ForumS60, S80, V70 2, XC70, XC90
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. Garantiearbeiten/Ersatzfahrzeug

Garantiearbeiten/Ersatzfahrzeug

Themenstarteram 4. Juni 2005 um 8:17

Hallo Volvogemeinde,

benötige mal von Euch Informationen über die Praktiken der Volvo-Werkstätten bei Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen.

Habe einen Inspektionstermin 20000 km, hier werden auch Garantiearbeiten (Schaltung hakelt, Fahrersitz knackt bei Lastwechsel) durchgeführt, laut Aussage des Freundlichen benötigen Sie 3 Tage.

Laut mündl. Aussagen des Freundlichen kostenlose Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges, da Garantiearbeiten. Mein schriftliches Angebot sagt jetzt was anderes aus.

Bevor ich jetzt reagiere, möcht ich Eure Infos abwarten.

Gruss

hj

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2005 um 7:42

Moin!

Aus aktuellem Anlass habe ich mich gerade mit dem Thema beschäftigt. In einem Heftchen bei den Bordunterlagen steht, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat, wenn die Garantiereparatur mindestens vier Stunden dauert.

Bei der Durchführung von Garantiearbeiten im Rahmen der Inspektion dürfte die Abgrenzung allerdings schwierig werden. Deshalb hätte ich u.U. einen zweiten Auftrag erteilt. Die reine Inspektion dauert zwei Stunden, die kann man eventuell warten...

Was Händler und ihre Zusagen bei Leihwagen betrifft, habe ich auch schon negative Erfahrungen gemacht. Bei einer Garantiesache wurde mir noch gesagt, ich bräuchte nichts bezahlen. Bei der Abgabe wurde mir dann die Tagespauschale und jeder einzelne Kilometer in Rechnung gestellt. Diese Aktion bleibt gespeichert! :mad:

Gruss

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten
am 4. Juni 2005 um 9:48

Bei allen Garantiearbeiten die länger als 4Std dauern hast Du Anrecht auf nen Ersatzwagen.

Zumindest hab ich dies irgendwo mal des öfteren gelesen.

Und wenns weniger als 4Std sind, isses das "Einfühlungsvermögen" deiner Werkstatt/Autohaus.

Hi,

"irgendwo gelesen" ist sicher wenig verbindlich für den Händler. Ich denke du erinnerst dich an eine Aussage bzgl. VolvoProII, wo einem ein Ersatzwagen ab 2 Stunden Dauer zusteht - gilt aber wohl auch nur bei "Mobilservice-Option".

Bei normalen Garantiearbeiten ohne VolvoPro? Keine Ahnung.

Ich würde den Freundlichen freundlich auf sein mündliches Angebot der kostenlosen Bereitstellung hinweisen.

Gruß

Jürgen

der gestern mal auf der Suche nach Chiptuning-Infos ein paar Threads im Opelforum "durchgearbeitet" hat - ein deutlich anderer Ton! Da würde ich mich nicht wohlfühlen.

am 4. Juni 2005 um 10:18

Soweit ich weiß hat das nix mit VolvoPro zutun.

Die müssen die garantie in 4std abgeschlossen haben und das fahrzeug muss fahrbereit sein SONST ersatzfahrzeug.

... das müsste man doch eigentlich in den Garantiebedingungen nachlesen können (im TFM). Ich hab wegen des Leihwagens kein aktuelles da.

Bei meiner Googlesuche gerade taucht es immer nur als Kulanz des Händlers auf - auch bei anderen Marken. Und es scheint auch so zu sein, dass es da eine Vereinbarung der Hersteller gibt, dass die kostenlosen Leihwagen nicht angeboten werden. Der Händler darf dir natürlich ein Fahrzeug zu Probefahrtzwecken bereitstellen...

Wenn du allerdings liegenbleibst (nicht mehr fahrbereit), dann greift die Mobilitätsgarantie mit Ersatzwagen.

Bleibt nur der Blick in die Garantiebedingung - vielleicht ist Volvo ja großzügiger als die anderen Marken.

Gruß

Jürgen

Habe auch gerade die 20.000er-Inspektion mit Garantiearbeiten durchführen lassen.

Ich bin auch mehr als erstaunt, dass neben der Rechnung über 350€ (was schon nicht gerade ein Schnäppchen ist) noch eine 2. Rechnung für den Ersatzwagen dabeilag. Ich war davon ausgegangen, der erste Rechnungsbetrag sei "all-inclusive". Werde mal nachfragen, was das soll, und ob sie nicht wenigstens anteilig die Ersatzwagenkosten übernehmen wollen.

Als ich dagegen den V70 davor schon mal wegen Radio- und Knarzproblemen in der Werkstatt hatte, war der Ersatzwagen für lau.

Gruß, Holger

am 5. Juni 2005 um 7:42

Moin!

Aus aktuellem Anlass habe ich mich gerade mit dem Thema beschäftigt. In einem Heftchen bei den Bordunterlagen steht, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hat, wenn die Garantiereparatur mindestens vier Stunden dauert.

Bei der Durchführung von Garantiearbeiten im Rahmen der Inspektion dürfte die Abgrenzung allerdings schwierig werden. Deshalb hätte ich u.U. einen zweiten Auftrag erteilt. Die reine Inspektion dauert zwei Stunden, die kann man eventuell warten...

Was Händler und ihre Zusagen bei Leihwagen betrifft, habe ich auch schon negative Erfahrungen gemacht. Bei einer Garantiesache wurde mir noch gesagt, ich bräuchte nichts bezahlen. Bei der Abgabe wurde mir dann die Tagespauschale und jeder einzelne Kilometer in Rechnung gestellt. Diese Aktion bleibt gespeichert! :mad:

Gruss

am 5. Juni 2005 um 8:21

bisher immer Ersatzwagen

 

XC90 D5: Bisher kriegte ich bei jeder Kleinigkeit kostenlos einen Ersatzwagen. Inzwichen ist der Wagen aus der Garantie, da war ich aber noch nicht wieder in der Werkstatt und weiss nicht wie sie sich jetzt verhalten werden.

Jedenfalls beim Mini Cooper meiner Frau gab es in der Garantiezeit auch kostenlose Ersatzwagen, danach nicht mehr.

Rolo

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 9:04

Werde berichten

 

Danke für Eure Informatioen,

werde mal berichten wie sich der Freundliche dazu geäußert hat.

Gruss

hj

am 5. Juni 2005 um 10:11

Es ist halt immer eine Frage dessen,wie man mit der Werkstatt umgeht.Hat man das Auto dort gekauft,ist freundlich etc.,hat es bei mir noch nie,seis Volvo(Autos gekauft);BMW(nicht bei dem Händler,da Leasingauto über Firma)Probleme gegeben.Selbst bei BMW,wo ich nicht mal das auto gekauft habe,hat es noch nie irgendwelche Diskussionen gegeben.

Wie man in den wald schreit...........(oder auch:wenn man das Öl mitbringt,kostet eben auch der Ersatzwagen-sorry,kann mir den kleinen Gruß an die Schnäppchenjäger nicht verkneifen)

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von steve BMW

Es ist halt immer eine Frage dessen,wie man mit der Werkstatt umgeht.

Was soll das denn.....

Gruss

hj

am 5. Juni 2005 um 11:51

.....was soll das denn:

was ich damit meine-man kann mit dem Autohaus freundlich und fair umgehen,oder man kann sich rechthaberisch und großkotzig aufführen-solche Leute gibt es ja auch genug.Das habe ich damit gemeint.

Möchte hier steve BMW ausdrücklich zustimmen. Nach vielen Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit mit meinem Freundlichen gibt es überhaupt keinen Grund, ein Wort über einen Ersatzwagen zu verlieren. Egal, wann ich komme steht für mich ein Vorführ-Volvo bereit und zwar kostenfrei. Mein Freundlicher weiß, dass ich mit jeglichen Problemen am Auto zu ihm komme und ich lasse ihm auch die Möglichkeit im Rahmen von Inspektionen, das zu verdienen, was im Rahmen bleibt. Meinen Freundlichen um ein Angebot für eine Inspektion zu bitten, fiel mir bislang nicht mal im Traum ein. Natürlich ist es das Recht eines jeden, alles schwarz auf weiß zu fordern, aber er muß sich halt auch im klaren darüber sein, dass sich nicht alles schriftlich fixieren läßt, was sich dagegen mit einem Händedruck und einem freundlichen Gespräch von alleine ergibt. ;)

Grüße

bkpaul

Themenstarteram 5. Juni 2005 um 14:22

rechthaberisch und grozkotzig

 

Vertrauen das ist guter Begriff - Was ist bei einem Angebot bzgl. Inspektion rechthaberisch?. Habe keine Probleme mit mündlichen Vereinbarungen, wenn man sich drauf verlassen kann. Das Vertrauen muss jedoch erst aufgebaut werden.

Wenn von mündlichen Zusagen abgewichen wird, werde ich halt misstr.... dann lieber schriftlich.

Und wenn manche dies als großkotzig und rechthaberisch empfinden dann ist das halt so.

Gruss

hj

Zitat:

Und wenn manche dies als großkotzig und rechthaberisch empfinden dann ist das halt so.

Ganz gewiß nicht, von meiner Seite aus wenigstens -aber als vertrauensbildende Maßnahme eher ungeschickt.

 

Grüße

bkpaul

Deine Antwort
Ähnliche Themen