Garantie-Tageszulassungen

Opel Vectra C

...heute hat mich wohl die schreibwut getroffen 😉

brauch, mal wieder, eure hilfe...

mein vater hat einen astra-h-cdti als tageszulassung gekauft. das gerät hat 11 monate da rumgestanden. nun hat er das fahrzeug vor ca 1 jahr bekommen. beim kauf hieß es noch, 2 jahre garantie. nun hat er ein problem mit der kupplung bekommen und jetzt sagt der freundliche mann am empfang das die garantie nur 1 jahr wäre...

so, was meint ihr??? > 2 jahre nach zulassung auf den besitzer oder 1 jahr, weil das fahrzeug 1 jahr schon als tageszulassung da stand?

31 Antworten

Wenn beim Verkaufsgespräch Zeugen mit dabei waren, dann nix wie ab zur Schlichtungsstelle der Handwerkskammer! Hab ganz gute Erfahrungen damit gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von skytor


SORRY das is das Autoverkäufer leben ... das sind VERKÄUFER und keine kostenverursacher für die Werkstatt ... allen Wein der Welt versprechen und später Pisse liefern ... du hast den Vertrag unterschrieben .. da steht drin was dir zusteht und was nicht ...

das spricht nicht wirklich für die Seriösität des FOH's und schon gar nicht die Abwicklung ohne unterschriebenen Reparaturauftrag. Unser FOH ruft uns wegen jeder Dichtung an wenn sie bei der Isnpektion was gefunden haben. und größere sachen hat mien Vater stets vorher zu unterschreiben.

außerdem hat die Gebrauchtwagengarantie nichts mit der Werksgarantie zu tun, die demnach noch drauf sein müsste.

Zitat:

Original geschrieben von SoulOfDarkness


Wenn beim Verkaufsgespräch Zeugen mit dabei waren, dann nix wie ab zur Schlichtungsstelle der Handwerkskammer! Hab ganz gute Erfahrungen damit gemacht.

Dann kommen die damit das Verkäufer granicht so weitreichende Dinge tätigen dürfen und wenn das so währe würd das dann ja auch im Kaufvertrag stehen und ausserdem sei die Kupplung verschlissen gewesen .. warum .. keine ahnung wir wissen ja nicht was der Kunde mit dem Fahrzeug anstellt ...

ähnliches haben wir grad im Bekanntenkreis mit ner Tageszulassung eines Citroen C2 ... auch mit defekter Kupplung 860 Euro Reparatur .. da wird schlichtweg behauptet das Frau vieleicht nicht so besonders gübt im Umgang mit Autos is und beharrt drauf das eine Kupplung nach 40.000 km platt sein kann ...

...mich wundert es auch... entweder weiß die rep-annahme was der verkäufer von sich gibt...

eines -muß- ich hier mal loswerden!!!! > so schnell wir man hier geholfen bekommt, da bin ich manchmal immer noch sprachlos, obwohl schon daran gewohnt!!!!! <

Ähnliche Themen

ich schaue nochmal ins garanrtieheft, unser Vectra hat nämlich 5 Jahre Gebrauchtwagengarantie made by unserem FOH drauf, ich weiß das außer Reifen fast alles mit dabei war, ausgenommen Lackschäden und son zeug halt.

Auch Verschleißteile wie Kupplung und ich glaube sogar Stoßdämpfer, und dann halt die 10 Jahre keine Inspektionskosten ...

Ich bezweifle stark, dass der Verkäufer gesagt hat, dass der Wagen 2 Jahre Garantie ab dem Tag der Übergabe hat.

Er wird auf die Frage nach der Garantie eher irgendwas gesagt haben wie : "Kann ja nix passieren, der Wagen hat ja eh 2 Jahre Werksgarantie" oder so ähnlich.

Was der Kunde dann da reininterpretiert, wie z,.B. ".... hat ja eh noch 2 Jahre ....", dafür kann der Verkäufer nix. Allgemein bekannt is nunmal, dass die Werksgarantie ab dem Tag der Erstzulassung gilt. Und eine evtl. im Kaufpreis inbegriffene Anschlußgarantie hätte im Kaufvertrag vermerkt werden müssen.

Mündliche Zusagen sind immer schwer zu beweisen und haben auch mit Zeugen vor Gericht eher wenig Bestand. Zumal von der Zusage im Vertrag nix steht und der Käufer bei der Unterzeichnung nicht auf diesen Mißstand hingewiesen hat.

Dann eher, wie SoD schon sagte, ab zum Schiedsgericht und evtl. die Hälfte raushandeln.

Gruß
V2

Also ich würde mal sagen 2 jahre nach EZ und 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie vom Händler.

Zitat:

Original geschrieben von skytor


beim durchsehen zu Hause viel uns dann auf das die Rostschutzinspektion die JÄHRLICH fällig is nicht gestempelt wurde (10 monate drüber) ... haben Reklamiert ... hätten wir das nicht getan währe die 12 Jahre rost Garantie dahin und von Kulanzreperaturen will ich garnicht reden wenn Service ausgefallen ist ...

Die ganze Aufregung umsonst!

Der Vectra/Signum muss alle zwei Jahre zum Korrossionsschutzservice.

*RTFServiceheft*

Ist doch alles ganz einfach!

Das Auto wurde zuerst aufs Autohaus zugelassen! Das war 11Monate, bevor sein Vater das Fahrzeug ,als Tageszulassung erworben hat. Die Garantie gilt aber AB der Erstzulassung bzw. des Auslieferungsdatums(Was früher liegt).
Das heißt beim Kauf hatte das Fahrzeug noch 13Monate Werksgarantie. Die meisten FOH legen allerdings eine Anschlussgarantie fürs 3. Jahr noch kostenlos dazu.🙂

Schaden nach Ablauf der Werksgarantie

Hallo,

so wie ich das hier lese, scheint die Hersteller- Garantie wohl abgelaufen.

Dann gibt es ja noch eine Gebrauchtwagen- Garantie, die gesetzlich verankert ist. Über die Dauer und den Inhalt gibt es immer wieder Diskussionsbedarf.

Ich habe jetzt nicht die nötige Zeit, aber hier http://www.learn-line.nrw.de/.../verbraucherrecht.htm steht vielleicht etwas drin, wass sDu gebrauchen kannst. Viel Glück, aber immer sachlich bleiben, sonst wird's oft noch teurer. Aber ohne Unterschrift auf dem Rep.- Auftrag hat der Händler vor Gericht wenig Möglichkeiten...

Hmm Gebrauchtwagengarantie? Ist die ganze Garantiegeschichte nicht freiwillig? Soviel ich weiß muss der Händler doch nur Gewährleistung geben oder?

Wäre schön, wenn jemand mehr dazu weiß.🙂 Das Interessiert mich aktuell sehr.😁

Eine Gebrauchtwagengarantie ist natürlich zusätzlich abzuschließen. Per mündlicher Vereinbarung geht da nichts, schon wegen dem KLEINGEDRUCKTEN.

Meine schließt definitiv Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, u.a. Kupplungsbeläge, aus der Leistungspflicht aus. Aber jede Versicherung ist anders.

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Hmm Gebrauchtwagengarantie? Ist die ganze Garantiegeschichte nicht freiwillig? Soviel ich weiß muss der Händler doch nur Gewährleistung geben oder?

Wäre schön, wenn jemand mehr dazu weiß.🙂 Das Interessiert mich aktuell sehr.😁

Wikepedia sagt hierzu folgendes :

Zitat:

Garantie im Endkundengeschäft

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)

Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Ich finde das sehr verständlich. Also Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt (siehe auch BGB) und die Garantie ist eine zusätzliche Leistung des Herstellers oder Händlers.

Gruß
V2

Zitat:

Original geschrieben von n_lopes


so sieht es aus... und nun werde ich im autohaus was kaputt machen müssen falls die info von damals nicht stimmen sollte...

hab leider das service-heftchen von meinem vater nicht da. aber die gebrauchtwagengarantie sollte dann greifen oder wie seh ich die sache?

...langsam werd ich sauer... 😉

Wenn es verlässliche Zeugen des Verkaufsgesprächs gab, die das ganze bestätigen können, kannst du es darauf ankommen lassen. Verkaufsgespräche sind bestandteil des Vertrages, genau wie z.B. Prospekte. Wahrscheinlich wirst du das aber gerichtlich durchsetzen müssen. (:

...so... von heute morgen -1.300eur- sind nun (nach telefonat mit dem autohaus) 250,- eur übrig geblieben!

eine genau stellungnahme weshalb mein vater überhaupt was zahlen muß, wird noch folgen...

hier scheint der verkäufer sich zu weit aus dem fenster gelehnt zu haben. als ich dem werkstatt-mensch gefraft hab, wie die sich das vorstellen (eine solch hohe reparatur -ohne- reparaturauftrag des halters), hat er erstmal geschluckt und hat -kein- wort mehr gesagt!!!

naja, über 1.000,- eur "gespart"... mein blutdruck ist immer noch am "anschlag"

Deine Antwort
Ähnliche Themen