Garantie??????? HILFE!!!!!!!!!!!!
Hallo, ich habe eine Frage zwecks Gebrauchtwagengarantie. Habe mir anfang januar einen Vectra B gekauft, Baujahr 96. habe jetzt einige Reparaturen machen zu lassen (Leerlaufregler, Spureinstellung, Zentralverriegelung). Habe bei meinem FOH angerufen und nachgefragt ob diese Sachen unter die Garantie fallen, er sagte mir wenn die Fehler nicht bei oder vor der sogenannten "Funktionsprobe" (war 2 Wochen nach Kauf) aufgetreten sind, muss ich den vollen Preis bezahlen. Ist doch eigentlich unverschämt oder? wenn ich mir nen Fernseher kaufe erwarte ich auch nach 1 Jahr dass er kostenlos repariert wird wenn irgendein Fehler auftritt...... kann mir jemand sagen ob dass von meinem FOH gerechtfertigt war/ist ?????? Danke im Voraus...
31 Antworten
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Paldin
Richtig,
nach dem ersten halben Jahr kann man nur auf Kulanz hoffen, wie bei hemd. Im ersten halben Jahr zieht die Gewährleistung.
... bei Gebrauchten Sachen aber auch nur bedingt... die alte Verschleißgeschichte... und da scheiden sich die Geister bzw. die Gutachter... 😉 Sowas kann extrem hässlich werden...
Gruß cocker