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garantie?

Themenstarteram 16. Oktober 2006 um 19:06

hallo

kann mir jemand weiter helfen

habe jetzt mein auto 5 monate und habe jetzt gesehen das die achsmanschette defekt ist , ist das garantie? der händler ist doch nach dem gesetz verflichtet ein jahr garantie zu geben und das ist ja nicht ein verschleisteil, deshalb müsste er das ganz übernehmmen

156

Bj 01

2,4jtd

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17 Antworten
Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 14:03

kann mir dazu kenner was sagen :-(

Garantie richtet sich normalerweise nicht an Verschleißteile sondern meistens an Motor und Getriebe. So steht es meistens im Vertrag.

Trotzdem kannst du versuchen vielleicht eine Kulanzlösung mit ihm zu finden. SO wars bei mir. Hab dann nur das Teil bezahlt.

Das kommt ganz auf deinen Garantievertrag an. Les da mal nach, da müsste ganu aufgelistet sein was unter Garantie fällt. AUfhängungsteile und Fahrwerk (stoßdämpfer) z.b. gehören meist nicht dazu. Die Karadanwelle war bei mir mit in der Garantie.

Da braucht's keinen Vertrag.

Du hast 1 Jahr gesetzl Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf der Händler nachweisen muss, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war. Kann er das nicht, muss er die Rep übernehmen.

Also mögl schnell zum Händler, bevor die sechs Mon rum sind.

 

Gruß Wolfgang

Achsmanschette ist schon eine Verschleißteil.

Und glaube mir - der Händler hat im Streifall den längeren Arm. ;)

Es kann auch ein Marder oder sonstwas am Schaden Schuld sein und das Auto bei Übergabe voll OK gewesen sein.

Gehe zu deinem Händler und spreche mit ihm FREUNDLICH über diesen Sachverhalt. Es gibt in diesem Fall bestimmt eine für beide Seiten ordentliche Lösung.

PS: Händler sind manchmal auch nur Menschen. ;)

Man muß nicht immer gleich Hinterlistigkeit unterstellen.

super, vom händler abgezockt werden will keiner, aber den händler abzocken, das ist ok... was kann denn der händler dafür dass dir jetzt die manschette kaputt gegangen ist? die ist sehr wahrscheinlich durch äußere einflüsse kaputt gegangen (irgendwas hat sie aufgeschnitten)... und ich denke nicht dass die beim kauf schon kaputt war... aber das kann der händler dir ja nicht beweisen... also ich fänds unfair darauf zu bestehen dass der händler die kosten übernimmt...

Themenstarteram 17. Oktober 2006 um 19:12

Danke für eure antworten

genau das meinte ich was =Nimm6= gesagt hat

 

und noch was, dem händler tut das nicht so weh!

die zocken uns doch auch ab sie nehmen autos bilig in zahlung und verkaufen sie teuer weiter

wenns so einfach ist kannst du ja auch nen kfz-handel aufmachen und dann richtig reibach machen :rolleyes:

am 17. Oktober 2006 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von AlfaAldo

[

.. also ich fänds unfair darauf zu bestehen dass der händler die kosten übernimmt...

Hi!

Warum unfair?????

Er hat Gewährleistung. Wozu gibt es eine Gewährleistung????

Manche begreifens einfach net.

Nicht ALLES was innerhalb von 6 Monaten kaputt geht, geht zu Lasten des Händlers. Ich war schon im Gewerbe tätig und wünschte einigen hier, die so leicht reden, mal so eine Situation.

Und ich sagte schon einmal - Es soll auch seriöse Händler geben, die nicht mit Arglist handeln.

Zitat:

Original geschrieben von Mike 169

Hi!

Warum unfair?????

Er hat Gewährleistung. Wozu gibt es eine Gewährleistung????

gewährleistung hat die intention dass die händler ihre kunden nicht über den tisch ziehen können und NICHT etwa eine möglichkeit zu schaffen, den händler über den tisch zu ziehen...

Sprich freundlich mit dem Händler und ich denke ihr werdet euch einigen können so das beide was davon haben. Angenommen du musst nur das Teil bezahlen. die paar Euro sind nicht die Welt und er baut es dir ein. Die 30 oder 40 €sind es nicht wert es sich mit dem Händler zu verscherzen. Sonst haut er es dir womöglich beim nächsten Service wieder drauf.

Also Aldo mit Verlaub, nur weil deine Familie ein Alfa Autohaus hat musst du ihm doch seine Leistungen zugestehen...

Frag halt mal nach bzw. schau in den Leistungskatalog ob du es bezahlt bekommst. Es ist doch eh ein reines Glückspiel, was gilt noch als Verschleißteil, was ist Defekt.

Das nächste Teil das kaputt geht ist vielleicht ein Verschleißteil, obwohl es tatsächlich durch einen Defekt oder unnatürlich früh kaputt geht, dann bekommt man es auch nicht bezahlt.

Mit Abzocken hat das nicht das geringste zu tun.

Der Gesetzgeber hat im neuen Schuldrecht ganz bewusst die 6-Monatsgrenze eingeführt, um endlose Streitereien zu vermeiden. Da eine Beweisführung, wann genau ein Schaden entstanden, ist in der Regel weder dem Händler noch dem Kunden möglich ist, zahlt in der Praxis bis 6 Mon nach dem Kauf der Händler, danach der Kunde selbst.

Die Regelung ist für beide Seiten gerecht. Je nach Sachlage kann auch der Händler von ihr profitieren: Wenn etwa ein Schaden 6 Mon und einen Tag nach dem Kauf bemerkt wird, zahlt idR trotz der 1-jährigen Gewährleistung der Kunde selbst. Auch wenn der Schaden beim Kauf schon vorhanden war, wird der Kunde das meistens nicht beweisen können.

Über die Masse der GL-Fälle hinweg gleichen sich Vor- und Nachteile für händler und Kunden aus.

Im übrigen bildet jeder seriöse Händler eine Rückstellung für evtl. anfallenden GL-Aufwand, die selbstverständlich auf den VErkaufspreis aufgeschlagen und somit vom Kunden selbt bezahlt wird.

Gruß Wolfgang

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