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Garantie??????? HILFE!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 11. April 2005 um 8:48

Hallo, ich habe eine Frage zwecks Gebrauchtwagengarantie. Habe mir anfang januar einen Vectra B gekauft, Baujahr 96. habe jetzt einige Reparaturen machen zu lassen (Leerlaufregler, Spureinstellung, Zentralverriegelung). Habe bei meinem FOH angerufen und nachgefragt ob diese Sachen unter die Garantie fallen, er sagte mir wenn die Fehler nicht bei oder vor der sogenannten "Funktionsprobe" (war 2 Wochen nach Kauf) aufgetreten sind, muss ich den vollen Preis bezahlen. Ist doch eigentlich unverschämt oder? wenn ich mir nen Fernseher kaufe erwarte ich auch nach 1 Jahr dass er kostenlos repariert wird wenn irgendein Fehler auftritt...... kann mir jemand sagen ob dass von meinem FOH gerechtfertigt war/ist ?????? Danke im Voraus...

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31 Antworten
am 11. April 2005 um 8:58

is schon richtig... er könnte dir auf kulanz gewisse prozente am stundenlohn erlassen weil du ihn ja solang noch ne hast.aber garantie is da keine

 

zum thema fersehn. wenn du ihn neu kaufst ja.

gebraucht über 2 jahre siehst genauso aus

2 jahre Gewährleistung vom Händler, im ersten halben Jahr muß er dir beweisen das die Fehler beim kauf nicht vorhanden waren. Ich würde auf Kostenlose Reparutur bestehen und einen Anwalt einschalten, wenn eine Rechtschutz vorhanden ist!

Hast du die Car-Garantie? Dann ruf doch da mal an. Ich meine, es hängt von der Laufleistung des Autos ab. Du musst glaub die Teile bezahlen, aber die Arbeitszeit ist Prozentual zu den Kilometern irgendwie gestaffelt. Also alles musst du da auf keinen Fall bezahlen.

am 11. April 2005 um 9:17

na das sind alles teile die mal so eben kaputt gehen können. da wirst du nich viel chancen haben das also gewährleistung durchzubekommen!

die gesetzliche gewährleistung beinhaltet nur "nicht-verschleißteile"

bei mir wars zB so, dass nach ca. einem halben jahr nachdem ich meinen vectra gekauft habe, ist mein tank kaputt gewesen...hab mich beim öamtc informiert, ob das in die gewährleistung fällt oder nicht...und da der tank kein verschleißteil ist, ist das in die gewährleistung gefallen.

am 11. April 2005 um 9:50

so siehts aus!

am 11. April 2005 um 9:54

Hi,

richtig - Verschleißteile wie Bremsen, Stoßdämpfer etc. sind i.d.Regel von der Gewährleistung ausgeschlossen, bei gebrauchten Fahrzeugen sowieso.

Und Garantie ist ganz was anderes. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und meist auch an irgendwelche Bedingungen geknüpft und hat absolut überhaupt garnichts mit der gesetzlichen Gewährleistujng zu tun. Wenn dein Händler nicht explizit Garantie gegeben hat, hast du auch keine Garantie und wirst - so traurig das ist - auf deiner Reparatur sitzen bleiben, es sei denn, du kannst deinem fOH noch ein paar Kulanz-Prozent aus den Rippen leiern... aber so siehts ja offenbar nicht aus...

Gruß cocker

jo, cocker hat recht. und wenn überhaupt garantie, dann in der regel (bei gebrauchtwagen) mit selbstbeteiligung (steht in dem kleingedruckten, welches man sich nie durchliest :D)

Themenstarteram 11. April 2005 um 10:58

Vielen Dank, jetzt weiß ich wenigstens woran ich bin !

am 11. April 2005 um 11:26

Bist Du sicher, dass Du nicht die schon von Schland angesprochene Garantie hast?

Normalerweise verkaufen doch fast alle Händler ihre Gebrauchtwagen mit so einer Garantie. Ich musste bei meinen Vectra auch so eine beim kauf mit abschliessen. Bzw. die war ja im Kaufpreis mit drin, und ich hab gefragt ob sie diese Garantie nicht weglassen können und stattdessen mit dem Preis noch etwas runtergehen. Der Händler hat sich aber quergestellt und gesagt dass ich den Wagen nur mit der Garantie bekomme, oder gar nicht. Obwohl die Garantie bei einem Wagen mit über 90 tkm eh nicht viel bringt, da man die Reperaturen bei dem Händler durchführen lassen muss, und die Arbeitszeit voll, und die Ersatzteile anteilig and die Laufleistung des Autos bezahlen muss (solange es halt keine Verschleissteile sind). Da lohnt sich die Garantie wirklich fast nur bei einem Motorschaden, obwohl man da auch nur Anspruch auf einen Motor mit entsprechender Laufleistung hat, d.h. der Nachlass für den kauf eines Motor richtet sich anteilig an der Laufleistung nach den Preis eines Motors mit entsprechender Laufleistung.

Zitat:

Original geschrieben von seppman2002

Vielen Dank, jetzt weiß ich wenigstens woran ich bin !

Wieso denn das????

Die Antworten waren doch zum Teil genau gegensätzlich.

Der einzige Beitrag, der Deine Frage korrekt beantwortet hat, war der von Paldin.

Offen bleibt noch die Frage, inwieweit der Händler die durchgeführte Funktionsprobe als Beweis dafür heranziehen kann, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren.

 

Gruß Wolfgang

am 11. April 2005 um 12:04

hallò???

das sind verschleißteile da gibts werder gewährleistung noch kulante preis!

und schon gar keine garantie!!!!

ein eventuell interessanter Link zum Thema:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1095928&menu_active=0191

oder:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1094747&menu_active=0259

Hi,

nochmal zum Verständnis :

hier geht es um eine GEBRAUCHTE Sache, nicht um einen Neuwagen !

Gebrauchte Sachen haben Verschleißteile, die - dem Alter entsprechend - auch verschlissen sein dürfen, auch zum Zeitpunkt des Kaufes! Darauf gibt es KEINE Gewährleistung! Und das sollte sich jeder Gebrauchtwagenkäufer klarmachen und den Wagen vor Kauf evtl, auch mal zu einem Gutachter (ADAC, ATU o.ä.) fahren und den Zustand prüfen lassen. Dann kann man evtl. mit dem Händler verhandeln, wenn es Teile gibt, die über Gebühr verschlissen sind. Ansonsten hat man einfach PECH gehabt - traurig, aber wahr.

Hat das Auto jetz nachweislich neue Reifen, einen neuen Auspuff etc. gibts auf diese Neuteile auch natürlich Gewährleistung. Aber auf einen 7jährigen Leerlaufsteller oder (z.B.) auch eine Kupplung , die 150 Tkm runter hat, gibt es bei Gebrauchtwagen KEINE Gewährleistung und i.d.Regel auch keine Garantie.Das muss einem klar sein!

Gruß cocker

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