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GAP Deckung in KFZ Versicherung oder im Leasingvertrag ?
Guten Morgen,
möchte als Privatperson ein Opel Adam leasen..... im Leasing Vertrag besteht die Möglichkeit für 6,00 im Monat eine GAP Deckung mit abzuschliessen.... Ich dachte immer das die bei der Vollkasko KFZ Versicherung automatisch dabei ist....... ? Habt Ihr ne Ahnung...
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.
Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus, also müssen die Rep. Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Tun sie das nicht, gibt es auch keinen Neupreis, sondern WBW ./.RW, bzw netto Rep. Kosten.
Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.
Folglich beibt man bei allen Schäden, bei denen der Leasingvertrag abgelöst wird und kein echter TTS vorliegt, auf der Differenz sitzen, wenn keine GAP besteht.
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77 Antworten
Wenn ich die GAP Deckung nutzen will, dann muss ich ja auch was neues kaufen, den ansonsten bekomme ich dort die MwSt. auch nicht ausbezahlt.
http://www.beckerautomobile.de/.../autoplus-versicherung.html
Hier mal das erste Ergebnis, das Google ausspuckt.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Hier mal das erste Ergebnis, das Google ausspuckt.
Super. Eine (1) Versicherung, die 48 Monate anbietet. Das ist ja schon der Großteil aller Versicherungen.
Und wenn die Neuwertentschädigung zweckgebunden an die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges ist, kann ich damit keine Leasingschulden bezahlen.
Deine halbgaren Tipps können User u.U. echtes Geld kosten. Aber ist dir vermutlich egal.
Dank Neuwertentschädigung bleiben ja keine Leasingschulden.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Dank Neuwertentschädigung bleiben ja keine Leasingschulden.
Doch, wenn ich das Geld für den Kauf eines neuen Fahrzeuges ausgeben muss, kann ich damit nicht die Restschulden begleichen.
Hier mal eine Liste der gängigen Versicherungen die Neupreisentschädigung anbieten:
http://www.neupreisentschaedigung.de/...mit-neupreisentschaedigung.htm
Soll sich jeder User sein eigenes Bild davon machen, was von Rodelbobs 48 Monate "Fakten" zu halten ist.
So könnte man nun viele seiner Aussagen mit Fakten widerlegen. Aber das ist einfach zu zeitaufwendig. Daher rate ich jedem User davon ab, HacklSchorsch1´s Empfehlungen zu folgen.
Bischen einen Schatten hast du schon, oder?
Ich hab ja nicht behauptet, dass jede Versicherung 48 Monate hat.
Ich habe geschrieben bis zu 48 Monaten, was ich ja belegen kann.
Übrigens empfehle ich auch keinen meine Ratschläge anzunehmen.
Ich werde ja schließlich nicht dafür bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Dank Neuwertentschädigung bleiben ja keine Leasingschulden.
Doch, wenn ich das Geld für den Kauf eines neuen Fahrzeuges ausgeben muss, kann ich damit nicht die Restschulden begleichen.
Du darst den neuen Wagen natürlich auch leasen. Musst ihn ja nicht kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Bischen einen Schatten hast du schon, oder?
Ich hab ja nicht behauptet, dass jede Versicherung 48 Monate hat.
Aha. Gut, dass das Internet nicht vergisst:
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Gute Verträge haben 48 Monate Neuwertentschädigung mit dabei.
Also gibt es genau einen guten Vertrag (den einer Mercedes-internen Versicherung), und alle anderen Anbieter bieten also nur schlechte Verträge an?
Du machst dich hier immer mehr zum Affen, merkst du das eigentlich garnicht?
Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.
Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus, also müssen die Rep. Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Tun sie das nicht, gibt es auch keinen Neupreis, sondern WBW ./.RW, bzw netto Rep. Kosten.
Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.
Folglich beibt man bei allen Schäden, bei denen der Leasingvertrag abgelöst wird und kein echter TTS vorliegt, auf der Differenz sitzen, wenn keine GAP besteht.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.
Diese Erkenntnis ist in diesem Forum vermutlich nur für eine Person überraschend. Leider ist diese irgendwie beratungsresistent.

Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus
Auch die GAP Deckung setzt logischerweise einen Totalschaden voraus.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.
Quelle?
Welche Gesellschaften sollen das sein und wie soll das dann überhaupt technisch ablaufen?
Warum sollten die mehr als die nötligen Reparaturkosten zahlen, wenn kein Totalschaden vorliegt.
Es gibt ja dann keine Lücke zu schließen.
Wenn die Neuwertentschädigung nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist (ausser der bereits genannte Totalschaden), sehe ich keine Probleme, dass der VN auch den Neuwert des verunfallten Fahrzeuges erstattet bekommt, mit diesem Geld den Buchwert des Leasingfahrzeuges ablöst und dann entsprechend wieder bei Null anfängt bzw. u.U. sogar schon ein bisschen "Startkapital" hat, das er bei GAP-Entschädigung nicht hätte.
Klar ist auch, dass (v.a. für die wirtschaftlichen Totalschäden) zur Rundumabsicherung von Leasingfahrzeugen beides gehört, wobei ich einige Gesellschaften kenne, bei denen auch die GAP an einen richtigen Totalschaden gekoppelt ist!
@Elchsucher
Du bist ja nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen, Du kannst den vorher gewählten Weg beschreiten und wieder leasen; ist ja ebenfalls ein Weg der Ersatzbeschaffung.
@Hacklschorsch
Weil es schlicht und einfach in den meisten Versicherungsbedingungen so steht:
1) Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts Ihres Fahrzeugs.
2) In Ergänzung zu .....(1) ersetzen wir bei einem geleasten oder über ein Kreditinstitut finanzierten Pkw während der Laufzeit des Leasing- bzw. Kreditvertrags die Differenz zwischen dem Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
3) bei Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermiet-Pkw) zahlen wir innerhalb der nachfolgend genannten Fristen – beginnend ab der Erstzulassung des Fahrzeugs – den Neupreis des Fahrzeugs nach A....., wenn die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen
.... und nochmal: Neupreis gibt es nur, wenn die Entschädigung (=Neupreis) zum Kauf eines Fahrzeuges verwandt wird. Leasing ist kein Kauf.
Wer auf eine GAP-Deckung verzichtet, wird es im Falle eines Falles teuer bezahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
@Elchsucher
Du bist ja nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu kaufen, Du kannst den vorher gewählten Weg beschreiten und wieder leasen; ist ja ebenfalls ein Weg der Ersatzbeschaffung.
Das liest sich hier aber anders:
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
.... und nochmal: Neupreis gibt es nur, wenn die Entschädigung (=Neupreis) zum Kauf eines Fahrzeuges verwandt wird. Leasing ist kein Kauf.
Und nun?
Leasing gilt bei der Neupreisentschädigung auch als Ersatzbeschaffung.
Reicht also vollkommen aus.
Auch bei der GAP Deckung muss ich mir ein neues Fahrzeug anschaffen, denn sonst bekomme ich ja die MwSt. von meinem Schaden nicht ausbezahlt.