Garantie macht laut Händler keinen Sinn, stattdessen Übernahme der Arbeitskosten

Hallo,

in meinem ersten Beitrag komme ich bereits mit einer Frage...

Ich war mir heute einen E91 316D ansehen. Der Wagen machte einen guten Eindruck, außer ein paar Steinschläge an der Haube sah er top aus. Er bekommt noch ne Inspektion + neue HU. Der Preis stimmt auch.

Nun wollte ich zusätzlich eine Garantie für ein Jahr, der Verkäufer meinte er müsse das noch prüfen um mir später ein endgültiges Angebot machen zu können, hatte ja noch nen Satz Winterreifen auf Alus und ne Preissenkung raushandeln können.

Als er später anrief, meinte er die Garantie würde keinen Sinn machen, diese würde lediglich 30% der Kosten abdecken, da diese Abhängig von den gelaufenen Kilometern ist. Stattdessen bietet er mir an die Arbeitskosten zu erlassen, ich solle lediglich die Materialkosten zahlen, sogar die Teile könnte ich selber besorgen oder sie über ihn beziehen.

Haltet ihr das für in Ordnung? Wie könnte sowas im Kaufvertrag aussehen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Du hast doch sowieso Gewährleistung wenn Du vom Händler kaufst.

Auf diese Garantien, die man irgendwo abschließt und bei denen mehr ausgeschlossen als inklusive ist, würde ICH mich NICHT einlassen.

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Moin,

Bevor du mich kommentierst - solltest du meinen Beitrag VIELLEICHT ersteinmal aufmerksam LESEN und verstehen (zumindest mal probieren!).

Dein Kommentar war völlig irrelevant, da alles was du schreibst in den von dir ebenfalls zitierten "bzw. nur in wenigen speziellen Fällen." inbegriffen ist. Und darauf läuft es hinaus und mit "in der Regel" bei einem Konstrukt zu operieren, welches der freien Vertragsgestaltung unterliegt ist gewissermaßen mutig - ohne den Anbieter und dessen Konditionen zu kennen. Da gibt es nämlich ganz schrecklich viele Optionen.

Und dass du meinen erweiterten Hinweis (es gibt auch Garantieversicherungen, die entsprechende Leistungen bieten) ignorierst - naja ...

LG Kester

Zitat:

@guruhu schrieb am 24. April 2018 um 13:03:29 Uhr:


Muss ich schon Überstunden schieben, wenn nur mal ein Xenonbrenner ausfällt, ...

... kann ich mir das Auto schlicht und ergreifend nicht leisten. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 24. Apr. 2018 um 14:22:54 Uhr:


Dein Kommentar war völlig irrelevant, da alles was du schreibst in den von dir ebenfalls zitierten "bzw. nur in wenigen speziellen Fällen." inbegriffen ist.

Wenn du das als "wenige Spezialfälle" abhandeln willst, ist das natürlich deine Sache. Erfahrungsgemäß sprechen Die Rechnungsposten schon bei ganz banalen Reparaturen eine andere Sprache, aber gut.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 24. Apr. 2018 um 14:22:54 Uhr:


"in der Regel" bei einem Konstrukt zu operieren, welches der freien Vertragsgestaltung unterliegt ist gewissermaßen mutig - ohne den Anbieter und dessen Konditionen zu kennen. Da gibt es nämlich ganz schrecklich viele Optionen.

Richtig, es gibt schrecklich viele Optionen. Das macht meine Aussage jedoch nicht verkehrter. Diese sind dann eben nicht von der Regel erfasst. Ich denke, wenn ich deine Texte lese, dass ich dir die deutsche Sprache nicht erklären muss, oder? Also dass "idR" nicht mit "immer" gleichzusetzen ist.
Witzig übrigens, wie du mein in der Regel kritisierst und gleichzeitig von deinen "wenigen spezialfällen" schreibst.
Wenn du jetzt einfach mal offen nach Garantieversicherungen suchst, wirst du feststellen, dass mein geschildertes Zahlungskonstrukt nicht gerade selten anzutreffen ist. Daher nehme ich mir auch weiterhin heraus von "idR" zu sprechen.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 24. Apr. 2018 um 14:22:54 Uhr:


Und dass du meinen erweiterten Hinweis (es gibt auch Garantieversicherungen, die entsprechende Leistungen bieten) ignorierst - naja ...

Warum sollte ich darauf auch eingehen? Wollen wir hier den TE helfen, oder suchst du nach Bestätigung? Aber wenn es dir hilft, gehe ich gerne noch darauf ein:

Ja Du hast vollkommen Recht, es gibt Garantieversicherungen, die entsprechende Leistungen bieten. Hilft das jetzt jemandem weiter?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Apr. 2018 um 11:16:13 Uhr:


... kann ich mir das Auto schlicht und ergreifend nicht leisten.

Oder das... Wobei das Beispiel mit dem Xenonbrenner sicherlich schon etwas überspitzt dargestellt war 😉

Moin,

Du verstehst es nicht, oder?

Natürlich sind Reparaturen, die einen derartigen Aufwand haben, dass die Arbeitskosten drastisch größer sind als die Materialkosten eher die Ausnahme. Es gibt sehr wenige Fälle, wo Motor, Getriebe ausgebaut, auseinander gebaut und wieder eingebaut werden müssen UND gleichzeitig die Teilekosten klein sind. Also stellt das den Fall gemäß meiner Formulierung dar. Wenn ich jeden Einzelfall auseinander klamüsern wollte, wäre man Tagelang beschäftigt und verwirrt eher, als das man hilft.

Und selbst dann gilt - kannst du dir diese Reparaturkosten nicht leisten - ist es das falsche Auto. Denn die meisten Defekte fallen schon aus statistischen Überlefungen stets nach Ablauf jeglicher Ansprüche an - der wesentliche Grund ist, dass die Laufzeit der Garantie deutlich häufiger merklich kürzer als die Fahrzeughaltedauer sein wird.

Ergo - statistisch gesehen irrelevant und entgegen deiner Aussage für jeden Leser eher kontraproduktiv.

LG Kester

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Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. Apr. 2018 um 12:20:54 Uhr:


Denn die meisten Defekte fallen schon aus statistischen Überlefungen stets nach Ablauf jeglicher Ansprüche an - der wesentliche Grund ist, dass die Laufzeit der Garantie deutlich häufiger merklich kürzer als die Fahrzeughaltedauer sein wird.

Ergo - statistisch gesehen irrelevant und entgegen deiner Aussage für jeden Leser eher kontraproduktiv.

Tolle Argumentation. Mal den Eingangspost gelesen? Wir reden von einem E91 16d. Also sieben bis neun Jahre alt. Das dürfte ziemlich genau das Alter sein, wo teure Reparaturen so langsam anfangen (können). Ich also eine Garantie brauche (wenn ich es sonst nicht zahlen kann).
Du hättest dir also deine ganzen Texte sparen können, indem du einfach diene Meinung kund getan hättest: "Garantie wesentlich kürzer als Haltedauer, statistisch irrelevant". Nur leider ist das für den TE exakt genau so unproduktiv, wie du meine Argumentation proklamierst. Kommt dir teure Reparatur genau dann, guckt er doof aus der Wäsche.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. Apr. 2018 um 12:20:54 Uhr:


Natürlich sind Reparaturen, die einen derartigen Aufwand haben, dass die Arbeitskosten drastisch größer sind als die Materialkosten eher die Ausnahme. Es gibt sehr wenige Fälle, wo Motor, Getriebe ausgebaut, auseinander gebaut und wieder eingebaut werden müssen UND gleichzeitig die Teilekosten klein sind.

Und selbst wenn. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: selbst wenn die Teilekosten ebenfalls hoch sind, Ist das keine Bewertungsgrundlage für die Garantie. Ich zahle beispielsweise 180€ für die Garantie (irgendwer hatte Die Zahl ins Spiel gebracht). Meinetwegen habe ich komplett 70% Eigenbehalt. Dann lohnt sich die Garantie exakt an dem Zeitpunkt, wo die 30% mehr entsprechen als eben die gezahlten 180€. Wie hoch also die gesamten Schäden innerhalb der Garantiezeit sein müssen, kann sich jeder selbst ausrechnen. Wie wahrscheinlich das ist, darf sich wahrlich jeder selbst überlegen.

Moin,

Der Punkt ist - ich reagiere lediglich auf deinen Beitrag. Ursache und Wirkung ...

In dem Alter wo sich das Auto befindet, stehen in der Regel Wartungs- und Verschleißreparaturen an - dummerweise fallen diese in der Regel weder unter Gewährleistungsansprüche noch unter Garantieansprüche. Beide decken NICHT verschleißbedingte Mängel ab (es gibt ein paar Ausnahmen, aber das geht zu weit) - das gilt besonders häufig für die in der Beschaffung besonders günstigen Garantieversicherungen. Nehmen wir eine recht verbreitete Gebrauchtwagengarantie - diese deckt zwar die Steuerkette ab, aber nicht den dazugehörigen Spanner, Turbolader sind bei den Basispaketen nicht abgedeckt, Ölundichtigkeiten am Motor bzw. Zwischen Motor und Getriebe sind nicht abgedeckt, defekte Drehmomentwandler - nicht abgedeckt, kein Bauteil der Bremsanlage (auch kein Steuergerät), kein Bauteil der Lenkung, kein Bauteil der Kühlung, kein Bauteil für Airbags und Gurtstraffer, kein Bauteil der Kraftübertragung, kein Bauteil des Kraftstoffsystems, Elektrik/Elektronik - genau, nix Inbegriff, Klimatisierung - alles raus, Abgassystem - alles raus.
Inbegriffen sind Dinge, die Kolben, Kurbelwelle, Pleuel, Lagerschalen und ähnliches, dass quasi nie kaputt geht, im Getriebe sind Zahnräder, Wellen und Lager abgesichert - auch dass geht eher selten kaputt. Alles das, was speziell mit hohen Arbeitskosten verbunden ist - ist ausgeschlossen ...

Wenn man nicht zu den teuren Premiumversicherungen greift (die man dann im GW Handel selten einfach so dazu bekommt) - ist alles das, was in deinen geschilderten Bereich fällt fast überall ausgeschlossen. Und es ist absehbar, dass dies im großen und ganzen bei den meisten ähnlich aussieht (sie werden sich natürlich im Detail unterscheiden), denn diese Einstiegsgarantieversicherungen haben nicht die Aufgabe, den Kunden abzusichern, sondern sie sollen den Verkauf vereinfachen, dazu müssen sie für die Versicherung auch noch Geld verdienen. Eine brauchbare Garantieversicherung wird und muss ähnlich viel kosten, wie eine entsprechende Garantieverlängerung eines Herstellers (eher etwas mehr), denn nur dann geht die Kalkulation für den Anbieter auf.

LG Kester

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