geblitzt - aber nicht abkassiert

Guten Abend!

Hans fuhr mit seinem Motorrad in eine Radar-Falle. Diese befand sich in einem 50km/h Bereich. Hans fuhr mit deutlich höherer Geschwindigkeit (er vermutet ca. 100km/h). Wenige hundert Meter hinter dem Foto stand auch schon die Kasse. Doch obwohl Hans seine Geschwindigkeit nach dem "Vögelchen" deutlich drosselte wurde er nicht herausgewunken!

Ja, und nun weiss der Hans eben nicht was geschieht. Wenn sie doch grad ein Foto von ihm gemacht haben, warum haben sie ihn nicht abkassiert? Zeit ist wohl gewesen. (wenn die jungs nicht geschlafen haben)

Schreiben die womöglich das Kennzeichen auf das Foto und bearbeiten den Fall später? Oder zählt das nicht und Hans hat Glück gehabt?

Wer sich mit solchen Sachen auskennt oder gar Erfahrung besitzt, bitte helft Hans!

Ich werde ihm das dann weiterleiten!

Beste Antwort im Thema

Dein Kollege hat wohl zuviel Ghostridervideos geschaut.
Junge...unverantwortlich!!!!!
1. Eigene Gefährdung.
2. VOR ALLEM: Gefährdung anderer.
Inner 50er Zone fährt man doch nich 100!!!!!
Er sollte den Lappen lieber freiwillig abgeben, ne MPU machen und dann nochmal versuchen den Lappen ohne Fehlerpunkte zu bestehen.
Grüße vom Bass!!

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Original geschrieben von Börnybärchen81

Zitat:

geb ich dir jetzt sogar recht und nehme die scharfe Aussage in meinem Posting auf Seite 1 entschuldigenderweise zurück!

angenommen und nun frieden....

fahr jetzt zur party... und hoffe mich erwischt keiner denn ich bin eh zu spät drann und muss gaas geben 😁

schönen samstag

Zitat:

Original geschrieben von Ratzz



Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve


ÜBERLEGEN!!!

Habe überlegt: Du mußt die Alte volllabern(DAS WORT) um sie ins Gebüsch(DIE TAT) zu bekommen.(daher auch der Spruch:Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch)
Und jetzt kommt der Beug zum Thema:Genau in dem Gebüsch stand der Blitzer, der mich erwischt hat ! 😕

Ratzz,

das zwinkernde Auge im Avatar,...alles klar !!!

Hans sagt:

Es begann zu dämmern und ich sah eine Apparatur am Fahrbahnrand stehen aus der es blitzte. Auf dem vorherigen Stück war 70 erlaubt, doch die Apparatur stand ca. 300m nach dem 50er Schild und ca. 400m vor dem Ortseingangsschild. Dort etwa stand auch ein grün weisser T4 mit Besatzung und licht im Innenraum. Lustigerweise steht dort im regelfall dann die Kasse.

Sag Hans einen schönen Gruß, er soll schon mal sparen und einen vierwöchigen Urlaub planen, während dem er auf seine Lizenz verzichten kann. I.d.R. sind die Bußgeldstellen kulant, die Abgabe des FS ist innerhalb eines gewissen Zeitraumes planbar.

Die beiden Herren im Busle sind nicht die Abkassierer, -das gibts nämlich schon lange nicht mehr, alles bargeldlos, nur nebenbei- sondern die Zeugen, die nachher auf dem Anhörungsbogen vermerkt sind und den frevelhaften Vorgang bezeugen. Die spielen auch sicherlich nicht Karten, sondern achten genau darauf, dass ihnen das Kennzeichen eines Motorradfahrers nicht entgeht.

Grünweiß wundert mich, meist sind diese T4 oder T5 beige, grau oder weinrot. Kann aber auch ein ausrangierter Streifenwagen sein, vermutlich vom Ordnungsamt genutzt. Zuweilen haben die auch grün-weiße, sieht ähnlich aus wie Polizei, allerdings mit Gelb- statt Blaulicht und es steht Ordnungsamt drauf statt Polizei.

Wie schon andiskutiert, kommt es nun darauf an, ob Hans auf dem Beweisfoto als Fahrer identifizierbar ist. Falls er selbst ein Foto zu sehen bekommt, ist das meist ein schlechter Ausdruck. Vor Gericht können dann schon mal wesentlich bessere Fotos auf dem Tisch liegen. Die Technik ist aber erstaunlich gut geworden, über die Entwicklung der digitalen Fotografie muss man ja nix sagen. Was vor ein paar Jahren noch in den Kinderschuhen steckte ist heute perfekt.
Bei solch satten Überschreitungen wird auch alles ausgereizt.

Hans wird also - sofern Fahrzeughalter - einen Anhörbogen bekommen. Dort wird er um Angaben zu seiner Person und zu der des Fahrers gebeten. Jetzt könnte ich noch eine größere Abhandlung schreiben, lass es aber lieber.

bb-blue hat nämlich absolut Recht. Jetzt hilft eigentlich nur der Weg zu einem guten Anwalt, Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt.

Ich kenne zwei Fälle, die mein Schwager als Anwalt vertreten hat:
1. Ein Bekannter (54 km/h zu schnell in einer kurzen Ortsdurchfahrt): Da tauchten plötzlich gestochen scharfe Bilder in der Verhandlung auf. Verurteilt.

2. Das Fräulein Tochter (23 km/h zu schnell außerorts). Hier wars diffiziler: Ich war Halter des Tigra, Tochter mit Kappe und Sonnenbrille cool unterwegs. Ging um 50 Euro, aber: Probeschein... in der Summe fast 300, hätt ich wohl zahlen müssen, die Kleine geht noch in die Schule. Polizeiliche Ermittlungen an der Haustür geblockt (Zeugnisverweigerungsrecht) die Sache kam vors Amtsgericht: Eingestellt, Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren.

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