Garantieverlust?
Mein Audihändler meinte er darf an dem Fahrzeug nichts verstellen, das sind gesetzliche und Audi Vorgaben. Stimmt das?
Ganz konkret möchte ich folgendes einstellen lassen:
- Gurtwarner deaktivieren
- automatisches runterschalten der Sitzheizung deaktivieren
- Motor aus bei Fahrertür auf deaktivieren
- Bluetooth Audio streaming aktivieren
- CD/DVD rippen aktivieren
- Spiegelabsenkung rechts beim rückwärts fahren aktivieren
- Standlüftung aktivieren
- Comming home / leaving home aktivieren
- WLAN Funktion aktivieren
- Autobahnlicht aktivieren
- Hidden Menü aktivieren
- Engineering Menü aktivieren
Beste Antwort im Thema
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Da kannst Du schauen, wer in deiner Nähe ist.
Die dürften alle in Ordnung gehen. Einfach mal PN schicken und fragen.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sandman407
Servus hatschi,Vielleicht solltest du noch das Autohaus weiter südlich testen, in G. b. München. Die machen super Angebote und wir sind mit dem Service bisher super zufrieden. Bei uns waren die Angebote beim Leasing im Monat um fast 200 € günstiger im Vergleich zur Mahag München.
Oft ist es doch so, je größer der Laden ist, desto schlechter wird der Service.
VG
Sandman407
Die Mahag ist eine Volkswagen-Retail-Tochter und gehört der Porsche Holding.
Da wundert es mich nicht, wenn die so wenig kooperativ sind!😉
LG
Zitat:
Original geschrieben von hatschiii
Mein Audihändler meinte er darf an dem Fahrzeug nichts verstellen, das sind gesetzliche und Audi Vorgaben. Stimmt das?
Ganz konkret möchte ich folgendes einstellen lassen:- Gurtwarner deaktivieren
- automatisches runterschalten der Sitzheizung deaktivieren
- Motor aus bei Fahrertür auf deaktivieren- Bluetooth Audio streaming aktivieren
- CD/DVD rippen aktivieren
- Spiegelabsenkung rechts beim rückwärts fahren aktivieren
- Standlüftung aktivieren
- Comming home / leaving home aktivieren
- WLAN Funktion aktivieren
- Autobahnlicht aktivieren- Hidden Menü aktivieren
- Engineering Menü aktivieren
Ein wenig kann ich schon verstehen, dass die Audihändler das nicht so gerne tun.
Wieso sollten Sie dir aufpreispflichtige Extras codieren z.B. die Spiegelabsenkung?
Der Aufpreis um diese Option zu haben ist sehr hoch. Das wird nur in Kombination mit den elektrischen Sitzen angeboten. Wenn du diese schon hast ist der Aufpreis zum serienmäßigen Spiegel trotzdem noch 500 Euro.
Du würdest mit der Codierung praktisch nichtbestellte Extras erschleichen 🙂
Beim Gurtwarner weiß ich nicht, ob das in D nicht schon gesetzliche Vorgaben sind. Hab leider dazu auf die schnelle nichts gefunden. Würde ich aber gerne wisse. Vielleicht weiß das ja jemand.
Zitat:
Original geschrieben von Audifan
Ein wenig kann ich schon verstehen, dass die Audihändler das nicht so gerne tun.
Wieso sollten Sie dir aufpreispflichtige Extras codieren z.B. die Spiegelabsenkung?
Der Aufpreis um diese Option zu haben ist sehr hoch. Das wird nur in Kombination mit den elektrischen Sitzen angeboten. Wenn du diese schon hast ist der Aufpreis zum serienmäßigen Spiegel trotzdem noch 500 Euro.
Bestellt eigentlich noch jemand diese codierbaren Extras?
Zitat:
Original geschrieben von Audifan
Ein wenig kann ich schon verstehen, dass die Audihändler das nicht so gerne tun.Zitat:
Original geschrieben von hatschiii
Mein Audihändler meinte er darf an dem Fahrzeug nichts verstellen, das sind gesetzliche und Audi Vorgaben. Stimmt das?
Ganz konkret möchte ich folgendes einstellen lassen:- Gurtwarner deaktivieren
- automatisches runterschalten der Sitzheizung deaktivieren
- Motor aus bei Fahrertür auf deaktivieren- Bluetooth Audio streaming aktivieren
- CD/DVD rippen aktivieren
- Spiegelabsenkung rechts beim rückwärts fahren aktivieren
- Standlüftung aktivieren
- Comming home / leaving home aktivieren
- WLAN Funktion aktivieren
- Autobahnlicht aktivieren- Hidden Menü aktivieren
- Engineering Menü aktivieren
Wieso sollten Sie dir aufpreispflichtige Extras codieren z.B. die Spiegelabsenkung?
Der Aufpreis um diese Option zu haben ist sehr hoch. Das wird nur in Kombination mit den elektrischen Sitzen angeboten. Wenn du diese schon hast ist der Aufpreis zum serienmäßigen Spiegel trotzdem noch 500 Euro.
...
nöö, die Spiegelabsenkung gibt es auch schon bei den anklappbaren Außenspiegeln.
Die Memory Klamotte braucht man dafür nicht 🙂 Ist also billiger als gedacht 😁
Problem ist nur, daß sie nicht immer in die Ausgangsstellung zurück fahren wenn programmiert. Bei mir fährt er meist zu hoch. Ist das ab Werk auch so?
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
nun, wenn die Codierung mit dem Werk abgeglichen wird (SVM Abgleich) KÖNNTE es Probleme geben..
Allerdings müsste mMn hier erst ein Zusammenhang z.Bsp zwischen Zeigertest und Fahrwerksproblemen plausibel gemacht werden. Wird schwierig für Audi..Aber um allen diesen Probs aus dem Weg zu gehen einfach vorm Service wieder retour codieren..
Rein rechtlich:
Die Änderungen führen zum Garantieverlust. Beweislast liegt beim Käufer.
Gewährleistung kann eingeschränkt werden. Beweislast liegt die ersten sechs Monate bei Audi, danach beim Käufer.
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Rein rechtlich:
Die Änderungen führen zum Garantieverlust. Beweislast liegt beim Käufer.
Gewährleistung kann eingeschränkt werden. Beweislast liegt die ersten sechs Monate bei Audi, danach beim Käufer.
Mir scheint, da werden verschiedene Dinge durcheinandergebracht. Die Beweislastregelung greift bei Gebrauchtwagen, bei Neuwagen ist sie sinnlos.
Dass "Änderungen zu Garantieverlust" führen, ist ein Händlerspruch, der im konkreten Fall nicht einfach durchgesetzt werden kann, da die Kausalität bewiesen werden muß.
Mit solchen Rechtsbehauptungen wäre ich also sehr sehr vorsichtig!
Zitat:
Original geschrieben von Audimann77
nöö, die Spiegelabsenkung gibt es auch schon bei den anklappbaren Außenspiegeln.Zitat:
Original geschrieben von Audifan
Ein wenig kann ich schon verstehen, dass die Audihändler das nicht so gerne tun.
Wieso sollten Sie dir aufpreispflichtige Extras codieren z.B. die Spiegelabsenkung?
Der Aufpreis um diese Option zu haben ist sehr hoch. Das wird nur in Kombination mit den elektrischen Sitzen angeboten. Wenn du diese schon hast ist der Aufpreis zum serienmäßigen Spiegel trotzdem noch 500 Euro.
...
Die Memory Klamotte braucht man dafür nicht 🙂 Ist also billiger als gedacht 😁
Stehen aber auch mit 245 Euro Aufpreis zu Buche. 🙂
Ist zwar weniger als gedacht, aber im Prinzp das Gleiche. 🙂
Beweislastreglung gibts auch beim Neuwagen, das gilt bei der deutschen gesetzlichen Gewährleistung.
Die liegt aber in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer danach erst beim Käufer.
Aber Audi gibt eben keine Gewährleistung sondern eine Garantie von 2 Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von A3-Stefan
Beweislastreglung gibts auch beim Neuwagen, das gilt bei der deutschen gesetzlichen Gewährleistung.
Die liegt aber in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer danach erst beim Käufer.Aber Audi gibt eben keine Gewährleistung sondern eine Garantie von 2 Jahren.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da hat der Hersteller nichts zu entscheiden! Eine Garantie ist freiwillig und ist allenfalls nach der Gewährleistung relevant.
Die Beweislast macht deshalb bei Neuwagen keinen Sinn, weil es dabei darum geht zu beweisen, dass ein Mangel schon vor dem Kauf bestanden hat. Logischerweise ist das beim Neuwagen völlig irrelevant: der (private) Käufer hat immer gesetzlich die Gewährleistung zugesichert ohne etwas beweisen zu müssen.
Zitat:
Original geschrieben von A3-Stefan
Für was gibts dann BGB § 476 ?
Der Artikel besagt nur, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Übernahme der Sache ("Gefahrübergang"😉 die Sache als
bereits beim Kauf mangelhaft vermutetwird. Er sagt aber
nichtdas Gegenteil aus, nämlich dass nach den 6 Monaten automatisch die Beweislastumkehr angewandt werden müsse und der Käufer die Beweislast trage. Im Ürigen ist BGB §434 und das Produkthaftungsgesetz maßgebend.
Ein Grund, weshalb bei einem Neuwagen, anders als bei Gebrauchten, die Beweislastumkehr für die gesetzliche Gewährleistung i.d.R. nicht greift, liegt - wie im §434 formuliert - darin, dass der Käufer bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, so z.B. dass die Sache so verarbeitet ist, dass sie während der Gewährleistungszeitspanne fehlerfrei und unbeschadet funktioniert (sonst eignet sie sich u.U. nach 434.1 nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder nach ProdHaftG 3b bietet sie nicht die Sicherheit des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann), ausgenommen natürlich normaler Verschleiß oder Überbeanspruchung der Sache. Diese Voraussetzungen kann man von einem gebrauchten Produkt selbstredend nicht erwarten.
Zitat:
@nix4free schrieb am 21. Dezember 2013 um 20:38:46 Uhr:
Der Artikel besagt nur, dass innerhalb der ersten 6 Monate nach Übernahme der Sache ("Gefahrübergang"😉 die Sache als bereits beim Kauf mangelhaft vermutet wird. Er sagt aber nicht das Gegenteil aus, nämlich dass nach den 6 Monaten automatisch die Beweislastumkehr angewandt werden müsse und der Käufer die Beweislast trage. Im Ürigen ist BGB §434 und das Produkthaftungsgesetz maßgebend.Ein Grund, weshalb bei einem Neuwagen, anders als bei Gebrauchten, die Beweislastumkehr für die gesetzliche Gewährleistung i.d.R. nicht greift, liegt - wie im §434 formuliert - darin, dass der Käufer bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, so z.B. dass die Sache so verarbeitet ist, dass sie während der Gewährleistungszeitspanne fehlerfrei und unbeschadet funktioniert (sonst eignet sie sich u.U. nach 434.1 nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder nach ProdHaftG 3b bietet sie nicht die Sicherheit des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann), ausgenommen natürlich normaler Verschleiß oder Überbeanspruchung der Sache. Diese Voraussetzungen kann man von einem gebrauchten Produkt selbstredend nicht erwarten.
Auch wenn der Beitrag schon älter ist - sind die Aussagen trotzdem falsch.
Da aktuell gerade ( http://www.motor-talk.de/.../...all-nach-decodierung-t5673071.html?... ) hierher verlinkt wurde ... und das vielleicht auch von anderen Stellen geschieht, antworte ich mal hier:
Evtl. ist es ja in CH (wo nix4free scheinbar wohnt und/oder her kommt) so, wie er es beschirben hat. ABer in Deutschland ist es anders:
Das Gewährleistungsrecht stellt auf eine mangelfreie Sache zum Zeitpunkt des Kaufs (genauer: Gefahrenübergangs; nachfolgend gebrauche ich trotzdem der Einfachheit halber "Kauf"😉 ab. Es muß eine mangelfreie Sache (sofern nichts anderes vereinbart) geliefert werden ( § 434 (1) Satz 1: "wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat"😉
Es ist *nicht* dafür da, später erst entstehende Mängel abzudecken - egal wann sie auftreten.
Nur wenn Mängel beim Kauf schon "im Keim" vorhanden waren, greift die gesetzliche Gewährleistung.
Daß wäre z.B. der Fall, wenn aufgrund eines Fertigungsfehlers nach 3 Monaten der Auspuff abfällt (mangehafte Schweißnaht, die zunächst erst mal hält und später bricht).
Hier spielen jetzt die 6 Monate eine Rolle: in den ersten 6 Monaten muß bei einem Mangel der *Verkäufer* beweisen, daß der Mangel noch nicht beim Kauf "im Keim" vorhanden war. Tur er das nicht oder kann er das nicht muß er Gewährleistung geben. Da so ein Beweis fast immer unmöglich sein dürfte, bedeutet das faktisch: in den ersten 6 Monaten kommt der Verkäufer für alle (nicht durch den Käufer verursachten) Mängel auf.
Ab dem 7. Monat muß der *Käufer* beweisen, daß der Mangel schon im Keim zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Auch dies ist praktisch oft unmöglich, allerdings sind Unternehmen hier in der Praxis oft kulant und erkennen die Reklamtion trotzdem an.
Bei den zusätzlichen - freiwilligen - Garantien - welche im Falle des Autos der Hersteller gibt - besteht wesentlich mehr Freiheit für den Garantiegeber. Er darf seine eigenen Bedingungen definieren. Allerdings gab es da meines Wissens auch schon Urteile, die dem Grenzen setzten.
Wenn Audi z.B. behauptet / damit wirbt "2 Jahre Garantie zu Bedingungen wie bei der gesetzlichen Gewährleistung" dann düfen sie im nachhinein nicht verlangen, daß man immer in einer Audi Werkstatt den Service hat machen lassen....
(Evtl. gibt es speziell für den KfZ-Neuwagen-Bereich auch spezielle EU-Vorschriften, welche den Autohersteller/Importeur verpflichten, eine 2-jährige Garantie zu Bedingungen der gesetzlichen Gewährleistung zu geben)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung stellen (freiwillige) Garantien nicht auf die Beschaffenheit zum Kaufzeitpunkt, sondern auf die Beschaffenheit in der Zeit, in der die Garantie gilt, ab.
siehe auch hier:
https://de.wikipedia.org/.../Gew%C3%A4hrleistung?...
https://de.wikipedia.org/.../Garantie?...
Die Produkthaftung hat überhaupt nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Sie deckt Schäden ab, die aufgrund eines (bei Inverkehrbringen) fehlerhaften Produkts entstanden sind.
Aber erst dann, wenn Schäden entstanden sind - und bei Sachschäden zählt hierzu NICHT die fehlerhafte Sache selbst (§1 Produkthaftungsgesetz, Absatz 1, letzter Satz).
Wenn also dein Bremssystem so konstruiert ist, daß es beim - im Normalfall auch mal notwendigen - starken Abbremsen aufgrund zu schwacher Auslegeung oder aufgrund eines Konstruktionsfehlers versagen kann ... und du damit einen Schaden verursachst, dann ist der Inverkehrbringer bei Erfüllung aller Bedingungen zum Ersatz genau dieses Schadens verpflichtet.
Er muß aber *nicht* präventiv deine zu schwache Bremse umrüsten....