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Garage zweckentfremdet

Hallo Gemeinde,
wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,
wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW
mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für
Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,
Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen
lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon
werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die
Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine
Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

237 weitere Antworten
237 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:59:17 Uhr:


wenn ich aber in einer Garage ein Start-Up gründen und die Welt zu einem besseren Ort machen möchte, dann sollte ich das dürfen.

Selbstverständlich ist es nötig, gesetzliche Regelungen auf ihren Sinn zu überprüfen, oder willst Du alles von oben Verordnete blind übernehmen?

Na dann überprüfe, bzw. Lasse überprüfen, warte das Ergebnis ab. Ist wie mit den Limits, solange die Schilder da stehen sind sie gültig, egal ob sie Sinn machen oder nicht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:59:17 Uhr:


wenn ich aber in einer Garage ein Start-Up gründen und die Welt zu einem besseren Ort machen möchte, dann sollte ich das dürfen.

Das darfst du auch. Wenn du zuvor einen Antrag auf nutzungsaenderung stellst und dieser genehmigt wird.
Garagen haben naehmlich einige Privilegien (Stichwort Grenzbebauung etc.)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:47:14 Uhr:


Ein Gesetz, was keinen Sinn hat, ist abzuschaffen. Daher muss es schon erlaubt sein, die Sinnfrage zu stellen. Was soll also der Sinn sein, die Bürger zu zwingen, Garagen freizuräumen, wenn nicht dass darin Autos zu parken sind. Genau das ist aber nicht Teil der Pflicht.

Man geht einfach davon aus, dass Garagen, die nicht zweckentfremdet werden, dann in der Regel auch tatsächlich zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Du darfst auch Wohnraum nicht zweckentfremden, aber niemand kann dich zwingen, dort zu wohnen.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 6. Dezember 2018 um 17:15:36 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:59:17 Uhr:


wenn ich aber in einer Garage ein Start-Up gründen und die Welt zu einem besseren Ort machen möchte, dann sollte ich das dürfen.

Das darfst du auch. Wenn du zuvor einen Antrag auf nutzungsaenderung stellst...

Aber nur wenn es seine eigene Garage ist, ist sie angemietet, wird im Mietvertrag als Zweck die Stellfläche für ein Auto angegeben sein.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:59:17 Uhr:


wenn ich aber in einer Garage ein Start-Up gründen und die Welt zu einem besseren Ort machen möchte, dann sollte ich das dürfen.

Selbstverständlich ist es nötig, gesetzliche Regelungen auf ihren Sinn zu überprüfen, oder willst Du alles von oben Verordnete blind übernehmen?

Das ist ein Argument, das passt immer und hilft nichts. Ja, dafür gibt es sogar Strukturen: gesetzgebende Körperschaften.

Und nein. Die Welt zu einem besseren Ort zmachen, ist kein hinreichendr Grund für die Zweckentfremdung einer Garage. Du darfst die Welt verbessern, aber auch dafür gibt es regeln. 😉

Es sollte doch jedem einleuchten, dass man nicht einfach in einer Garage Menschen wohnen oder Schweine züchten kann. Man kann aus der Garage auch nicht einfach eine Werkstatt machen. Man kann noch nicht einmal aus einem Hotel einfach so ein Seniorenwohnheim machen. Dazu muss man zuvor eine Nutzungsänderung beantragen.

Natürlich hat jede Vorschrift auch eine Grauzone, in der man sich fragt, ob es nicht auch mit großzügiger Auslegung anders ginge. Normalerweise kräht auch kein Hahn danach, was ich in meiner Garage mache. Meistens ist es jemand, der es mit dem Ausnutzen der Grauzone übertreibt und damit Behörden geradezu zwingt, auf etwas zu reagieren, was bislang mehr oder weniger absichtlich übersehen wurde.

Vor allem sollten Kritiker, die hier gleich mit ASrgumenten aus der Hüfte schießen, mal überlegen, dass jede Vorschrift, die den einen behindern mag, den anderen schützen soll.

Unser Baurecht treibt miunter auch seine Blüten. Aber diese Garagengeschichte hier ist nun keine.
Hier im V+S-Forum lesen wir ja regelmäßig, wie flexible manche Zeitgenossen auch recht eindeutige Vorschriften der StVO auslegen, wenn ihnen gerade in den Kram passt. Umso kleinlicher weden diese Menschen dann, wenn es um die penible Einhaltung von Formvorschriften im Verwaltungsverfahren geht. da hätten sie es dann gerne, dass der Bescheid schon unmwirksam ist, weil der Stempel etas verrutscht ist.

Grüße vom Ostelch

Abschließend zu dem Fall, den ich nannte. Es mussten "öfter" Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen dort aufkreuzen.
Daraufhin hat die Gemeinde die Wellblechgaragen enfernt. 24 Kündigungen und 4 Zwangsvollstreckungen später hat jetzt die Stadt dort ein Platz für Baustoffe.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 16:47:14 Uhr:


Ein Gesetz, was keinen Sinn hat, ist abzuschaffen. Daher muss es schon erlaubt sein, die Sinnfrage zu stellen. Was soll also der Sinn sein, die Bürger zu zwingen, Garagen freizuräumen, wenn nicht dass darin Autos zu parken sind. Genau das ist aber nicht Teil der Pflicht.

Ist doch ganz einfach, da stellt man bei der Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung, z.B. als Lagerraum und lässt sich das genehmigen. Dann ist es keine Garage mehr, sondern ein Lagerraum. Man kann ja auch eine Wohnung nicht einfach als Büro nutzen. Da hat das Baurecht auch etwas dagegen. Da gäbe es 50.000 € Bußgeld und eine Räumungsverfügung.

Wenn du aber in deinem „Lagerraum“ doch ein Auto (ist ja eigentlich eine Garage) abstellst und dieses - Zufälle gibts - zu brennen beginnt und dein Haus abfackelt......dann hast du aber massive Probleme mit deiner Brandversicherung. Dann doch lieber eine zweckentfremdete Garage.

...von der in der Baugenehmigung genannten Nutzung eines Gebäudes hängen etliche weitere Sachen ab z.B. Brandschutzvorschriften, einzuhaltende Schallschutznormen, usw. oder auch in vielen Städten / Gemeinden eine Stellplatzsatzung.

Bei uns hier hat man z.B. für jedes Gebäude gestaffelt nach Nutzung und Fläche ensprechende Stellplätze nachzuweisen... siehe angehängte Tabelle.

Das Ausnutzen von Grauzonen wurde ja schon erwähnt... es ist immer das Gleiche, es werden die Toleranzen ausgenutzt bis die Verantwortlichen in Städten / Gemeinden / Behörden sämtliche vorhandenen und nicht vorhandenen Augen inklusive Hühneraugen fest zugedrückt haben und selbst das reicht einzelnen noch nicht, selbst das schaffen sie noch zu überbieten... inklusive der daraus resultierenden Probleme - hier z.B. die Parkplatznot in der Nachbarschaft trotz der auf dem Papier vorhandenen Stellplätze. Eines Tages kommt dann einer oder mehrere z.B. der Gekniffenen und legen mal die Finger in die Wunde und plötzlich wundert man sich wenn Maßnahmen ergriffen werden.

Ich warte nur noch drauf bis einer auf die Idee kommt ein Gesetz zu machen, dass ein Fahrzeug nur noch dann zugelassen wird, wenn der Halter einen entsprechenden (privaten) Stellplatz nachweisen kann... dann brauchste für die Zulassungsstelle auch noch einen Mietvertrag über einen TG-Stellplatz, ne Garage, nen angemieteten Parkplatz oder halt etwas entsprechendes Eigenes.

Ich hatte keinen Bock alles zu lesen...
Die Begründung kann ganz einfach im Brandschutz liegen. Wo wir neu bauen wollten sagte der Architekt ganz klar, dass in einer Garage keine Gartengeräte stehen dürfen und hierfür ein extra Raum geschaffen werden müsste, da es nicht zulässig ist und die Baugenehmigung nicht erteilt werden würde, wenn man angibt, dass in der Garage Gartenwerkzeug stehen soll. Unser vorheriges Haus hatte eine eine Garage als Anbau, die als HWR genutzt wurde. Bei der Garage wurde eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt.

Was mittlerweile an Autos auf den Straßen rumsteht, ist wirklich nicht mehr schön. Kann ich gut verstehen, wenn mancherorts versucht wird, etwas gegen diese Verkehrshindernisse zu unternehmen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Dezember 2018 um 18:58:11 Uhr:


Ich hatte keinen Bock alles zu lesen...
Die Begründung kann ganz einfach im Brandschutz liegen. Wo wir neu bauen wollten sagte der Architekt ganz klar, dass in einer Garage keine Gartengeräte stehen dürfen und hierfür ein extra Raum geschaffen werden müsste, da es nicht zulässig ist und die Baugenehmigung nicht erteilt werden würde, wenn man angibt, dass in der Garage Gartenwerkzeug stehen soll. Unser vorheriges Haus hatte eine eine Garage als Anbau, die als HWR genutzt wurde. Bei der Garage wurde eine Nutzungsänderung beantragt und genehmigt.

Brandschutz ist sicher ein Grund. Aber auch die Standfestigkeit, der Lärmschutz, der Gesundheitsschutz für die Bewohner und anderes mehr spielen eine Rolle. Manchmal ist so eine Nutzungsänderung auch keine große Sache, manchmal ist es auch unmöglich. Hängt eben immer davon ab, wie weit die Vorschriften für die unterschiedlichen Nutzungsarten voneinander abweichen. Dann spielt auch ein Bebauungsplan oder die Umgebungsbebauung eine Rolle. In einem reinen Industriegebiet bekommst du den Umbau einer alten Fabrikhalle in ein schickes Loft zu Wohnzwecken schon wegen des Bauordnungsrechts nicht genehmigt. In einem reinen Wohngebeit aus einer großen Doppelgarage eine kleine Autowerkstatt zu machen, wäre auch zum Scheitern verurteilt.

Grüße vom Ostelch

Ich kenne so komische Anwohnerparkausweise; wer eine Garage ein eigen nennt, bekommt keinen und darf dann nicht auf der Straße parken.

Die Frage ist natürlich, ob man sich mit einem Antrag auf Nutzungsänderung nicht ins eigene Knie schießt, wenn diese abgelehnt wird. Ich habe eine Doppelgarage, in einer steht ein Auto, in der anderen das Motorrad und das Fahrrad etc..., und nun? 😁

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 6. Dezember 2018 um 19:10:03 Uhr:


Die Frage ist natürlich, ob man sich mit einem Antrag auf Nutzungsänderung nicht ins eigene Knie schießt, wenn diese abgelehnt wird. Ich habe eine Doppelgarage, in einer steht ein Auto, in der anderen das Motorrad und das Fahrrad etc..., und nun? 😁

Nun, es gibt kein Problem. 😁

Grüße vom Ostelch

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