Garantiefall???

Audi RS4 B5/8D

Habe ende August einen gebrauchten Audi A4 Avant 2,5TDI Bj. 99 bei einem Händler gekauft. nach 2 monaten (und ca 2000km) ist der Turbolader kaputt! Der Händler meint er ist rechtlich dazu nicht verpflichtet das zu bezahlen aber er bezahlt die hälfte der kosten (heißt er schenkt mir einfach so die hälfte der kosten) (kommt schon mal komisch)
Muss der Händler nicht die vollen kosten übernehmen? Da gibts doch sowas das bis nach sechs monaten ab kaufdatum alles was kaputt geht (nur mangel keine verschleißteile) so gewertet wird das es schon am kaufdatum defekt war oder? Der Händler muss dann nachweisen das es nicht kaputt war, kann der sowas nachweisen? Muss ich das bezahlen und hälfte hälfte machen oder muss der händler komplett bezahle????

23 Antworten

er müste komplett bezahlen das du ja eine 1jährige gebrauchtwagen garantie von ihm bekommen haben must, und der turbo ist kein verschleißteil

Der Händler muss Dir zwölf Monate Gewährleistung geben - davon die ersten sechs Monate mit der Beweislast beim Verkäufer. Er muss Dir also beweisen, dass die Sache zum Kaufzeitpunkt heil war und der Schaden auch nicht im Keim vorhanden war.
(Vgl. OLG Köln Az. 22 U 88/03)

Hast Du denn eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen?

Der Turbolader unterliegt mechanischem Verschleiß. Genauso wie eine Kupplung. Der eine hält ein Autoleben lang, der andere nicht.
Ich sehen den Turbolader aber durchaus als Verschleißteil.

Die 50%-Kostenübernahme Deines Händlers sind doch schonmal ein Anfang - aber wie gesagt: Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie, die evtl. für den Schaden aufkommt?
Alternativ kannst Du den Händler natürlich auch auf das o.g. Urteil hinweisen.

Der Turbolader (laut Audi-Zentrum in Kempten) ist KEIN Verschleißteil! Ich war dort und fragte extra nach, die sagten mir ganz klar das es KEIN verschleißteil ist und der Händler die kosten übernehmen müsste, schriftlich aber wollten die mir das nicht geben da sie mit der sache nichts zu tun haben, laut TÜV in Kempten (bei dem ich auch nachfragte) ist der Turbolader auch kein Verschleißteil sondern ein mangel!

Ich habe keine extra Gebrauchtwagen garantie oder sonst was gemacht! Für was denn auch? Der Händler muss mir ja die Garantie darauf geben das der Wagen in einem Top zustand ist und wenn nicht muss er das schriftlich auf dem Kaufvertrag vermerken! Ist doch sonst ein Witz die Händlergarantie und man kann die ja gleich abschaffen weil die NICHTS bringt...

Aber wie funktioniert das mit der Beweislast beim Verkäufer???

Einer vom tüv hat mir gesagt er muss mir nachweisen das der schaden beim verkauf nicht vorhanden war... Aber wie will der das nachweisen ist so gut wie unmöglich... vor allem nach 2 monaten...

Aber wie wird das "versucht" das nachweisen?

Das ist eigentlich ein wichtiges Thema das in dem Forum hier viel zu selten diskutiert wird obwohl sicher viele schon das gleiche problem hatten.

Zitat:

Original geschrieben von momek_ke


Aber wie funktioniert das mit der Beweislast beim Verkäufer???

Einer vom tüv hat mir gesagt er muss mir nachweisen das der schaden beim verkauf nicht vorhanden war... Aber wie will der das nachweisen ist so gut wie unmöglich... vor allem nach 2 monaten...

Aber wie wird das "versucht" das nachweisen?

Das ist eigentlich ein wichtiges Thema das in dem Forum hier viel zu selten diskutiert wird obwohl sicher viele schon das gleiche problem hatten.

da ist ja gerade das einzig gute an der gesetzlich vorgeschiebenen gewährleistung des händlers bei einer privatperson als käufer.

du hast innerhalb der ersten 6 monate KEINE beweislastumkehr, sondern der händler muss beweisen, dass der entstandene schaden durch dein fehlverhalten eingetreten ist. wie du selbst schreibst, kann er dass nicht.

also freundlich und bestimmt schriftlich aufgrund der gesetzlichen gewährleistung 100% kostenübernahme und reparaturtermin innerhalb von 8 tagen anfordern und wenn es sich weiter sturstellt erstmal mit anwalt drohen und danach gegebenenfalls einen einsetzen.

erfolgsaussicht: 98% (100% gibts vor gericht nicht).

Der Turbolader wird im moment eingebaut... steht seit gestern in der werkstatt und das hat der Händler veranlasst, jedoch hab ich ihm gesagt das ich diesen monat nicht die eine hälfte zahlen könne aber nächsten monat... das heißt er wird eingebaut und der händler trägt die vollen kosten, im nächsten monat will er das geld dann haben aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher ob ich das recht dazu habe nicht zu bezahlen... naja das ist gerade mein Ass den ich habe... der turbo ist also schon drin... naja erstmal 1:0 für mich

LOL,

schön das alle mit offenen karten spielen, willst nicht mehr zu dem händler später.
wenn das recht auf deiner seite ist kannst du auch darauf bestehen.
ich hätte ihm klipp und klar gesagt das du nichts am schaden zahlst, im gegenteil du für die zeit des ausfalls ein ersatzwagen willst.
und ihn gleich mal auf geltendes recht ansprechen.
dann hättest du ja gesehen wie er reagiert.
mit dem anwalt drohen finde ich etwas doof, erst sollte man das gespräch suchen.
für den anwalt ist immer noch zeit.

na ja, jetzt ist es eh am laufen, hoffe du postest auch wie es weitergeht

Zitat:

Der Händler muss mir ja die Garantie darauf geben das der Wagen in einem Top zustand ist und wenn nicht muss er das schriftlich auf dem Kaufvertrag vermerken!

Voll falsch 🙂 ! Naja wurde schon geklärt, ich sehe allerdings die Notwendigkeit das nochmal zu betonen, ich empfehle :

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx


 

Voll falsch 🙂 ! Naja wurde schon geklärt, ich sehe allerdings die Notwendigkeit das nochmal zu betonen, ich empfehle :

http://www.adac.de/.../default.asp?...

da hast du was falsch verstanden wegen dem garantieren...

Ìch hab bevor ich das auto gekauft habe wie man das so macht mit dem händler gesprochen und er sagte mir so in der art "Ich garantiere das der wagen in einem top-zustand ist da ist alles in ordnung und dem fehlt an nichts" so ungefähr... und dann kommt so ein gesetz das eigentlich nur teilweise in kraft tritt (6monate) oder auch gar nicht in kraft tritt wegen irgendwelchen sachen, ich meine wenn einer ein auto verkauft dann muss der auch hinter dem stehen oder es klipp und klar sagen was sache ist und die Händler garantie sollte auch voll gelten! und nicht für dieses und jenes nicht... ich mein dann sind die händler doch selber schuld wenn jemand kommt und etwas ist kaputt nach so kurzer zeit! händler sollten es nicht so leicht haben! Die zocken einen genug ab und verlust machen die genauso nicht auch wenns wie in meinem fall ist der turbolader bezahlt werden müsste (vom händler) das ist ja so gut wie alles einkalkuliert... nicht um sonst machen die so viel kohle...

du hast die egal ob vereinbart oder nicht die gewährleistung , weil du ja von einem ewerblichen händler das auto erworben hat. es gibt auch ein gerichtsurteil darüber! (frag mich nicht wo das steht ich habs vor ca 3 monaten in einer zeitschift gelesen). also ist das erstmal vom tisch.

1. ich finde es irgendwie richtig das du das aut fertig machen läst, weil so must du nicht auf dein auto verzichten, und es eventuell monate lang irgendwo stehen lassen weil die sache vor gericht verhandelt wird.

2. jetzt kannst du dir aber sicher sein das du den anwalt einschalten werden must.

Solange ich im recht bin und ich weiß das ich gewinne ist mir der anwalt egal was der kostet die muss dann der händler am ende noch dazu bezahlen also würde mich wundern wenn der klagen würde... und dann noch den ruf als linke ratte bekommt... es geht gar nicht mal um so viel geld... nur irgendwann muss der mal merken das der nicht jeden verarschen kann... da sind sicher leute dabei gewesen bei denen er das auch schon gemacht hat und die einfach zugestimmt haben weil die händler das so glaubwürdig alles rüberbringen...

Denke nicht, dass "freie Händler" heute noch die Möglichkeit haben, solche Schäden wie Turbolader mit einzukalkulieren.
Meinst du die bekommen ihre Autos soviel billiger ?Woher denn?
Denke ich nicht....jeder hat Internet und weiß was sein Auto wert ist.
So einfach habens die bestimmt nicht.

Hast du beim Kauf einen Zustandsbericht, z.B. vom Tüv oder ähnlichem bekommen?
Muss nicht sein, aber es interessiert mich.

grüße

nein habe kein zustandsbericht bekommen...

Das mit den händlern das die es nicht so leicht haben...
Ich sag nur ich kenne zwei händler persönlich (privat) (einer im raum augsburg) aber die verkaufen mir kein auto und allgemein nicht an bekannte weil die sich keine feinde machen wollen, naja du meinst die haben es nicht so leicht usw. völlig quatsch... die beiden händler die machen bei einem auto im schnitt 1000€ reinen gewinn mit allen abzügen und da ist schon ein haufen einkalkuliert... jetzt verkaufen die im schnitt 3 autos die woche (das ist nicht wenig aber auch nicht viel) 3000€ in der WOCHE... das ist viel kohle oder nicht???? Sicher gehts nicht allen händlern so, aber bei dem ich den wagen gekauft habe dem gehts sicher nicht schlecht!!!

Wenn du meinst.....

Viel Glück beim Garantiefall !

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem wie momek_ke.
An meinem Volvo V40 1.9D (65000 km EZ 10.2001)
wurde mir drei Monate nach Gebrauchtwagenkauf durch eine Werkstatt mitgeteilt, dass an dem Fahrzeug der Turbolader defekt ist.

Eine separate Gebrauchtwagengarantie habe ich nicht abgeschlossen.

Im Hinblick auf den Inhalt dieses Threads ist dies aus meiner
Sicht durch die einjährige (der Händler hat die Gewährleistung in den AGBs auf ein Jahr beschränkt.) Gewährleistung abgedeckt.

Nun beruft sicht der Händler aber auf ein Übergabeprotokoll,
bei dem der Turbolader zum Kaufdatum als "in Ordnung"
vermerkt wurde.
Dieses Protokoll hat er und mein Vater unterschrieben.

Nun meine Frage:
Mit dem Übergabeprotokoll sicher ich ja zu das ich zum Kaufzeitpunkt nichts von einem defekten Turbo wusste. Was ja gut für mich ist.
Aber reicht das Übergabeprotokoll auch aus um zu beweisen,
dass der Mangel am Turbolader zum Kaufzeitpunkt auch nicht im Ansatz vorhanden war?
Wenn ja, hab ich ja wiederum schlechte Karten.

Schonmal danke für etwaigige Antworten.

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