Garantie auf Reparatur

Opel Omega B

Hallo Leute,

wie lange ist eigentlich die Garantiezeit auf Reparaturen, die von einer offiziellen Autowerkstatt gemacht wurden? 6 Monate oder kommt das auf die Reparatur an?

mfg

28 Antworten

Garantie

Hey!
Habe es beim FOH machen lassen.Die Dame hat von Garantie gesprochen,beim ausschreiben der Rechnung.Ob nun Garantie o. Gewährleistung ist mir in dem Falle Banane.Das mit den km hat nichts mit der Garantie zu tun,sind erfahrungen von Omi-Fahrern.

Grüsse Uli

@52kalle

Die gesetzliche Gewährleistung hilft Dir da nicht weiter. Diese beträgt zwar 2 Jahre (nur bei gebrauchten Sachen kann sie auf 1 Jahr gemindert werden, davon abweichende Vereinbarungen sind unwirksam), sie nutzt aber nur im ersten halben Jahr etwas, da die gesetzliche Vermutung besagt, daß ein in diesem Zeitraum auftretender Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt dagewesen ist-bestreitet der Händler dies, muß er es beweisen. Ein halbes Jahr überstehen die Teile ja aber nunmal meistens und nach nem halben Jahr mußt du halt nachweisen, daß der Mangel schon bei Kauf da war-nahezu unmöglich. Gewährleistung umfaßt nur die Mangelfreiheit zum Kaufzeitpunkt! Garantie umfaßt alle im Garantiezeitraum auftretenden Mängel!

nur so zur Richtigstellung.

PS BGH hat zum Thema Gewährleistung (ging um einen gerissenen Zahnriemen an einem Vectra) grad eine höchst interessante Entscheidung veröffentlicht, kann ich bei bedarf gern erläutern.

mfg Sepp

Garantie

Hey!
Schätze,das liegt beim FOH,wie der das sieht.Gute und lange zusammenarbeit wird da auch eine Rolle spielen.
Eine Erläuterung zum BGH-Urteil wäre bestimmt ganz interesant für alle.

Grüsse Uli

So denn mal kurz.
Habe gerade ein erst kürzlich veröffentliches BGH Urteil vom Sommer diesen Jahres in den Händen gehabt, das für jeden, der im Streit mit seinem Verkäufer ist von existenzieller Wichtigkeit ist. Der in diesem Urteil vertretenen Rechstauffasung ist m. E. voll zuzustimmen doch halte ich die Sachverhaltsubsumtion für fraglich bis falsch. Ich verzichte weitestgehend auf die Paragraphenangaben, soll ja verständlich sein. Das Urteil klärt Fragen zur bzw. Reichweite der in § 476 geregelten Beweislastumkehr (nur bei Kauf von Händler/Gewerbetreibenden, d.h. bei Verbrauchsgüterkauf!)

Hinweis zur sog. Beweislastumkehr: § 476: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, die Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Sachverhalt.

Käufer (K) kauft bei Händler (H) einen gebrauchten Vectra, km Stand 118000 für 8500 Euro. Bei km 117950 hatte H den Zahnriemen gewechselt. Innerhalb von 6 Monaten (km Stand 128950 erleidet der Wagen einen Motorschaden. Der gerichtlich bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, Ursache dafür sei das Überspringen des Zahnriemens am Steuerrad der Nockenwelle. Mögliche Ursache dafür: Lockerung, Materialfehler und unangemessen hoher Verschleiß oder aber auch das Einlegen eines niedrigen Ganges bei hoher Motordrehzahl. Genaue Aufklärung war nicht möglich. Der K will den wagen nun zurückgeben.

Rechtliche Beurteilung

Die Vorinstanz (OLG München) führte aus, daß die Vermutung aus § 476, der Mangel sei bereits da gewesen nicht durch den Hinweis auf mögliches (sehr unwahrscheinliches) Selbstverschulden (falscher Gang) widerlegt werden kann und gab dem K recht.

Dies hob der BGH auf und verhalf nunmehr dem H zum Obsiegen.

Die Beweislastumkehr greift nach Ansicht des BGH nämlich nur in zeitlicher Hinsicht ein! Das Vorliegen eines Mangels selbst muß nach wie vor vom Käufer bewiesen werden! Nur wenn dem so ist greift die Vermutung des 476 ein! D.h. die Vorinstanz verkannte dies und hätte bereits bei der Feststellung des Vorliegens eines Mangels klären müssen, ob dieser nun tatsächlich vorlag oder der Defekt durch den K verursacht wurde (Fahrfehler).

Der BGH argumentiert weiter, daß der K gerade nicht nachweisen konnte, daß ein Mangel überhaupt vorlag, da ja nach Gutachen auch ein Fahrfehler und nicht der Defekte Steuerriemen Ursache des Schadens hätte sein können! Diese Beweisschwierigkeit geht voll zu Lasten des K!

Wie gesagt, für mich ist die Annahme, ein Fahrfehler führt zu einem Zahnriemenschaden absurd da zu unwahrscheinlich. Vorher zerhackt es das Getriebe oder sonstwelche Teile! Die Position von KFZ Käufern wird m. E. über Gebühr belastet. Wenn man schon bei diesem Schaden einen Fahrfehler annehmen mag, welcher Defekt an einem Auto soll dann bitte eindeutig nicht mit einem möglichen Bedienfehler erklärt werden können?

Gleichsam muß dazu gesagt werden, daß dem Richter keine andere Wahl blieb als so zu entscheiden, da der Sachverständige die Möglichkeit eines Fahrfehlers halt gerade nicht ausgeschlossen hat.

Wir Juristen sind halt ab und an nur weltfremd. War heute früh bei nem Prozeß, ich weiß nicht ob die Richterin betrunken oder einfach nur dämlich war. Nichts gegen Ihre Rechtskenntnisse, aber ihre Annahmen zum "echten Leben da draußen" waren derart abstrus und sinnwidrig, daß es einem kalt den Rücken runtelief.

Nunja, hoffe ich konnte dem einen oder anderen weiterhelfen. Sollten irgendwelche Fragen rechtlicher Art bestehen, einfach mail oder PN an mich, versuche gerne weiterzuhelfen (Keine Rechtsberatung!-nur Tips unter Freunden ;-)).

So denn,

mfg Sepp

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@sepp.leipzig

Dann schmeiß ich das Blättchen jetzt in Ablage P.😁

Es gibt Hersteller die speichern solche Fahrfehler im Steuergerät, ob Opel das auch macht weiß ich nicht.

Gruß Kalle

BGH

@sepp.leipzig
Hey!
Beim Lesen versteht man die Welt nicht mehr.Wenn man bedenkt,was das für alle bedeuten kann-GUTE NACHT MARIE-sag ich blos.

Grüsse Uli

Hi,

wenn man sich das Urteil mal auf der Zunge zergehen lässt, würde das in dem Krümmerfall doch meines Erachtens bedeuten, dass der Händler sehr wohl dafür haften muss, da man doch meiner Meinung nach auch durch Fahrfehler oder sonstiges Einwirken durch den Fahrer einen Krümmer nicht zum Verziehen bringen kann. Oder liege ich hier jetzt falsch? Zumal der Krümmer ja auch kürzlich erst instandgesetzt worden war. Ich hatte mit meiner Ventildeckeldichtung am Mondeo ein ähnliches Erlebnis. Der Zahnriemen war im Juli getauscht worden, im Dezember fing die dabei getauschte Dichtung an zu lecken. Dichtung wurde auf Garantie getauscht. Danach ging es im 2-Monats-Rythmus weiter, es wurden weitere Dichtungen getauscht, immer auf Garantie, insgesamt 6 Dichtungen. Zum Schluss war es schon so, dass der Meister "Oh nein, nicht schon wieder" sagte, als ich bei ihm in der Werkstatt auftauchte.

Jackson5

Also bei 2 Monaten greift garantiert die Gewährleistung-und auch die Garantie des FOH - die haben meist 2 Jahre auf Material und 1 Jahr auf die Arbeitszeit.

mfg

Hallo Leute,
ich wußte gar nicht, dass ich mit meinem "Problem" ein derart großes Interesse weckte! 🙂

Der Werkstattmeister fragte mich allen Ernstes, ob ich den Wagen bei kaltem Motor zu sehr fordere, als ich verneinte entgegnete er...."Ja, aber auch zu zaghaftes Fahren kann zu Problemen am Krümmer führen, da Krümmer und Zylinderkopf aus unterschiedlichem Metall gefertigt sind, die sich wiederum unterschiedlich bei Wärme ausdehnen". Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er mich für den defekten Krümmer verantwortlich machen wollte, um der Garantie entgegen zu wirken. Ich habe den Wagen gestern wieder abgeholt und was soll ich sagen, fand ich doch auf der Rechnung (ich habe noch einen Froststopfen, der unterm Krümmer sitzt erneuern lassen müssen, da er undicht war. Ich habe 45 Euro dafür bezahlt, weil angeblich eine tiefe Macke in der Motorbohrung war, die er erst mühselig beseitigen musste, obwohl er mir zuvor sagte, die Froststopfenreparatur würde nur 15 Euro kosten!!) noch 6 Opel-Stehbolzen und eine "Spezialkrümmerdichtung" und 2 Liter Frostschutzmittel! Das Ganze für stolze 107 Euro!
Nachdem ich dem Meister klargemacht hatte, dass ich die Stehbolzen und die Dichtung nicht bezahle, da ich ja schon beim ersten Mal Bolzen und Dichtung bezahlt habe und Garantie darauf habe, folgte noch das übliche Hin und Her. Schlußendlich strich er die beiden Positionen von der Rechnung und ich habe nur die Froststopfenreparatur und das Kühlermittel bezahlt (Froststopfen hatte ich zuvor bei Opel gekauft und denen gegeben!). Und um ehrlich zu sein, sieht das Kühlwasser nicht so aus als wäre da frisches Material beigemischt worden. Ich denke die fangen das Wasser mit einem Eimer auf und schütten es nach der Reparatur wieder in den Motor. Wie dem auch sei, ich halte mittlerweile alle, die beruflich mit Autos und deren Reparaturen zu tun haben für "Gangster". Da werden Reparaturen zu hoch berechnet, Dinge abgerechnet, die nie gemacht wurden, Ersatzteile berechnet, die nie ersetzt wurden und und und. Es mag sicherlich auch Ausnahmen geben doch die halte ich eher für sehr selten! Aber es kann ja auch sein, dass nur ich immer irgendwie Probleme damit habe.

mfg

Das ist meiner Meinung nach auch so. Auch und gerade der Besuch beim Markenhändler ändert daran nichts.

Bei mir war z.B. die Wasserpumpe breit-diese wurde samt den Spannrollen gewechselt und der alte Zahnriemen (bereits ca 40 tkm gelaufen-der erste kam übrigens bei 52Tkm-seither hat der Motor nen neuen Kopf...!!) wieder draufgezogen. Jede seriöse Werkstatt weist den Kunden darauf hin und fragt ob der Riemen auch gewechselt werden soll. Bei Reparaturen, die sich vom Arbeitsaufwand überschneiden werden die Einzelpreise einfach addiert, ein und derselbe Arbeitsschritt folglich 2mal berechnet. Für das wechseln des Schlauches der Sekundärluftzufuhr wurden bei mir mal (zwei Klemmschellen, dauert höchstens 1e Minute, wenn man doof ist zwei) 27 Euro berechnet. Mich sieht keine Opel Werkstatt jeh wieder. Ähnliche Erfahrungen haben wir übrigens auch bei Benz gemacht...

mfg

Das ist aber auch ein Ergebnis der verwendeten Software. Dort wird nur der Arbeitsvorgang eingegeben, und die dann ausgeworfenen AW werden eben aufaddiert, egal, was vorher schon gemacht wurde. Und das ist mehr als fragwürdig.

Jackson5

Genau so ist es Leipziger Sepp!!!
Das Allerschlimmste ist, dass die Werkstatt-Heinis allesamt glauben, man sei bescheuert und würde sowieso alles glauben und schließlich auch bezahlen!!! Das Allertollste was ich je erlebt habe war bei meinem Ford Granada, es sollte auf meinen Wunsch hin Scheibenwischer, Zündkabel und -kerzen erneuert werden. Ich habe dann die Rechnung bezahlt und bin losgefahren. Zwei Tage später ruckelte der Wagen wie vor Kerzentausch und da es ein Sonntag war, habe ich selbst mal nachgesehen! Die Zündkabel waren offensichtlich neu und sahen auch anders aus als meine alten. Aber die Zündkerzen waren lediglich schlecht gesäubert worden und die Elektrodenabstände stimmten auch nicht. Was soll ich sagen und auch die Scheibenwischer waren lediglich "gesäubert" worden, denn als ich die testete, hinterließen die haargenau die gleichen Schlieren, wie eh und je, was eigentlich für mich den Anstoß gab die Wischer wechseln zu lassen. Als ich montags darauf bei Ford auf der Matte stand und denen meinen Unmut klar machte, war irgendwie niemand Ansprechpartner und ich wurde ein paar Mal zu anderen "Monteuren" geschickt. Irgenwannn kam dann mal der Werkstattmeister, der mir dann weißmachen wollte, dass der Azubi aus dem 3. Lehrjahr da wohl was falsch verstanden habe, der sei aber wegen Berufsschule grad nicht da. Schließlich wurden die Wischer und Kerzen unter meiner Beobachtung gewechselt. Eine besondere Betroffenheit der Fordleute habe ich nicht bemerkt und von einer simplen Entschuldigung seitens derer kann ich auch nicht berichten! Wie ich im vorigen Thread schon schrieb, geht es wohl nur noch darum soviel Geld zu kassieren, wie eben geht. Koste es was es wolle und wenn es die nervige Kundschaft ist!!! Wie ich schon häufig miterleben musste, spielt es keine Rolle ob man eine Fachwerkstatt oder eine "Hinterhofschrauberei" aufsucht, wobei man bei Letzteren zumindest noch um den Preis feilschen kann, übers Ohr gehauen wird man in jedem Fall!

mfg

Und dann wundern sich die Klopphölzer, daß die Leute ihren neuen nicht beim Marken-sondern beim EU-Händler kaufen...

Genau! Aber da ist ein Fachhändler bzw. -werkstatt wie die andere.

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