Geblitzt 10 kmh zuviel in der Ortschaft
Hallo ich wurde vor etwa 5 wochen in der Ortschaft mit 10 kmh zuviel geblitzt. Ich habe bis heute noch keine Post bekommen, wie lange kann sich die Bußgeldstelle jetzt Zeit lassen mir einen Brief zu schicken??
Danke an alle.
Beste Antwort im Thema
Da kommt kein Brief, es kommt gleich die Ladung zum Haftantritt. 😁
70 Antworten
1/3 aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Die Chancen stehen gut. Und komisch, daß ich noch kein Fahrtenbuch bekommen habe, obwohl ich über die Jahre schon mehrmals erfolgreich Bußgelder abgewehrt habe.
Sich selbst als intelligent bezeichnen, intelligenter als andere jedenfalls, aber anstatt kurz eine Suchmaschine anzuschmeißen (oder einfach die Nummer zu wählen, die auf dem Anhörungsbogen steht), lieber zwei Seiten lang in einem Forum mit "weniger intelligenten" Leuten rumdiskutieren.
Was war da jetzt sonderlich intelligent dran?
Nichts! Denn man zeigt, dass man zum selbstständigen Handeln nicht mehr fähig ist.
Willkommen in der dot.com-Gesellschaft.
Die Antwort habe ich mir schon am 27.11., wie beschrieben, selbst gesucht. Texterfassung ist auch eine Frage der Intelligenz. Wenn es wieder persönlich werden soll, lest richtig. Naja, eure 5x Danke habt ihr von den Artverwandten ja kassiert.
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Zitat:
@downforze84 schrieb am 5. Dezember 2015 um 03:58:33 Uhr:
1/3 aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Die Chancen stehen gut. Und komisch, daß ich noch kein Fahrtenbuch bekommen habe, obwohl ich über die Jahre schon mehrmals erfolgreich Bußgelder abgewehrt habe.
Wohl einen Anwalt für Hunderte € beauftragt, der ein Verfahren von unter 60.-€ zum Einstellen gebracht hat.....😁
Da zitiere ich mal 134
Zitat:
Was war da jetzt sonderlich intelligent dran?
😉
Wieso einen Anwalt, wenn ich so jemanden wie dich im Forum finde, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat? Na gut, so schlau ist es dann wieder doch nicht, wenn man zu allem ja und amen sagt. Genau so unlogisch wäre es, einen Anwalt für einen Pfennigbeitrag zu beauftragen. Diese Diskrepanz scheint dir aber nicht aufzufallen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 5. Dezember 2015 um 03:58:33 Uhr:
1/3 aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Die Chancen stehen gut. Und komisch, daß ich noch kein Fahrtenbuch bekommen habe, obwohl ich über die Jahre schon mehrmals erfolgreich Bußgelder abgewehrt habe.
Schon komisch, hier einen auf dicke Hose machen, aber wenn man einen Fehler gemacht hat (zu schnell gefahren, etc.) dann nicht denn Mumm zu haben, einfach auch dazu zu stehen.😕
Und wenn man dir dann in so Situationen mal einen Schaden wünscht wo du dann trotz Unschuld den kürzeren ziehst, wird dies dann als nicht gerecht bemeckert.
Solange man auf der Vorteilsseite ist, juckts einen nicht, aber Wehe man ist selbst betroffen.....
So wie hier die 10 km/h, als Fahrer ne Lappalie ist und als angefahrene Person die 10 km/h mehr Verletzungen sind.
Ich hab dir schon mehrmals gesagt, daß ich nicht gefahren bin. Wann raffst du das endlich? Und wenn ich nicht fahre, widerspreche ich.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb du so darauf beharrst für ein unbegründetes Vergehen zahlen zu wollen. Daher macht die Sache mit der ausgleichenden Gerechtigkeit überhaupt keinen Sinn, denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 8. Dezember 2015 um 17:13:33 Uhr:
Ich hab dir schon mehrmals gesagt, daß ich nicht gefahren bin. Wann raffst du das endlich? Und wenn ich nicht fahre, widerspreche ich.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb du so darauf beharrst für ein unbegründetes Vergehen zahlen zu wollen. Daher macht die Sache mit der ausgleichenden Gerechtigkeit überhaupt keinen Sinn, denn ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen.
Und du raffst nicht, dass es teurer kommt, wenn man der Verwarnung widerspricht, als wenn Du brav zahlst und den Betrag von dem der gefahren ist wiederholst.
Nichts zu Schulden kommen lassen, dass ich nicht lache..... Du weißt wer gefahren ist und willst den sogar mit Absicht nicht preisgeben oder ihm evtl. ne höhere Strafe aufbrummen. Von wegen nichts zu schulden kommen lassen......😠
Steh dafür gerade was man mit deinem Auto angestellt hat und hole es dir von dem Fahrer wieder oder widerspreche und gib den Fahrer an. Ansonsten sei dir gegönnt, dass du selbst mal den kürzeren ziehst, nur weil derjenige sich aus der Affaire gezogen hat.....
Wenn er die Verwarnung nicht annimmt, weil er nicht gefahren ist, dann erhöht sich die Verwarnung für den/die Fahrer(in) nicht. Der/die bekommt dann das Verwarnungsangebot zum gleichen Kurs. Wenn er von seinem evtl. bestehenden Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, dann ist er immer noch ein achtbarer Staatsbürger, der ganz legal sein Recht wahrnimmt. Dass dann eine kleine Owi ungesühnt bleibt, das ist vom Recht so vorgesehen. Man denke nur an die Folgen, wenn es anders wäre. Es könnte ja eins mit der Bratpfanne oder dem Nudelholz über die Mütze geben, wenn man seine Frau/Freundin o.ä. ans Messer liefert. Allein die Krankenbehandlungskosten wären viel höher und da ist das ganze häusliche Leid, das sich dann anschließt, noch gar nicht eingerechnet. Das könnte man schon raffen ... so ein bisschen jedenfalls ... und so ... wenn man vom Lachen aus dem Keller zurück ist 😉
Der Kreis der Personen wegen Denen man die Aussage verweigern kann ist so klein das man den Behörden dann gleich sagen kann Wer gefahren ist.
Aber wegen 15€ einen solchen Zwergenaufstand vollführen...
Entweder zahlt man den Wisch und holt das Geld vom Fahrer wieder oder gibt den Fahrer an und Der soll die Suppe die Er sich eingebrockt hat selbst auslöffen, sind ja auch bei Ihm nur die 15€.
Man kann Es natürlich auch bis zu einem Prozess eskalieren lassen, mit manchmal unerwartetem Ausgang, womit kein Freispruch gemeint ist.
In Deiner Logik weiterdenkend ist dir dann aber schon klar, dass Du da sowas ähnliches wie Strafvereitelung den realen Verantwortlichen betreffend propagierst? Die Rechtslage verpflichtet den Halter nicht immer zur Mitwirkung und das ist eben so gewollt. Geht ja auch eigentlich um nichts von Bedeutung. Und nun lach mal wieder 🙂
So in etwa sehe ich das auch. Es ist nicht meine Aufgabe den Fahrer zu ermitteln. Die Chance, daß nun sämtliche Beamte im Verwandten- und Bekanntenkreis suchen, würde ich mal als gering betiteln.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 9. Dezember 2015 um 20:01:08 Uhr:
So in etwa sehe ich das auch. Es ist nicht meine Aufgabe den Fahrer zu ermitteln. Die Chance, daß nun sämtliche Beamte im Verwandten- und Bekanntenkreis suchen, würde ich mal als gering betiteln.
Naja, dein Auto ist ja schon in so einigen Geschwindigkeitskontrollen negativ aufgefallen und je höher und öfter das Vergehen ist, umso eher kannst du mit einem Besuch und den Konsequenzen rechnen......😉
Ach, schickt das Ordnungsamt jetzt schon Schlägertruppen? 😁 Klingt ja fast so, als ob es so wäre 🙂