Garantiefrage ---> Kennt sich jemand aus ?

VW Touran 1 (1T)

Hallo.

Hab da ein Problem mit meinem Autohändler.
Eigentlich handelt es sich um ein seriöses Renault-Autohaus bei dem ich einen VW Touran gekauft habe.

Jetzt ist auf der Beifahrerseite das Türschloss defekt.
Und zwar soweit, daß ich mehrmals mit der Funkfernbedienung ran muß bis die Türe aufgeht. Auch von Innen geht nichts.

Der Händler meint jetzt, darauf gilt die Garantie nicht. 😕
Der Wagen wurde von mir im Juli 2012 gekauft.

Laut Kaufvertrag mit 1.Jahr Garantie.
In den Vertragsbedingungen steht nichts von einem Ausschluß.

Ist es bei einer Garantie nicht so, dass der Händler für alle Defekte innerhalb der gesamten Laufzeit voll aufkommen muß wenn er keine Ausschlüsse gemacht hat ?

Beim Kauf meinte der Händler noch, daß ich nach sechs Monaten beweisen muß, das der defekt schon vorher da gewesen sein muß...

Oder verwechsele ich (oder der Händler) da was mit der
Sachmängelhaftung ?

Gruß,
Uli

Beste Antwort im Thema

Sorry aber ich habe selten soviel falsches über Gewährleistung und Garantie gelesen wie hier:

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, oder ein Produkt dass viele Gebrauchtwagenhändler gerne mit verkaufen. Die Garantiebedingungen sind nicht an gesetzlich Vorgaben (außer §307 BGB) gebunden.

Die Gewährleistung ist im §474 ff BGB geregelt.
Ein Händler kann sich von dieser rechtlichen Verpflichtung gegenüber einem privaten Käufer nicht freikaufen (siehe obige Zusatzgarantie bei Gebrauchtwagenkauf). Beim Kauf von einem Gebrauchtwagen geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich (z.B. Verschleißteile).
Da der Wagen noch innerhalb der ersten 6 Monate ist, steht der Händler in der Pflicht.

Aber wie schon gesagt nicht wegen irgendeiner Garantie, sondern rein aus gesetzlicher Verpflichtungen.

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Hallole ...

Schau einfach mal auf folgende Seite ...

http://www.adac.de/.../default.aspx

Gruß
Hermy

Ob Garantie oder Gewährleistung hängt davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart ist. Wenn nicht zusätzliches vereinbart ist, gilt die Sache mit der Gewährleistung. Macht aber keinen wirklichen Unterschied, da noch keine 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind müsste im Ernstfall der Händler nachweisen, dass das Schloss zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe noch keinen Mangel hatte. Das wird ihm wahrscheinlich schwer fallen.. Da ein Türschloss auch definitiv kein Verschleißteil ist, hast du absolut Recht mit deiner Vermutung, dass der Händler für die Reparatur sorgen muss.

Wenn es ein Auto älter als 2 Jahre ist (also aus der normalen Herstellergerantie und ohne Werks-Anschlußgarantie ist), dann gibt eine 1-jährige Gewährleistung. Diese ist mitnichten eine Garantie.

Wann genau gekauft?

Binnen 6 Moanten muß der Händler Dir nachweisen, dass der Defekt nicht schon beim Verkauf vorlag. Das wird er aber nicht können.
Sprich er zahlt die Reperatur.

Nach den 6 Monaten musst du Ihm das nachweisen.

Davon ab gilt immer binnen der ersten 12 Monate die Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von GibbsGibbs


Davon ab gilt immer binnen der ersten 12 Monate die Garantie.

Nein. Nur

Gewährleistung

. Nicht Garantie! 😉

in diesem Fall, vom Fredstarter, müsste der Händler die Reparatur zahlen,
oder?

Viktor

Doch laut seinem Kaufvertrag schon.

Moin,

kurze Rede kurzer Sinn...

In Deutschland sind die Händlerverpflichtet 1.Jahr Garantie bzw. Gewährleistung auf das Produkt zugeben...

Türschloss kostet um die 200€ Preise varieren sich...

Laut deiner Angeben ist ja 1.Jahr Garantie bzw. Gewährleistung mit vereinbart...also hin und machen lassen...

Frohes Weihnachtsfest

Gruß Micha

Zitat:

Original geschrieben von Micha1103



Moin,

kurze Rede kurzer Sinn...

In Deutschland sind die Händlerverpflichtet 1.Jahr Garantie bzw. Gewährleistung auf das Produkt zugeben...

Türschloss kostet um die 200€ Preise varieren sich...

Laut deiner Angeben ist ja 1.Jahr Garantie bzw. Gewährleistung mit vereinbart...also hin und machen lassen...

Frohes Weihnachtsfest

Gruß Micha

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sorry aber ich habe selten soviel falsches über Gewährleistung und Garantie gelesen wie hier:

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, oder ein Produkt dass viele Gebrauchtwagenhändler gerne mit verkaufen. Die Garantiebedingungen sind nicht an gesetzlich Vorgaben (außer §307 BGB) gebunden.

Die Gewährleistung ist im §474 ff BGB geregelt.
Ein Händler kann sich von dieser rechtlichen Verpflichtung gegenüber einem privaten Käufer nicht freikaufen (siehe obige Zusatzgarantie bei Gebrauchtwagenkauf). Beim Kauf von einem Gebrauchtwagen geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich (z.B. Verschleißteile).
Da der Wagen noch innerhalb der ersten 6 Monate ist, steht der Händler in der Pflicht.

Aber wie schon gesagt nicht wegen irgendeiner Garantie, sondern rein aus gesetzlicher Verpflichtungen.

Bei einem Gebrauchtwagen ist der gewerbliche Verkäufer immer an die gesetzliche Gewährleistung gebunden! Das ist so, und Punkt!
Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, dann muß er Dir beweisen, daß Du den verursacht hast. Kann er das nicht, muß er als Verkäufer dafür geradestehen.
Mit Garantie hat das überhaupt nichts zu tun! Garantie ist etwas, das ich nach meinem Gutdünken einräumen kann: Ich verspreche meinem Kunden eine Garantie, daß er sich, wenn er mein Produkt kauft, in den nächsten 10 Jahren nicht den Hals bricht. Und nur das! Dann kann ich Werbung dafür machen, daß ich zehn Jahre Garantie gebe (doch auf was wirklich??? Das steht dann im Kleingedruckten!)...
Zu den Gebrauchtwagen:
Diese gesetzliche Gewährleistungsregelung setzt die gewerblichen Verkäufer selbstverständlich zusätzlich unter Druck. Deshalb ist es durchaus verständlich, daß ein Gebrauchtwagen von einem gewerblichen Verkäufer teurer ist, als der von einem privaten Verkäufer. Denn er muß diese Gewährleistung bieten, teilweise, ohne etwas über die Geschichte des Fahrzeugs zu wissen. Das ist sein Risiko, und das muß er im Zweifelsfall bezahlen. Deswegen muß er auch mehr verlangen, um das aufzufangen.
Dem Kunden kann das aber egal sein. Kauft er bei einem gewerblichen Händler, dann steht ihm diese Gewährleistung in Deutschland jedenfalls zu!! Punkt!
Und Firmen, die sich davor zu drücken versuchen, sollte man meiner Meinung nach genauso an den Pranger stellen, wie Gammelfleich-Metzger, oder Ekel-Brötchen-Bäcker!!
Denn beim Kassieren des höheren Preises haben solche Kandidaten kein Problem. Nur, wenn sie in der Pflicht stehen!
Nicht umsonst bieten viele Gewerbliche Händler ihre Produkte z.B. in eBay als Private Verkäufer an, oder verlegen den Artikelstandort kurzerhand nach Belgien oder sonstwo: Da gilt das deutsche Gewährleistungsrecht nicht, und er ist aus dem Schneider...
Typisches Beispiel sind da die Broker, die im großen Stil Laptops von Firmen zurücknehmen, und weiter verhökern. Die sitzen zwar in Deutschland, verkaufen die aber oft nur von Holland aus.

so long...

Also Belgien hat auch 2005 die Richtlinie 1999/44/EG umgesetzt. Somit gibt es auch dort das Gewährleistungsrecht. Es kennt nur nicht die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Dies gilt natürlich auch für die Niederlande.

Herzlichen Dank an alle !!!

Der Händler hat das anscheinend zähneknirschend geschluckt.

Der wollte für das Schloss 120 Euro Eigenanteil von mir haben....hat von der ganzen Thematik aber noch nie was gehört. Er gibt halt Garantie und keine Gewährleistung !!!

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