Geblitz im Ausland Belgien
Hallo !!!
Ich hab mal eine Frage in die Runde .
Erstmal schnell erklärt ,
Auf der Rückreise aus dem Urlaub wurden wir in Belgien geblitzt (Denke ich ) aber nur der Wohnwagen ( der meiner Mutter gehört und auf sie zugelassen ist )
Sie hat ein Knölchen bekommen aber ich Habe nix bekommen als Fahrzeughalter des Zugfahrzeuges .
Meine Frage ist ist das Normal in Belgien ?
Ich habe soetwas noch nie gehört und war eigendlich der Meinung das auch ein Bild vom Zugfahrzeug und Fahrer drauf sein sollte !
Vieleicht kennt sie ja jemand hier damit aus ?
VG und Danke im Vorraus
23 Antworten
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 4. November 2024 um 19:31:25 Uhr:
Die Rechtsprechung des EuGH besagt ausdrücklich, dass -sofern der Fahrer nicht zu ermitteln ist- die Halterhaftung gilt.
Sorry, aber das stimmt nicht. Ob Fahrer- oder Halterhaftung bestimmt jedes EU-Mitglied selbst. Und gerade für Deutschland hat das Verfassungsgericht erst kürzlich verfügt, dass die Halterhaftung eben nicht automatisch greifen darf.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 21:07:54 Uhr:
Ob Fahrer- oder Halterhaftung bestimmt jedes EU-Mitglied selbst.
Das gilt für Verstöße, die der Fahrer im jeweiligen Inland begangen hat. Deutschland kann also gegenüber einem Fahrer mit deutschem Wohnsitz verfahren wie bisher. Es gilt aber nicht für Verstöße im EU-Ausland. Hier kann es allenfalls sein, dass Deutschland die Rechtsprechung des EuGH noch nicht umsetzt.
Das haben wir doch erst neulich in einem anderen Thread geklärt, an dem du dich auch beteiligt hast.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 20:32:18 Uhr:
Wenn du in Singapur mit Drogen erwischt wirst...
Singapur ist
keinEU-Mitgliedsstaat.
Kannst du das belegen?
😛
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Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 21:07:54 Uhr:
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 4. November 2024 um 19:31:25 Uhr:
Die Rechtsprechung des EuGH besagt ausdrücklich, dass -sofern der Fahrer nicht zu ermitteln ist- die Halterhaftung gilt.Sorry, aber das stimmt nicht. Ob Fahrer- oder Halterhaftung bestimmt jedes EU-Mitglied selbst. Und gerade für Deutschland hat das Verfassungsgericht erst kürzlich verfügt, dass die Halterhaftung eben nicht automatisch greifen darf.
Im vorliegenden Fall geht es um Belgien und dort gilt die Haltervermutung, solange die nicht widerlegt werden kann. Dazu wurde durch den EuGH bereits 2019 beispielhaft geurteilt. Das Ticket geht somit in jedem Fall zunächst an die Halterin- es sei denn, der Staat verzichtet, weil beispielsweise die Geldbuße zu gering ausfällt.
In anderen europäischen Ländern gilt dies in unterschiedlicher Ausprägung, wobei man sich in ungeklärten Fällen unterm Strich aber immer an den Halter hält. Nur in Deutschland ist die Halterhaftung immer noch umstritten, hier kann ein Ticket tatsächlich noch ins Leere laufen.
Im Übrigen ist die Eintreibung von Bußgeldern (ab 70 Euro ohne Gebühren) aus EU-Mitgliedsstaaten mit Unterstützung der deutschen Justiz seit 2010 gültig. Ausnahme bildet nur Österreich, hier besteht schon seit 1988 ein gesondertes Abkommen, wobei auch Bußgelder ab 25 Euro vollstreckt werden dürfen.
Und was das mit Singapur zu tun hat, weißt wahrscheinlich auch nur Du selbst.
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 20:32:18 Uhr:
Wenn du in Singapur mit Drogen erwischt wirst, droht dir eventuell die Todesstrafe. Wenn dir das von dort aus nachgewiesen wird, wenn du schon wieder hier in Deutschland bist, handeln die deutschen Behörden dann nach der Rechtssprechung in Singapur? Wohl eher nicht.
Die Regelung zur Amtshilfe gilt nur innerhalb der EU. Bevor Singapur in die EU aufgenommen würde, müssten die Strafen auf "EU-Niveau" angepasst werden. Eine der Aufnahmebedingungen ist die vollständige Abschaffung der Todesstrafe.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. November 2024 um 21:51:37 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 4. November 2024 um 20:32:18 Uhr:
Wenn du in Singapur mit Drogen erwischt wirst...
Singapur ist kein EU-Mitgliedsstaat.
Das spielt keine Rolle. Amtshilfe ist ja nicht auf die EU beschränkt.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass wenn der von den belgischen Behörden nach belgischem Recht angeschriebene Halter des Fahrzeugs die Geldbuße nicht bezahlt, die deutschen Behörden im Rahmen eines Amtshilfeersuchens eben nicht beim Halter eintreiben dürfen, da dies nach deutschem Recht nicht möglich ist.
Das heißt letztendlich, dass die deutschen Behörden ohne Foto des Fahrers keine Möglichkeit haben aktiv zu werden.
Deswegen auch meine Aussage an den TE, dass er quasi die Wahl hat, zu bezahlen, oder nicht.
Du hast das Abkommen noch nie verstanden und ich befürchte, Du wirst es auch nie verstehen...
Das ist an sich ja nicht schlimm. Schlimm ist nur, dass Du hier Tipps gibst, die für die Betroffen nach hinten losgehen können.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 5. November 2024 um 14:00:58 Uhr:
Schlimm ist nur, dass Du hier Tipps gibst, die für die Betroffen nach hinten losgehen können.
Im Internet stehen viele Falschaussagen, Märchen und Lügengeschichten. Ob die Aussage von Melosine dazugehört, weiß ich nicht, und es interessiert mich auch nicht. Selbst in meinen eigenen Beiträgen sind gelegentlich Fehler, z. B. weil meine Informationen veraltet sind oder der Fachausdruck falsch ist.
Ich kann nur eins sagen:
Wer Tipps aus dem Internet übernimmt, ohne ihre Richtigkeit zu prüfen, ist selbst schuld.