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Geblitzt - Anhörungsbogen zurückschicken oder nicht?

Themenstarteram 13. November 2014 um 20:47

Jetzt hat es mich auch erwischt - der erste Blitzer in meiner (noch recht kurzen) Autofahrer-Karriere! 107 km/h - 7 zu schnell bei erlaubten 100. Jetzt kam eine sogenannte "Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" ins Haus geflattert - ich muss 10€ bezahlen. Da das mein allererster Blitzer überhaupt war, wollte ich fragen, ob es reicht, wenn ich einfach nur das Geld (Verwendungszweck auf der Überweisung: Aktenzeichen, oder?) überweise oder/und ich noch zusätzlich den auf der Rückseite aufgedruckten Anhörungsbogen abschicken muss? :confused: Ich werde da nicht ganz schlau aus dem Kleingedruckten...:(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

...

Volle Zustimmung ! Ich denke, daß die "100"- Schilder da nur stehen sollten, damit man daran erinnert wird, daß man 100 Jahre alt werden kann, wenn man vorsichtig fährt.

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

 

Wo ist da eigentlich generell die Grenze? Bei 5km/h drüber? Oder ab wann wird die Autobahn zum Fotostudio?

Mit 107 geblitzt bedeutet aber, dass die Tachonadel schon etwas weiter von den 100 weg war.

Ich vermute mal eine "eingestellte Toleranz" von 5 %.

Bei mir war jetzt kein Überweisungsträger drin, mit der Summe, die ich zu bezahlen habe. Liegt wohl daran, weil ich nicht mehr im Verwarngeld- , sondern mit über 21 km/h zu schnell, im Bussgeldbereich bin.

Muss ich da jetzt ebenfalls den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken oder brauche ich jetzt einfach nur zu warten, bis der Bussgeldbescheid ankommt?

Bin vor zwei Jahren zuletzt geblitzt worden (auch mit über 21 km/h zu schnell), habe auf den Anhörungsbogen nicht reagiert, weil ich davon ausgehe, dass die davon ausgehen, dass ich den Vorwurf stillschweigend akzeptiere und mir der Bussgeldbescheid automatisch zugeschickt wird - was bis heute jedoch nicht geschehen ist.

Zitat:

@ChrisAK schrieb am 15. November 2014 um 11:49:58 Uhr:

Bei mir war jetzt kein Überweisungsträger drin, mit der Summe, die ich zu bezahlen habe. Liegt wohl daran, weil ich nicht mehr im Verwarngeld- , sondern mit über 21 km/h zu schnell, im Bussgeldbereich bin.

Muss ich da jetzt ebenfalls den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken oder brauche ich jetzt einfach nur zu warten, bis der Bussgeldbescheid ankommt?

Solltest du gefahren sein, brauchst du den Anhörungsbogen nicht zurückzuschicken da der Bußgeldbescheid dann an dich rausgeht - also einfach abwarten.

N.T.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 14. November 2014 um 14:42:33 Uhr:

Echt nicht zu fassen dass man mit 107 in ner 100er "Zone" schon geblitzt wird.

erst denken, dann schreiben!

107 km/h sind die gemessenen km abz. Toleranz.

Also war jemand schon deutlich schneller.

Moin,

bei einem Bußgeldbescheid war es bei mir entsprechend den aufgedruckten Hinweisen immer so, dass man auf jeden Fall den Anhörungsbogen mit den Pflichtangaben zur Person innerhalb des Zeitlimits zurücksenden mußte. Danach wird die Höhe der Strafe festgelegt und erneut schriftlich mitgeteilt.

Schickt man keinen Bogen zurück wird der Halter erneut um Auskunft über den Fahrer gebeten.

Gruß..

Zitat:

@matzi99 schrieb am 15. November 2014 um 15:21:05 Uhr:

Moin,

bei einem Bußgeldbescheid war es bei mir entsprechend den aufgedruckten Hinweisen immer so, dass man auf jeden Fall den Anhörungsbogen mit den Pflichtangaben zur Person innerhalb des Zeitlimits zurücksenden mußte. Danach wird die Höhe der Strafe festgelegt und erneut schriftlich mitgeteilt.

Schickt man keinen Bogen zurück wird der Halter erneut um Auskunft über den Fahrer gebeten.

Gruß..

Bußgeldbescheid != Verwarnungsgeld (bei dem der Verstoß durch rechtzeitige Zahlung erledigt ist).

Also mal nicht Dinge durcheinanderbringen.

Zitat:

@Al Bundy II. schrieb am 13. November 2014 um 21:58:52 Uhr:

Ok, danke! Mich hat nur der eine Satz (siehe Bild) etwas verwirrt, laut dem der Bogen innerhalb einer Woche zurückgeschickt werden muss - das bezieht sich dann wohl aber nur auf den Fall, dass ich Einspruch einlegen möchte, oder?

Das steht doch im ersten Satz im Absatz über dem markierten Satz. Was ist daran unverständlich? Das versteht sogar ein Beamter.

@audijazzer:

Nee ich bring da nix durcheinander..das ist mir schon klar:

1. OWI= Verwarnungsgeld= Zahlung ohne Antwortzwang -->erledigt

2. Bußgeldbescheid = Anhörungsbogen ohne Strafmaßmitteilung = Angaben zur Person müssen gemacht werden = Schrieb mit Strafmaß folgt = Zahlung = erledigt und Strafe rechtskräftig evtl. Punkte werden eingetragen

3. Bußgeldbescheid= Anhörungsbogen mit Strafmaß und Zahlschein = Zahlung = erledigt

Im Falle des TE ist das wohl Fall 1. aber korrigiert mich wenn ich was vergessen habe.

Es heißt neuerdings auch "Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot"...jedenfalls in der Stadt Stuttgart :D

Gruß

Zitat:

Bußgeldbescheid != Verwarnungsgeld (bei dem der Verstoß durch rechtzeitige Zahlung erledigt ist).

Also mal nicht Dinge durcheinanderbringen.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 15. November 2014 um 22:42:08 Uhr:

 

Nee ich bring da nix durcheinander..das ist mir schon klar:

1. OWI= Verwarnungsgeld= Zahlung ohne Antwortzwang -->erledigt

2. Bußgeldbescheid = Anhörungsbogen ohne Strafmaßmitteilung = Angaben zur Person müssen gemacht werden = Schrieb mit Strafmaß folgt = Zahlung = erledigt und Strafe rechtskräftig evtl. Punkte werden eingetragen

3. Bußgeldbescheid= Anhörungsbogen mit Strafmaß und Zahlschein = Zahlung = erledigt

...na ja, ein bisschen was würfelst du hier doch durcheinander oder du drückst dich hier unverständlich aus.

Grundsätzlich kommt der Anhörungsbogen immer vor dem Bußgeldbescheid. Anhand der Angaben im Anhörungsbogen wird seitens der Polizei weiter ermittelt oder der Bußgeldbescheid erlassen.

Es müssen auch im Anhörungsbogen keinerlei Angaben gemacht werden, weder zur Person noch zur Sache!

N.T.

 

Niemand muss auf einen Bogen der Bußgeldstelle irgendwelche Angaben machen. Angaben sind sonst sofort zu deinem Nachteil. Entweder bezahlen oder ermitteln lassen. Soll die faule Bürokratie ruhig etwas für ihr Geld tun.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 15. November 2014 um 22:42:08 Uhr:

@audijazzer:

Nee ich bring da nix durcheinander..das ist mir schon klar:

1. OWI= Verwarnungsgeld= Zahlung ohne Antwortzwang -->erledigt

2. Bußgeldbescheid = Anhörungsbogen ohne Strafmaßmitteilung = Angaben zur Person müssen gemacht werden = Schrieb mit Strafmaß folgt = Zahlung = erledigt und Strafe rechtskräftig evtl. Punkte werden eingetragen

3. Bußgeldbescheid= Anhörungsbogen mit Strafmaß und Zahlschein = Zahlung = erledigt

Im Falle des TE ist das wohl Fall 1. aber korrigiert mich wenn ich was vergessen habe.

schön... und wenn dir das alles klar ist, warum bringst du dann unnötige Verwirrung mit deinem Bußgeldbescheid hier rein?? Darum gings beim TE doch garnicht.

Finde ohnehin, die Frage wurde dem TE (lt. eigener Aussage) hinreichend beantwortet, der Thread könnte daher auch zugemacht werden.

Moin,

@Enterich2003: Ja war in der Tat sehr mißverständlich, hätte eher lauten müssen "im Falle einer OWI/Bußgeld". Sorry.

@audijazzer: Wo ist Dein Problem? Es ging um das Thema Anhörungsbogen. Ich habe mir erlaubt mich dazu zweimal zu äußern, zwar im Falle Bußgeld und nicht Verwarnung aber das stellt doch kein Problem dar?!

Offensichtlich wird das Thema in den Bundesländern (wie man hier im Forum an den Erfahrungen der User liest) unterschiedlich gehandhabt.

Man hätte jetzt diesen Fred zum Anlaß nehmen können, um sich darüber auszutauschen...auch wenn die Frage des TE längst beantwortet ist.

Aber nein, srry ich vergaß ...ein Frage-Antwort Ping-Pong und dann den Fred schließen macht natürlich mehr Sinn in einem Forum.

Es tut mir leid, ich werde mich bessern und beim nächsten Mal vorher per PN bei Dir anfragen, ob ich etwas posten darf.

Ich wünsche Euch allen eine schönen Sonntag.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 16. November 2014 um 16:11:37 Uhr:

 

@audijazzer: Wo ist Dein Problem? Es ging um das Thema Anhörungsbogen. Ich habe mir erlaubt mich dazu zweimal zu äußern, zwar im Falle Bußgeld und nicht Verwarnung aber das stellt doch kein Problem dar?!

Es tut mir leid, ich werde mich bessern und beim nächsten Mal vorher per PN bei Dir anfragen, ob ich etwas posten darf.

wo ist Dein Problem, dass du mit unsachlichem Sarkasmus reagierst?

Nochmal: Frage war längst (zutreffend!) beantwortet, der TE zufrieden, so what?

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