Garantie, Gewährleistung, Sachmangelhaftung - Hilfe bitte
Hallo,
ich habe hier schon viel darüber gelesen und stelle diesen Threat eigentlich nur rein, mit der Bitte, ob mir jemand sagen kann, ob ich mit meiner Meinung richtig liege oder auf dem Holzweg bin.
Sachverhalt:
Mein Sohnemann hat sich im Oktober einen BMW beim Händler in Nordhessen gekauft. Nun hat er Probleme, der Turbolader pfeift. Händler aus hiesiger Gegend (BMW-Haus) sagte nach Durchsicht, es sei der Turolader.
Beim Kauf des Fahrzeuges hat er eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Heute rief er den Händler an, um den beginnenden Schaden am Turbo zu melden und eine Termin zur Reparatur zu vereinbaren.
Der Händler möchte nun die Reparatur auf die Gebrauchtwagengarantie abwälzen.
Ich habe meinem Sohn gesagt, dass der Händler die ersten 6 Monate nach Kauf absolut in der Pflicht ist.
Gebrauchtwagengarantie hin oder her.
Liege ich falsch?
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BLuke
Darf man das Autohaus hier nennen?
Würde ich davon abraten...
Ein Tipp: Geh bloß nicht zu einer großen Kanzlei. Am Schluss hast Du nicht nur den Händler als Gegner, sondern auch deinen eigenen unnützen Anwalt.
Zum Beispiel: http://archiv.jurathek.de/showthread.php?t=88796
Gibt es leider öfter, als man denkt...
Zitat:
Original geschrieben von BLuke
Darf man das Autohaus hier nennen?
Blos nicht!
...aber selbst für einen durchschnittlichen Anwalt sollte das Ganze ein Klacks sein.
So, mal kurzes Update.
Junior war ja jetzt beim RA und der hat das Autohaus angeschrieben.
Von dort kam Brief von deren RA zurück, man sei nicht zuständig und nicht haftbar.... bla bla bla
Was ich nun gar nicht verstehe, der RA meines Juniors rudert zurück, und sagt ihm, er solle das
über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln und den Rest, den er selbst zahlen müsste, würde man sich dann vom Autohaus zurück holen.
Zitat:
Original geschrieben von BLuke
So, mal kurzes Update.
Junior war ja jetzt beim RA und der hat das Autohaus angeschrieben.
Von dort kam Brief von deren RA zurück, man sei nicht zuständig und nicht haftbar.... bla bla blaWas ich nun gar nicht verstehe, der RA meines Juniors rudert zurück, und sagt ihm, er solle das
über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln und den Rest, den er selbst zahlen müsste, würde man sich dann vom Autohaus zurück holen.
Wie jetzt? Das kann doch nicht dessen Ernst sein. Hat der vllt, zuviel um die Ohren und ihm ist Euer Falleinfach nur lästig? Da macht doch die Gebrauchtwagenversicherung nicht mit. Die sind doch auch nicht blöd. Wenn Eure Rechtsschutzversicherung grünes Licht gibt, und mir würde kein Grund einfallen, warum sie das nicht tun sollte, dann soll Euer Anwalt bitteschön klagen und das vom Gericht entscheiden lassen.
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Zitat:
Original geschrieben von BullishHarami
Wie jetzt? Das kann doch nicht dessen Ernst sein. Hat der vllt, zuviel um die Ohren und ihm ist Euer Falleinfach nur lästig? Da macht doch die Gebrauchtwagenversicherung nicht mit. Die sind doch auch nicht blöd. Wenn Eure Rechtsschutzversicherung grünes Licht gibt, und mir würde kein Grund einfallen, warum sie das nicht tun sollte, dann soll Euer Anwalt bitteschön klagen und das vom Gericht entscheiden lassen.Zitat:
Original geschrieben von BLuke
So, mal kurzes Update.
Junior war ja jetzt beim RA und der hat das Autohaus angeschrieben.
Von dort kam Brief von deren RA zurück, man sei nicht zuständig und nicht haftbar.... bla bla blaWas ich nun gar nicht verstehe, der RA meines Juniors rudert zurück, und sagt ihm, er solle das
über die Gebrauchtwagengarantie abwickeln und den Rest, den er selbst zahlen müsste, würde man sich dann vom Autohaus zurück holen.
Tja, das klingt aber richtig nach Arbeit und Aufwand. Also nicht nur einfach die Musterbriefe verschicken, weiterleiten und so um 200 € für die Beratung kassieren.
Sorry, konnte nicht anders, aber ich habe die Rechtsanwälte bisher nur so erlebt - mäßig Hoffnung bei der Erstberatung, enttäuschung nach dem ersten Schriftwechsel, da die Sache nun anscheinend doch fast aussichtslos zu sein scheint.
Zitat:
Original geschrieben von T.Larsen
Tja, das klingt aber richtig nach Arbeit und Aufwand. Also nicht nur einfach die Musterbriefe verschicken, weiterleiten und so um 200 € für die Beratung kassieren.Zitat:
Original geschrieben von BullishHarami
Wie jetzt? Das kann doch nicht dessen Ernst sein. Hat der vllt, zuviel um die Ohren und ihm ist Euer Falleinfach nur lästig? Da macht doch die Gebrauchtwagenversicherung nicht mit. Die sind doch auch nicht blöd. Wenn Eure Rechtsschutzversicherung grünes Licht gibt, und mir würde kein Grund einfallen, warum sie das nicht tun sollte, dann soll Euer Anwalt bitteschön klagen und das vom Gericht entscheiden lassen.
Es hat begonnen! 😠
Tja, der RA konnte wohl nicht schnell genug das Mandat abgreifen... Nun, wo das von der Sekretärin aufgesetzte fünf Minuten Standardschreiben nicht funktioniert, wird nicht nur das Autohaus der Feind deines Juniors sein, sondern auch sein eigener Rechtsanwalt...
Ich glaube, es wird immer mehr die Regel bei solchen Fällen ("relativ" niedriger Streitwert), dass die Rechtsanwälte ihr Standardschreiben verschicken und so leicht ein paar Euros für verdammt wenig Aufwand einstreichen. Und wenn die gegnerische Partei nicht einknickt, obwohl man rechtlich vollkommen im Recht ist, dann wird wegen Gewinnmaximierung versucht, den Fall so schnell wie möglich über die Bühne zu bringen (auch zum Nachteil des eigenen Mandanten).
Nach meiner Einschätzung wird sich der RA deines Juniors, wenn es im "zu blöd" wird, einfach nicht mehr melden. Sich unerreichbar machen: "keine Termine frei, auf E-Mails wird nicht geantwortet, Sekretären wimmelt ab -> keine Zeit -> ruft zurück (was der RA niemals macht)". Dadurch wird dein Junior mürbe gemacht und er knickt verbittert ein... Die einzige Alternative dazu ist das Entziehen des Mandates. Und da wird bei der Rechtsschutzversicherung die Selbstbeteiligung fällig und man kann dann nicht wirklich wissen, ob der zweite RA nicht die selbe Ente ist...
Und die Anzeige des eigenen RA bei der Rechtsanwaltskammer ist ein schlechter Witz.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Dies mussten schon viele leidvoll erfahren....
So, Junior hat jetzt seine abgeschlossene Gebrauchtwagengarantiegesellschaft angerufen.
Ich hatte ja gehofft, dass die sagen: "Ne, das zahlen wir nicht, das ist noch Sache des Händlers."
Aber großes Erstaunen. Antwort war: "Wir zahlen unseren Teil, aber der Rest wird schwer für Sie, das vom Händler zu bekommen."
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Was willst du erwarten? Ihr habt aufgegeben, also hat das Autohaus gewonnen.... Normalerweise sucht man sich für so etwas einen versierten RA, der sich auch für seinen Klienten einsetzt. Dann wäre auch was bei rum gekommen. Ihr habt es selbst versaut...sorry für die harten Worte, aber das Businessleben ist nunmal kein Kindergeburtstag
Nun ja, so ist es aber nicht....
Wenn man wenig mit Rechtsanwälten zu tun hat, kennt man die auch nciht.
Also lässt man sich von seiner RS-Versicherung einen "Fachanwalt für Vertragsrecht" empfehlen
und denkt dann, dass man einen versierten RA bekommt.
Oder kennst Du alle Deine RAe in Deiner Nähe?
Als dieser dann zurück ruderte, sind wir gleich wieder an die RS-Vers.
Da bekamen wir dann zur Antwort, dass wir den 2. RA selbst zahlen müssen.
Spätestens jetzt hört es auf lustig zu sein.
Also von "aufgeben" kann ja wohl keine Rede sein.
Zumindest nicht bei uns als Versicherungsnehmer.
Ihr habt es selbst versaut sind unqualifizierte Worte.
Aber wie einer im vorigen Post schon schrieb: Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe.
He Leute, fangt bitte nicht an Euch wegen dieser Sache zu 'kloppen'. Ich bin mal optimistisch und nehme an, dass das "... versaut... " Statement nicht als Provokation gemeint war und der Verfasser beim Schreiben nicht daran gedacht hat, dass in der Situation eines erlittenen Schadens eine eher rustikale Ausdrucksweise falsch ankommt.
Zitat:
Statement nicht als Provokation gemeint war und der Verfasser beim Schreiben nicht daran gedacht hat,
Ganz genau so ist es...es sollte eine ganz direkte, möglicherweise rustikale Ansage sein. Also nicht böse sein 🙂
Ist aber so, man hätte sich da auch im Vorfeld über einen Anwalt erkundigen müssen. Denn klar ist eines, kein Händler bezahlt etwas aus seinem Geldbeutel, wenn er drum herum kommt