GAP = Neupreisentschädigung?
Hallo, habe ein Cupra Born geleast. Plane den nicht zu übernehmen. Wird am 13.02 zugelassen.
Bin jetzt auf der Suche nach einer passenden Versicherung. GAP sollte man ja unbedingt nehmen, aber es gibt Verträge, die haben eine 24 oder gar 36 Neupreisgarantie bei Totalschaden.
Braucht man da dann noch GAP? Oder was ist da jetzt der Unterschied? Wenn ich nach 18 Monaten z. B. einen Totalschaden hätte, würde ich den Neupreis erstattet bekommen (oder etwa nicht?) bei der Neupreisgarantie und dann ja kein Problem mit dem geringeren Restwert des Autos haben, oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?
Deswegen die Frage, braucht man GAP bei Neupreisgarantie für den gesamten Leasingszeitraum?
Oder besser beides haben und wenn man sich entscheiden müsste, besser GAP?
Will halt auch nichts bezahlen müssen in der Versicherungsprämie, die mir nichts bringt.
Und noch was, gibt es eine Möglichkeit etwas wie GAP bei einem normalen Schaden zu haben? Sprich, ich beschädige meine zB Fahrertür, die muss getauscht werden, Auto gilt dann als Unfallwagen und Restwert ist geringer, muss am Leasingende Geld nachzahlen. Gibt es da eine GAP, die solche "normalen" Unfälle GAP mäßig abdeckt?
Danke schonmal für hhoffentlich viele Tipps.
18 Antworten
Es war eine einfache Frage, und die Antwort á la "steht so in den AKB" hilft weder mir noch dem TE. Zu dessen eigentlicher Frage haben wir uns ja nun alle eingelassen und ihm wohl hoffentlich alle ein Stück geholfen. Ich hab die Angewohnheit, Angewohnheiten zu hinterfragen, wenn sie mir auffallen. Substantive durchweg groß zu schreiben, ist so eine Angewohnheit. Schade, dass die Versicherungen den Quatsch begonnen haben, vermutlich saß da jemand dran, der in Englisch Deko war.
Damit genug OT.
Dann eben nochmal direkt der Link mit der Erklärung, warum "GAP" richtig und sinnvoll ist:
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Guaranteed_asset_protection_insurance
Hab direkt mal auf Danke gedrückt.
Dann wäre es allerdings sinnvoll, wenn die Versicherungen den Begriff als Akronym irgendwo in den AKB erklären bzw. auflösen, anstatt dass die Falschinformation weiter verbreitet wird, es gehe um eine Lücke (gap). Ich hab noch ein paar alte deutsche Versicherungsverträge rumliegen, da wird es NICHT als Akronym geführt. In meinen aktuellen schwedischen Unterlagen ist das Thema nicht angeschnitten, da wir keine Leasing-Fahrzeuge mehr haben.