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Garantiezusage bei "Privatkauf"

Kia Cee'd 1 (ED)
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:10

Hallo,

also, ich habe vor ca. 3 Monaten einen Kia Ceed BJ. 2007 gekauft.

Inseriert war er von einem Händler, mein Kontakt lief ausschließlich über den Händler.

Als es dann zum KV kam gab es einen KV von privat, was der Händler damit begründete, dass ja noch Werksgarantie seitens KIA bestünde und im Falle eines Falles er an KIA verweisen würde. Sollte mir Recht sein. Der Händler unterzeichnete i.A..

In dem privaten KV wurde unter besondere Vereinbarungen "7 Jahre KIA Werksgarantie" vermerkt.

Wagen war Checkheft gepflegt etc.

Jetzt stellte sich raus, dass die letzte Inspektion nicht von einer von KIA zugelassenen Werkstatt durchgeführt wurde und damit die "freiwilligen" 7 Jahre KIA Werksgarantie nicht mehr bestehen.

Ich habe jetzt zwar momentan nichts an meinem Auto, bin aber natürlich mehr als sauer, da das eines der ausschlagebenden Gründe für den Kauf war. Es kann ja nochmal was sein.

Normalerweise bin ich bei sowas echt ordentlich und prüfe das, ich war aber zu der Zeit schwer krank und hatte dadurch massive berufliche und exsistenzielle Probleme, so dass ich für sowas keinen Kopf hatte. Im Übrigen ist jetzt aller wieder super :-)

Was kann ich jetzt machen? Was sind meine Ansprüche?

Ich habe dem Händler vor 4 Tagen schonmal ne Email geschrieben, bisher aber keine Rückmeldung bekommen. Wäre gerne gerüstet, wenn er sich meldet.

Danke

Beste Antwort im Thema

Man Jungs was soll den das, wenn der Themnestarter sagt sein Auto ist voll i.O und hat 7Jahre Grantie dann ist es so und wenn er der einzigste in Deutschland ist!

Also kein falscher Neid!

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Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 14:17

...ahhh ja sorry Gerantie / Gewährleitung, da muss man ordentlich sortieren bevor man schreibt. Es ist einfach aber man fällt immer wieder drauf rein ;)

Mit meinem Auto ist alles i. O....bis jetzt :-)

Ich würde aber generell gerne wissen ob ich mich an KIA wenden kann, wenn was ist z.B. Getriebe und ob ich dann Ansprüche habe.

Und ob ich jetzt dem Händler eins überwischen :p soll.....

...ich will ja eig. nicht meckern, ich habe das Fahrzeug in einem Top Zustand (das was ich beurteilen kann) zu einem Top Preis bekommen, trotzdem könnte ich dann besser schlafen! lol

Ob Du bei KIA Garantieansprüche geltend machen kannst, kann erstmal nur KIA beantworten. Und später kann das, falls ein Garantiefall auftreten sollte, eventuell noch ein Gericht entscheiden.

 

Aber wenn Du nichts hast, dann kannst Du auch nichts in Anspruch nehmen......

 

Was willst Du denn dem Händler antun? Wenn an deienm Auto nichts ist, dann kannst Du dem auch nichts.

 

Garantie und Gewährleistung sind so verschieden, wie Tag und Nacht.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 14:38

Keine Panik, der Händler bleibt in Stücken :)

Dann hoffen wir einfach, dass das auch alles so bleibt wie es jetzt ist...GUT

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

.... Von Privat zu Privat gibt es keinerlei Garantieansprüche...:rolleyes:

Dazu meine Meinung lieber Schubilein:

".....Geil ey das sollte man unter Glosse des Monats prämieren! "

Hauptsache mal gebrüllt auch wenn man keine Ahnung hat.

Man hat auch von privat zu privat eine Gewährleistung, kann sie im Gegensatz zum Händler allerdings aussließen! Duhhhhh

In meinem KV wurde aber eine Garantiezusage vom Verkäufer gemacht und das geht von privat zu privat, (7 Jahre KIA....) jetzt ist zu klären, ob das auch als private Garantiezusage gilt.

Der ADAC schreibt hierzu:

"Sollte der private Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, aber vertraglich eine Garantie übernommen haben, haftet er für diese Zusage. Eine Garantiezusage liegt dann vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen und für die Folge ihres Fehlens einstehen will. "

Guter Tag heute, oder? Jetzt haste auch noch was gelernt!

Wie gesagt, es gibt Intelligenz auf diesem Planeten, manch einer war bei der Verteilung gerade aufm Klo......

7 Jahre Garantie gibt es auf NEUWAGEN seit 2010!

Als Privatperson muss ich keinerlei Garantie gewähren, es sei denn ich verschweige mir bekannte Sachmängel. Dann kann ich als Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ein Privatverkäufer kann nicht im Namen von KIA Garantierechte vergeben. Also sind diese Vereinbarungen null und nichtig. Und in welchen Papieren soll denn die Garantiezusage stehen???? Alles Makulatur.

Ich lerne gerne dazu, wenns denn was zum lernen gibt.

Schubilein

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 15:26

...schön, dass zu nochmal das Gelernte von heute zusammengefasst hast.

Eine Neuwagengarantie vom Hersteller ist im Übrigen übertragbar! Auch bei Verkauf eines Nicht-mehr-Neuwagens!

Wollte das nur kurz erwähnen, da dein Eintrag mit Betonung auf NEUWAGEN den Eindruck erweckt, dass dir diese Regelung nicht bekannt ist.

Hier nochmal zur Verdeutlichung:

-Eine Neuwgaen-Garantie gab es seinerzeit von KIA, die Original KIA Unterlagen habe ich.

-Der Verkäufer hat in dem Kaufvertrag unter Besonderheiten genaue diese Garantie nochmal als wichtigen Bestandteil des Vertrages aufgeführt

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

...schön, dass zu nochmal das Gelernte von heute zusammengefasst hast.

Eine Neuwagengarantie vom Hersteller ist im Übrigen übertragbar! Auch bei Verkauf eines Nicht-mehr-Neuwagens!

Wollte das nur kurz erwähnen, da dein Eintrag mit Betonung auf NEUWAGEN den Eindruck erweckt, dass dir diese Regelung nicht bekannt ist.

Hier nochmal zur Verdeutlichung:

-Eine Neuwgaen-Garantie gab es seinerzeit von KIA, die Original KIA Unterlagen habe ich.

-Der Verkäufer hat in dem Kaufvertrag unter Besonderheiten genaue diese Garantie nochmal als wichtigen Bestandteil des Vertrages aufgeführt

Wie gesagt, Makulatur, der kann schreiben was er will, 2007 gab es bei Kia noch keine 7 Jahre Garantie, ist doch nun wirklich nicht schwer, oder?

Also Schubilein so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Im schriftlichen KV hat die Verkäuferin ( GmbH) vertreten durch den Händler zugesichert, das Fahrzeug habe eine 7-jährige Werksgarantie. Hierfür hat die Verkäuferin einzustehen, wobei völlig egal ist, weshalb diese Garantie gegebenefalls nicht besteht ( von Anfang an nicht oder später weggefallen). Die Verfkäuferin hat mithin im Wege des Schadensersatzes den Käufer so zu stellen, als wenn es diese Garantie geben würde.

Ob dieser Anspruch durchzusetzen ist, ist dann wieder eine ganz andere Frage. Unter Umständen besteht auch noch eine eigenständige Haftung des Händlers, wenn er bei den Vertragsverhandlungen einen eigenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

Wie immer kommt es auf die konkreten Umstände des Einzhelfalles an.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 16:57

So, jetzt habe ich mir nochmal den KV angesehen, hatte ihn heute morgen nur überflogen.

Jetzt wirds ganz bunt!

Vertragspartner: Ich als Käufer und "xy Automobile" als Verkäufer (<- das ist aber nicht der Händler bei dem ich gekauft habe) also nix von GmbH.

Über dem Vertrag steht KV für privaten KFZ Verkauf...im Kleingedurckten Sachmängel werden ausgeschlossen bla bla...

Dann unter besonderen Vereinbarungen "Kia Werksgarantie"

Unterzeichnet i.A. von dem Händler bei dem ich es gekauft habe.

Bitte nur ernstgemeinte Hilfestellung und keine Beleidigungen, das hilft mir recht wenig, zumal ich wirklich zu dem Zeitpunkt wichtigere Sachen im Kopf hatte. Das mag für den einen oder anderen befremdlich sein, dennoch ist Gesundheit viel mehr Wert als ein Auto, weshalb mein Fokus nicht dort lag.

Warum ich ein Auto brauchte was ich hatte etc. ist privat.

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Also Schubilein so einfach ist das nun auch wieder nicht.

Im schriftlichen KV hat die Verkäuferin ( GmbH) vertreten durch den Händler zugesichert, das Fahrzeug habe eine 7-jährige Werksgarantie. Hierfür hat die Verkäuferin einzustehen, wobei völlig egal ist, weshalb diese Garantie gegebenefalls nicht besteht ( von Anfang an nicht oder später weggefallen). Die Verfkäuferin hat mithin im Wege des Schadensersatzes den Käufer so zu stellen, als wenn es diese Garantie geben würde.

Ob dieser Anspruch durchzusetzen ist, ist dann wieder eine ganz andere Frage. Unter Umständen besteht auch noch eine eigenständige Haftung des Händlers, wenn er bei den Vertragsverhandlungen einen eigenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

Wie immer kommt es auf die konkreten Umstände des Einzhelfalles an.

Es handelte sich hierbei um einen reinen Privatverkauf, das hat er schon im Eingangstread geschrieben.

Zitat:

Ich als Käufer und "xy Automobile" als Verkäufer

Ob ein "Privater" Verkäufer als xy Automibile aufteten kann, möchte ich aber mal in Frage stellen.

Das wollte ich auch grad Sagen/Fragen, gibt es dann diese XY Gesellschaft überhaupt?

Ich wiederhole mich nochmal, dass hört sich alles link an und ohne Grund hat der Verkäufer nicht solch seltsamen Vertrag gemacht.

Ob der unfallfrei ist und die Km stimmen ist dir in etwa bekannt?

Ansonsten offe ich das du nicht in Verlegenheit eines Garantieanspruches kommst!

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 19:40

Die GmbH (Vorbesitzer) gibt es wirklich, ist eine namhafte Firma hier in der Gegend mit langer Tradition.

Die xy Automobile (Verkäufer) gibt es auch, man glaubt es kaum und ist ein großes Autohaus. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von FLEXI050

Zitat:

Ich als Käufer und "xy Automobile" als Verkäufer

Ob ein "Privater" Verkäufer als xy Automibile aufteten kann, möchte ich aber mal in Frage stellen.

Zustimm....das sehe ich genauso!

Unfallfrei ist er, habe ich von einem Gutachter prüfen lassen und km stimmen. Das tut aber hier nichts zu Sache!

Zitat:

Original geschrieben von piaygelo

Die GmbH (Vorbesitzer) gibt es wirklich, ist eine namhafte Firma hier in der Gegend mit langer Tradition.

Unfallfrei ist er, habe ich von einem Gutachter prüfen lassen und km stimmen. Das tut aber hier nichts zu Sache!

NAJA, eine gebrauchte "Firmenschlampe" mit wenig KM und dazu noch solch unseriöser Kaufvertrag, also ich weiß nicht mir kommt dies "spanisch" vor.

am 26. Oktober 2011 um 5:47

Warum sollte es verboten sein als Autohaus ein PKW als Privat zu verkaufen? Er ist nicht der Verkäufer sondern nur der Vermittler für das Gebrauchtfahrzeug. Das Fahrzeug ist etwas billiger und dafür braucht das Autohaus keine Garantie zu übernehmen. Er hat ja nur gesagt das für das Fahrzeug eine Kia Garantei besteht, wobei er ja nicht geleogen hat, da diese übertragbar ist unter gewissen umständen, (mein Händler hatte sowas erwähnt)

Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus außer du strebst eine Klage an weger arglistiger Täuschung..

Aber du sagtest ja selber der Wagen war ein schnapper... jetzt weißt du warum.

Zitat:

Original geschrieben von First-Eco

Warum sollte es verboten sein als Autohaus ein PKW als Privat zu verkaufen? Er ist nicht der Verkäufer sondern nur der Vermittler für das Gebrauchtfahrzeug. Das Fahrzeug ist etwas billiger und dafür braucht das Autohaus keine Garantie zu übernehmen. Er hat ja nur gesagt das für das Fahrzeug eine Kia Garantei besteht, wobei er ja nicht geleogen hat, da diese übertragbar ist unter gewissen umständen, (mein Händler hatte sowas erwähnt)

Aus der Nummer kommst du nicht mehr raus außer du strebst eine Klage an weger arglistiger Täuschung..

Aber du sagtest ja selber der Wagen war ein schnapper... jetzt weißt du warum.

First, der Wagen ist Baujahr 2007, wie bitteschön soll da eine 7 Jährige KIA Garantie vorhanden/übertragen sein wenn es die erst seit 2010 gibt. Die Garantie gibt ja KIA auf das Fahrzeug und nicht auf den Käufer, also geht die Garantie, solange diese besteht immer mit dem Fahrzeug mit, selbst wenn es während der Garantiezeit 20 Besitzer sind, hier spielt nur die Nutzung des Fahrzeuges eine Rolle, Mietfahrzeug, Taxi etc.

Nun sind es ja 2 Seiten voll geworden für eine Sache die schon der Jungspund beim Kauf seines 1. Autos eingebleut bekommt.

MfG Schubilein

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