Geblitz was kommt auf mich zu ?
Hallo zusammen,
wurde geblitz innerorts bei 30er Zone mit 61Kmh (glaube ich ).
Meine Probezeit wurde auf 4 Jahre vor 3 jahren verlängert und somit habe ich eigt. noch
knapp 1 Jahr vor mir. Flensburg habe ich auch 1 Punkt aber weil ich getellt habe am Steuer.
Was kommt auf mich zu ?
Hoffen könnt mir helfen.
MFG
Beste Antwort im Thema
60 oder mehr in einer 30er Zone.
Da sollte der Schein sofort eingezogen werden.
Wenn man als "Vorbestrafter" nicht einsichtig ist, kann man Dir nicht andes helfen.
74 Antworten
Zitat:
@Sebb61 schrieb am 31. Juli 2016 um 20:31:33 Uhr:
Meine hauptsorge ist eigentlich dieser Aufbauseminar den ich net machen möchte !
Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich
nichtzwingen.
Andersherum dient die Teilnahme, falls du dich dazu entschließen solltest, deinem eigenen Vorteil, denn sie hilft dir beim Erhalt deiner Fahrerlaubnis.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. August 2016 um 18:32:44 Uhr:
Zitat:
@Sebb61 schrieb am 31. Juli 2016 um 20:31:33 Uhr:
Meine hauptsorge ist eigentlich dieser Aufbauseminar den ich net machen möchte !
Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich nicht zwingen.Andersherum dient die Teilnahme, falls du dich dazu entschließen solltest, deinem eigenen Vorteil, denn sie hilft dir beim Erhalt deiner Fahrerlaubnis.
Oh doch, die Teilnahme ist nach dem ersten Verstoß in der Probezeit Pflicht. Eine nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Aber das hier ist ja schon der zweite Verstoß innerhalb der Probezeit. Da passiert erst mal gar nichts mehr. Es wird nur eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Das nützt oder schadet aber überhaupt nichts.
Der dritte Verstoß ist dann allerdings ganz böse.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. August 2016 um 18:32:44 Uhr:
Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich nicht zwingen.
Du schreibst mal wieder Stuß:https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger sowie: https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 1. August 2016 um 18:45:20 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. August 2016 um 18:32:44 Uhr:
Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich nicht zwingen.Du schreibst mal wieder Stuß:https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger sowie: https://www.bussgeldkatalog.org/aufbauseminar/
Liest du denn die Seiten, welche du verlinkst? 😰
Da steht doch extra drin:
"Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird."
Nichts anderes habe ich ausgesagt.
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Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 1. August 2016 um 18:44:00 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. August 2016 um 18:32:44 Uhr:
Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich nicht zwingen.Andersherum dient die Teilnahme, falls du dich dazu entschließen solltest, deinem eigenen Vorteil, denn sie hilft dir beim Erhalt deiner Fahrerlaubnis.
Oh doch, die Teilnahme ist nach dem ersten Verstoß in der Probezeit Pflicht. Eine nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Auch hier triffst du die gleiche Aussage wie ich - nur mit anderen Worten.
@ Drahkke
.."...Zu einer Teilnahme daran kann man dich natürlich nicht zwingen. "
Und was soll dann dieser Satz aussagen? Logisch kann er "gezwungen" werden. Du biegst dir auch immer alles so hin, wie es dir in dem Kram passt. Wenn er sich diesem Zwang entzieht, ist er Fußgänger. Nichts anderes sagt meine Verlinkung. Da ist nichts mit " hilft bei der Erhaltung der Fahrerlaubnis". Es hilft gar nichts, es MUSS.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 1. August 2016 um 19:59:41 Uhr:
Wenn er sich diesem Zwang entzieht, ist er Fußgänger. Nichts anderes sagt meine Verlinkung.
Eben. Und nichts Anderes wollte ich dem TE vermitteln. Lediglich mit dem Zusatz, daß
erentscheiden darf, welche der beiden Möglichkeiten er wählt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 1. August 2016 um 20:04:07 Uhr:
Eben. Und nichts Anderes wollte ich dem TE vermitteln.
Dann spar für die Zukunft solche irreführenden Sätze, du oller Hamster 😁 Gerade du müßtest doch wissen, was man hier damit anrichtet....
Zitat:
@Sebb61 schrieb am 1. August 2016 um 22:52:14 Uhr:
Einfach abwarten😉
Mehr Möglichkeiten hast Du auch nicht.
Eventuell schon mal ein Fahrrad flott machen.😉
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 1. August 2016 um 17:54:06 Uhr:
Das übliche Klientel hat sich ja wieder Prangerstab versammelt. Als wenn einer von euch Hanseln auch nur einen Tag ohne Verletzung der StVo hinbekommen würde.
Es gibt Menschen, die schaffen Dinge, die für dich unvorstellbar sind.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 1. August 2016 um 23:05:37 Uhr:
Es gibt Menschen, die schaffen Dinge, die für dich unvorstellbar sind.Zitat:
@HairyOtter schrieb am 1. August 2016 um 17:54:06 Uhr:
Das übliche Klientel hat sich ja wieder Prangerstab versammelt. Als wenn einer von euch Hanseln auch nur einen Tag ohne Verletzung der StVo hinbekommen würde.
Ein Zustand, der häufig auftritt, wenn man von seinem eigenen Verhalten auf das von Anderen schließt.
http://www.bussgeldtabelle.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ hier kannst du nachschauen was auf dich zukommt!
Da die nächste Stufe nur die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung beinhaltet, also eine freiwillige Maßnahme, kann er natürlich nicht gezwungen werden.
Es empfiehlt sich, den Bußgeldbescheid durch einen Taktischen Einspruch nicht rechtskräftig werden zu lassen, bis die Probezeit endgültig abgelaufen ist. Die dritte Stufe (Entzug) kann man nämlich erst zwei Monate nach der Seminarempfehlubg erreichen und diese Empfehlung kommt erst nach der Rechtskraft
Und? Kam schon was?