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Geblitzt - Anhörungsbogen zurückschicken oder nicht?

Themenstarteram 13. November 2014 um 20:47

Jetzt hat es mich auch erwischt - der erste Blitzer in meiner (noch recht kurzen) Autofahrer-Karriere! 107 km/h - 7 zu schnell bei erlaubten 100. Jetzt kam eine sogenannte "Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" ins Haus geflattert - ich muss 10€ bezahlen. Da das mein allererster Blitzer überhaupt war, wollte ich fragen, ob es reicht, wenn ich einfach nur das Geld (Verwendungszweck auf der Überweisung: Aktenzeichen, oder?) überweise oder/und ich noch zusätzlich den auf der Rückseite aufgedruckten Anhörungsbogen abschicken muss? :confused: Ich werde da nicht ganz schlau aus dem Kleingedruckten...:(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

...

Volle Zustimmung ! Ich denke, daß die "100"- Schilder da nur stehen sollten, damit man daran erinnert wird, daß man 100 Jahre alt werden kann, wenn man vorsichtig fährt.

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Bezahlen ist vollkommen ausreichend.

Den Anhörungsbogen brauchst du nur auszufüllen, wenn du nicht zahlen möchtest und Einspruch einlegen willst.

Themenstarteram 13. November 2014 um 20:58

Ok, danke! Mich hat nur der eine Satz (siehe Bild) etwas verwirrt, laut dem der Bogen innerhalb einer Woche zurückgeschickt werden muss - das bezieht sich dann wohl aber nur auf den Fall, dass ich Einspruch einlegen möchte, oder?

Img-20141113-214728360

dem ist nichts hinzuzufügen. Was im Kleingedruckten ist unklar?

Zitat:

@Al Bundy II. schrieb am 13. November 2014 um 21:58:52 Uhr:

...laut dem der Bogen innerhalb einer Woche zurückgeschickt werden muss - das bezieht sich dann wohl aber nur auf den Fall, dass ich Einspruch einlegen möchte, oder?

Ja, genau. Alternativ wirst du ja gebeten, die Zahlung innerhalb einer Woche vorzunehmen.

Themenstarteram 13. November 2014 um 21:17

Ok, dann wäre das geklärt - vielen Dank nochmals dafür! ;) Eine Frage hätte ich noch: Als Verwendungszweck reicht das Aktenzeichen aus, oder? Der Brief wurde von der Bußgeldstelle vom Landratsamt verschickt.

Zitat:

@Al Bundy II. schrieb am 13. November 2014 um 22:17:33 Uhr:

Als Verwendungszweck reicht das Aktenzeichen aus, oder?

Ja, das ist vollkommen ausreichend.

Moin,

steht in Zeile drei deinen Bescheides...laut Foto...;)

Zitat:

@Al Bundy II. schrieb am 13. November 2014 um 22:17:33 Uhr:

Ok, dann wäre das geklärt - vielen Dank nochmals dafür! ;) Eine Frage hätte ich noch: Als Verwendungszweck reicht das Aktenzeichen aus, oder? Der Brief wurde von der Bußgeldstelle vom Landratsamt verschickt.

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

Wo ist da eigentlich generell die Grenze? Bei 5km/h drüber? Oder ab wann wird die Autobahn zum Fotostudio?

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

...

Volle Zustimmung ! Ich denke, daß die "100"- Schilder da nur stehen sollten, damit man daran erinnert wird, daß man 100 Jahre alt werden kann, wenn man vorsichtig fährt.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

Wo ist da eigentlich generell die Grenze? Bei 5km/h drüber? Oder ab wann wird die Autobahn zum Fotostudio?

Wieso? 107 auf dem Anhörungsbogen sind gemessene 110 und demnach ca. 115 laut Tacho. Ich kann Dir Verwanungsbögen einscannen und mailen, bei denen mir 73 (bei erlaubten 70) vorgeworfen wurden...

Zur Eingangsfrage: Einfach nur die 10 € unter Angabe des Aktenzeichens überweisen und der Fall ist gegessen. Dabei wird nicht einmal der Name des Fahrers registriert. Du kannst also folgenlos (zumindest in Richtung Fahrverbot oder Nachschulung) jede Woche ein Ticket zwischen 10 und 30 € kassieren, falls Du Dir das leisten magst...

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