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Garage zweckentfremdet

Hallo Gemeinde,
wie ist eure Meinung?

die Stadt Niederkassel will jetzt Knöllchen bzw. bußgelder bis zu 500 € verteieln,
wenn die Garagen zweckentfremdet werden mit irgendwelchem Kram und dort kein PKW
mehr reinpaßt.

Ich finde das gut ! Die Garagen sind für Autos geschaffen und genehmigt worden, und nicht für
Regale, Kartons, Waschmaschinen o.ä.

Die Autos, die eigentlich in der Garage stehen sollten, nehmen dadurch Platz auf den Straßen ein,
Krankenwagen / Feuerwehr kommen deshalb teilweise nicht mehr gut durch, Besucher müssen
lange suchen, bis sie einen Parkplatz gefunden haben.

Ich hoffe, dass das Beispiel Niederkassel auch in anderen Gemeinden anwendung findet.

Bei mir um die Ecke gibt es einen Garagenhof mit 24 Garagen, mindestens die Hälfte davon
werden von Gewerblichen als Lager genutzt, das treibt für Autofahrer natürlich auch die
Mietpreise in die Höhe.

Und vor Jahren "wohnten" in den Garagen sogar Saissonarbeiter, hatten sich eine
Satellitenschüssel angebracht, und abends wurde auf dem Garagenhof gegrillt

Beste Antwort im Thema

Albern. Dann räumt man seine Garage und parkt trotzdem an der Straße. Gibt ja keine Pflicht zum Benutzen der Garage.

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Scheinbar muß der Gesetzgeber erst noch den Schritt gehen, dass die Nutzung der bei einer Baugenehmigung geforderten Stellplätze auch zwingend vorgeschrieben ist, bis manche hier zur Einsicht kommen - die Vernunft ist heutzutage anscheinend auf dem absteigenden Ast.

Wie ich oben schon angemerkt habe gibt es in den meisten Städten / Gemeinden mit Parkplatznot eine sog. Stellplatzsatzung die im Zuge der Baugenehmigung eines Gebäudes angewandt wird. D.h. man hat die Entscheidung die nach dem Gebäudezweck und der Größe z.B. Wohnfläche geforderten Stelleplätze zu bauen... in welcher Form bleibt dabei i.d.Regel dem Bauherrn überlassen - ob Garage, Carport, befestigte Fläche aufm Grundstück, Doppelparker, ein Parkhaus oder ne TG oder eine Mischung daraus.
Ohne diese Auflage, ohne die Stellplätze zu bauen gibts es keine Baugenehmigung.

Für Spezialfälle, wenn es aus bautechnischen bzw. v.a. städtebaulichen Gründen (Platz) keine Möglichkeit die nötigen Stellplätze zu bauen gibt es in den meisten Stellplatzsatzungen noch die Möglichkeit die Stellplätze bzw. die fehlenden Stellplätze abzulösen.
D.h. es ist, meist je nach Lage eine gewisse Summe an die Stadt oder Gemeinde zu bezahlen... quasi als Entschädigung, weil die geforderten Stelleplätze nicht errichtet werden und die Fahrzeuge daher öffentliche Parkplätze belegen.

Bei uns hier -eine kleine kreisfreie Stadt mit ca. 45.000 Einwohnern- ist das dann nach 3 Zonen eingeteilt...
Zone A (zentrales Stadtgebiet) mit 6.500,- EUR für jeden nicht errichteten Stellplatz
Zone B (mittleres Stadtgebiet) mit 4.500,- EUR für jeden nicht errichteten Stellplatz
Zone C (äußeres Stadtgebiet) mit 2.500,- EUR für jeden nicht errichteten Stellplatz

...in beispielsweise München sieht die Geschichte so aus (Stellplatzsatzung Stadt München)
Zone I: 12.500 Euro
Zone II und vergleichbare Lagen (§ 3 Abs. 2 StPlS): 10.000 Euro
Übriges Stadtgebiet: 7.500 Euro

Ermäßigte Ablösebeträge (die sind ein Zugeständnis, quasi eine Förderung, wenn z.B. in Dachgeschossen bestehender Gebäude zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird):
Zone I: 7.800 Euro
Zone II und vergleichbare Lagen (§3 Abs. 2 StPlS): 6.700 Euro
Übriges Stadtgebiet: 5.600 Euro

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:48:43 Uhr:



Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 8. Dezember 2018 um 09:28:53 Uhr:


Was machen denn die anderen Anwohner gegen die Parkplatznot? Kümmern dich sich auch oder regen die sich nur auf?
Warum werden keine eigenen Stellplätze angelegt oder Garagen/Stellplätze angemietet? Zur Not auch ein oder zwei Straßen weiter.

Vielleicht ist einfach kein Platz mehr ? Stellplätze bzw. Garagen benötigen auch eine Fläche. Es ist eben nicht so, dass ich mal schnell auf meinem Grundstück eine Garage hinbauen kann. Da sind Bestimmungen einzuhalten, welche sich im Laufe der Zeit eher verschärft haben.
Ein paar Straßen weiter parken ? Was machen dann diese Anwohner ?

Ja, warum nicht? Es soll auch Gegenden/Straßenzüge geben, wo es keine Parkplatznot gibt aber dann kann man einen Hobel natürlich nicht mehr vor der Tür abstellen. Sowas geht ja heute irgendwie nicht mehr. Oder man mietet sich in einem Mehrfamilienhaus einen Tiefgaragenplatz an. Ist natürlich umständlich🙄

Also da zahle ich bei den Grundstückspreisen in München doch lieber die Strafe für den nicht erstellten Stellplatz (wenn ich denn lieber immer einen Parkplatz suchen wollen würde), bevor ich mir das dafür größere Grundstück nicht leisten kann oder bei dem Haus Einbußen hinnehmen muss. Somit ist auch wieder niemandem außer der Stadtkasse geholfen...

Gerade da, wo viele Garagen vorhanden sind, aber Parkplatznot herrscht, weil sie nicht als solche genutzt werden, ist die Lösung doch ganz einfach.
Parkscheinautomat, jeder Tag 3€ und gut ist. So wird keiner benachteiligt. Die die eine Garage haben, können sie nutzen, sie haben sie ja auch schon irgendwann mal bezahlt. Die die keine haben oder nicht wollen zahlen halt 90€ im Monat oder mietwn sich irgendwo eine.

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Ich verstehe die Leute nicht die sich darüber aufregen, das sie ihre Garage nicht zweckentfremden dürfen.
Sie haben die Genehmigung für die Garage erhalten weil diese als Unterbringung für ihre Kfz dienen sollen. Sie begründen es, in dem sie sagen, es ist mein Eigentum und damit mache ich was ich will.
Aber auch wenn man ein eigenes Grundstück mit oder ohne Haus darauf besitzt, darf man nicht machen was man will. Ich kann nicht einfach nach Erdöl bohren nur weil ich gerade Bock darauf habe, oder meine Angehörigen darauf beerdigen. Dafür gibt es Gesetze und Verordnungen an die man sich halten muss/sollte.
Es kann keiner gezwungen werden in seiner Garage zu parken, jedoch darf sie nicht zweckentfremdet werden. Keiner wird etwas sagen wenn dort kurzfristig bis zur Abholung, der Sperrmüll gelagert wird. aber in der Regel sollte dort stets das eigene Fahrzeug hinein passen. Sollte man eine Minigarage in der mind. eines der eigenen Automobile nicht hinein passt besitzen, dann kann derjenige ja begründen warum er nicht in der Garage parkt. Jedoch gibt ihm das nicht das Recht, die Garage Zweck zu entfremden.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. Dezember 2018 um 11:10:27 Uhr:


Also da zahle ich bei den Grundstückspreisen in München doch lieber die Strafe für den nicht erstellten Stellplatz (wenn ich denn lieber immer einen Parkplatz suchen wollen würde), bevor ich mir das dafür größere Grundstück nicht leisten kann oder bei dem Haus Einbußen hinnehmen muss. Somit ist auch wieder niemandem außer der Stadtkasse geholfen...

...das kannst du dir als Bauherr aber nicht aussuchen, die Stellplätze können nur in begründeten Fällen abgelöst werden.

siehe § 4 Stellplatzsatzung - StPlS der Stadt München

...
4) Soweit die Unterbringung der Stellplätze, die herzustellen sind, auf dem Baugrundstück oder in Nähe des Baugrundstücks nicht möglich ist, kann die Verpflichtung nach Art. 47 Abs. 1 BayBO in besonderen Einzelfällen auf Antrag auch dadurch erfüllt werden, dass die Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze in angemessener Höhe gegenüber der Gemeinde (Ablösevertrag) übernommen werden (Ablöse wegen Unmöglichkeit der Herstellung).

(5) von den Ablösemöglichkeiten der Absätze 2 bis 4 sind Nutzungen ausgenommen, die für ihren geordneten Betriebsablauf darauf angewiesen sind, ihren Zu- und Abfahrtsverkehr durch Stellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in Nähe des Baugrundstücks abzuwickeln.
...

Zitat:

@gast356 schrieb am 8. Dezember 2018 um 10:23:08 Uhr:



Ohne diese Auflage, ohne die Stellplätze zu bauen gibts es keine Baugenehmigung.[/b

Einspruch euer Ehren.
In meiner Nachbarschaft wird gerade eine private Altenresidenz errichtet. Der Träger hat gegenüber der Stadt angemahnt, dass er die erforderliche Anzahl an Parkplätzen finanziell nicht erfüllen kann. Somit hat die Stadt ihm diese Auflage erlassen. Ich meine zu wissen er muss nur 50% der geforderten Parkplätze errichten.
So schnell knickt die Stadt / Gemeinde ein bevor sie selbst zum Bauträger werden muss.

Es grüßt die Bananenrepublik.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. Dezember 2018 um 10:17:07 Uhr:


Eine Baugenehmigung für eine Garage zu bekommen ist kein Problem (Städte und Gemeinden sind froh wenn die Autos von der Straße kommen).

Ja, gar kein Prob. Heute angefragt, eine Woche später kannst schon bauen.
Schön wärs. Mein Schwager hat über ein Jahr drauf gewartet. Es kamen immer neue Auflagen. Das ging bishin zu einer Luftbildaufnahme, damit die Garage mit irgendwelchen Gebäudekanten/Grundstücksgrenzen in Flucht steht.

Zitat:

@Minki63 schrieb am 8. Dezember 2018 um 11:42:10 Uhr:


Ich verstehe die Leute nicht die sich darüber aufregen, das sie ihre Garage nicht zweckentfremden dürfen.
Sie haben die Genehmigung für die Garage erhalten weil diese als Unterbringung für ihre Kfz dienen sollen.

...gibt ihm das nicht das Recht, die Garage Zweck zu entfremden.

Es sollte ihnen zumindest das Antragsrecht für eine

Nutzungsänderung

eingeräumt werden. Die Lebensumstände können sich schließlich im Laufe der Jahre auch mal ändern.

@wpp07 ...das habe ich damit nicht ausgeschlossen, wenn bestimmte Bauherrn oder große Bauträger, etc. auf die örtliche Politik treffen kommen oft (um nicht zu sagen immer) Sachen raus, wo die zuständigen Stadtverwaltungen / Bauämter -ums mal vorsichtig auszudrücken- äußerste Probleme haben, da nen rechtlich einwandfreien Bescheid draus zu stricken... von sauber im Sinne von anständig / dem Bürger vermittelbar kann da keine Rede sein und der Bürger kann nur noch den Kopf schütteln.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. Dezember 2018 um 12:37:04 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. Dezember 2018 um 10:17:07 Uhr:


Eine Baugenehmigung für eine Garage zu bekommen ist kein Problem (Städte und Gemeinden sind froh wenn die Autos von der Straße kommen).

Ja, gar kein Prob. Heute angefragt, eine Woche später kannst schon bauen.
Schön wärs. Mein Schwager hat über ein Jahr drauf gewartet. Es kamen immer neue Auflagen. Das ging bishin zu einer Luftbildaufnahme, damit die Garage mit irgendwelchen Gebäudekanten/Grundstücksgrenzen in Flucht steht.

...ja das mit den Luftbildern bzw. Lageplänen hat den Sinn sog. Baulinien einzuhalten um halbwegs ne Ordnung in einem Gebiet zu halten... da kann man sich als Planer viel den Kopf zerbrechen um städtebaulich, also im Großen & Gesamten gesehen eine vernünftige Lösung zu finden.

Bei Bebauungsplänen von neuen Baugebieten z.B. der typischen EFH- und MFH-Siedlungen haben sich z.B. häufig 2 Baulinien eingebürgert, 1 x für die Hauptgebäude und 1 x für die Garagen, die in der Regel je nach örtlicher Situation mit 6m Abstand zur Straße zu errichten sind um vor der Garage einen Platz zu haben, damit die Straße nicht blockiert wird während man das Tor öffnet.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. Dezember 2018 um 10:17:07 Uhr:



Stellen wir uns zwei gleiche Grundstücke mit identischer Bebauung vor. Der eine hat zusätzlich eine Garage, sein Nachbar nutzt diese Fläche auf seinem Grundstück zur Erholung ( Liegestuhl, Gartenteich usw).
Der eine parkt nun sozialverträglich auf der Straße vom zweiten erwartet man in der Garage zu parken.

Gruß

In dem Fall frage ich mich, warum der Garagenbesitzer überhaupt eine Garage gebaut hat? Macht dann doch überhaupt keinen Sinn, eine Garage zu erstellen und sie dann nicht zu nutzen.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 8. Dezember 2018 um 13:36:03 Uhr:


In dem Fall frage ich mich, warum der Garagenbesitzer überhaupt eine Garage gebaut hat? Macht dann doch überhaupt keinen Sinn, eine Garage zu erstellen und sie dann nicht zu nutzen.

Meistens geschieht das dann, wenn der Kellerraum nicht ausreicht, um das ganze Gerümpel, was sich im Laufe der Jahre angesammelt hat, dort unterzubringen.

🙄...wobei viele neuere Häuser ja gar keinen Keller mehr haben... dafür aber eine integrierte Garage 😁

Zitat:

@d118bmw schrieb am 8. Dezember 2018 um 13:36:03 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. Dezember 2018 um 10:17:07 Uhr:



Stellen wir uns zwei gleiche Grundstücke mit identischer Bebauung vor. Der eine hat zusätzlich eine Garage, sein Nachbar nutzt diese Fläche auf seinem Grundstück zur Erholung ( Liegestuhl, Gartenteich usw).
Der eine parkt nun sozialverträglich auf der Straße vom zweiten erwartet man in der Garage zu parken.

Gruß

In dem Fall frage ich mich, warum der Garagenbesitzer überhaupt eine Garage gebaut hat? Macht dann doch überhaupt keinen Sinn, eine Garage zu erstellen und sie dann nicht zu nutzen.

...aber in einem Gebiet mit "Parkplatznot", also einer geltenden Stellplatzsatzung muß der ohne Garage mit dem Liegestuhl & Garten der Bebauung entsprechend auch Stellplätze bauen... Garage muß nicht sein aber Carport, befestigter Stellplatz, Tiefgarage, etc.
Daher dürfte keines der Autos am Straßenrand rumstehen... bis auf irgendwelche Besucher und einem gewissen Überrschuß an Autos in einem Wohngebiet, da die Stellplatzsatzungen i.d.Regel weniger Stellplätze vorsehen als heutzutage Autos vorhanden sind.

Das war z.B. hier bei uns ein Problem bzw. wurde thematisiert, deshalb heißt es jetzt nicht mehr 1 Stellplatz pro Wohnung sondern es kam die Wohnfläche ins Spiel... bis 60m² Wohnfläche (quasi die Singlewohnung) 1 Stellplatz, von 60 bis 100m² benötigt man 1,5 Stellplätze und ab 100m² sinds 2 Stellplätze.

Wobei das Durchschnittswerte sind und halt nicht komplett die in der Realität tatsächlich vorhandenen Fahrzeuge berücksichtigt werden... da gibts halt auch mal den Single in der 59m² Wohnung der 2 oder 3 Autos hat und alles über 1 dann auf der Straße steht.

Meiner Meinung nach ein unverschämter Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger. Jeder soll seine Garage dafür nutzen dürfen wöfür er oder sie sie braucht.

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