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Garantie/Gewährleistung bei Reparaturen

Themenstarteram 24. Juli 2008 um 14:42

Allgemeine Frage weil ich kein speziellen Berreich dafür gefunden habe:

Kunde hatte am Fahrzeug einen Fehler welcher vor etwa 7 Monaten Behoben wurde (Zündtrafo wurde ausgetauscht), exakt gleicher Fehler tritt nun wieder auf .. Vertragswerkstatt repariert den Fehler wieder kostenlos will aber keinerlei unterlagen rausrücken z.b Auftragsbestätigung oder Rechnung dass der Fehler wieder vorkam und behoben wurde.

Frage: Muss die Werkstatt mir etwas aushändigen ??

Werkstatt argumentiert damit dass es ja jetzt alles auf garantie der alten Rechnung abgewickelt wurde und ich deshalb auch nix bekomme.

Weil angenommen dieser Fehler tritt wieder auf und/oder zieht andere Folgeschäden mit sich (event. sogar Motorschaden oder Kat Schaden). Dann habe ich ja nix in der hand das dieser Fehler berreits zwei mal vorkam und behoben wurde.

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21 Antworten
am 12. Mai 2014 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du eine Rechnung über die Reparatur bekommen, obwohl es ein Garantiefall war? Wenn dem so ist wundert mich, daß Du a) überhaupt eine Rechnung bekommen hast und b) die Werkstatt überhaupt nochmal "für lau" repariert hat.

Wenn Du für die Reparatur dieses Fehlers noch nie etwas gezahlt hast, ist Dein Garantieanspruch im März diesen Jahres abgelaufen. Die kostenfreie Nachbesserung des Verkäufers verlängert die Garantie bzw. Gewährleistung nicht.

Was Folgeschäden angeht, meine ich gelesen zu haben, dass die in der Gewährleistung nicht mit drin sind. So weit ich weiß, betrifft die Gewährleistung immer nur das defekte Bauteil und nicht das, was dadurch noch beschädigt wird.

Das ist quatsch. Sobald man nachweisen kann das ein Teil ein anderes vescjädigt durch fehlerhafte Funktion muss dieser Schaden vom Hersteller beglichen werden. Man kann sogar auf Schadenersatz klagen. Das Problem ist das die nachweispflicht nach sechs Monaten beim Kunden liegt und somit schwierig ist zu beweisen. Garantie ist ein Thema für sich, welche der Hersteller aus eigener "Kulanz" (freiwillig, Spielregeln macht auch der Hersteller dann) gibt und die Gewährleistung und vom Gesetz geregelt und Pflicht

Also bei meinem FOH habe ich damals bei Reparatur des ZMS bzw. tausch dessen auf Gewährleistung eine Rechnung bekommen mit Summ: 0,00€

Aber es war ersichtlich was getauscht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

2 jahre auf teile ! und 1 jahr auf dem bastel in deiner Werkstatt. so steht es fest .

 

mfg fritz

 

hastee doch beläge, und ich hoffe 49€ im Jahr für eine Rechtschutz, und ab zum Anwalt. der Klärt das mit der Werkstatt.

Wegen möglicherweise strittiger Kosten für die FEHLERSUCHE (so hat es der neueste Fragesteller im Thread geschrieben) die Rechtsschutzversicherung "belasten"? Nicht besonders pfiffig! Zwei solche Lappalien und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es das war, mit der Rechtsschutzversicherung. Und wenn es dumm läuft, auch mit anderen Anbietern solcher Policen. Ich habe immer mehr das Gefühl, dass viele eine Rechtsschutzversicherung mit einer "Ich-renne-für-alles-zum-Anwalt-Flatrate" verwechseln. Mal das Kleingedruckte der Police lesen! Dann ist klar: Funktioniert im "richtigen Leben" nicht in der Form, nur bei MT ;) 

Wie sieht es eigentlich damit aus?

Im Januar 2014 wurde die Zentralverriegelung in einer Werkstatt repariert. Die Ersatzteile wurden von der Werkstatt besorgt und eingebaut, ganze Spaß hat incl. Mwst. 260 Euro gekostet.

Nun ist das ganze wieder kaputt, wurde im April auch sofort reklamiert und nun gab es gestern erst den Termin um nachzuschauen.

beim Reklamieren kam direkt schon der Text von wegen das Teil ist ja gebraucht und wir sollten froh sein, dann man uns den Tankdeckel zum tanken geöffnet hat.

Gestern beim wegbringen kam dann auch wieder der Text, tja es gäbe bei dieser Werkstatt keine Garantie, wo man die Dame dann gefragt hat: Achso, ich lasse mein Auto hier reparieren und am nächsten tag ist das gleiche Teil dann wieder kaputt, bezahlt man viel Geld und hat dann Pech gehabt. Darauf gab es keine Antwort, davon mal ab, dass diese Werkstatt ein Lenkgetriebe eingebaut hat und entweder eine Dichtung vergessen oder die Schraube nicht richtig verschraubt wurde, den es war trotz gefahrener 5000 km kaum noch Flüssigkeit drin und aus der besagten Schraube trat Flüssigkeit aus.

Sowie ich weiß und nachgelesen habe, müssen die das auf Ihre Kosten reparieren. Das Lenkgetriebe werden wir selbst machen lassen, da zwar nur 5000 km gefahren wurde, aber schon 2 Jahre leider vorbei sind. (gesagt wird dieses trotzdem, aber das ist dann halt wirklich Pech, mit der Zentralveriegelung sieht es da schon anders aus)

Achso es handelt sich um einen Vectra B, BJ 2007 und gerade mal 90000 km gelaufen (kein Austauschmotor drin).

Vielleicht könnt ihr dazu mal die Meinung schreiben, ausser zu der Werkstatt geh ich net mehr.

Ich mein die müssen das reparieren. Bei meinem Vectra war das ABs-Steuergerät defekt, für den Tüv hat es gereicht, allerdings ein Monat später wieder defekt, dass hat der Schrottplatz ohne Probleme ersetzt, musste nur ein Antrag gestellt werden, mit Einbaurechnung und Bescheinungen das das Teil kaputt ist einer Fachwerkstatt und dann kam schon das neue/gebrauchte Gerät.

Hierbei handelt es sich eindeutig um Gewährleistungsansprüche ohne wenn und aber, sofern es die Arbeiten betrifft welche gemacht wurden.

Sofern mit Rechnung gearbeitet wurde, da kann sich der Händler nicht rausreden. Hartnäckig bleiben ist hier die Devise !

meine Schwester hat da irgendwie nicht die Geduld zu. Der haben se gesagt, man hätte ja gesagt, das kann immer wieder vorkommen, finde diese Aussage sowas von Schwachsinnig vorallem, weil die Dame der das Auto gehörte in Auftrag gegeben hat, macht das die Zentralverriegelung wieder geht. Angeblich ist das Steuergerät kaputt, weil ein Motor kaputt ist, selbst das sit eine Schwachsinnige Aussage, beim einem anderen Auto war auch der Motor von einer Tür defekt und die anderen Türen gingen denoch auf.

Ich denke die wissen genau, dass sie Scheiße gebaut haben und wollen es nicht reparieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von CorsaCLucky

Hierbei handelt es sich eindeutig um Gewährleistungsansprüche ohne wenn und aber, sofern es die Arbeiten betrifft welche gemacht wurden.

Sofern mit Rechnung gearbeitet wurde, da kann sich der Händler nicht rausreden. Hartnäckig bleiben ist hier die Devise !

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