Geblitz in Frankreich
Hallo,
da hier doch sehr viel Erfahrung im Netz vorliegt, man ne nicht technische Frage,
kennt sich jemand mit Strafzettlen in Frankreich aus, bin am Grenzübergang von Frankreich nach Deutschland geblitzt worden, von einem mobilen Blitzer ausm Auto.
Kommt da was?
Danke
22 Antworten
Hallo ,
mache seit Jahren Urlaub in Frankreich.
Bin dieses Jahr geblitzt worden. Kaum 10 km/h schnell oder so...es kam nichts war mir klar. Mein Arbeitskollege fährt jedes Jahr nach Spanien und wird stationär oft geblitzt oft sind es Überschreitungen bis zu 40-50 km/h...und es kommt nie was danach.
Aber Achtung..dieses Jahr habe ich ungewöhnlich viele mobile Radarstationen 4 bis 5 (auf der Landstrasse und free Autobahn -Strecke Atlantik -Genf) entdeckt IMMER mit einem Empfangskomitee 2-3 km weiter. Hatte dabei selbst mehr Glück als Verstand.
viele viele Unwahrheiten hier!!!
Grundsätzlich gibt es in jedem Land dieser Welt, welche einen Straßenverkehr betreibt so runde Schilder, weißer Hintergrund mit rotem Rand auf dem in schwarzer Schrift eine Zahl steht, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darstellt, die ab Standort des Schildes eingehalten werden soll. Macht der Fahrer eines Kraftfahrzeuges dies nicht und überschreitet er die Geschwindigkeit, muss er mit Sanktionen rechnen.
Geblitzt werden darf grundsätzlich direkt ab diesem Schild, grundsätzlich sollte die Geschwindigkeit ab Sichtbarkeit des Schildes reduziert werden. Entsprechend sieht die StVO auch Empfehlungen vor, diese so anzuordnen, dass der Geschwindigkeitsabfall ohne (starkes) Bremsen ab Sichtbarkeit erreicht werden kann.
Es gibt nun in einigen (nicht allen) deutschen Bundesländern eine Empfehlung, Messungen erst ab 100-150 Metern NACH dem ersten Schild auszuführen, es sei denn, es handle sich bei der Messstelle um eine besonders gefährliche Stelle, dann darf schon ab dem Schild geblitzt werden.
Also ich hatte das Glück 180€ direkt an die sehr unfreundlichen Gendarmen auszahlen zu dürfen, ohne das ich ein Foto, Laserpistole oder sonst was gesehen habe. Es schien mir wirklich pure Bereicherung der Gendarmen. Hab mich natürlich zuerst geweigert zu zahlen, da ja kein Beweis. Aber dann sollte ich mit zur Wache und mein Führerschein würde dann erst mal einbehalten. Da ich auf dem Weg in den Urlaub war, mit 2 Kindern, habe ich dann lieber die Euros berappt...
Blöden Franzmänner
ACKZitat:
Blöden Franzmänner
@ passat32: Wegen diesen "Empfehlungen" wird im Normalfall erst ca. 200 Meter hinter dem Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung gemessen. Ich denke aus eigener Erfahrung, dass die Messbeamten es vermeiden werden, jede Woche einige Male zum zuständigen Amtsgericht rennen zu müssen, um in Einspruchsverfahren die besondere Gefährlichkeit der Messstelle im Einzelfall darzulegen. Dann bleibt nämlich keine Zeit mehr zum Messen. Und dann wird der Chef bei Einsicht in die Einspruchsakten schon feststellen, dass es immer nur daran lag, dass zu kurz hinter dem Schild gemessen wurde und dann wird gesagt, wo gemessen wird (eigene Erfahrung aus meinen eigenen Anfangsjahren)
Und da sind wir wieder bei den etwa 200 Metern (wie schon in mehreren LG/OLG-Urteilen festgestellt wurde, auf die sich die Einsprechenden dann immer berufen)
einfach mal hier lesen:
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/
Im Übrigen eine sehr gute Infoseite auch zum Fall des TE 🙂
Zitat:
Original geschrieben von slickman
.... Hab mich natürlich zuerst geweigert zu zahlen, da ja kein Beweis. ...
Ich wohne hier im "Dreiländereck" CH - D - F und bin daher häufig auch in Frankreich (Elsass). Ich bin sogar der Meinung, dass "les gendarmes" nach Augenmass die Geschwindigkeit schätzen dürfen! Auf alle Fälle zirkuliert hier bei uns diese Meinung (die ich aber nicht belegen kann). Im weiteren sagen sogar meine Freunde aus dem "Alsace", dass die Polizei auch bei einheimischen Fahrern (!) rigoros und ohne Gnade durchgreift.
Gruss: Peter
Zitat:
Original geschrieben von tobi2503
Hallo,
da hier doch sehr viel Erfahrung im Netz vorliegt, man ne nicht technische Frage,
kennt sich jemand mit Strafzettlen in Frankreich aus, bin am Grenzübergang von Frankreich nach Deutschland geblitzt worden, von einem mobilen Blitzer ausm Auto.
Kommt da was?
Danke
Hallo Tobi, soviel wie ich weis, gibt es noch kein Abkommen mit Frankreich. Das heisst, du mußt angehalten werden. Es kann nichts nach Deutschland geschickt werden. Diese Abkommen gibt es mit Holland und Österreich. Soll aber demnächst auch mit Frankreich abgeschlossen werden.
Ciao Schloeti
Zitat:
Original geschrieben von peter2a
(...) dass die Polizei auch bei einheimischen Fahrern (!) rigoros und ohne Gnade durchgreift.Zitat:
Original geschrieben von slickman
.... Hab mich natürlich zuerst geweigert zu zahlen, da ja kein Beweis. ...
Gruss: Peter
ja, ich würde sagen da mangelt es nur an Respekt den Beamten gegenüber, also in Deutschland. Wenn man in F oder CH oder USA einem Polizisten die Sprüche entgegendrücken würde, die es hier zu hören gibt ... juchei, zack eine auf die Zwölf und Ruhe ist. Schade das unsere grünen Männchen (jetzt ja in Euro-Blau) sich nicht besser zur Wehr setzen dürfen. Oder noch schlimmer/strenger: der Volkspolizist in der Zone früher 😁
In Italien dürfen die schätzen, da hat man dann richtig die Ar*ch-Karte gezogen. In anderen Ländern eben nur für extreme Vergehen, das gilt ja auch in Deutschland.
PS: ich will damit nicht verschleiern, dass ich den roten Blitz auch schon kenne 😉