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Garantie oder keine Garantie?
Hallo
Wer kann mir bei folgenden Fragen weiterhelfen?
Mein Sohn hat sich im Mai 08 einen Alfa Romeo 156 TS gekauft.Jetzt funktioniert die Sitzheizung nicht mehr und der Dreieckslenker klappert auch während der Fahrt auf ebener Fahrbahn.Nun war er in dem Autohaus wo er den Wagen gekauft hat und bekam nach einer Durchsicht zur Antwort das der Reparaturpreis sich auf ca. 700 € beläuft.Fallen diese Mängel nicht unter die Gebrauchtwagengarantie?Also bei der Sitzheizung bin ich fast sicher das die unter Garantie mitläuft da eine Sitzheizung kein Verschleißteil ist.Meine erste Vermutung wo das klappern herkommt waren die Domlager aber auch die müßte er selber bezahlen da sie mit zum Stoßdämpfer gehören so die Aussage vom Autohaus.
Würde mich freuen wenn mir jemand einige Ratschläge zu dieser Thematik geben könnte.
MfG autodealer
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15 Antworten
Moin,
Das Auto wurde im Mai letzten Jahres gekauft ?!
Jetzt ist die Frage ... WAS wurde beim Kauf mit abgeschlossen ?!
Nichts ?! Das greift die gesetzliche Gewährleistung. Diese geht davon aus, das ein Mangel, welcher innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits beim Verkauf von einem gewerblichen Verkäufer als Fachmann hätte erkannt werden können bzw. müssen. Sofern muss der Händler diese Mängel abstellen, es sei denn, er kann NACHWEISEN, das der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war (ist aber so gut wie unmöglich). Nach 6 Monaten (also im November letzten Jahres) tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein. DU musst nun nachweisen, das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, das wird dir allerdings sehr schwer fallen.
Wurde eine Garantie abgeschlossen ... muss man ZWINGEND die Garantiebedingungen lesen. Denn ohne diese zu kennen, kann man dazu nichts sagen. Es gibt nämlich sehr gute Garantieversicherungen, und solche die diese Bezeichnung eigentlich nicht verdienen.
Idealerweise läßt dein Sohn sich z.B. bei der Verbraucherberatung oder dem ADAC diesbezüglich beraten. Die haben a) die Leute mit entsprechender Schulung, welche mit speziellen Klauseln in Verträgen klar kommen und b) auch zugriff auf entsprechende Urteile und können vorallem den geschlossenen Vertrag lesen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Das Auto wurde im Mai letzten Jahres gekauft ?!
Nein, scheinbar im Mai nächsten Jahres?
Oder soll das 98 heissen? Aber gibt auch keinen Sinn.
Entschuldigung war ein Schreibfehler ich meinte Mai 06.Aber der erste beitrag war wenigstens hilfreich im Gegensatz zum zweiten Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Autodealer
Aber der erste beitrag war wenigstens hilfreich im Gegensatz zum zweiten Beitrag.
Wie soll man Dir denn helfen, wenn Du die entscheidenden Sachen vertippXXelst :confused: ?
G,
MARV
Cannonball:
Wenn man das Hirn einschaltet, kann man das schon erkennen *koppschüttel*.
K.W.T.
Ja, natürlich! "Alfa 156" war auch ein Tipfehler, es ist ein "Brera 3.2"!
Bezogen auf den Threadinhalt war vielleicht auch der Name des Threaderstellers ein Druckfehler... ;)
Gruß Tom
Zitat:
Original geschrieben von scottel
Cannonball:
Wenn man das Hirn einschaltet, kann man das schon erkennen *koppschüttel*.
Kann man?
Darf ich fragen, wie? Es ist klar, das es sich im ersten Post um einen Tippfehler handelt. Aber ob das Gerät nun 2006 oder vielleicht doch schon 2005 - und damit abseits von Beweislastpflichten immer noch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung - erworben wurde, verschließt sich mir.
Man kann natürlich nachforschen und irgendwo auch herausfinden, dass die Mühle Baujahr 2006 ist. Man kann aber auch erwarten, dass der Thread-Ersteller bei den entscheidenden Fakten die notwendige Sorgfalt walten lässt, oder wenigstens nicht schnippisch reagiert. Immerhin haben offensichtlich weder Kester, noch AR 147, noch meine Wenigkeit zweifelsfrei feststellen können, von wann die Karre ist...
Na ja, viel Geschreibsel wegen Nichts, vielleicht lassen wir es dabei. Die entscheidenden Infos sind ja genannt :) .
Grüße,
MARV
Moin,
Bleibt doch bitte bei der Sache ... VERTIPPEN kann sich jeder mal ... eine Rückfrage wird doch wohl noch möglich sein, oder nicht ?
MFG Kester
Entschuldigung das ich mich auf dieser"Hilfsplattform" für Laien nach einigen Sachen erkundigt habe die ich selber nicht weiß.Aber da ich nun weiß das hier alles auf die Goldwaage gelegt wird werde ich in Zukunft falls ich Hilfe suche meine Fragen präziser stellen.Trotz allem danke für eure Hilfe und Kritik.
wieso gibts wegen so Kleinigkeiten immer so riesen Diskussionen?
vertippen ist kein Ding.. aber nachfragen ist grade bei Garantiesachen sehr wichtig.. wie gesagt es ist ein Unterschied oder 06 oder 05 warum der TE da gleich so angepisst reagiert und den Beitrag als nicht hilfreich abstempelt versteh ich nicht..
Ich habe hier nichts abgestempelt.Und wie du meiner letzten Antwort entnommen haben solltest habe ich mich für Hilfe und auch für die Kritik bedankt.Ich weiß nun das ich meine nächsten Fragen, wenn es welche geben sollte, präziser formulieren werde.
Zitat:
Original geschrieben von Autodealer
Und wie du meiner letzten Antwort entnommen haben solltest habe ich mich für Hilfe und auch für die Kritik bedankt.
Und, was sagt der Händler bezüglich Gewährleistung und/oder Zusatzgarantie?
G,
MARV
Hallo,
ich schätze mal das der Händler eine einjährige Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat, dazu muss es Garantieunterlagen geben, in denen genaustens beschrieben steht was in welchem Umfang versichert ist....es ist jedoch durchaus möglich das die Sitzheizung dabei nicht eingeschlossen ist! die Querlenker sind eigentlich in keiner GW-Garantie eingeschlossen, das wird er wohl selber zahlen müssen!
Nur mal so interessenhalber, welcher Motor, EZ, KM-Stand?
Sorry, für die Kollegen, welche anstatt mit einem Rat zur Seite zu stehen, wieder mal nur nach Formfehlern suchten!!
Gruß Fio