Garantieverlängerung/Versicherung/Erfahrung
Ich fahre seit April 2009 einen Q5, 2,0 TFSI (211 PS).
Nach Ende der 2jährigen Werksgarantie habe ich eine 2jährige Garantieverlängerung
zum Preis von ca. EUR 830,00 abgeschlossen.
Diese läuft im März (4 Jahre) aus. Der Volkswagen VersicherungsService hat mir nun
eine 1jährige Verlängerung zum Preis von EUR 726,00 angeboten. Somit eine Verdoppelung der
Prämie.
Ich befürchte das man bei Audi weiß, daß jetzt größere Garantieforderungen auf Sie zukommen und
man mich daran beteiligt.
Wie ist Eure Meinung.
Es grüßt Euch
AUDILAN
Beste Antwort im Thema
SanCatri.
Deine Aussage ist nicht richtig. Wenn du deine Q regelmäßig zur Inspektion bringst besteht die lebenslange Mobilitätsgarantie. Die tritt ein wenn du mit deinem Fz. liegen bleibst und der Schaden nicht vor Ort repariert werden kann. Dann bekommst du immer einen Leihwagen. Wenn du / ich also eine Garantieverlängerung ( Versicherung ) hast und du liegenbleibst bekommst du auf jeden Fall einen Leihwagen eben wegen der Mobilitätsgarantie. Wenn du so wie ich mit einem Motorschaden liegenbleibst bekommst du automatisch einen Leihwagen( Mobilitätsgarantie ) . In der Regel sind das 5-7 Tage. Sollte der Händler oder Audi nicht in der Lage sein die erforderlichen Ersatzteile oder die Reparatur rechtzeitig innerhalb dieser Frist zu liefern / zu reparieren, übernimmt die Versicherung weiterhin den Leihwagen. Ich hatte ihn für über 3 Wochen und mußte keinen Cent zahlen. Der Händler tritt immer in Vorleistung was die Kosten betrifft und holt sich das Geld von der VVD-Versicherung. Nach einigen Wochen bekommst du in der Regel eine Kopie der Rechnung die der VVD an den Händler gezahlt hat. Dort wirst du regelmäßig lesen welche Teile ( Ersatzteile ) auf Kulanz von Audi übernommen wurden. Den Arbeitslohn zahlt dann in der Regel der VVD. So war es bisher immer bei mir / meiner Q.Und das hat sich für mich auf jeden Fall rentiert.Es hat auch nie den Versuch gegeben alles wegzudrücken, noch mußte für jede Kleinigkeit ein o.k. eingeholt werden. Vllt. liegt es ja auch nur an der unterschiedlichen Handhabung des Freundlichen. Mein Freundlicher verdient auf jeden Fall die Bezeichnung.
18 Antworten
Eigentlich ja,aber habe das mit der Rückfahr kamera erst kurz vor ende der Garantie gemeldet.Da sich der fehler auch heufte.
DJ Black Eagle unter was fällt dan das Steuergerät.
Zitat:
@DJ BlackEagle schrieb am 28. August 2018 um 16:54:45 Uhr:
Zitat:
@alimati schrieb am 28. Aug. 2018 um 10:57:27 Uhr:
Müsten das autohaus nicht erst ein okay von der Versicherung bekommen.
Nein. Du hast es in Auftrag gegeben zu reparieren.
Hier hätte man vor der Reperatur die Versicherung ansprechen müssen.Aber ein Steuergerät ist kein Unterhaltungsgerät. Da würde ich mit der Versicherung nochmal Kontakt aufnehmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Volkswagenversicherung Garantie' überführt.]
DJ Black Eagle unter was fällt dan das Steuergerät.
Zitat:
@Toto12345 schrieb am 28. August 2018 um 08:02:53 Uhr:
Erstens ist es keine Unterhaltungselektronik. Und zweitens was hast du bei werkstatt Besuch gesagt? Nur instandsetzen wenn es die Versicherung zahlt.?
Ist doch eigentlich egal. Es ist auf jedenfall keine Unterhaltungselektronik!