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Garantie nur am Verkaufsort

Dacia
Themenstarteram 26. März 2011 um 15:44

Zitiert aus dem IKZ (IserlohnerKreisAnzeiger) vom 26. März 2011

Nach einem Urteil des OLG (OberLandGericht) Koblenz MUSS ein z.B. im Internet gekauftes Fahrzeug bei gravierenden Mängeln auch beim Verkäufer (!) repariert werden! Denn, wird eine Garantie eingeräumt, gilt diese gewöhnlich nur am Ort des Verkäufers.

Im vorliegenden Fall hatte ein Käufer ein Fahrzeug bei einem Kunde ein Fahrzueg bei einem Händler im Raum Koblenz gekauft und hinterher gravierende Mängel festgestellt. Diese hatte der Kunde allerdings bei einer anderen Werkstatt beheben lassen. Da der Händler auf die unetrschiedlichen Mängelrügen aber nicht reagierte, wollte er das Fahrzeug zurück geben. Das aber verweigerte der Händler! Er begründete die Weigerung damit, dass er keine Gelegenheit hatte, die Mängel selbst zu beseitigen.

Im vorliegen Fall wurde Selbstabholung des Neuwagen beim Händler in der Nähe von Koblenz vereinbart. Damit war der "Leistungsort" auch beim Händler und dort hätten auch die Gewährleistungsansprüche gelten gemacht werden müssen!

Vielen Autokäufern, egal welcher Automarke, dürfte diese Tatsache unbekannt sein. Natürlich ist es verlockend ein paar Hundert oder sogar tausende Öhre einzusparen. Nur die Nachteile wiegen diesen vermeintlichen Vorteil dann NICHT auf, wenn es, wie oben beschrieben, zum Garantiefall kommt und eine Rückgabe ausgeschlossen ist, weil die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wurde, oder, bei einer Mängelrüge, dass Fahrzeuge NICHT beim Händler vorgeführt wird.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. März 2011 um 15:44

Zitiert aus dem IKZ (IserlohnerKreisAnzeiger) vom 26. März 2011

Nach einem Urteil des OLG (OberLandGericht) Koblenz MUSS ein z.B. im Internet gekauftes Fahrzeug bei gravierenden Mängeln auch beim Verkäufer (!) repariert werden! Denn, wird eine Garantie eingeräumt, gilt diese gewöhnlich nur am Ort des Verkäufers.

Im vorliegenden Fall hatte ein Käufer ein Fahrzeug bei einem Kunde ein Fahrzueg bei einem Händler im Raum Koblenz gekauft und hinterher gravierende Mängel festgestellt. Diese hatte der Kunde allerdings bei einer anderen Werkstatt beheben lassen. Da der Händler auf die unetrschiedlichen Mängelrügen aber nicht reagierte, wollte er das Fahrzeug zurück geben. Das aber verweigerte der Händler! Er begründete die Weigerung damit, dass er keine Gelegenheit hatte, die Mängel selbst zu beseitigen.

Im vorliegen Fall wurde Selbstabholung des Neuwagen beim Händler in der Nähe von Koblenz vereinbart. Damit war der "Leistungsort" auch beim Händler und dort hätten auch die Gewährleistungsansprüche gelten gemacht werden müssen!

Vielen Autokäufern, egal welcher Automarke, dürfte diese Tatsache unbekannt sein. Natürlich ist es verlockend ein paar Hundert oder sogar tausende Öhre einzusparen. Nur die Nachteile wiegen diesen vermeintlichen Vorteil dann NICHT auf, wenn es, wie oben beschrieben, zum Garantiefall kommt und eine Rückgabe ausgeschlossen ist, weil die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wurde, oder, bei einer Mängelrüge, dass Fahrzeuge NICHT beim Händler vorgeführt wird.

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Hi,

ich glaube du verwechselst Garantie mit Gewährleistung.

Die meisten Hersteller bieten eine europaweite garantie. Diese garantie kann bei allen vertragshändlern einegfordert werden. Der Händler kann die Kosten dann mit dem Hersteller abrechnen.

Bei der gewährleistung ist wirklich der jeweilige verkäufer Ansprechpartner und hat im allgemeinen auch ein Nachbesserungsrecht bei Mängeln.

 

Beim kauf eines Neuwagen mit gültiger Herstellergarantie kann man Mängel also auch am Heimatort geltend machen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 27. März 2011 um 7:24

@ Tobias

Noch mal zum Verständnis: Mein Beitrag ist aus der Zeitung zitiert!

Letztendlich spielt es keine Rolle ob nun Garantieanspruch oder Gewähleistungsanspruch.

Im Falle des Urteils ging es darum, dass der Käufer vom VERkäufer eine Rücknahme verlangte und dieser das ablehnte!

Sicherlich kannst du die Herstellergarantie auch bei einem Importauto (!!!) überall gelten machen. Nur, wenn die Mängel zu groß werden und du das Auto zurück geben willst, spielt der Standort des Verkäufers eine Rolle! Und, das hatte der Käufer aber gemacht, darfst du das Auto eben NICHT irgenwo reparieren lassen sondern ausschließlich beim Verkäufer! Und, wenn du z.B. in Leipzig dein Auto geholt hast und in Hamburg wohnst ... nun ja!

Aber DARUM ging es in dem Urteil!

Dann kann ein möglicher Preisvorteil ganz schnell ins Gegenteil umschlagen, DAS war die eigentliche Botschaft! Und nicht der Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG, die in diesem Fall absolut egal war!

Es sei denn, eine höhere Instanz (BGH oder EGH) hebt das Urteil auf und sagt, es ist egal WO das Auto gekauft wurde, denn JEDER Händler müsste das Auto zurück nehmen. Nur glaube ich kaum, dass Eue z.B. ein Auto zurück nehmen würde, dass von irgendwo importiert worden ist

das man dem verkäufer im falle einer garantie/gewährleistungsreparatur erst das recht zur nachbesserung geben muss ist nun wirklich nichts neues....

Themenstarteram 28. März 2011 um 9:44

Schön wenn es Beiträge gibt, die zeigen, dass der geneigte Leser einfach nicht begriffen hat, um WAS es hier ging ...

Noch mal zum Verständnis und mitlesen. Es geht in dem Eingangs erwähnten Urteil NICHT primär um Garantie oder Gewährleistung!!!

Hi,

dann muß ich mal ganz frech die Überschrift zitieren die du hier angegeben hast :

Zitat:

Garantie nur am Verkaufsort

Mit dieser Überschrift wird bereits eine Aussage gemacht die sich erst durch relativ gründliches lesen deines Zitierten Zeitungsbericht korrigiert.

Also beim nächsten mal bitte eine ordentlich Überschrift wählen. in diesem Fall wäre z.b.

"Gewährleistung oder Wandlung nur beim Vertragsparter"

möglich gewesen oder so etwas in der Art.

Denn die Aussage von dir garantie nur am verkaufsort ist eindeutig falsch und könnte Käufer von Re Importen oder von einem weiter entfernten Händler verunsichern.

Gruß tobias

Wenn diese Urteil ergangen und rechtskräftig ist, dann würde das OLG Koblenz von seiner bisherigen Rechtsprechung

abweichend geurteilt haben.

Zum gleichen Thema wird auch der BGH am 26.04. ein Urteil fällen.

War vielleicht ein Aktenzeichen genannt ?

Tach auch

UFrank

 

Themenstarteram 28. März 2011 um 12:42

Ich geb's auf ..............................

---> Zitiert aus dem IKZ (IserlohnerKreisAnzeiger) vom 26. März 2011 <---

DAS ist doch wohl deutlich genug! Auch die Überschrift! Nun gehe ich wieder Erbsen zählen ...

am 2. April 2011 um 17:33

Quatsch mit Sosse.

Ich hab in L-Stadt einen MCV mit LPG gekauft, Garantiearbeiten in A-Stadt machen lassen und Service in D-Stadt. Alles NULL Probleme und wieder eine Menge über Werkstätten gelernt. War zwar 'ne Menge Rennerei, aber trotzdem zufrieden. Ist eben ein EU-Fahrzeug. Was will man mehr?

Gruß

Gimmix

Zitat:

Original geschrieben von Gimmix

Quatsch mit Sosse.

weil du bisher nur erfahrungen mit kulanten (!!!) werkstätten bzw. herstellern gemacht hast, ändert dies an der rechtlichen situation absolut 0,00garnix!

Hi,

das hat nix mit Kulanz zu tun sondern mit dem Unterschies zwischen Garantie und Gewährleistung.

Garantieleistunge die über die neuwagen oder eine gebrauchtwagengarantie laufen kann man bei jeden Händler ausführen lassen. Die kosten werden dem Händler durch Dacia oder die Garantieversicherung ersetzt.

bei Gewährleistungsfällen ist der Verkäufer derjenige der ein Nachbesserungsrecht hat. Wenn der Verkäufer großzügig ist kann man die arbeiten auch bei einem Ortsnahen Händler ausführen lassen und der verkäufer übernimmt die rechnung. Aber grundsätzlich hat er selbst eben das nachbesserungsrecht.

Gruß tobias

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