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Garage zweckentfremdet

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 14:23

Hallo Gemeinde,

wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,

wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW

mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für

Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,

Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen

lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon

werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die

Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine

Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

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Es stehen ja genügend Garagen frei, zeigt für mich eigentlich nur, dass das Parkproblem gar nicht so groß ist. Warum sind denn die Stellplätze noch frei? Scheint also kein Bedarf zu geben oder die Leute sind zu geizig. Deswegen ist es nicht einzusehen, dass man als Garagenbesitzer unbedingt IN der Garage stehen muss.

Womit wir wieder am Anfang sind. Wozu eine Garage? Etwa fürs Auto?

Dass man zum Beispiel bei längerer Abwesenheit darin parkt, zu Silvester oder einfach nur nach Lust und Laune. Und wenn man sich ein Haus kauft, ist ja oftmals auch schon eine Garage dabei. Selbst wenn man eine selber baut, sind das jetzt keine enormen Unkosten. Lieber haben als brauchen :D

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 8. Dezember 2018 um 16:59:25 Uhr:

Es stehen ja genügend Garagen frei, zeigt für mich eigentlich nur, dass das Parkproblem gar nicht so groß ist.

Da kann man es den Garagenbesitzern dann nicht wirklich verübeln, wenn sie wenigsten ihren Krempel dort lagern, wenn sie schon keine Mieter finden.

Ja und nun? Wo steht denn, dass man sein Fahrzeug darin parken MUSS?

Besser mal lesen .....

...so eine Rumpelkammer, wie die Garage auf dem Photo in dem Artikel sollte sich schon von wegen Abfallrecht als illegale Mülldeponie problemlos auflösen lassen bzw. sollte der Eigentümer gezwungen werden können den Müll zu entsorgen.

Ich hab da noch so Berichte im Hinterkopf, wo das Ordnungsamt wegen irgendwelcher auf Privatgrung abgestellter Autos tätig wurde und das Zeug hat entsorgen lassen... der Besitzer hat anschließend auf Schadensersatz geklagt, weil das seine Oldtimersammlung war, die das Ordnungsamt da als Schrott hat abtransportieren lassen.

Bei den alten Bügelbrettern, siffigen Matratzen, Möbeln & Müll sollten da eigentlich keine Diskussionen aufkommen - schon wegen der Gefahr von Ungezieferbefall, usw.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 8. Dezember 2018 um 16:59:25 Uhr:

Es stehen ja genügend Garagen frei, zeigt für mich eigentlich nur, dass das Parkproblem gar nicht so groß ist. Warum sind denn die Stellplätze noch frei?

Es ist ein Trugschluss zu folgern, das wenn man ein paar annoncierte Garagen findet genügend frei sind um den Bedarf für alle zu decken.

Warum könnten sie annonciert worden sein ?

-Neubau

-gerade wieder frei geworden

-überteuert

-üble Gegend

-schlechter Zustand

Als ich noch in meiner alten Heimat gewohnt habe, hatte ich auch einen Stellplatz in einer Tiefgarage, die wurde immer leerer, bald stand ich fast alleine darin.

Warum ? Die Tiefgarage wurde nicht belüftet, es war ein Feuchtbiotop, war mir aber egal bei meiner alten Kiste. Der Eigentümer hat nicht investiert. Irgendwann stand ein neues Auto an, da bin ich dann auch raus, draußen hatte ich das Glück ein Carport zu bekommen, ich hatte Vitamin B zum Hausmeister, eigentlich war der Carport für Behinderte reserviert, konnte aber zur Zeit nicht vermietet werden, da kein Behinderter in dem Wohnpark ein Anspruch drauf stellte. Natürlich hatte ich den Carport nur unter der Auflage, das ich ihn sofort räumen muss wenn ein behinderter Anspruch anmeldet.

Und das war eine Kleinstadt, keine 15000 Einwohner.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:39:51 Uhr:

Ja und nun? Wo steht denn, dass man sein Fahrzeug darin parken MUSS?

Hier zum Beispiel

Zitat:

n der Regel stellen wir unser Auto in der Garage ab, manchmal parken wir das Fahrzeug aber auch auf der Straße, weil in der Garage gerade andere Dinge stehen. Im Allgemeinen wird sich kaum jemand Gedanken darum machen. Das kann allerdings ein großer Fehler sein, der Sie zudem noch teuer zu stehen kommt.

Diese schmerzliche Erfahrung hat jetzt ein Garagenbesitzer in Offenbach gemacht. Nicht nur, dass er alles was er in seiner Garage lagerte, ausräumen musste, das Gericht verdonnerte ihn zu einer Strafe von 500 Euro.

Die Strafe erhielt er, weil er seine Garage zweckentfremdet hatte.

Durch die Garagen soll der öffentliche Verkehrsraum entlastet werden. Autobesitzer, die keine eigene Garage haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ebenfalls einen Parkplatz zu finden.

Und trotzdem steht dort nichts von der Pflicht den Hobel darin zu parken!!

Könnt ihr das Geschrieben nicht verstehen? Er hat nur die Strafe wegen der Zweckentfremdung (lächerlich)bekommen. So schwer ist das nicht. Man darf angeblich nicht anderweitig nutzen aber es besteht KEINE PLICHT zur Nutzung.

Und warum fragst du danach? Du willst doch darin gar nicht Parken.....

Alles gesagt, weitere Wiederholungen wird es nicht geben.

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