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GAP Deckung in KFZ Versicherung oder im Leasingvertrag ?

Themenstarteram 17. April 2013 um 6:09

Guten Morgen,

möchte als Privatperson ein Opel Adam leasen..... im Leasing Vertrag besteht die Möglichkeit für 6,00 im Monat eine GAP Deckung mit abzuschliessen.... Ich dachte immer das die bei der Vollkasko KFZ Versicherung automatisch dabei ist....... ? Habt Ihr ne Ahnung...

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Die Meinung, dass GAP durch Neupreisentschädigung ersetzt werden kann, ist schlicht und ergreifend falsch.

 

Denn ergänzend zu den Hinweisen von xAKBx setzt die Neupreisentschädigung das Vorliegen eines Totalschadens voraus, also müssen die Rep. Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Tun sie das nicht, gibt es auch keinen Neupreis, sondern WBW ./.RW, bzw netto Rep. Kosten.

 

Für die GAP besteht diese Voraussetzung aber nicht, jedenfalls nicht bei allen Gesellschaften.

 

Folglich beibt man bei allen Schäden, bei denen der Leasingvertrag abgelöst wird und kein echter TTS vorliegt, auf der Differenz sitzen, wenn keine GAP besteht.

 

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Musst Du bei Deinem Versicherer fragen, nur der kann Dir das sagen bzw. Du kannst das in Deinem Versicherungsvertrag nachlesen.

Einige (derzeit noch recht wenige) Versicherer haben die GAP-Deckung in ihren besseren Tarifvarianten automatisch mit dabei (die in den Vergleichsrechnern ganz oben stehen, gehören vermutlich eher nicht dazu). Bei nahezu allen Versicherern kann man diese aber gegen Mehrbeitrag dazu kaufen...

Je nachdem, wie Deine persönliche Vertragssituation aussieht, finde ich 72,00 EUR p.a. aber eher sportlich, wenn man bedenkt, dass einige Autohersteller gerade beim Leasing in dieser Fahrzeugklasse Komplettangebote für 20,00 oder 30,00 EUR p.m. mit anbieten (Stichwort: All inclusive-Leasing).

am 17. April 2013 um 8:53

Gute Versicherungstarife haben eine Neuwertentschädigung oder Kaufpreisentschädigung mit dabei.

Muss also im Einzelfall geklärt werden.

am 17. April 2013 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Gute Versicherungstarife haben eine Neuwertentschädigung oder Kaufpreisentschädigung mit dabei.

Und?

Was hat das jetzt mit der Frage des der TE zu tun?

am 17. April 2013 um 10:01

Was hat es nicht mit der Frage zu tun?

Meine Antwort beantwortet die eingangs gestellte Frage.

Wenn Du nicht kapierst, was eine Neuwertentschädigung und eine Kaufpreisentschädigung mit der GAP Deckung zu tun hat, darfst du gerne nachfragen ;)

am 17. April 2013 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Was hat es nicht mit der Frage zu tun?

Was zahlt denn die Versicherung mit Neuwertentschädigung wenn der Schaden nach z.B. 16 Monaten auftritt? Oder nach 25?

Richtig: Nichts. Die TE bleibt auf den Leasing-Restkosten sitzen weil sie auf Flachpfeifen wie dich gehört hat. Aber das juckt dich ja nicht. Ist ja nicht dein Geld.

am 17. April 2013 um 10:23

Gute Verträge haben 48 Monate Neuwertentschädigung mit dabei.

Aber das ist egal. Es geht hier grundsätzlich mal darum, die Frage vom TE zu beantworten.

Die fragt ja, ob die Versicherungen die GAP Deckung nicht automatisch mit dabei haben.

Hier lautet die Antwort, dass es Verträge gibt, die eine Neuwertentschädigung oder Kaufpreisentschädigung gibt.

Somit kann ich mir für die erste Zeit die GAP-Deckung sparen.

Dass man die später mit einschließen muss, wenn die Neuwertentschädigung ausläuft, ist ja selbstverständlich.

Tach,

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Gute Verträge haben 48 Monate Neuwertentschädigung mit dabei.

Aber das ist egal. Es geht hier grundsätzlich mal darum, die Frage vom TE zu beantworten.

Die fragt ja, ob die Versicherungen die GAP Deckung nicht automatisch mit dabei haben.

Hier lautet die Antwort, dass es Verträge gibt, die eine Neuwertentschädigung oder Kaufpreisentschädigung gibt.

Somit kann ich mir für die erste Zeit die GAP-Deckung sparen.

Dass man die später mit einschließen muss, wenn die Neuwertentschädigung ausläuft, ist ja selbstverständlich.

Völlig falsch.

Eine Kaufpreis- oder Neupreis- oder Neuwertentschädigung hat nichts mit GAP-Deckung zu tun.

Die GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen Buchwert der Leasing- oder Kreditgesellschaft und dem Wiederbeschaffungswert, ist also eine zusätzliche Sicherung des/der Leasing/Kredits.

Und nein: GAP-Deckungen sind nicht automatisch dabei, weil man für ein Bar bezahltes Auto diese nicht braucht, da greift eine der o.g. Varianten.

Salve,

remarque

am 17. April 2013 um 12:32

Ich behaupte folgendes:

Wer eine Versicherung abschließt, die Neupreis bzw. Kaufpreisentschädigung beinhaltet, kann sich für den Zeitraum in dem diese greift, die GAP Deckung sparen.

Die Neupreis bzw. Kaufpreisentschädigung hebelt die GAP Deckung aus und ist sogar besser als diese.

Wer anderer Meinung ist, darf es mir gerne vorrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Und nein: GAP-Deckungen sind nicht automatisch dabei, weil man für ein Bar bezahltes Auto diese nicht braucht, da greift eine der o.g. Varianten.

Nur der Vollständigkeit halber: das ist der Grund, warum man bei den Vergleichsrechnern die Finanzierungsart angeben muss, da hier bei einigen Tarifen die GAP dann automatisch drin ist und weder zu- noch abwählbar.

@Schorsch

Du findest bei immer mehr Leasinggeber den Passus der eine GAP vorschreibt und da hilft Dir eine Neuwert- und/oder Kaufpreisentschädigung eher wenig, wenn Dir dann Dein Versicherer den Sicherungsschein nicht gegenzeichnet.

Ich halte es auch für eher unwahrscheinlich, dass sich Leasingnehmer wegen ein paar Euro Gedanken über GAP vs. NWE machen, geschweige denn, dass sich jemand terminiert, dass er nach einer bestimmten Zeit die GAP rein nehmen muss, stimme Dir aber zu, dass die GAP (wenn nicht vorgeschrieben) überflüssig ist, wenn für die Leasingdauer NWE vereinbart gilt...

am 17. April 2013 um 14:08

Eine Neupreisentschädigung nutzt erstmal garnix.

 

Im Falle eines Totalschadens ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt (abzgl. Restwert abzgl. Selbstbeteiligung).

 

Bei GAP-Deckung zusätzlich eine eventeulle Differenz zwischen dem Leasingrestbetrag und dem Wiederbeschaffungswert. Und ja, es gibt Versicherer, die bieten das sogar ohne Zusatzbeitrag an.

 

Anspruch auf Neupreisentschädigung erwirbt man nur, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meist 2 Jahre) die Entschädigung (=Neupreis) zum Kauf eines Ersatzfahrzeuges verwandt wird. Da muss nachgewiesen werden.

 

Wer ein Fahrzeug least wird in der Regel nach einem Totalschaden wieder auf Leasing zurückgreifen und kauft kein Fahrzeug. Demzufolge auch keine Neupreisentschädigung.

 

@Hacklschorsch

Allein mir fehlt der Glaube, dass ein deutscher Versicherer die Neupreisklausel über 48 Monate anbietet. Mitte der 90er Jahre wurde die damalige Neupreisklausel (24 Monate) abgeschafft. Hintergrund war der drastische Anstieg von Fahrzeugentwendungen und der Tatsache, dass viele Zeitgenossen ihr Fahrzeug Richtung Osten freiwillig ziehen ließen. Nach der Jahrtausendwende wurde die Neupreisklausel wieder eingeführt. Erst für 6 Monate, dann 12, 18 und jetzt auch wieder für 24 Monate, wobei einige Versicherer in den Fristen auch noch unterscheiden, ob durch Diebstahl/Brand oder Unfall.

 

Aber sicherlich wirst du uns hier den Versicherer nennen, der auch noch nach 48 Monaten gewillt ist, eine Neupreisentschädigung zu erstatten.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Und nein: GAP-Deckungen sind nicht automatisch dabei, weil man für ein Bar bezahltes Auto diese nicht braucht, da greift eine der o.g. Varianten.

Zitat:

 

Nur der Vollständigkeit halber: das ist der Grund, warum man bei den Vergleichsrechnern die Finanzierungsart angeben muss, da hier bei einigen Tarifen die GAP dann automatisch drin ist und weder zu- noch abwählbar.

Dann ist zwar die GAP-Deckung automatisch drin, es ist aber auch mit Mehrbeitrag verbunden.

Zitat:

 

Ich behaupte folgendes:

 

Wer eine Versicherung abschließt, die Neupreis bzw. Kaufpreisentschädigung beinhaltet, kann sich für den Zeitraum in dem diese greift, die GAP Deckung sparen.

Die Neupreis bzw. Kaufpreisentschädigung hebelt die GAP Deckung aus und ist sogar besser als diese.

 

Wer anderer Meinung ist, darf es mir gerne vorrechnen.

Ich glaube, dass man das erst ausrechnen kann wenn es zu spät ist, d.h. nach dem Schaden und dann möchte ich nicht derjenige sein, der wegen der Neupreisentschädigung und dem Aufpreis von der GAP-Deckung abgeraten hat.

Hier muss der Kunde selber wissen ob es ihm das Wert ist oder nicht. Wird natürlich im Beratungsprotokoll vermerkt wenn er sie nicht möchte.

 

Also ich bin da durchaus beim HacklSchorsch.

So lange die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung greift kann man auf eine GAP-Deckung verzichten.

Bei einem halbwegs seriösem Leasingvertrag dürfte ja der Buchwert den Neupreis unter keinen Umständen übersteigen. Von daher sehe ich da keine Probleme.

Sobald diese NP- /KP-Entschädigung wegfällt sollte man aber auf jeden Fall die GAP-Deckung dazu buchen.

Ich kenne zwar auch keine 48-monatige NP-Enschädigung, aber auch 24 Monate decken ja schon 2/3 bis 1/2 der Leasinglaufzeit ab. Während dieser Zeit kann man sich also den Mehrpreis für die GAP-Deckung schon einmal sparen (bzw. die Beiträge dafür ;) )

PS: Man sollte sich natürlich vorher die Bedingungen zur Neupreisentschädigung ansehen.

Wenn man sich unsicher ist, bucht man eben die GAP-Deckung dazu.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

 

Sobald diese NP- /KP-Entschädigung wegfällt sollte man aber auf jeden Fall die GAP-Deckung dazu buchen.

Weil nach 2 oder gar 4 Jahren auch jeder dran denkt, dass er damals dachte "mach ich dann, wenn die Neupreisentschädigung entfällt".

Muss jeder selber wissen.

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