zugelassen, deshalb haben Sie ihn zuerst angeschrieben. Weil der das aber verplant/vergessen hatte, haben Sie ne Nachbarschaftsbefragung gemacht, bei der rauskam das ich gefahren bin. Wenn dein Auto auch auf deinen Vater zugelassen ist, werden Sie auch ihn zuerst anschreiben. Dann würde ich meinen Vater beknien dass er den Punkt auf sich nimmt und SOFORT bezahlt, dann ersparst du dir die Kosten für das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung.

Hey!

Ist das Auto auf dich zugelassen oder auf ein Elternteil??? Wenn letzteres der Fall ist und deine Eltern schnell ohne irgendwas zu sagen das Bußgeld bezahlen, dann fragen die meistens (meistens, nicht immer!!!!) gar nicht weiter nach, wer wirklich gefahren ist.

Dann könntest du auch der Nachschulung (und vor allem den Kosten dadurch) vielleicht doch noch entgehen!!!

Wünsch dir viel Glück! :D

MfG JAMO

 

Edit: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Steht ja schon ein Post weiter oben... Egal! Trotzdem viel Glück!

Themenstarteram 14. März 2004 um 21:27

nee ist auf mich zugelassen.... :(

kann ich nicht sagen das mein vater gefahren ist?

was passiert genau, wenn ich sage, ich weiss nicht wer gefahren ist?

Also du kannst sagen dass dein Vater gefahren ist. Dann werden sie dir wahrscheinlich ne Vorladung zur Anhörung schicken wo du mit deinem Papa erscheinen darfst. Dort vergeleichen sie dann das Foto mit euch beiden und sehen dass doch du gefahren bist. Ergo -> blöde Idee

Wenn du sagst dass du nicht weisst wer gefahren ist, wird es trotzdem an dir hängen bleiben denn: Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist geht die Scheisse an den Fahrzeughalter über. Plus: wahrscheinlich bekommst du ein Fahrtenbuch in dem du jeden einzelnen gefahrenen Kilometer akribisch auflisten musst.

mfg koertsch

Hi !

30 auf ner BaB ist das nicht UNZULÄSSIG ??

Na ja musst mit 68.10,-€ rechnen und 3 Punkten und bei ner Probezeit :eek:

Schau mal auf den Link

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php

Das Problem ist das du als Halter eines Kfz für dein Auto und wer damit fährt verantwortlich bist. Heißt also wenn du sagst das du nicht gefahren bist und das Foto dich nicht eindeutig erkennt bist du als Halter drann egal ob du gefahren bist oder nicht denn du hast die Verantwortung über dein Kfz !

Wenn du sagst dein Vater fuhr und das Foto ausgewertet wird und es nicht mit deinem Vater übereinstimmt ist DEINE GERINGSTE SORGE die Nachschulung !!!

Schau mal auf die Seiten des ADACs und kannst dich ja dann auf eine Messungeauigkeit der Radaranlage berufen oder Spurwechsel und eventuell wird das Verfahren ja eingestellt( bei mobielen Anlage ist ein Messfehler durch unsachgemäßen Aufbau warscheinlicher als bei Festeingebauten).

mfg Freddykl

am 15. März 2004 um 7:31

Also teilweise gebe ich meinen Vorrednern recht und teilweise nicht:

Es macht einen großen Unterschied ob Du auf der Autobahn mit dieser geschwindigkeit geblitzt wirst oder in der Stadt (wie es bei koertsch war), denn dafür hast Du immer 10KM/H mehr "zeit", bevor es brenzlig wird! Also laß Dir noch keine grauen Haare wachsen!

Das mit dem Fahrtenbuch ist totaler Blödsinn, kein Mensch wird Dir dieses Fahrtenbuch aufbinden!

Ich war bestimmt schon 5 mal bei der Polizei habe das Foto angeschaut und konnte davon 2 mal behaupten, das bin ich nicht! Wurde 2 mal eingestellt und ich führe kein Fahrtenbuch! Also nochmals, keine grauen Haare wachsen lassen.

Fordere das Foto an, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass man Dich und Deinen Vater auf diesem Foto verwechseln könnte, gib an dass Dein Vater gefahren ist. Ist am einfachsten und vermeidet jede Menge streß!

Viele Grüße

Peer

am 15. März 2004 um 9:41

oder hoffe einfach drauf, dass Du 3 oder 4 Monate keine Post bekommst:

dann verjährt sich nämlich der Spaß

am 15. März 2004 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Es macht einen großen Unterschied ob Du auf der Autobahn mit dieser geschwindigkeit geblitzt wirst oder in der Stadt (wie es bei koertsch war), denn dafür hast Du immer 10KM/H mehr "zeit", bevor es brenzlig wird! Also laß Dir noch keine grauen Haare wachsen!

Das gilt vielleicht bei einer Geschwindigkeit über 130, jedoch nicht bei zulässigen 30 km/h, egal ob Autobahn oder Innerorts. Will mal sehen wie du versuchst denen zu erklären dass du 10 km/h mehr Zeit brauchtest, weil du dich ja schliesslich auf ner Autobahn befunden hast.

Zitat:

Original geschrieben von peer1st

Das mit dem Fahrtenbuch ist totaler Blödsinn, kein Mensch wird Dir dieses Fahrtenbuch aufbinden!

Ich war bestimmt schon 5 mal bei der Polizei habe das Foto angeschaut und konnte davon 2 mal behaupten, das bin ich nicht! Wurde 2 mal eingestellt und ich führe kein Fahrtenbuch! Also nochmals, keine grauen Haare wachsen lassen.

Kann hier nur für die bayerische Polizei sprechen, hier wird das Fahrtenbuch verschrieben, da muss ich leider aus eigener Erfahrung sprechen

mfg koertsch

Hi Koertsch,

das kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weil ich aus München komme. Aber gut, das hat auch sicher etwas mit Glück und Unglück zu tun.

Trotzdem ist die Autobahnregelung anders als für die Stadt, egal bei welchem Tempolimit.

Es geht um die Überschreitungen außerorts (keine Unmittelbaren Gefahren: Fußbälle auf der Fahrbahn, spielende Kinder usw.), deshalb wird ein anderer Maßstab angesetzt´.

Viele Grüße

Peer

Dann zieh ich das Pech mit den grünen an... Das du aus München kommst hatte ich übersehen, sorry.

Ich halte von alldem gar nichts.

1. Wenn du behauptest, dein Vater wäre gefahren und sie kommen dir auf die Schliche wird die Strafe auf alle Fälle noch drastischer.

2. Wenn dein Vater sie auf sich nehmen soll denke ich geht einiges an erzieherischen Massnahmen verloren. Was wäre so schlimm an einer Probezeitverlängerung?

Genau, du willst nicht für das geradestehen, was du verschuldet hast.

3. Du hast ja geschrieben:"Es war dunkel, regnerisch, nicht gesehen".

Was wäre gewesen, wäre dort evt. ein Tier oder ein grösseres Teil auf der Strasse gelegen?

Hättest du bremsen können?

Das hab ich immer gerne. Erst nen Mist bauen und danach kommen, wie man das verhindern, abmildern oder umgehen kann.

Genauso wie die Trunkenheitsfahrer.

Erst trinken, dann fahren und danach jammern, wenn sie den Lappen verlieren. Ist nichts anderes als das, was du jetzt gemacht hast.

Ich mag jetzt wie ein Moralapostel dastehen und das ist mir relativ egal.

Also erspart euch blöde Kommentare, sofern ihr sie vorhabt. Ich werde nicht darauf eingehen. Ich stehe zu dem was ich schreibe.

MfG,

Anureg

Moin,

Ich gebe nahezu allen Leuten die vor mir geschrieben haben recht.

Bis auf eine Sache :D Es ist ERLAUBT, wenn man selbst eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, in Bezug auf sich selbst zu lügen bzw. diese Tat zu bestreiten. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, das der BESCHULDIGTE sich wahrheitsgemäß einlassen muss.

Es ist NICHT strafverschärfend, wenn ICH Aussage. Nein, Ich bin NICHT gefahren. Sein Vater kann die Aussage verweigern (Er dürfte nicht lügen!). Nur ist es vor Gericht so, das eine wahrheitsgemäße Einlassung (in diesem Fall Geständnis), unter Umständen strafmildernd in Betracht gezogen werden darf.

Ist aber Blödsinnig ...denn die Fotos sind in aller Regel sehr gut (Auch wenn man meist einen sehr schlechten PC Ausdruck bekommt).

Das Fahrtenbuch wird nur in besonders hahnebüchenden Fällen verordnet oder im Widerholungsfall (Also nicht generell).

MFG Kester

am 15. März 2004 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von gladiator_76

oder hoffe einfach drauf, dass Du 3 oder 4 Monate keine Post bekommst:

dann verjährt sich nämlich der Spaß

Kann ich mir nicht vorstellen - vielleicht bei 3 oder 4 Dekaden.

Verjähren tut so etwas nicht so schnell und einen Einspruchbrief nach dem nächsten schreiben führt auch nicht zum Ziel weil es die Behörde recht bald abbläst. (Hätte ich auch schon mal versucht)

Ich denke da ist es bei euch wie bei uns in Ö.

Ich würde Foto anfordern, wenn du leicht zu erkennen bist, hattu Pech gehabt, wenn nicht, dann versuche, es jemand anderem anzudrehen.

Grüße,

Hirti

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. geblitzt auf Autobahn Probezeit?