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Garantie bei Autoverkauf von Privat zu Privat ! brauche mal hilfe!!!

Themenstarteram 31. August 2008 um 19:59

Hallo hoffe Ihr könnt mir helfen ist sehr wichtig!!!

Also Habe meinen Golf 3 Variant Baujahr1994 Verkauft an eine Privat Person

der Wagen hatte 180000km auf der Uhr und hat dann bei mir einen Austauschmotor mit 136000km bekommen,habe das auch so bei autoscout reingeschrieben, Verkauft habe ich den Wagen am 16.06.2008 mit dem Austauschmotor. In dem Kaufvertrag steht ,,Gekauft wie Gesehen" 4 Wochen Später war der Käufer bei mir mit dem Auto und war voll zufrieden! Letzte Woche kam Post von dem Käufer dass das Auto die Zylinderkopf dichtung kaputt ist und er sein geld wieder haben möchte und ich für den Leihwagen auchzahlen soll vom ADAC! Ich hatte nie probleme mit dem auto ! Meine frage ist muss man als Privatperson Garantiegeben und wenn ja wie lange waren ja schließlich 4 wochen nach dem Kauf sehr zufrieden mit dem Auto. Nach meinem Wissen muss man doch keine Garantie geben!Als Privatperson.

Also würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt! gruß martin

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... der te hat docvh geschrieben "gekauft wie gesehen". allein zu dieser vormulierung gibts genug gerichtsurteile die das bestätigen in verbindung mit privatverkäufen. deshalb muss der te garnix geben.

Nein! Entscheidend ist der Zusatz "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Die muss (und kann eben nur bei Privatverkäufen) ausdrücklich ausgeschlossen werden. Entsprechende Formulierungen findet man auch häufig bei Auktionen informierter Verkäufer in der e-Bucht.

Ansonsten hat popoklopsi ja schon die Regelung gut zusammengefasst.

Mein Tipp mit dem Rechtsanwalt bezog sich auch genau auf diese Situation jetzt. Es gibt tausend Tipps von Leuten, die es meinen besser zu wissen (u. a. auch ich ;)), die aber im Prinzip hier nur Halbwissen als umfassende Weisheit verkaufen. Damit kann man aber gegenüber einem informierten Käufer und erst recht vor Gericht (wenn es dazu kommen sollte) keinen Staat machen. Besser ist die verbindliche Auskunft einer Rechtsberatung. Die kann z. B. ein Rechtsanwalt oder auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder eines Automobilclubs geben. Die müssen nämlich für ihre Tipps ggf. auch gerade stehen. Hier im Forum wird im Zweifelsfall jeder sagen "Da hast du mich aber missverstanden" und sich vom Acker machen!

Schönen Gruß

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Also,

Von Privat an Privat ist e üblich, das man keine Garantie gibt, sofern man es nicht in den Kaufvertrag reingeschreiben hat.

Aber frag bei einem Anwalt nach, der sollte besser bescheidwissen als wir hier.

Hier kann dir neimand eine richtige Rechtsberatung geben.

am 31. August 2008 um 20:25

Hi, schau mal hier beim ADAC. Aber für die endgültige Klärung der Lage wird dir warschinlich nur ein Anwalt/Rechtsberatung weiterhelfen können.

Hast du explizit reingeschrieben, dass du keine Garantie und gewährleitung gibst? Ansonsten gilt auch für Privatpersonen eine Gewährleistungspflicht. Ich habe mich mal dem Händler, von dem ich den Wagen habe drüber unterhalten. Der sagte auch was von einem Rückgaberecht unter Privatpersonen. Ich kann mich da aber nochmal erkundigen.

Zitat:

Original geschrieben von marcel.d

Hast du explizit reingeschrieben, dass du keine Garantie und gewährleitung gibst? Ansonsten gilt auch für Privatpersonen eine Gewährleistungspflicht. ...

So habe ich das auch schon gehört:

Wenn man eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließt, muss man sie laut Gesetz auch als Privatperson leisten (ein Händler darf sie dagegen nicht ausschließen). Im ersten halben Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer (also grundsätzlich wird angenommen, das ein aufgetretener Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war, sodass der Verkäufer bei Ablehnung der Gewährleistung nachweisen muss, dass dieser Schaden dann eben noch nicht vorhanden war), in den folgenden 1,5 Jahren beim Käufer (also muss der dann nachweisen, dass der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden war).

Eine Garantie dagegen ist immer freiwillig. Daher kann man die nur einfordern, wenn der Verkäufer sie explizit (schriftlich) formuliert und mit Unterschrift bestätigt hat.

@martina.a:

Hallo, und "willkommen im Club", ;)

Da hast du leider einen ganz schlauen Käufer erwischt. Der nutzt einfach die gegenüber früher (da stand immer in den Formularverträgen drin: "gekauft wie besehen und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung") veränderte Gesetzeslage aus, obwohl eigentlich klar sein sollte, dass du als Gelegenheitsverkäufer(-in) gar keine Gewährleistung leisten willst - und kannst. Aber er hat das Gesetz bei seiner Forderung wohl auf seiner Seite, wenn du eine Gewährleistung im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast. :eek:

Mein Rat: Sofort einen Anwalt aufsuchen. Evtl. kann ein juristischer Fachmann da ja noch etwas retten!

Schönen Gruß

Themenstarteram 1. September 2008 um 10:59

Ok dann schon mal schönen Dank für die vielen antworten werde mal ssehen was der Anwalt sagt und wenn es soweit ist gebe ich euch bescheid , denke das würd hier einigen intressieren! gruß martin

Bitte B-Scheid geben, was draus geworden ist!

Zitat:

Original geschrieben von martin.a

Ok dann schon mal schönen Dank für die vielen antworten werde mal ssehen was der Anwalt sagt und wenn es soweit ist gebe ich euch bescheid , denke das würd hier einigen intressieren! gruß martin

Bevor du einem RA das Geld für eine Beratung in den Rachen wirfst:

Was für ein Kaufvertrag war das? Komplett selbst aufgesetzt und formuliert? Dann solltest du wirklich den RA aufsuchen.

Oder ein Formular, wie man es z.B. beim ADAC, autoscout oder im Schreibwarenhandel erhalten kann? Dann schau dir mal ganz genau dein Exemplar an. Normalerweise ist die Gewährleistung des Verkäufers (und genau um die geht es in deinem Fall) dort standardmäßig ausgeschlossen.

HTH ;)

ROFL!!!

eine privatperson MUSS keine garantie/gewährleistung oder sonstigen blödsinn geben! sag dem kasper das er dich mal im modschein besuchen kann!

btw kannst ihn ja mal fragen WO und WIE der schaden diagnositiziert wurde. und WO! wens bei atu und co gemacht wurde dann lachste ihn aus und lässt ihn weiter toben!

am 2. September 2008 um 21:13

falsch falsch falsch! @ onkel-howdy!

1. mal, garantie muss NIEMAND geben

2. muss ein privatman gewährleistung geben, wenn er dies nicht ausdrücklich ausschließt!

3. wurde nix ausgeschloßen, muss der TE dem käufer in den 1. 6 monaten beweisen das er den wagen einwandfrei verscherbelt hat.

mfg

Gewährleistung: Kauf von Privat oder vom Händler?

Für den Käufer besteht hierbei ein wesentlicher Unterschied:

Ein privater Verkäufer kann jegliche Gewährleistung ausschließen (z.B. mit der Formulierung ”gekauft wie besichtigt

und Probe gefahren”). In diesem Fall können Sie nur dann den Vertrag beanstanden, wenn dem Fahrzeug eine

zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Verkäufer Ihnen einen Mangel trotz besseren Wissens verschwiegen hat.

Ein Händler kann dies nicht; er kann die Gewährleistung lediglich vertraglich auf ein Jahr reduzieren - nicht aber auf einen

noch kürzeren Zeitraum.

Für die Dauer dieser Gewährleistungsfrist haben Sie als Käufer bestimmte Ansprüche. Das heißt, Sie können im

Nachhinein festgestellte Mängel, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren, reklamieren und eine

Nachbesserung einfordern.

Fristen: Im Falle einer Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass der

beanstandete Defekt zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen werden können nur Mängel, die dem Käufer zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses bekannt sind. Die Gewährleistung betrifft grundsätzlich alle Bauteile, nicht aber Verschleißteile!

Zitat:

Original geschrieben von crushed

falsch falsch falsch! @ onkel-howdy!

1. mal, garantie muss NIEMAND geben

2. muss ein privatman gewährleistung geben, wenn er dies nicht ausdrücklich ausschließt!

3. wurde nix ausgeschloßen, muss der TE dem käufer in den 1. 6 monaten beweisen das er den wagen einwandfrei verscherbelt hat.

mfg

der te hat docvh geschrieben "gekauft wie gesehen". allein zu dieser vormulierung gibts genug gerichtsurteile die das bestätigen in verbindung mit privatverkäufen. deshalb muss der te garnix geben.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... der te hat docvh geschrieben "gekauft wie gesehen". allein zu dieser vormulierung gibts genug gerichtsurteile die das bestätigen in verbindung mit privatverkäufen. deshalb muss der te garnix geben.

Nein! Entscheidend ist der Zusatz "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Die muss (und kann eben nur bei Privatverkäufen) ausdrücklich ausgeschlossen werden. Entsprechende Formulierungen findet man auch häufig bei Auktionen informierter Verkäufer in der e-Bucht.

Ansonsten hat popoklopsi ja schon die Regelung gut zusammengefasst.

Mein Tipp mit dem Rechtsanwalt bezog sich auch genau auf diese Situation jetzt. Es gibt tausend Tipps von Leuten, die es meinen besser zu wissen (u. a. auch ich ;)), die aber im Prinzip hier nur Halbwissen als umfassende Weisheit verkaufen. Damit kann man aber gegenüber einem informierten Käufer und erst recht vor Gericht (wenn es dazu kommen sollte) keinen Staat machen. Besser ist die verbindliche Auskunft einer Rechtsberatung. Die kann z. B. ein Rechtsanwalt oder auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder eines Automobilclubs geben. Die müssen nämlich für ihre Tipps ggf. auch gerade stehen. Hier im Forum wird im Zweifelsfall jeder sagen "Da hast du mich aber missverstanden" und sich vom Acker machen!

Schönen Gruß

Der Unzerbrechliche hats auf den Punkt gebracht: Wenn die Sachmangelhaftung NICHT AUSDRÜCKLICH im Vertrag ausgeschlossen worde, ab zum RA.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung:

Ansonsten kannst du versuchen dich aus der Sache herauszuwinden, indem du dem Käufer nachweist, dass er dir keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Das steht dir als Verkäufer nämlich auch zu. Lässt der Käufer ohne dein Wissen/ohne das Wissen des Verkäufers einen Mangel beseitigen, der scheinbar schon vor dem Gefahrenübergang da war, vernichtet er seine eigenen Beweise bzw. gibt dem Verkäufer die Möglichkeit die Schuld von sich zu weisen.

Weiteres erfährst du aber nur bei einer Rechtsberatung. Bei manchen RAs ist die Erstberatung auch kostenfrei.

Grüße

sadfa

Hallo!!!!

Ales prtivat Person musst du KEIN GARANTIE geben.

Es sei denn motor und getriebe ist 100% inordnung?????

alles andere ist mit einem 2 wöchigen garantie falls bis dahin mit dem Motor und Getriebe nichts passiert?

so brauchst du nichts zurückgeben und nichts urücknehmen weill ich bin autohändler und lasse dich nicht überm tisch ziehen.

sollten die weiterhin probleme machen ab zum anwalt und inerhalb von eine woche ist die ganze sache über die bühne und du bist sauber raus aus der sache.

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