Garantie bei Autoverkauf von Privat zu Privat ! brauche mal hilfe!!!

VW Vento 1H

Hallo hoffe Ihr könnt mir helfen ist sehr wichtig!!!

Also Habe meinen Golf 3 Variant Baujahr1994 Verkauft an eine Privat Person
der Wagen hatte 180000km auf der Uhr und hat dann bei mir einen Austauschmotor mit 136000km bekommen,habe das auch so bei autoscout reingeschrieben, Verkauft habe ich den Wagen am 16.06.2008 mit dem Austauschmotor. In dem Kaufvertrag steht ,,Gekauft wie Gesehen" 4 Wochen Später war der Käufer bei mir mit dem Auto und war voll zufrieden! Letzte Woche kam Post von dem Käufer dass das Auto die Zylinderkopf dichtung kaputt ist und er sein geld wieder haben möchte und ich für den Leihwagen auchzahlen soll vom ADAC! Ich hatte nie probleme mit dem auto ! Meine frage ist muss man als Privatperson Garantiegeben und wenn ja wie lange waren ja schließlich 4 wochen nach dem Kauf sehr zufrieden mit dem Auto. Nach meinem Wissen muss man doch keine Garantie geben!Als Privatperson.

Also würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt! gruß martin

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


... der te hat docvh geschrieben "gekauft wie gesehen". allein zu dieser vormulierung gibts genug gerichtsurteile die das bestätigen in verbindung mit privatverkäufen. deshalb muss der te garnix geben.

Nein! Entscheidend ist der Zusatz "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Die muss (und kann eben nur bei Privatverkäufen) ausdrücklich ausgeschlossen werden. Entsprechende Formulierungen findet man auch häufig bei Auktionen informierter Verkäufer in der e-Bucht.

Ansonsten hat popoklopsi ja schon die Regelung gut zusammengefasst.

Mein Tipp mit dem Rechtsanwalt bezog sich auch genau auf diese Situation jetzt. Es gibt tausend Tipps von Leuten, die es meinen besser zu wissen (u. a. auch ich 😉), die aber im Prinzip hier nur Halbwissen als umfassende Weisheit verkaufen. Damit kann man aber gegenüber einem informierten Käufer und erst recht vor Gericht (wenn es dazu kommen sollte) keinen Staat machen. Besser ist die verbindliche Auskunft einer Rechtsberatung. Die kann z. B. ein Rechtsanwalt oder auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder eines Automobilclubs geben. Die müssen nämlich für ihre Tipps ggf. auch gerade stehen. Hier im Forum wird im Zweifelsfall jeder sagen "Da hast du mich aber missverstanden" und sich vom Acker machen!

Schönen Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von deniz-1977


... Ales prtivat Person musst du KEIN GARANTIE geben.
Es sei denn motor und getriebe ist 100% inordnung?????
alles andere ist mit einem 2 wöchigen garantie falls bis dahin mit dem Motor und Getriebe nichts passiert? ...

Das hatten wir doch schon: Eine GARANTIE ist eine rein freiwillige Verpflichtung. Und die steht weder in einem Formularkaufvertrag, noch wird die irgendein Privatverkäufer, der sein logisches Denken auch nur einigermaßen beisammen hat, freiwillig in den Kaufvertrag reinschreiben. Denn über den inneren Zustand der wichtigen Baugruppen wie Motor, Getriebe, Lenkung etc. weiß er i. a. nichts. Auf welcher Basis sollte er also eine Garantie geben? Er hat ja noch nicht mal eine Rückversicherung. martin.a hat wohl auch keine Garantie gegeben, so wie er sich ausdrückt.

Garantien geben normalerweise nur die Autohersteller - und die auch noch nicht mal alle! Da gibt es zwar dann noch sogenannte "Garantien", die man beim Kauf bei einem Händler gesondert vom Kaufvertrag abschließen kann, dabei handelt es sich aber eigentlich um nichts anderes als eine Versicherung auf bestimmte Schadensfälle einiger ausgewählter Bauteile (Motor, Getriebe, etc.).

Schönen Gruß

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