Garage zugeparkt - was tun ?

hi,

wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.

genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"

was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?

mfg
loomi

Beste Antwort im Thema

ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.

ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."

sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...

ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.

na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...

was willst machen

mfg
loomi

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Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS


Tolles nachbarschaftliches Verhältnis be euch.

Ja, leider.

Jetzt muss ich doch zur Vorgeschichte etwas schreiben.
Ich hatte vorher schon den Nachbarn gesagt, daß das ein Privatgründstück ist und kein öffentlicher Verkehrsraum. Ich hatte ein Schild "Privatgrundstück" aufgestellt.
Nichts hat geholfen.
Erst der Besucher mit dem "bunten" VW- Bus hat für Ruhe gesorgt.

Es hat auch niemals jemand gefragt, ob es möglich ist, daß der Besuch mal bei uns parken könnte. Ich hätte sicher nicht "Nein" gesagt. Einfach drauf, der Nachbar hat ja noch Platz und der nächste große Parkplatz ist ja sooooo weit entfernt (ca. 60m).

Ja dann geht auch völlig in Ordnung.

hi,

ich muss zur erklärung anführen:
bei uns parken alle anwohner/nachbarn mit einem
"anwohnerparkausweis" und keiner von denen ist so "dumm"
sich vor garagen zu stellen.

das sind ausnahmslos fremdparker - leute die von außerhalb kommen und das als nette parkmöglichkeit nutzen da es nah an der shoppingmeile liegt.

von denen hat keiner einen anwohnerparkausweis, und die machen das auch ganz bewusst mit risiko ein knöllchen zu bekommen.
manche gehen eben mehr risiko ein und parken noch garagen zu - ich bin nicht der einzige dem das passiert 🙁

leider spricht sich das aber bei den auswärtigen auch nicht rum - denn die kennen sich leider untereinander nicht.

naja ich bin nicht hier um die welt zu verbessern - ich will nur an meine garage ran 🙂

mfg
loomi

Aus aktuellem Anlass mal ein wenig Leichenfledderei betrieben und den alten Fred hier exhumiert 😉

Gestern stand wieder mal einer vor meiner Garage und nachdem das beim letzten Mal mit der Polizei recht rund lief (ich berichtete 😉) gestaltete sich das ganze Thema gestern etwas zäher.
Meine getätigten "Eskalationsstufen":
1) gehupt 😉
2) in das nahegelegene Yoga-Center gegangen. Die Trullas parken da schon mal, waren sie aber nicht (oder haben´s nicht zugegeben 😉 )
3) Polizei gerufen, die hat mich aber an das Ordnungsamt verwiesen
4) Ordnungsamt angerufen, die haben aber gesagt, sie dürfen den Halter nicht preisgeben und abschleppen nur, wenn ich aus der Garage RAUS will (wie R129 ja schon berichtete)
5) also wieder die Polizei angerufen; Halter ermittelt, aber leider keine Mobilnummer, also gabs vor Ort nen Knöllchen für den Falschparker und ich stand immer noch wie Pik 7 vor der Garage. Auch die Polizei sagt, sie darf nicht abschleppen, obwohl meine Garage unmittelbar auf öffentlichen Grund mündet, also direkt am Bürgersteig endet und der Falschparker auf öffentlichem Grund steht.

Ende vom Lied: 1,5Std! Spaß, bis ich endlich in die Garage konnte. Allein sich 1,5Std. vor anderleuts Garage stellen finde ich schon ne Frechheit. Ich mein: Pizzadienst und Warnblinker sieht ja jeder ein, aber Kumpels besuchen für nen Skatabend und dabei einfach rotzfrech anderleuts Einfahrt zustellen? Was wäre gewesen, wenn der Knaller sich spontan überlegt hätte, 10 Bier zu trinken und nach Hause zu LAUFEN und die Karre da stehen zu lassen?

Daher nochmal die Fragen:
a) was kostet das Abschleppen auf eigene Kosten? Für n Hunni würd ich mir den Spaß schon mal gönnen und die Garage freiräumen, immerhin hab ich gestern den ganzern Feierabend für den Mist verblödelt und schon für Unsinnigeres Geld ausgegeben
b) wenn ich das Geld aus Faulheit NICHT beim Halter des Falschparkers einklage, kann der MICH dann ggf. verklagen?
c) Wer haftet bei etwaigen Beschädigungen?
d) Kostet schon die Anfahrt des Abschleppers was? Wenn der Falschparker oben am Fenster steht und noch "rechtzeitig" runtergelaufen kommt, machts ja nur halbsoviel Spaß 😉
e) Kennt einer nen Abschlepper im Raum Essen, der das Modell der Abtretungserklärung praktiziert? *teufelssmiley* 😉

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schlepp ihn doch selbst 10m vor😁
wozu gibts denn abschleppösen?? 😁:😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Daher nochmal die Fragen:
a) was kostet das Abschleppen auf eigene Kosten? Für n Hunni würd ich mir den Spaß schon mal gönnen und die Garage freiräumen, immerhin hab ich gestern den ganzern Feierabend für den Mist verblödelt und schon für Unsinnigeres Geld ausgegeben
b) wenn ich das Geld aus Faulheit NICHT beim Halter des Falschparkers einklage, kann der MICH dann ggf. verklagen?
c) Wer haftet bei etwaigen Beschädigungen?
d) Kostet schon die Anfahrt des Abschleppers was? Wenn der Falschparker oben am Fenster steht und noch "rechtzeitig" runtergelaufen kommt, machts ja nur halbsoviel Spaß 😉
e) Kennt einer nen Abschlepper im Raum Essen, der das Modell der Abtretungserklärung praktiziert? *teufelssmiley* 😉

a Vermutlich so um die 100 bis 200

b Möglich ( keine Behinderung, Termin verpasst, daß übliche Gelaber )

c Der Schlepper bzw. dessen Versicherung

d Ja, die sogenannte " Leerfahrt "

e Nö, aber frag mal bei Meister, Dürr, Ermes oder Heuer nach

Nur ein Tip am Rande: Auf keinen Fall abschleppen lassen sondern nur in die nächst mögliche Lücke versetzen lassen wenn das möglich ist. Auf die Weise durfe ein Taxihirni mir auch die Kosten zurückzahlen. Wichtig laut Gericht war eben dieser Passus.Wenn das nicht möglich ist von Zeugen bestätigen lassen das kein anderer Platz frei war.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Aus aktuellem Anlass mal ein wenig Leichenfledderei betrieben und den alten Fred hier exhumiert 😉

Gestern stand wieder mal einer vor meiner Garage und nachdem das beim letzten Mal mit der Polizei recht rund lief (ich berichtete 😉) gestaltete sich das ganze Thema gestern etwas zäher.
Meine getätigten "Eskalationsstufen":
1) gehupt 😉
2) in das nahegelegene Yoga-Center gegangen. Die Trullas parken da schon mal, waren sie aber nicht (oder haben´s nicht zugegeben 😉 )
3) Polizei gerufen, die hat mich aber an das Ordnungsamt verwiesen
4) Ordnungsamt angerufen, die haben aber gesagt, sie dürfen den Halter nicht preisgeben und abschleppen nur, wenn ich aus der Garage RAUS will (wie R129 ja schon berichtete)
5) also wieder die Polizei angerufen; Halter ermittelt, aber leider keine Mobilnummer, also gabs vor Ort nen Knöllchen für den Falschparker und ich stand immer noch wie Pik 7 vor der Garage. Auch die Polizei sagt, sie darf nicht abschleppen, obwohl meine Garage unmittelbar auf öffentlichen Grund mündet, also direkt am Bürgersteig endet und der Falschparker auf öffentlichem Grund steht.

Ende vom Lied: 1,5Std! Spaß, bis ich endlich in die Garage konnte. Allein sich 1,5Std. vor anderleuts Garage stellen finde ich schon ne Frechheit. Ich mein: Pizzadienst und Warnblinker sieht ja jeder ein, aber Kumpels besuchen für nen Skatabend und dabei einfach rotzfrech anderleuts Einfahrt zustellen? Was wäre gewesen, wenn der Knaller sich spontan überlegt hätte, 10 Bier zu trinken und nach Hause zu LAUFEN und die Karre da stehen zu lassen?

Daher nochmal die Fragen:
a) was kostet das Abschleppen auf eigene Kosten? Für n Hunni würd ich mir den Spaß schon mal gönnen und die Garage freiräumen, immerhin hab ich gestern den ganzern Feierabend für den Mist verblödelt und schon für Unsinnigeres Geld ausgegeben
b) wenn ich das Geld aus Faulheit NICHT beim Halter des Falschparkers einklage, kann der MICH dann ggf. verklagen?
c) Wer haftet bei etwaigen Beschädigungen?
d) Kostet schon die Anfahrt des Abschleppers was? Wenn der Falschparker oben am Fenster steht und noch "rechtzeitig" runtergelaufen kommt, machts ja nur halbsoviel Spaß 😉
e) Kennt einer nen Abschlepper im Raum Essen, der das Modell der Abtretungserklärung praktiziert? *teufelssmiley* 😉

Bei mir kommt das Ordnungsamt innerhalb von 5 Minuten und lässt abschleppen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Bei mir kommt das Ordnungsamt innerhalb von 5 Minuten und lässt abschleppen.

Bei uns nur wenn die Garage nicht verlassen werden kann.

mal ne frage am rande,
wenn ich solche penner zuparke, wurde ja schon vorne iwo gesagt,kann ich eine rein bekommen wg nötigung,
ok wenns so is dann isses so.

ist aber das, was diese penner machen, nicht auch nötigung??

d.h. wenn ich grün-weiß-niedersachsen anrufe und solche leute wg nötigung anzeige, sind die dann nicht zum handeln verpflichtet??

Erzähl dem Ordnungsamt das nächste mal doch einfach, dass du deine Garage nicht verlassen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Daher nochmal die Fragen:
a) was kostet das Abschleppen auf eigene Kosten?

wenn du mit dem abschlepper verhandeln kannst, kostet dich das exakt einen telefonanruf...den rest macht der abschlepper dann auf eigene rechnung!

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Erzähl dem Ordnungsamt das nächste mal doch einfach, dass du deine Garage nicht verlassen kannst.

Blöd nur mit der Beweislast, wenn das Auto draußen steht und die sich die "Dringlichkeit" mit der vollen Garage bestätigen lassen wollen 😉

Erst mal danke für die vielen Antworten.
@R129
Dass nebenbei kein Platz zum Abstellen ist, sollte zu dokumentieren in Rüttenscheid nicht sonderlich schwer fallen 😉
Wie viele Straßen müssen die denn umkurven, bis das Ding auf dem Firmenhof in Karnap landen darf? 🙂

@gunny
Nein, Nötigung ist es eben erst, wenn ich mein Auto nicht mehr bewegen kann - zumindest in Essen. Das andere ist eben nur eine Ordnungswidrigkeit. Natürlich hab ich da so´n Hals bekommen und sowohl Polizei als auch Orndungsamt nochmals eindringlich gefragt, aber die Rechtslage scheint da so zu sein.
Doppelt blöd: ich kann ja nicht mal das Zuparken mit Schranke oder Poller sichern, weil das ja bereits öffentlicher Straßenraum ist.

PS: dass ich ggf. sogar noch für das SELBSTBEZAHLTE Räumen meiner Garage verklagt werden kann, finde ich schon ein starkes Stück. Dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, ok - mein Bier. Wenn das wirklich lumpige 100-200€ wären, würd ich mir den Abend dafür nicht versauen lassen und Kollege Ar..mleuchter mal nen Spaziergang zum Autohof gratis spendieren; aber DANN noch verklagt werden, ne, das geht mal wieder völlig gegen mein Rechtsempfinden.
Das erinnert so ein bißchen an den amerikanischen Einbrecher, der den Hausbesitzer auf Schmerzensgeld verklagt, weil er sich beim Einbruch an dem gesplitterten Fensterglas geschnitten hat oder wie das war. 😉

Rüttenscheid kannst du vergessen, das stimmt. Davon abgesehen: klagen kannst du gegen alles, Frage ist nur ob man damit durchkommt. Aber auch für die blödsinnigsten Fälle findet sich irgendein geldgeiler Anwalt ,der nicht weiß wie er die Miete für sein Hinterhofbüro nächsten Monat bezahlen soll.Aber ich kenne das noch von meiner ersten " Oldiegarage " - irgendwann hatte ich den Kanal voll und bin woanders hin ausgewandert. Scheidet bei dir aber leider aus, da du da ja wohnst 😠. Ich bin da schon flexibler.

Bekommt man eigentlich eine Strafe, wenn man fremde Fahrzeuge schmutzig macht? (ohne Beschädigung)

@fruchtzwerg

Deiner Frage ist zu entnehmen, dass du dem Garagenblockierer gerne einen Denkzettel verpassen möchtest in Form von - lass mich raten - Senf, Pferdemist, ein Eimerchen Schlamm aus der Pfütze oder soll es etwas Härteres werden? Falls der Verursacher ermittelt werden kann, ist eine Schadenersatzklage fällig sprich die Rechnung für das Entfernen der Ferkelei. Im übrigen finde ich so etwas hinterhältig (hinterfotzig nennt man das in Bayern) - das muss nicht sein, auch wenn Herr Lehmann total im Recht ist.
Frage: Ist am Garagentor ein Schild angebracht: Achtung  - Garagenausfahrt bitte freihalten! ??

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