Garantie??????? HILFE!!!!!!!!!!!!
Hallo, ich habe eine Frage zwecks Gebrauchtwagengarantie. Habe mir anfang januar einen Vectra B gekauft, Baujahr 96. habe jetzt einige Reparaturen machen zu lassen (Leerlaufregler, Spureinstellung, Zentralverriegelung). Habe bei meinem FOH angerufen und nachgefragt ob diese Sachen unter die Garantie fallen, er sagte mir wenn die Fehler nicht bei oder vor der sogenannten "Funktionsprobe" (war 2 Wochen nach Kauf) aufgetreten sind, muss ich den vollen Preis bezahlen. Ist doch eigentlich unverschämt oder? wenn ich mir nen Fernseher kaufe erwarte ich auch nach 1 Jahr dass er kostenlos repariert wird wenn irgendein Fehler auftritt...... kann mir jemand sagen ob dass von meinem FOH gerechtfertigt war/ist ?????? Danke im Voraus...
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Wieso denn das????
Die Antworten waren doch zum Teil genau gegensätzlich.Der einzige Beitrag, der Deine Frage korrekt beantwortet hat, war der von Paldin.
Offen bleibt noch die Frage, inwieweit der Händler die durchgeführte Funktionsprobe als Beweis dafür heranziehen kann, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren.
Gruß Wolfgang
quark...
Guckt euch doch erstmal die gesetzlichen Grundlagen dazu an. Da steht der Gewährleistungsanspruch genau drin.
Ich weiß aber das es ein Gerichtsurteil gibt, in dem der Verbraucher kein Recht bekommen hat. Die genauen Hintergründe dazu kenne ich leider nicht.
Es besteht halt ein Gewährleistungsanspruch, keine Garantie (darüber reden wir hier überhaupt nicht, es geht um die gesetzliche Gewährleistung). Woher nehmt ihr bitte euer Wissen welche tiele hier genau Verschleißteile sind? bei einem Auto mit 70000km hat die Kupplung nicht kaputt zu gehen, wenn doch ist ein Fall für die Gewährleistung. PUNKT.
Das ich mit einem Auto sofort zur Kontrolle fahren muß Müll. Dafür wurden die neuen Gesetzte 2001 eingefürt, um den Käufern im ersten halben Jahr mehr Rechte zu geben, da hat men eben "kein Pech gehabt". Wenn man sein Aut von Privat kauft, hat man pech gehabt, so nicht.
Im empfehle dir eins, bevor hier noch mehr dubiose Geschichten gepostet werden: ruf deinen Anwalt an und lass es dir von ihm erklären. Bei den Meisten Rechtschutzversicherungen ist eine Kostenlose Hotline dabei.
@ hemd
jo, quark!
@paldin
kupplung (verschleißteil) bei 70 000 km auf gewährleistung (garantie)? den blödmann mußt du mir mal zeigen *michaufdembodenwälzvorlachen*
dein gerechtigkeitsempfinden ist das eine, die realität das andere!!!
guckst du hier:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
@heikosh
du kannst lesen?
In dem Artilkel steht genau das drin was ich schreibe.
Wo bitte steht das ein Getriebe nach 70000km kaputt gehen darf? Es geh hier um die ersten 6 Monate und da ist laut Gesetz das Recht noch beim Käufer. Da gibt es nichts dran zu rütteln, das ist noch die Realität und nicht mein gerechtigkeitsempfinden.
mfg
Ähnliche Themen
falsch! andersherrum: wo steht explizit, daß auf verschleißteile gewährleistung bzw. garantie gegeben werden muß, bei einem gebrauchtwagen???
Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind gewisse Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
mehr dazu hier
p.s.: lesen ist das eine, verstehen das andere 😁
gruß, h
Jetzt wird es lächerlich von dir. Aber ist auch egal.
WSen du der Meinung bist das in keinem Fall Verschlißteile unter die Gewährleistung fallen, ists deine Sache. Die ealität sieht anders aus. Ich habe im Übrigen nie gasagt das verschgleißtele dazu zählen, sondern es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an, auch bei einem Gebrauchten Wagen hat z.. die Kupplung länger zu halten. Wenn der Wagen 150000km gelaufen hat ist das natürlich kein fall für die Gewährleistung. Das muß man natürlich von Fall zu Fall unterscheiden. Lese dir mal einschägige Artikel und Urteile dazu durch und Frage mal deinen Anwalt nach z.B. ieser Konstellation.
Es muß jeder selber wissen was er tut. Ich würde es mir so nicht gefallen lassen un habe es auch nicht nach dem Kauf meines Gebrauchten.
Ich kann nur empfehlen inen Anwalt mit der genauen Sachlage zu konsultieren. Dort bekommt man meistens auf jeden Fall eine kompetente Antwort.
Thema für mich erledigt!!
ja ja, dein gerechtigkeitssinn wieder 😁...
ich halte es nur für dumm, aus dem reinen bauchgefühl raus, hier jemandem hoffnung zu machen! er kann allenfalls mit kulanz rechnen, mit mehr nicht! gruß, h
Zitat:
Original geschrieben von heikosh
ja ja, dein gerechtigkeitssinn wieder 😁...
ich halte es nur für dumm, aus dem reinen bauchgefühl raus, hier jemandem hoffnung zu machen! er kann allenfalls mit kulanz rechnen, mit mehr nicht! gruß, h
Vielleicht wohnst Du ja in nem Teil Deutschlands, wo es eigene Gesetze gibt - so wie bei Asterix und Obelix. Dann ok.
Für alle anderen gilt aber das 2002 reformierte Schuldrecht und das sagt genau das, was Paldin beschrieben hat.
Abgesehen davon: Wo war denn im ursprünglichen Falle ein Verschleißteil betroffen: Weder ZV noch LLR noch Fahrwerk sind Verschleißteile.
Gruß Wolfgang
Bei einem Sachmangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war. Verschleißteile fallen tatsächlich nicht unter die Sachmängelhaftung. Die Abgrenzung von Sachmangel und Verschleiß ist schwierig und kann im Zweifelsfall wohl nur von einem gerichtlich bestellten Gutachter eindeutig geklärt werden - eine Rechtschutzversicherung wäre also jetzt nicht schlecht.
Im Fall von seppman2002 sehe ich gute Chancen, dass der Händler zumindest teilweise kostenlos reparieren muss. Der LLR könnte evtl. noch als Verschleißteil durchgehen (?), die ZV und die Spureinstellung aber wohl weniger.
Ich würde dem Händler die Stichworte Sachmängelhaftung und Gerichtsverhandlung um die Ohren hauen und mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag drohen, was ja bei Nichterfüllung der Sachmängelhaftung möglich ist. Er wird wohl lieber in den sauren Apfel beissen, als den Kaufbetrag zurückzuzahlen (abzüglich 0,7-1% des Kaufpreises pro gefahrene 1000km).
Viele Grüße
Marco
@nimm6
vielleicht solltest du mal nur einen nehmen 😁 und dir den link mal reinziehen, dann wüßtest du, was ich meine und wovon du redest...
und ich bleibe dabei: er hat keine chance bei diesem baujahr (welche laufleistung überhaupt?)die einzige chance, die er hat: einen dämlichen foh oder einen guten anwalt und gute nerven. ohne rechtsschutz ist das sowieso gegessen, auch wenn er sie jetzt noch schnell abschließt (3 monatsklausel)😁
gruß, h
Hi,
deshalb :
um soclchen Zinnober zu vermeiden, macht man innerhalb der Probefahrt einen Termin bei ADAC oder DEKRA oder meinetwegen auch bei ATU und lässt das Auto VOR dem Kauf mal checken... wenn die Kiste Müll ist, muss man sie ja nicht kaufen, wenn der Händler die Mängel nicht beseitigen will... ganz einfach. So werd ichs machen und das empfielt euch JEDER Automobilclub...
Gruß cocker
ich hab das selber schon durch... und letztendlich wurde mir 50% der arbeitskosten erlassen weil ich den wagen noch kein jahr hatte. damit war ich zufrieden.. schliesslich hätten sie mir keinen erlass gegeben müssen. das war einfach ein entgegenkommen für einen zufriedenen kunden der evtl mal wieder kommt
bei mir ging nach nem viertel jahr der nw sensor kaputt
Hi,
genau - man kann auf Kulanz hoffen - aber Anspruch auf Gewährleistung hat man nicht unbedingt...
Gruß cocker
Richtig,
nach dem ersten halben Jahr kann man nur auf Kulanz hoffen, wie bei hemd. Im ersten halben Jahr zieht die Gewährleistung.