Garage zugeparkt - was tun ?
hi,
wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.
genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"
was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?
mfg
loomi
Beste Antwort im Thema
ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.
ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."
sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...
ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.
na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...
was willst machen
mfg
loomi
220 Antworten
also ich würd ihm auf die windschutzscheibe kacken 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
also ich würd ihm auf die windschutzscheibe kacken 😁😁
Verdient hätte er es.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@fruchtzwergDeiner Frage ist zu entnehmen, dass du dem Garagenblockierer gerne einen Denkzettel verpassen möchtest in Form von - lass mich raten - Senf, Pferdemist, ein Eimerchen Schlamm aus der Pfütze oder soll es etwas Härteres werden? Falls der Verursacher ermittelt werden kann, ist eine Schadenersatzklage fällig sprich die Rechnung für das Entfernen der Ferkelei. Im übrigen finde ich so etwas hinterhältig (hinterfotzig nennt man das in Bayern) - das muss nicht sein, auch wenn Herr Lehmann total im Recht ist.
Frage: Ist am Garagentor ein Schild angebracht: Achtung - Garagenausfahrt bitte freihalten! ??
Ist laut Polizei irrelevant. Zumindest dahingehend, dass DIE trotzdem nicht abschleppen. Wenn ICH das eigenverantwortlich mache, ist das aber u. U. dann doch von Vorteil, weil es ggf. eine Gegenklage wegen Abschleppens unfruchtbarer werden lassen könnte...?
HerrLehmann ich habe in einem anderen Thread diese Thematik aufgegriffen.
Es sieht derzeit in Deutschland so aus, dass ein Auto dass deine Garage zuparkt i.d.R. nicht abgeschleppt wird. Es wird dann NICHT abgeschleppt, wenn es dir zumutbar ist deinen Tagesablauf auch ohne Auto zu bewältigen, z.b. durch ÖPNV oder mit dem Taxi. Die dir entstandenen Kosten kannst du natürlich zivilrechtlich zurück verlangen. Es stehen dann einfach die Kosten des Abschleppens AUßER Verhältnis zu den dir entstehenden Kosten.
Wenn du natürlich eine Geschäftsreise nach Italien vor hast, so wird man das parkende Fahrzeug natürlich umsetzen (NICHT komplett abschleppen).
Lieben Gruß
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Bei " dringenden " Vorhaben geht das auch - allerdings, wie auch von Hardcoreaudi erwähnt, versetzen . Ich muß mir bei Gelegenheit mal das alte Urteil von mir heraussuchen - war zwar der berühmte " Einzelfall " aber die Begründung lautet dahingehend.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
...
Wenn du natürlich eine Geschäftsreise nach Italien vor hast, so wird man das parkende Fahrzeug natürlich umsetzen (NICHT komplett abschleppen).Lieben Gruß
Die Geschäftsreise nach Italien wird aber in der Regel nicht mit einer Fahrt IN die Garage losgehen. Das Autos abgeschleppt werden die dich daran hindern deine Garage zu verlassen wurde ja schon bestätigt. Hier gehts ja um den anderen Weg.
Bei mir wird vor der Hofeinfahrt immer abgeschleppt wenn ich das Ordnungsamt anrufe.
Egal ob ich raus- oder reinfahren will, oder auch nicht. 😁
mach doch den halter ausfindig und parke dann in oder vor SEINER garage 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
HerrLehmann ich habe in einem anderen Thread diese Thematik aufgegriffen.
Es sieht derzeit in Deutschland so aus, dass ein Auto dass deine Garage zuparkt i.d.R. nicht abgeschleppt wird. Es wird dann NICHT abgeschleppt, wenn es dir zumutbar ist deinen Tagesablauf auch ohne Auto zu bewältigen, z.b. durch ÖPNV oder mit dem Taxi. Die dir entstandenen Kosten kannst du natürlich zivilrechtlich zurück verlangen. Es stehen dann einfach die Kosten des Abschleppens AUßER Verhältnis zu den dir entstehenden Kosten.
Wenn du natürlich eine Geschäftsreise nach Italien vor hast, so wird man das parkende Fahrzeug natürlich umsetzen (NICHT komplett abschleppen).Lieben Gruß
Ja, Mein Problem ist ja nicht, dass ich an mein Auto muss, sondern dass ich es nicht ABSTELLEN kann. Frage ist halt, ob ich auf EIGENE Kosten das fremde Auto umsetzen lassen darf ohne - außer der Umsetzungskosten natürlich - weitere rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Wobei: ich hab ja mal die Spendierhosen an: ein Kurzstreckenticket für unseren ÖPNV leg ich auch noch drauf. 😉 Zu Fuß wär er sonst zu schnell an seinem umgesetzten Fahrzeug und die Honks aus der U-Bahn übernehmen dann auch für mich das "auf die Fr..e hauen" gratis 😁
...natürlich nur UMSETZEN auf den nächstgelegenen freien Stellplatz. Der ist in Rüttenscheid so oder so ca. 3km weit weg 😉
Das heißt du bekommst niemals Besuch, weil man bei dir nicht Parken kann? 😁
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Das heißt du bekommst niemals Besuch, weil man bei dir nicht Parken kann? 😁
Die DÜRFEN ja vor meiner Garage parken 😁
Hallo, Herr Lehmann1973,
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Die DÜRFEN ja vor meiner Garage parken 😁
das kann allerdings auch verboten sein, z. B., wenn vor Deiner Garageneinfahrt ein abgesenkter Bordstein angebracht ist.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Herr Lehmann1973,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
das kann allerdings auch verboten sein, z. B., wenn vor Deiner Garageneinfahrt ein abgesenkter Bordstein angebracht ist.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Die DÜRFEN ja vor meiner Garage parken 😁Viele Grüße,
Uhu110
Ganz genau so. Das stimmt leider.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Max-benz-046
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, Herr Lehmann1973,
Zitat:
Original geschrieben von Max-benz-046
Ganz genau so. Das stimmt leider.Zitat:
Original geschrieben von uhu110
das kann allerdings auch verboten sein, z. B., wenn vor Deiner Garageneinfahrt ein abgesenkter Bordstein angebracht ist.Viele Grüße,
Uhu110
Viele Grüße
Und die werden dann abgeschleppt? 😉
Cool. 😁
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Und die werden dann abgeschleppt? 😉
Cool. 😁
Laut Aussage bei einer Schulung (Fahren unter Blaulicht) ist das ein ziemlich grobes Vergehen, da die Bordsteine für Behinderte abgesenkt werden. Und da ist Parken überhaupt nicht erlaubt. Ähnlich dem Parken auf Behindertenparkplatz, da gibts ja auch kein Pardon. Also im Vergehen kurz vor dem Zuparken einer Feuerwehrzufahrt.
Ich denke, da sollten die Behörden reagieren.
Alledings hat der, der ne Garage hat, ohne Absenkung ein Problem. Entweder "Reifenmorden" oder immer was hinlegen. Wenn er sebst ne "Absenkung oder Aufschüttung" macht, ist es ein Eingriff in den Straßenverkehr, und das wird geahndet.
Also darf man sich auch nicht mal die eigene Garage auf der Straße zuparken, wenn der Bordstein abgesenkt ist. Wenn er nicht abgesenkt ist darf man zwar Parken, hat aber ein Reifenproblem.
Ein Teufelskreis deutscher Gesetze.
mfg