Garantiefall - übernimmt BMW nicht das Öl?

BMW 5er F10

Hallo zusammen,

bei meinem Fahrzeug wurde der Turbolader über die Neuwagengarantie ausgetauscht.

BMW sagt: Durch die Splitter im Öl vom alten Turbolader könnte der neue Turbolader später mal auch einen schaden bekommen und müsste wieder ersetzt werden und zeitgleich müsste ein Ölwechsel vorgenommen werden um dies zu verhindern.

Das Problem:
Ich habe vor 3 Monaten einen Ölwechsel hinter mir, nun ist der Turbolader defekt und BMW möchte nicht den Öl Wechsel zahlen und ich müsste das übernehmen....

Ist das so üblich dass BMW keine Öle bei Garantiefällen und defekten übernimmt?

Fühle mich irgendwie veräppelt hmm...

Brauche euren Rat Danke 🙂

14 Antworten

Soweit ich das kenne, ist es so. Schmierstoffe zahlt der Kunde selbst. Sei froh, dass der Turbo schon auf Garantie geht :-)

Bring das Öl einfach selbst mit!

Mein Rat wäre ein Service Inclusive Paket, da sind Ölwechsel (inkl. Nachfüllmengen) inklusive und IMHO ist es deutlich günstiger als die regulären Wartungen (wahrscheinlich selbst bei Abschluss nach dem ersten Service).

...vielleicht ist es dafür schon zu spät?

Während ich nachvollziehen kann, das ein Kunde (ohne SI) Schmierstoffe bezahlen soll, sehe ich dies hier als Bestandteil des Garantiefalls (Splitter des defekten Turboladers im Öl).

Gemacht werden muss es wohl, aber ärgern würde ich mich auch und im Zweifelsfall nochmal mit Händler und oder München reden und auf eine andere Einigung pochen.

Bei Garantiearbeiten sollte Öl incl. sein .
Bei Kulanzleistungs sachen kenne ich das nur das "Kleinteile" und "Flüssigkeiten" auf Kosten des Besitzers gehen bzw. nicht von BMW übernimmen werden.

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Das ist leider so...normalerweise sollten sie aber so kulant sein, dass sie für den Wechsel nichts berechnen und du das Öl selber mitbringen darfst.

Ob das in dem Service Paket abgedeckt ist bezweifle ich, denn es ist ja keine reguläre Wartung (außerdem kann man es nur bis zum ersten Service nachträglich abschließen und lohnt sich nur für Vielfahrer)

Mir ist im November bei meinem F31 das Schwungrad explodiert, Schaden > 10k!
Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt gerade 6 Wochen aus der Gewährleistung.
Mein Freundlicher hatte einen Kulanzantrag gestellt, der auch zu 100% durch BMW bestätigt wurde.
Trotzdem bekam ich Wochen später eine Rechnung (165 €) vom Händler über Schmiermittel, Flüssigkeiten und diverser Kleinteile wie Schrauben, Schellen ect.
Bin noch in Verhandlung mit ihm! 😉

Hmm.. Ja, leider wird das nicht übernommen, aber es gibt ein "entgegen" kommen.

Ich warte jetzt auf die Rechnung, mal sehen wie es aussieht und berichte dann auch, ob es hörbare unterschiede wegen dem Turbo gibt.

Danke

Meiner persönlichen Meinung (also keine Rechtsberatung) nach wäre der Ölwechsel von BMW über das Produkthaftungsgesetz zu tragen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

- Das Öl ist nicht die eigentliche Sache (Turbolader), die defekt war (und normalerweise im Rahmen des Gewährleistungsrechts behandelt wird)
- Das "defekte" Öl ist Folge eines anderen Schadens (Turbolader)

Allerdings....
a) musst du Endverbraucher sein und das Auto privat nutzen / genutzt haben
b) gibt es eine Selbstbeteiligung von 500 EUR bei Sachschäden

---> selbst wenn es also ein Produkthaftungsfall wäre, würde es dir nichts bringen (da ein Ölwechsel sichelrich weniger als 500 EUR kostet)

6502

Das ist ne Frechheit und bei Mercedes und porsche definitiv nicht so.

Zitat:

@6502 schrieb am 4. Februar 2015 um 13:22:51 Uhr:


Meiner persönlichen Meinung (also keine Rechtsberatung) nach wäre der Ölwechsel von BMW über das Produkthaftungsgesetz zu tragen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

- Das Öl ist nicht die eigentliche Sache (Turbolader), die defekt war (und normalerweise im Rahmen des Gewährleistungsrechts behandelt wird)
- Das "defekte" Öl ist Folge eines anderen Schadens (Turbolader)

Allerdings....
a) musst du Endverbraucher sein und das Auto privat nutzen / genutzt haben
b) gibt es eine Selbstbeteiligung von 500 EUR bei Sachschäden

---> selbst wenn es also ein Produkthaftungsfall wäre, würde es dir nichts bringen (da ein Ölwechsel sichelrich weniger als 500 EUR kostet)

6502

sorry aber mit produkthaftung hat das mal gar nichts am hut

Zitat:

@Hurrr schrieb am 4. Februar 2015 um 10:39:07 Uhr:


Hmm.. Ja, leider wird das nicht übernommen, aber es gibt ein "entgegen" kommen.

Ich warte jetzt auf die Rechnung, mal sehen wie es aussieht und berichte dann auch, ob es hörbare unterschiede wegen dem Turbo gibt.

Danke

Hi, hast du ein 525d?

Zitat:

@schlonzy schrieb am 4. Februar 2015 um 15:40:19 Uhr:



Zitat:

@Hurrr schrieb am 4. Februar 2015 um 10:39:07 Uhr:


Hmm.. Ja, leider wird das nicht übernommen, aber es gibt ein "entgegen" kommen.

Ich warte jetzt auf die Rechnung, mal sehen wie es aussieht und berichte dann auch, ob es hörbare unterschiede wegen dem Turbo gibt.

Danke

Hi, hast du ein 525d?

Ne, ein 520d.

Zitat:

@madmax1314 schrieb am 4. Februar 2015 um 15:07:51 Uhr:


sorry aber mit produkthaftung hat das mal gar nichts am hut

Warum nicht?

"Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadensersatz gegen den Hersteller für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind"

- Turbolader ist fehlerhaft
- BMW ist Hersteller bzw. in-Verkehr-Bringer
- (erst) durch den fehlerhaften Turbo entsteht ein "Schaden" am Öl

Es ist wohl etwas in einer Grauzone, weil man mit dem "verunreinigten" Öl evtl. durchaus noch fahren könnte .... ganz klar wäre es z.B. wenn der Turbolader andere "Hardware"-Teile im Motorraum beschädigt hätte und diese dann funktionslos wären.

6502

http://www.ihk-niederrhein.de/.../Merkblatt_Produkthaftung.pdf

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