Garantieverlängerung / Vertragsbedingungen
Hallo Leute,
möchte mal fragen, ob von Euch jemand die 2jährige Garantieverlängerung für seinen 8k abgeschlossen hat. Aufgrund der vielen verbauten Extras und Elektronikteile sind wir echt am Überlegen. Allerdings finden wir in den uns übergebenen Unterlagen keine konkreten Aussagen , welche Bauteile nun darin eingeschlossen sind und welche nicht. Kann dazu jemand was Konkreteres sagen oder mir evtl. die Bedingungen zukommen lassen, die man erst nach (!!!) Vertragsabschluss zugeschickt bekommt. Wäre echt super!
Danke schon mal für Eure Hilfe.
AV4 Schwabe
Seit 14.11.08 8k-Avant 2.0 TDI 143 PS => leider noch mit EU 4 in der Zulassung !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Und was ist der Unterschied zwischen NF und NW? Weiß das jemand?
Die Spalte
NFgilt für Erstbesitzer, die die Versicherung entweder vor und innerhalb (ich glaube) 4 Wochen nach Zulassung abschließen. Sozusagen als Belohnung ist die Prämie dann niedriger.
Die Spalte
NWgilt für die übrigen Fälle, allerdings muss die Versicherung vor Ablauf der ersten zwei Jahre abgeschlossen werden.
Die Spalte
NVist die jährliche Verlängerung nach den ersten 48 Monaten.
15 Antworten
Anschlussgarantie bedeutet nicht, das man nur noch 40.000 km absichern kann.
Sie wird auch weiter gelten, nur ab 100.000 km (gesamt) zahlt der VVD für die Ersatzteile 40%, die Lohnkosten werden für uns weiterhin zu 100% übernommen, auch z. B. bei 290 t.km.
Und ab 200.000 km gibt es dazu eine Einschränkung der Leistung pro Fall (2000,-, glaube ich).