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Gas-Gutschein vom Arbeitgeber

Hier hab ich mal eine Steuersparidee:

Jeder Arbeitnehmer darf einen Gutschein im Monat bis zu einem Gesamtwert von 40 Euro steuerfrei als Bezug vom Arbeitgeber bekommen.

Haken:

Es darf auf dem Gutschein nicht 40 Euro stehen, sondern es muss die bezogene Ware z. B. 60 Liter LPG angeführt werden.

Es muss auch jeden Monat ein neuer Gutschein ausgefüllt werden.

 

Wer also Steuerklasse 1 hat und auf das Urlaubsgeld verzichten kann, viele Arbeitgeber machen das gerne, da sie ja auch sparen:)

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17 Antworten

Das würde mich auch interessieren, find ich gut. Es ist schon heftig, wie viel Lohnsteuer und Sozialabgaben vom sauer verdienten Geld einfach abgezogen werden! Und mit Autogas für 40 Euro (steuerfrei) kommt man ganz schön weit.

am 9. Februar 2007 um 5:22

Wo genau kann man mehrere Infos hierzu finden (z.B. Gesetzestext, etc.)?

Wie genau sparen die Arbeitgeber daran?

Die Arbeitgeber sparen die Sozialabgaben von etwa 15-20% auf diese 40 Euro.

Quelle: http://www.steuerrat24.de/data/frei/menuescheck1.htm

Machen aber viele Arbeitgeber nicht, da es schließlich Aufwand ist für alle Mitarbeiter jeweils 40€ Gutscheine auszustellen und diese mit den jeweiligen Rechnungen abzugleichen bzw. zu verwalten.

Lohnen wird sich das schon, schließlich musst du für 40€ netto als Single runde 80€ Brutto verdienen, was den Arbeitgeber etwa 90-100€ durch die Arbeitgeberanteile bedingt kostet.

Momentan kenne ich 10 Leute, bei denen der Arbeitgeber das mit Handkuss macht:)

Die Leute sind einfach zufriedener und von den 400-500 Euro Urlaubsgeld bekommst effektiv mit Stkl 1 230 Euro raus...

Ausserdem errechnet mal die Amortisation der Autogasanlage:)

Meine hat sich statt nach 2,5 Jahren somit in 1,9 Jahren bezahlt gemacht. Ist doch auch net schlecht oder?

Bei mir in der Firma ist jetzt der Betriebsrat dran und versucht, dass das bei uns auch eingeführt wird.

Und mein Arbeitgeber macht so einen Kram einfach nicht, die Buchhaltung ist schon an der Kapazitätsgrenze. 40 bis 44€ Gutscheine sind immerhin sichere 60l LPG oder 1,5 Tankfüllungen. Leider verfahre ich rund 120€ LPG im Monat alleine für den Weg zur Arbeit, lohnen würd sich das.

am 9. Februar 2007 um 16:29

Wenn Gutscheine mit Belegen abgeglichen werden müssen, ist das in der Tat nennenswerter Aufwand.

Ich kenne die Erstattung von Monatskarten der Öffentlichen und die Erstattung von Kinder-Betreuungskosten (also Kita, Hort). Die Beträge stehen über einen langen Zeitraum fest und verursachen kaum Aufwand.

Versucht doch mal, den Aufwand geringer zu machen, indem Ihr einen Deal mit einer Autogas-Tanke macht:

Ihr kauft jeden Monat "prepaid" für 40 Euro Gas und bekommt dafür eine Rechnung. Die kriegt das Personalbüro jeden Monat auf den Schreibtisch und tackert den Beleg nur noch an den Gutschein - fertig. Tanken mit Kundenkarte sind dafür am Besten geeignet, außerdem gibts da ja oft noch Rabatt.

Das wär auch für Chefs vielleicht akzeptabel. Und ist ne echte win-win-win-Sache.

viele Grüße,

gas-rio

@Gas-Rio

les dir bitte meine Quelle durch, einen Gutschein über "40 Euro" ausstellen führt zu einer Steuer- und Abgabenpflicht dieses Kleckerbetrags. Steht dort "Gas für 40 Euro" ist das auch steuerpflichtig. Lediglich ein Gutschein über eine bestimmte Warenmenge OHNE PREISANGABE ist zulässig.

Wenn, dann müsstest du einen Deal mit deiner Gastanke haben, daß der Gutschein für 70l zu z.B. exakt 44,00 Euro (oder was die Grenze war) mit dem jeweiligen Arbeitgeber abgerechnet und dir gegenüber als Prepaid-Guthaben angerechnet wird.

Oder noch klarer ausgedrückt - es ist ein Scheisstheater um Kleckerbeträge und mal wieder ein super Beispiel, wie man im Steuerrecht mit sinnfreien Sonderregelungen für jede noch so unbedeutende Randgruppe das ganze System für den Einzelnen unübersehbar macht.

Ach soo schlimm ist das nich!

Ich bekomme jeden Monat vom Arbeitgeber einen Gutschein, den ich von der Gastankstellenverwaltung abgestempelt zurückkrieg und dem Arbeitgeber wieder zurückbringe.

Ich habe eine zusätzliche Tankkarte, die auf den Arbeitgeber läuft und ICH bin verantwortlich, dass ich nicht mehr tanke als die 60 Liter. Bleib ich halt immer nen halben Liter drunter und gut.

Wenn ich versehentlich mal mehr auf die Karte tanke, geht das schnell und problemlos auf meine private Karte umzubuchen, so dass auf dem Arbeitgeberkonto nie mehr als 60 Liter stehen.

Wenn IHR den Aufwand habt, sagt der Arbeitgeber net viel.

wird bei uns so mit frei getränken gemacht iss ne feine sache wovon alle provitieren

gruss Hannes

am 10. Februar 2007 um 14:36

Ich finde: Im allgemeinen gehören solche Steuertricks schlicht und einfach verboten.

Das fängt beim Gas-Gutschein an und geht über den Dienstwagen von der Firma in ganz weit andere Dimensionen.

Klar, ich würde auch sofort zugreifen, wenn sich mir so eine Möglichkeit bieten würde. Aber dennoch finde ich, dass es eine Verzerrung des Wettbewerbs ist.

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose

Ich finde: Im allgemeinen gehören solche Steuertricks schlicht und einfach verboten.

Ich finde die unglaublich vielfältigen Ausnahmeregelungen auch schwachsinnig. Aber es ist wie mit den Subventionen: Jede Partei bedient bestimmte Interessengruppen und deren Privilegien müssen behütet werden.

Mal abgesehen davon, dass der komplette Berufsstand der Steuerberater umschulen müsste, wenn man die Ausnahmen radikal streichen würde.

am 10. Februar 2007 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von helsinkiishell

Mal abgesehen davon, dass der komplette Berufsstand der Steuerberater umschulen müsste, wenn man die Ausnahmen radikal streichen würde.

Ich als Informatiker wäre nach einem halben Jahr "out-of-date", wenn ich nicht aktiv dagegen was tun würde. ;)

Richtig. Ich wollte mit dem letzten Satz auch nur zum Ausdruck bringen, dass auch hier wieder Klientelpolitik betrieben wird. Auch die Steuerberater wissen, welche Partei ihre Interessen am besten vertritt ;)

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