Geblitzt - Anhörungsbogen zurückschicken oder nicht?
Jetzt hat es mich auch erwischt - der erste Blitzer in meiner (noch recht kurzen) Autofahrer-Karriere! 107 km/h - 7 zu schnell bei erlaubten 100. Jetzt kam eine sogenannte "Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" ins Haus geflattert - ich muss 10€ bezahlen. Da das mein allererster Blitzer überhaupt war, wollte ich fragen, ob es reicht, wenn ich einfach nur das Geld (Verwendungszweck auf der Überweisung: Aktenzeichen, oder?) überweise oder/und ich noch zusätzlich den auf der Rückseite aufgedruckten Anhörungsbogen abschicken muss? 😕 Ich werde da nicht ganz schlau aus dem Kleingedruckten...🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:
Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.
...
Volle Zustimmung ! Ich denke, daß die "100"- Schilder da nur stehen sollten, damit man daran erinnert wird, daß man 100 Jahre alt werden kann, wenn man vorsichtig fährt.
39 Antworten
Sarkasmus....mag sein, ein Problem?? nein, das hast Du reininterpretiert.
Warum versuchst Du nun zum dritten Mal mir zu erklären, dass das Problem des TE geklärt ist?
Nochmal: Das war schon lange klar wie geschrieben...Du liest anscheinend nicht gründlich.
Die Lösung für den TE bedeutet doch aber nicht das Ende der Diskussion über das Thema oder gar eine Schließung des Freds?
Wenn für Dich das Thema erledigt ist dann lies doch einfach nicht mehr mit.
Ich sehe es sicher nicht als Problem aber es nervt langsam, dass jeder Kraft seiner Wassersuppe meint, hier andere maßregeln zu müssen oder Themen für beendet zu erklären. Das nimmt inzwischen seltsame Züge an. In diesem Fall hast Du beschlossen die Diskussion zu beenden, vielleicht wollen das aber die anderen Teilnehmer gar nicht und vielleicht haben andere wie z.B. Enterich noch interessante Dinge zu berichten?
Das und nicht mehr habe ich mit meinem Beitrag versucht zu sagen. Wenn Du hier ein Problem erkennst, dann sei Dir das freigestellt.
Ich hoffe nur, dass Du mir die Äußerung meines Unmutes nicht übel nimmst.
In diesem Sinne...guten Start in die Woche...
- A) Ich möchte darauf hinweisen, dass Threads nicht unbedingt geschlossen werden, wenn die Frage des TE beantwortet ist, aber noch eine Diskussion zu grundsätzlichen und themenbezogenen Fragen stattfindet. Damit wären wir zwanglos bei
- B) Ich möchte darauf hinweise, dass Diskussionen sachlich zu führen sind, auf persönlich Spitzen, Kleinstkriege, Wortklaubereien und rechtaberisches Auftreten zu verzichten ist!
Zitat:
@matzi99 schrieb am 15. November 2014 um 15:21:05 Uhr:
Moin,
bei einem Bußgeldbescheid war es bei mir entsprechend den aufgedruckten Hinweisen immer so, dass man auf jeden Fall den Anhörungsbogen mit den Pflichtangaben zur Person innerhalb des Zeitlimits zurücksenden mußte. Danach wird die Höhe der Strafe festgelegt und erneut schriftlich mitgeteilt.
Schickt man keinen Bogen zurück wird der Halter erneut um Auskunft über den Fahrer gebeten.
das ist ein Widerspruch in sich und kann sowieso nicht sein.
Bei einem Zeugenfragebogen wird der Halter um Auskunft gebeten, bei Bedarf auch mehrfach
Bei einem Anhörungsbogen wird ein Betroffener einer Owi angehört. Ob man den zurückschickt ist einerwurst, die Anhörung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss nicht zugestellt werden. In solchem Fall kommt der Bußgeldbescheid in der Regel automatisch (da man sich ja bei einem nicht beantworteten Bogen auch nicht entlasten kann).
Der von Dir beschriebene "Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot" bedeutet nur, dass der Fahrer nicht bekannt ist, man aber durch eine freiwillige Zahlung verhindern kann, dass die Behörde (kostenpflichtig) weiter danach sucht.
Ja, Du hast vollkommen Recht. Allerdings nicht mit dem Widerspruch in sich, denn es hat sich tatsächlich so zugetragen. Entscheidend ist immer ob Fahrer und Halter identisch sind, Zulassung auf natürliche Person oder z.B. eine GmbH...
Gruß
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ist doch ganz einfach:
wenn Halter eine Firma, kann sie ja nicht gefahren sein: immer Zeugenfragebogen
wenn Halter eine Person und erste Erkenntnis, dass Halter nicht Fahrer (z.B. Geschlecht passt nicht): Zeugenfragebogen
wenn Halter eine Person und Fahrer völlig unbekannt (z.B. Parkverstoß, Kennzeichen von hinten erfasst): Zeugenfragebogen
wenn Halter eine Person und vermutlich der Fahrer (z.B. Bildabgleich passt): AHB
Zitat:
@ChrisAK schrieb am 15. November 2014 um 11:49:58 Uhr:
Bei mir war jetzt kein Überweisungsträger drin, mit der Summe, die ich zu bezahlen habe. Liegt wohl daran, weil ich nicht mehr im Verwarngeld- , sondern mit über 21 km/h zu schnell, im Bussgeldbereich bin.
....
Bin vor zwei Jahren zuletzt geblitzt worden (auch mit über 21 km/h zu schnell), habe auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, weil ich davon ausgehe, dass die davon ausgehen, dass ich den Vorwurf stillschweigend akzeptiere und mir der Bussgeldbescheid automatisch zugeschickt wird - was bis heute jedoch nicht geschehen ist.
Und selbiges ist mir noch einmal passiert.
Mit über 21 km/h zu schnell auf der leeren geraden Autobahn geblitzt worden, Anhörungsbogen kam nach zwei Wochen. Auf diesen ebenfalls wie in dem Fall vor sechs Jahren nicht reagiert, weil ich davon ausgehe, dass die dann annehmen, der Halter (also ich) ist der Fahrer gewesen und mir der Bussgeldbescheid mit Punkten zugeschickt wird.
Das ist nun auch wieder über ein Jahr her...
Im Verwarngeldbereich (bis 20 km/h zu schnell) ist es denen ja egal, wer der Fahrer war. Die wollen nur ihr Geld haben und deshalb liegt auch gleich der Überweisungsträger bei und es gibt Ärger wenn man nicht bald bezahlt (zusätzliche Mahnkosten).
Im Bussgeldbereich ist es etwas aufwendiger. Da muss ja erstmal der Fahrer ermittelt werden, dem Punkte und Fahrverbot auferlegt werden sollen. Keine Ahnung, ob die die Sache von sich aus ruhen lassen, wenn man nicht auf den Anhörungsbogen reagiert, weil denen das zu viel Arbeit ist oder man eine Anfechtung meinerseits fürchtet.
Fazit. Anscheinend ist es wohl besser, immer mindestens 21 km/h zu schnell zu fahren. 😉 😁
Ach ja, den im Anhörungsbogen beigefügten Zugangscode, um sich im Internet die Blitzerfotos anzuschauen, sollte man natürlich nicht nutzen. Daran können die sonst schon erkennen, dass man den Brief mit dem Anhörungsbogen auf jeden Fall bekommen hat.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:
Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.Wo ist da eigentlich generell die Grenze? Bei 5km/h drüber? Oder ab wann wird die Autobahn zum Fotostudio?
Das ist unterschiedlich, wo die ihre Grenzen setzen.
Die Kommune blitzt bei uns bei 30 mit 4, bei 50, 60, 70 und 80 jeweils mit 5 drüber.
Du kannst also bequem bei 80 mit Tacho 90 dran vorbei, passiert nix.
Ab 100 ist es etwas höher, glaube 7 oder 8 mehr.
Da kannste auch locker mit 110 Tacho durch, passiert nix.
Wenn die grün-weißen lasern oder blitzen, weiß ich die Daten nicht genau, dürften aber ähnlich liegen, def. aber nicht tiefer.
Gruß Jörg.
Sechs Jahre später ist diese Frage jetzt auch beantwortet.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Oktober 2020 um 15:19:08 Uhr:
Sechs Jahre später ist diese Frage jetzt auch beantwortet.
🙄
Ich bitte um Entschuldigung.
KA, warum das bei mir als ungelesen stand.
War keine Absicht...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Oktober 2020 um 15:19:08 Uhr:
Sechs Jahre später ist diese Frage jetzt auch beantwortet.
Es findet sich doch immer ein Neunmalklug, der meint, dem Fragesteller noch einen ungefragten Rat mitgeben zu müssen.