Garantiefall???

Audi RS4 B5/8D

Habe ende August einen gebrauchten Audi A4 Avant 2,5TDI Bj. 99 bei einem Händler gekauft. nach 2 monaten (und ca 2000km) ist der Turbolader kaputt! Der Händler meint er ist rechtlich dazu nicht verpflichtet das zu bezahlen aber er bezahlt die hälfte der kosten (heißt er schenkt mir einfach so die hälfte der kosten) (kommt schon mal komisch)
Muss der Händler nicht die vollen kosten übernehmen? Da gibts doch sowas das bis nach sechs monaten ab kaufdatum alles was kaputt geht (nur mangel keine verschleißteile) so gewertet wird das es schon am kaufdatum defekt war oder? Der Händler muss dann nachweisen das es nicht kaputt war, kann der sowas nachweisen? Muss ich das bezahlen und hälfte hälfte machen oder muss der händler komplett bezahle????

23 Antworten

Hi, das ist eine sehr gute Frage
Meiner Meinung nach hat der Händler nur für Schäden, die beim Verkauf schon vorlagen, Gewährleistung zu geben.
Also hast du eig. unterschrieben, dass das Auto einwandfrei ist und somit die Gewährleistung ausgeschlossen.
Bin mir da aber nicht sicher und sehr daran interessiert, wie das ganze ausgeht (evtl. Gericht)
Sorry mehr kann ich dazu nicht sagen, außer
Viel Glück
Grüße

Zum Glück arbeiten da manche Haendler sehr schlampig beim
Ausfuellen des Uebergabeprotokolls, daß macht meistens der
Verkaüfer selber.
Bei meinem Audi A4 Avant 1,9 TDI B5 Bj 99 stimmte der Tacho
Stand nicht mit dem Tachostand im Kaufvertrag ueberein,
ausserdem hat man ein elektr. Schiebedach ueberprüft welches ueberhaupt nicht vorhanden war.
Der Zustand der Bremsanlage wurde als neuwertig dargestellt.
Das Uebergabeprotokoll war vom Verkaeufer unterschrieben, ich habe die Unterschrift nur unter dem Vorbehalt des Nichtfachmann´s geleistet.

Bei Problemen mit der Bremsanlage im Winter (Nassbremsprobleme bei Salz und Naesse) hatte ich dann ein gutes Druckmittel in der Hand um die Beseitigung dieses Mangels durzusetzen, da der Werkstattmeister diese Probleme auf die stark abgenutzten Bremsscheiben und Klotze zu schieben versuchte( der kannte das Uebergabeprotokoll nicht).

Ich hab jetzt noch ein wenig im Netz gesucht,
und wie ich denke auch ein passendes Urteil gefunden:

- BGH Urteil Aktenzeichen VIII ZR 363/04
- Pressetext zum Urteil

Interessant, wenn auch schwer verständlich finde ich diesen Text aus dem Urteil:

Zitat:

Davon abgesehen, erstreckt sich die Beweiskraft des Übergabeprotokolls ohnehin nicht auf den Zustand des Fahrzeugs bei dessen Übergabe an den Kl. Als Privaturkunde erbringt das Protokoll gem. § 416 ZPO vollen Beweis lediglich dafür, dass die in ihm enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind. Dies ist nicht mehr als ein Indiz für die von der Bekl. zu beweisende (Haupt-)Tatsache, dass der Karosserieschaden vorne rechts bei der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden war. Auch diese Indizwirkung ist indessen erheblich abgeschwächt, weil der Schaden, wie bereits ausgeführt wurde, für den Laien nur schwer zu erkennen ist und es deshalb nicht fern liegt, dass er zwar schon vorhanden war, vom Kl. bei der Erstellung des Protokolls aber nicht bemerkt worden ist.

Bei mir lief das so, ich habe einfach nicht bezahlt (vorgeschichte lesen dann weiß man bescheid wie das bei mir gelaufen ist) auf jeden fall habe ich nicht bezahlt und den händler habe ich nicht mehr gesehen und gemeldet hat der sich auch nicht mehr.
Für mich heißt das das wenn es vor gericht kommen würde, dann würde er wahrscheinlich verlieren deswegen meldet er sich erst gar nicht....
Es hat ja keiner was zu verschenken... ich würde dir raten einfach den händler darauf anzusprechen das er dir (im 1. jahr ab kaufdatum) nachweisen muss das kein mangel vorlag... das jedoch ist laut tüv (da habe ich nachgefragt) sehr unwahrscheinlich das er das kann...
kann er es nicht nachweisen wird es sehr sicher so rauslaufen das der händler die kompletten kosten tragen wird.
Sage noch du bist rechtsschutzversichert (wenn du das bist ists gut) wenn du das nicht bist, dann sag das trotzdem!
Du solltest auch ziemlich gelassen sein dabei, so als wäre die sache ganz klar... als würde dir dein anwalt ;-) dazu geraten haben usw.
wenn du noch was wissen willst, gib bescheid
viel glück

und noch was...
mein händler wollte mich davon überzeugen das ein turbolader sofort kaputt geht ohne jede anzeichen, völliger blödsinn... ist ein schleichender vorgang!
Man hört das du so ein komisches geräusch das irgendwo vom motorraum kommt kann man nicht richtig erklären...
naja, auf jeden fall geht der nicht auf einmal kaputt... und du kannst bei volvo nachfragen das bei deinem km stand ein defekt kein verschleiß sein wird sondern ein mangel das solltest du mal bei volvo fragen und den händler dann mit der antwort von volvo konfrontieren... am besten wäre es wenn du das von volvo schriftlich bekommen würdest.
Ich habe es von audi leider nicht bekommen

ich würde zum Anwalt gehen.

zum thema protokoll: das hatten wir vor kurzem mal in nem kurs mit einem anwalt besprochen.
da ging es eigentlich um raubkopien und so dinge.. ich habe dann einfach mal nachgefragt und er meinte, dass grundsätzlich alles was du unterschreibst nur dann gilt, wenn davon auszugehen ist, dass man es selbst als laie erkennen kann... wenn nicht, dann ist es in der regel auch kein gültiger vertrag!

sprich das protokoll kannst du selbst verwenden wenns vonnöten sein sollte, aber der händler kann das nicht. wärst du von beruf mechaniker, würde die sache anders aussehen...

und zum Thema ich vereinbare eine teilung der Kosten und bezahle dann einfach nicht: Vorsicht! wenn der Händler Zeugen hat, dass man die Kosten zur hälfte selbst übernehmen möchte, dann kann das unter umständen bös enden... je nach Richter halt.
man selbst sagt damit dem Händler ja, dass man mit seiner Aussage übereinstimmt...

das stimmt zwar, jedoch nicht wenn man damit über den tisch gezogen wird!
Zeugen gibts nicht, war telefonisch... Nicht umsonst gibt es diese gewährleistung!!! Die leute werden schon genug verarscht und dagegen sollte man mal vorgehen, nur wenn die mehrheit sich das gefallen lässt dann kann man als minderheit dann auch nix tun!!! Es sollte hier so sein wie in frankreich, wenn was nicht passt dann gehts halt ab und nicht wie hier einfach ja sagen klappe halten und alles akzeptieren so wie es ist... ;-)

na ja wenns gar keine zeugen gibt, dann hast du nie was bezahlen wollen... 🙂
und schon ist alles wieder offen 🙂

aber an sich ist das ein klarer fall, der verkäufer muss das übernehmen.

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